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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal.

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Bürgschaft für Verzinsung und Rückzahlung des gemachten Darlehens anbot,
wogegen die kaiserlichen Geräte herausgegeben werden sollten, wurde letzteres
ohne weiteres verweigert. Die Juden gaben ihr Pfand erst nach voller
Zahlung zurück, und die Bürgschaft der Stadt, in der sie wohnten, genügte
ihnen nicht. Freilich lebte" und wirtschafteten sie damals in Frankfurt noch
völlig unbeschränkt, obgleich die Bewegung gegen sie bereits in mehreren Reichs¬
städten zu ihrer Vertreibung geführt hatte.

Das Bürgschaftswesen, insbesondre das "solidarische," war es aber eigent¬
lich, wodurch das nach und nach immer tiefer fressende Kreditsystem jener
Zeit die Dinge bis zur Unerträ'gunsten führte; es riß bei eintretendem
Bruch eiues Kreditverhültnisses stets eine Menge von Existenzen, die für sich
noch nicht in Schulden verwickelt worden waren, in solche hinein, und brachte
sie vielleicht gleich beim ersten Schlag um ihr gesamtes Vermöge". Dies trieb
gewöhnlich den Notstand insbesondre der Städte auf die Spitze. Wir haben
davon nur ein ungefähres Bild, wie es sich mit Hilfe sehr lückenhafter Ur¬
kunden aus der politischen Bewegung und aus der Verfassungsgestaltung
herauslesen läßt; aber die Trostlosigkeit der Verhältnisse, besonders im letzten
Viertel des vierzehnten Jahrhunderts, ist unverkennbar, die Verschuldung der
Städte und der Bürgerschaften ist ungeheuer; und gerade die Verschuldung der
Bürgerschaften war meist aus den Bürgschaften hervorgegangen. Freilich fehlte es
auch nicht an Ursachen zu unmittelbarer Verschuldung der Einzelnen, welche
aus den Lasten der Kriege, die unausgesetzt mit den ritterlichen Nachbarn
oder wegen Abweisung fremder Naubhvrden zu führen waren, entstanden.

Da gewahren wir ein verzweifeltes Suchen nach Kredit. Um einer
städtischen Anleihe willen wird nicht nur das gesamte Vermögen der Stadt
verschrieben und es werden sofort die Einkünfte und Auflagen der Stadt, welche
ausschließlich zur Verzinsung und Deckung jener dienen sollen, in den Schuld¬
urkunden aufgezählt; es unterzeichnen sich auch sämtliche Bürger persönlich als
Bürgen*) mit ihrem ganzen Vermögen und solidarisch haftbar für die -richtige



mung davon, daß die mittelalterlichen Chronisten im Lügen nicht minder groß waren als die
modernen Zeitnngskorrespondentcn, daß sie ganz so munter auf ihrer Tendenz -- politisch
wie sozial -- ritten wie die letztern, und daß sie gemäß derselben übertrieben, herabsehen,
verschwiegen, was geschehen war, oder erfanden, was nie jemand gesehen hatte.
*) Wie aus den Folgen der obenerwähnten italienischen Bankerotte von 1339 und l34S
hervorgeht, gab es ebenso wie Schuldner - Genossenschaften auch damals schon Glnnbiger-
Konsortien und Syndikate. In denselben spielten natürlich auch schon die Kaufleute
die Hauptrolle. Allein ihnen schließt sich noch mancherlei an, und es fehlen dabei selbst
nicht -- Klöster. In einer Schuldurkundc der Stadt Wetzlar z. B., wo die Gläubiger-
gesellschast eine sehr gemischte ist, aber, wie aus den der Stadt auferlegten Bedingungen
hervorgeht, ihr Handwerk schon recht gut versteht, erscheinen mehrere Klöster. Es ist über¬
haupt die Annahme, als seien die Zinsberechtigungen der Klöster meist aus frommen Stif¬
tungen herrührend, eine ziemlich falsche, sie sind vielmehr zu einem großen Teile aus den

