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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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Die konventionellen Liigcn der Uulturmcnschhcit.

gehabt, sie zu beschwören, und mit seiner allerhöchsten Erlaubnis werde man sich
unmaßgeblichst unterthänigst unterfangen, von den darin den Volksvertretern huld¬
reichst zugestandenen Rechten und Freiheiten in Demut ersterbend Gebrauch zu
machen u, s. w. Es hilft ihnen aber alles nichts. Die Faust, die sie gepackt
hat, drückt sie an die Wand, daß ihnen der Atem vergeht, und man verdonnert
sie mit dieser klaren Rede: "Gebt ihr zu, daß der König von Gott eingesetzt ist,
euch zu beherrschen? Ja! Wie wagt ihr es dann, ihm zu widerstehen, wie wagt
ihr es, euch auf eine Verfassung zu berufen, die sein Geschenk ist und die er kraft
seiner göttlichen Autorität gegeben hat? Oder gebt ihr nicht zu, daß der König
seine Rechte von Gott selbst hat? Dann seid ihr Republikaner. Ein Drittes giebt
es uicht."

S. 321 u. 322: Es giebt nur zwei Arten von Beziehungen zwischen Mann
und Weib: solche, die auf natürlicher gegenseitiger Anziehung beruhen und in diesem
Falle immer die Reproduktion bewußt und unbewußt zum Zwecke haben, und solche,
bei welchen dieser letztere Zweck nicht in erster Linie angestrebt wird und in welchen
man nur die Befriedigung der Selbstsucht in irgend einer ihrer mannichfal-
tigen Formen sucht. Die ersten Beziehungen sind die berechtigten und sitt¬
lichen, die letzteren bilden die große Kategorie der Prostitution, sie mögen sich
äußerlich wie immer Präsentiren. Das verworfene Geschöpf, das nachts in den
Straßen der Großstadt seinen Leib gegen ein Silberstück einem gleichgiltigen
Vorübergehenden anbietet, dessen Züge es in der Dunkelheit nicht einmal unter¬
scheiden kann, prostituirt sich; der Schandkerl, der einer alten Närrin den Hof
macht und sich seine Huldigungen baar bezahlen läßt, prostituirt sich; für diese
Handlungen giebt es mir eine Auffassung. Ich frage aber: Wo ist der Unterschied
zwischen dem Manne, der von seiner Geliebten ausgehalten wird, und dem, der
einer Erbin oder der Tochter eines einflußreichen Mannes, für die er nicht die
geringste Liebe empfindet, den Hof macht, um mit ihrer Hand zugleich Reichtum
oder Stellung zu erlangen? Und wo ist der Unterschied zwischen der Dirne, die
sich an einen Unbekannten gegen eine kleine Vergütung verkauft, und der züchtigen
Braut, die sich vor dem Altar mit einem ungeliebten Individuum vereinigt, welches
ihr im Austausche für ihre Umarmung einen gesellschaftlichen Rang oder Toiletten,
Schmuck und Dienerschaft oder auch uur das kahle tägliche Brot bietet? Die Be¬
weggründe sind in beiden Fällen die gleichen, die Handlungsweise ist dieselbe, ihre
Bezeichnung muß nach Wahrheit und Gerechtigkeit dieselbe sein. Die von aller
Welt für äußerst ehrbar gehaltene, sich selbst als ungemein sittenstreng betrachtende
Mama, welche ihrer Tochter einen wohlhabenden Freier vorstellt und deren natür¬
liche Gleichgiltigkeit durch klugen Zuspruch und gute Lehren, etwa von dem Schlage:
daß es thöricht sei, eine anständige Versorgung von der Hand zu weisen, daß es
im höchsten Grade unvorsichtig wäre, auf eine zweite Gelegenheit zu warten, die
sich möglicherweise nie wieder darbieten dürfte, daß ein junges Mädchen an prak¬
tische Zwecke denken und sich den albernen Kram romanhafter Liebesgeschichten aus
dein Kopfe schlagen müsse -- zu überwinden bemüht ist, diese musterhafte Mama
ist eine Kupplerin, nicht mehr und nicht minder als die vom Strafgesetze verfolgte
grinsende Vettel, die auf einer Bank der öffentlichen Promenade arbeitslosen
Näherinnen verworfene Anträge ins Ohr zischelt. Der in allen Salons mit Aus¬
zeichnung aufgenommene elegante Streber, der in den verschlungenen Figuren des
Kotillvns der reichen Partie nachpürscht, zu der Erbin mit schwimmenden Augen
und schmelzenden Biegungen der Stimme spricht, seine Gläubiger auf den Tag
nach der Hochzeit vertröstet und seine Maitresse aus der erhaltenen Mitgift ab-


