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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal.

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Glossen zu den modernen Areditbostrebnngen.

Zürich hatte das Wechselrecht lange Zeit an Lombarden verpachtet, bis diese
überboten wurden durch die Konstanzer Juden, welche im Jahre 1424 das
Wechselrecht von Zürich auf zwölf Jahre für 2000 Gulden an sich brachten.
Auch das Recht, Geld auf Pfänder zu leihen, war oft mit dem Wechselrecht
verbunden. Im allgemeinen galt aber, wie schon gesagt, das Recht, gegen
Zinsen zu leihen, dem kanonische" Recht gegenüber, als Recht der Juden, da
diese jenem nicht unterworfen seien. Demnach riß der Wucher auch unter den
Christen furchtbar ein, und selbst Geistliche trieben ihn auf schamlose Weise,
zum Teil allerdings, indem sie nicht unmittelbar sich Zinsen zahlen ließen,
sondern andre Formen dafür fanden.*) Sogar den Päpste", päpstlichen Ver¬
tretern und Bischöfen wurde vorgeworfen, daß sie Wuchergeschäfte machten,
öfter sogar unter Mißbrauch der Kirchengefäße, die doch meist aus Schenkunge"
herrührten. Die Wechsler, welche die päpstlichen Geldgeschäfte -- Geldeinziehung
von den Bischöfen der verschiednen Länder -- besorgten, waren endlich sogar
für das Leihgeschäft privilegirt. Dieselben galten überall als Wucherer und
waren bekannt unter dem Namen Kawartschen oder Kawertschine.^) Welchen
bösen Ruf diese Kawertschen (welche sich selbst "römisch-bischöfliche Geldhündler"
nannten) hatten, ergiebt sich schon daraus, daß Dante in der Göttlichen Komödie
ihren Sitz neben die Stadt Sodom stellt. In England besonders trieben sie
ihr Unwesen so arg, daß der Bischof von London, trotz ihres Pochens auf
ihren päpstlichen Protektor, den Kirchenbann über sie aussprach, und im Volke
nannte man die Wechsler nur noch die "Lombardischer Hunde." In manchen
Städten schritt man, ebenso wie später zur Ausweisung der Juden, zur Aus¬
weisung der Kawertschen und stellte das Wechslergeschäft unter strenge Gesetze.
Trotz der Gegenwirkungen gegen den Wucher blühte derselbe aber doch. Man
stritt sich, wie in unsrer Zeit, wie hoch der Zins sein müsse, um als wucherisch
zu gelten. Unter Karl dem Große" nahm man Wucher erst an, wenn mehr
als 100 Prozent Zinsen gezahlt wurden. In der Stadt Lindau hatten im Jahre
1344 die Wucherer den Zins bis auf 216 ^/z vom Hundert hinaufgeschraubt. Diese
Wucherer waren Christen, weshalb die Stadt einen Juden kommen ließ, um
den Zinsfuß herabzudrücken; derselbe hatte die Verpflichtung, nicht mehr als
43 ^ vom Hundert zu nehmen. Kaiser Friedrich II. dagegen verbot den Juden,




*) Es kam auch vielfach vor, daß wohlhabende Christen sich hinter Juden verbargen
und diesen Geld zum Wucher auf geteilten Gewinn gaben. Diese Erscheinung zieht sich bis
in die neueste Zeit herein. In den Beschwerden der Bürgerschaft zu Frankfurt a. M. von
1612, die dem Fettmilchaufstand vorangingen, wird sogar dem Rat vorgeworfen, daß er
städtisches Geld Bürgern verweigere, aber den Juden gebe, um damit die Bürgerschaft cms-
zuwuchcrn!
**) Das Wort wird verschieden abgeleitet. Gewöhnlich leitet man es ab von der Stadt
Cahors in Südfrnnkreich, wo jene Wucherer meist ihre Abstammung gehabt haben sollen,
was jedoch, da dieselben weit zahlreicher aus der Lombardei kamen, nicht zutrifft.
Grcnzbole" III. 188Ü. l!5
Glossen zu den modernen Areditbostrebnngen.