Bürgschaft für Verzinsung und Rückzahlung des gemachten Darlehens anbot,
wogegen die kaiserlichen Geräte herausgegeben werden sollten, wurde letzteres
ohne weiteres verweigert. Die Juden gaben ihr Pfand erst nach voller
Zahlung zurück, und die Bürgschaft der Stadt, in der sie wohnten, genügte
ihnen nicht. Freilich lebte» und wirtschafteten sie damals in Frankfurt noch
völlig unbeschränkt, obgleich die Bewegung gegen sie bereits in mehreren Reichs¬
städten zu ihrer Vertreibung geführt hatte.

Das Bürgschaftswesen, insbesondre das „solidarische," war es aber eigent¬
lich, wodurch das nach und nach immer tiefer fressende Kreditsystem jener
Zeit die Dinge bis zur Unerträ'gunsten führte; es riß bei eintretendem
Bruch eiues Kreditverhültnisses stets eine Menge von Existenzen, die für sich
noch nicht in Schulden verwickelt worden waren, in solche hinein, und brachte
sie vielleicht gleich beim ersten Schlag um ihr gesamtes Vermöge». Dies trieb
gewöhnlich den Notstand insbesondre der Städte auf die Spitze. Wir haben
davon nur ein ungefähres Bild, wie es sich mit Hilfe sehr lückenhafter Ur¬
kunden aus der politischen Bewegung und aus der Verfassungsgestaltung
herauslesen läßt; aber die Trostlosigkeit der Verhältnisse, besonders im letzten
Viertel des vierzehnten Jahrhunderts, ist unverkennbar, die Verschuldung der
Städte und der Bürgerschaften ist ungeheuer; und gerade die Verschuldung der
Bürgerschaften war meist aus den Bürgschaften hervorgegangen. Freilich fehlte es
auch nicht an Ursachen zu unmittelbarer Verschuldung der Einzelnen, welche
aus den Lasten der Kriege, die unausgesetzt mit den ritterlichen Nachbarn
oder wegen Abweisung fremder Naubhvrden zu führen waren, entstanden.

Da gewahren wir ein verzweifeltes Suchen nach Kredit. Um einer
städtischen Anleihe willen wird nicht nur das gesamte Vermögen der Stadt
verschrieben und es werden sofort die Einkünfte und Auflagen der Stadt, welche
ausschließlich zur Verzinsung und Deckung jener dienen sollen, in den Schuld¬
urkunden aufgezählt; es unterzeichnen sich auch sämtliche Bürger persönlich als
Bürgen*) mit ihrem ganzen Vermögen und solidarisch haftbar für die -richtige



mung davon, daß die mittelalterlichen Chronisten im Lügen nicht minder groß waren als die
modernen Zeitnngskorrespondentcn, daß sie ganz so munter auf ihrer Tendenz — politisch
wie sozial — ritten wie die letztern, und daß sie gemäß derselben übertrieben, herabsehen,
verschwiegen, was geschehen war, oder erfanden, was nie jemand gesehen hatte.
*) Wie aus den Folgen der obenerwähnten italienischen Bankerotte von 1339 und l34S
hervorgeht, gab es ebenso wie Schuldner - Genossenschaften auch damals schon Glnnbiger-
Konsortien und Syndikate. In denselben spielten natürlich auch schon die Kaufleute
die Hauptrolle. Allein ihnen schließt sich noch mancherlei an, und es fehlen dabei selbst
nicht — Klöster. In einer Schuldurkundc der Stadt Wetzlar z. B., wo die Gläubiger-
gesellschast eine sehr gemischte ist, aber, wie aus den der Stadt auferlegten Bedingungen
hervorgeht, ihr Handwerk schon recht gut versteht, erscheinen mehrere Klöster. Es ist über¬
haupt die Annahme, als seien die Zinsberechtigungen der Klöster meist aus frommen Stif¬
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_153446/285>, abgerufen am 08.09.2024.