Die konventionellen Liigcn der Uulturmcnschhcit.

gehabt, sie zu beschwören, und mit seiner allerhöchsten Erlaubnis werde man sich
unmaßgeblichst unterthänigst unterfangen, von den darin den Volksvertretern huld¬
reichst zugestandenen Rechten und Freiheiten in Demut ersterbend Gebrauch zu
machen u, s. w. Es hilft ihnen aber alles nichts. Die Faust, die sie gepackt
hat, drückt sie an die Wand, daß ihnen der Atem vergeht, und man verdonnert
sie mit dieser klaren Rede: „Gebt ihr zu, daß der König von Gott eingesetzt ist,
euch zu beherrschen? Ja! Wie wagt ihr es dann, ihm zu widerstehen, wie wagt
ihr es, euch auf eine Verfassung zu berufen, die sein Geschenk ist und die er kraft
seiner göttlichen Autorität gegeben hat? Oder gebt ihr nicht zu, daß der König
seine Rechte von Gott selbst hat? Dann seid ihr Republikaner. Ein Drittes giebt
es uicht."

S. 321 u. 322: Es giebt nur zwei Arten von Beziehungen zwischen Mann
und Weib: solche, die auf natürlicher gegenseitiger Anziehung beruhen und in diesem
Falle immer die Reproduktion bewußt und unbewußt zum Zwecke haben, und solche,
bei welchen dieser letztere Zweck nicht in erster Linie angestrebt wird und in welchen
man nur die Befriedigung der Selbstsucht in irgend einer ihrer mannichfal-
tigen Formen sucht. Die ersten Beziehungen sind die berechtigten und sitt¬
lichen, die letzteren bilden die große Kategorie der Prostitution, sie mögen sich
äußerlich wie immer Präsentiren. Das verworfene Geschöpf, das nachts in den
Straßen der Großstadt seinen Leib gegen ein Silberstück einem gleichgiltigen
Vorübergehenden anbietet, dessen Züge es in der Dunkelheit nicht einmal unter¬
scheiden kann, prostituirt sich; der Schandkerl, der einer alten Närrin den Hof
macht und sich seine Huldigungen baar bezahlen läßt, prostituirt sich; für diese
Handlungen giebt es mir eine Auffassung. Ich frage aber: Wo ist der Unterschied
zwischen dem Manne, der von seiner Geliebten ausgehalten wird, und dem, der
einer Erbin oder der Tochter eines einflußreichen Mannes, für die er nicht die
geringste Liebe empfindet, den Hof macht, um mit ihrer Hand zugleich Reichtum
oder Stellung zu erlangen? Und wo ist der Unterschied zwischen der Dirne, die
sich an einen Unbekannten gegen eine kleine Vergütung verkauft, und der züchtigen
Braut, die sich vor dem Altar mit einem ungeliebten Individuum vereinigt, welches
ihr im Austausche für ihre Umarmung einen gesellschaftlichen Rang oder Toiletten,
Schmuck und Dienerschaft oder auch uur das kahle tägliche Brot bietet? Die Be¬
weggründe sind in beiden Fällen die gleichen, die Handlungsweise ist dieselbe, ihre
Bezeichnung muß nach Wahrheit und Gerechtigkeit dieselbe sein. Die von aller
Welt für äußerst ehrbar gehaltene, sich selbst als ungemein sittenstreng betrachtende
Mama, welche ihrer Tochter einen wohlhabenden Freier vorstellt und deren natür¬
liche Gleichgiltigkeit durch klugen Zuspruch und gute Lehren, etwa von dem Schlage:
daß es thöricht sei, eine anständige Versorgung von der Hand zu weisen, daß es
im höchsten Grade unvorsichtig wäre, auf eine zweite Gelegenheit zu warten, die
sich möglicherweise nie wieder darbieten dürfte, daß ein junges Mädchen an prak¬
tische Zwecke denken und sich den albernen Kram romanhafter Liebesgeschichten aus
dein Kopfe schlagen müsse — zu überwinden bemüht ist, diese musterhafte Mama
ist eine Kupplerin, nicht mehr und nicht minder als die vom Strafgesetze verfolgte
grinsende Vettel, die auf einer Bank der öffentlichen Promenade arbeitslosen
Näherinnen verworfene Anträge ins Ohr zischelt. Der in allen Salons mit Aus¬
zeichnung aufgenommene elegante Streber, der in den verschlungenen Figuren des
Kotillvns der reichen Partie nachpürscht, zu der Erbin mit schwimmenden Augen
und schmelzenden Biegungen der Stimme spricht, seine Gläubiger auf den Tag
nach der Hochzeit vertröstet und seine Maitresse aus der erhaltenen Mitgift ab-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/399>, abgerufen am 28.07.2024.