Zürich hatte das Wechselrecht lange Zeit an Lombarden verpachtet, bis diese
überboten wurden durch die Konstanzer Juden, welche im Jahre 1424 das
Wechselrecht von Zürich auf zwölf Jahre für 2000 Gulden an sich brachten.
Auch das Recht, Geld auf Pfänder zu leihen, war oft mit dem Wechselrecht
verbunden. Im allgemeinen galt aber, wie schon gesagt, das Recht, gegen
Zinsen zu leihen, dem kanonische» Recht gegenüber, als Recht der Juden, da
diese jenem nicht unterworfen seien. Demnach riß der Wucher auch unter den
Christen furchtbar ein, und selbst Geistliche trieben ihn auf schamlose Weise,
zum Teil allerdings, indem sie nicht unmittelbar sich Zinsen zahlen ließen,
sondern andre Formen dafür fanden.*) Sogar den Päpste», päpstlichen Ver¬
tretern und Bischöfen wurde vorgeworfen, daß sie Wuchergeschäfte machten,
öfter sogar unter Mißbrauch der Kirchengefäße, die doch meist aus Schenkunge»
herrührten. Die Wechsler, welche die päpstlichen Geldgeschäfte — Geldeinziehung
von den Bischöfen der verschiednen Länder — besorgten, waren endlich sogar
für das Leihgeschäft privilegirt. Dieselben galten überall als Wucherer und
waren bekannt unter dem Namen Kawartschen oder Kawertschine.^) Welchen
bösen Ruf diese Kawertschen (welche sich selbst „römisch-bischöfliche Geldhündler"
nannten) hatten, ergiebt sich schon daraus, daß Dante in der Göttlichen Komödie
ihren Sitz neben die Stadt Sodom stellt. In England besonders trieben sie
ihr Unwesen so arg, daß der Bischof von London, trotz ihres Pochens auf
ihren päpstlichen Protektor, den Kirchenbann über sie aussprach, und im Volke
nannte man die Wechsler nur noch die „Lombardischer Hunde." In manchen
Städten schritt man, ebenso wie später zur Ausweisung der Juden, zur Aus¬
weisung der Kawertschen und stellte das Wechslergeschäft unter strenge Gesetze.
Trotz der Gegenwirkungen gegen den Wucher blühte derselbe aber doch. Man
stritt sich, wie in unsrer Zeit, wie hoch der Zins sein müsse, um als wucherisch
zu gelten. Unter Karl dem Große» nahm man Wucher erst an, wenn mehr
als 100 Prozent Zinsen gezahlt wurden. In der Stadt Lindau hatten im Jahre
1344 die Wucherer den Zins bis auf 216 ^/z vom Hundert hinaufgeschraubt. Diese
Wucherer waren Christen, weshalb die Stadt einen Juden kommen ließ, um
den Zinsfuß herabzudrücken; derselbe hatte die Verpflichtung, nicht mehr als
43 ^ vom Hundert zu nehmen. Kaiser Friedrich II. dagegen verbot den Juden,




*) Es kam auch vielfach vor, daß wohlhabende Christen sich hinter Juden verbargen
und diesen Geld zum Wucher auf geteilten Gewinn gaben. Diese Erscheinung zieht sich bis
in die neueste Zeit herein. In den Beschwerden der Bürgerschaft zu Frankfurt a. M. von
1612, die dem Fettmilchaufstand vorangingen, wird sogar dem Rat vorgeworfen, daß er
städtisches Geld Bürgern verweigere, aber den Juden gebe, um damit die Bürgerschaft cms-
zuwuchcrn!
**) Das Wort wird verschieden abgeleitet. Gewöhnlich leitet man es ab von der Stadt
Cahors in Südfrnnkreich, wo jene Wucherer meist ihre Abstammung gehabt haben sollen,
was jedoch, da dieselben weit zahlreicher aus der Lombardei kamen, nicht zutrifft.
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[0281] Glossen zu den modernen Areditbostrebnngen. Zürich hatte das Wechselrecht lange Zeit an Lombarden verpachtet, bis diese überboten wurden durch die Konstanzer Juden, welche im Jahre 1424 das Wechselrecht von Zürich auf zwölf Jahre für 2000 Gulden an sich brachten. Auch das Recht, Geld auf Pfänder zu leihen, war oft mit dem Wechselrecht verbunden. Im allgemeinen galt aber, wie schon gesagt, das Recht, gegen Zinsen zu leihen, dem kanonische» Recht gegenüber, als Recht der Juden, da diese jenem nicht unterworfen seien. Demnach riß der Wucher auch unter den Christen furchtbar ein, und selbst Geistliche trieben ihn auf schamlose Weise, zum Teil allerdings, indem sie nicht unmittelbar sich Zinsen zahlen ließen, sondern andre Formen dafür fanden.*) Sogar den Päpste», päpstlichen Ver¬ tretern und Bischöfen wurde vorgeworfen, daß sie Wuchergeschäfte machten, öfter sogar unter Mißbrauch der Kirchengefäße, die doch meist aus Schenkunge» herrührten. Die Wechsler, welche die päpstlichen Geldgeschäfte — Geldeinziehung von den Bischöfen der verschiednen Länder — besorgten, waren endlich sogar für das Leihgeschäft privilegirt. Dieselben galten überall als Wucherer und waren bekannt unter dem Namen Kawartschen oder Kawertschine.^) Welchen bösen Ruf diese Kawertschen (welche sich selbst „römisch-bischöfliche Geldhündler" nannten) hatten, ergiebt sich schon daraus, daß Dante in der Göttlichen Komödie ihren Sitz neben die Stadt Sodom stellt. In England besonders trieben sie ihr Unwesen so arg, daß der Bischof von London, trotz ihres Pochens auf ihren päpstlichen Protektor, den Kirchenbann über sie aussprach, und im Volke nannte man die Wechsler nur noch die „Lombardischer Hunde." In manchen Städten schritt man, ebenso wie später zur Ausweisung der Juden, zur Aus¬ weisung der Kawertschen und stellte das Wechslergeschäft unter strenge Gesetze. Trotz der Gegenwirkungen gegen den Wucher blühte derselbe aber doch. Man stritt sich, wie in unsrer Zeit, wie hoch der Zins sein müsse, um als wucherisch zu gelten. Unter Karl dem Große» nahm man Wucher erst an, wenn mehr als 100 Prozent Zinsen gezahlt wurden. In der Stadt Lindau hatten im Jahre 1344 die Wucherer den Zins bis auf 216 ^/z vom Hundert hinaufgeschraubt. Diese Wucherer waren Christen, weshalb die Stadt einen Juden kommen ließ, um den Zinsfuß herabzudrücken; derselbe hatte die Verpflichtung, nicht mehr als 43 ^ vom Hundert zu nehmen. Kaiser Friedrich II. dagegen verbot den Juden, *) Es kam auch vielfach vor, daß wohlhabende Christen sich hinter Juden verbargen und diesen Geld zum Wucher auf geteilten Gewinn gaben. Diese Erscheinung zieht sich bis in die neueste Zeit herein. In den Beschwerden der Bürgerschaft zu Frankfurt a. M. von 1612, die dem Fettmilchaufstand vorangingen, wird sogar dem Rat vorgeworfen, daß er städtisches Geld Bürgern verweigere, aber den Juden gebe, um damit die Bürgerschaft cms- zuwuchcrn! **) Das Wort wird verschieden abgeleitet. Gewöhnlich leitet man es ab von der Stadt Cahors in Südfrnnkreich, wo jene Wucherer meist ihre Abstammung gehabt haben sollen, was jedoch, da dieselben weit zahlreicher aus der Lombardei kamen, nicht zutrifft. Grcnzbole» III. 188Ü. l!5

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_153446/281>, abgerufen am 08.09.2024.