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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.

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Bewegungen im deutschen Buchhandel.

buchhandel in sich vereinigt? Das hat doch keinen Sinn. Im Gegenteil
wird er dann erst wirklich seine Zwecke erfüllen können und noch ganz andres
Gewicht für die Durchführung seiner Einzelaufgaben gewinnen. Schließt er
aber die Vertretung der Interessen einer Hauptgruppe seiner Standesgenossen
aus. dann ist er in Gefahr, seine Wirksamkeit einzubüßen, denn dann befindet
er sich dauernd einer feindlichen Korporation gegenüber, deren Peripherie sich mit
der seinen schneidet, und die dadurch sogar zerstörend auf ihn einwirken kann.
Für ihn zuerst kann es verhängnisvoll werden, wenn die Zweiteilung des Buch¬
handels in Permanenz erklärt wird. Ebenso ist die Scheu vor einer aber¬
maligen Abänderung des Statuts, welches sich der Börsenverein kaum erst
gegeben hatte, doch wahrlich kein Grund, in der Not das Nötige zu unter¬
lassen. Und wenn das Statut auch unendliche Mühe verursacht hätte, und ein
neues eben solche Mühe verursachen würde, so wäre das kein Grund, der Neu¬
arbeit aus dem Wege zu gehen; sie ist vorzunehmen, anch wenn dabei ein Meister¬
werk preisgegeben werden müßte -- was das vorliegende Statut, wie männig-
lich bekannt, nicht im geringsten ist. Trotz aller Mühen und Kosten, die es
verursacht hat, haften ihm so große Schwächen an, daß es mit Ruhe begraben
werden könnte.

Es sollen hier nicht Vorschläge über die Form, die Einrichtung und die
Details der zu begründenden Innung gemacht werden. Darüber zu beraten
und zu beschließen ist Sache der Delegation, welche zusammenzuberufen dem
Börscnvereinsvorstand vorgeschlagen wurde, und dessen Zusammenberufung uns
als seine nächste Pflicht erscheint.

Für die Mitglieder dieser Delegation aber, welche aus Vertretern aller Inte-
ressentengruppen wird bestehen müssen, flehen wir die Götter um Einsicht an!
Möchten sie, wenn wirklich der Ruf an sie ergangen sein wird lind sie zusammentreten,
nicht im Auge haben, was möglicherweise Schwierigkeiten bereiten könnte, und
dadurch Schwierigkeiten schaffen, die keine Einigung zustande kommen lassen,
sondern uur das, was jedem Einzelnen die Ausführung möglich machen und er¬
leichtern kann. In den Resultaten dieser Delegation wird sich die Zukunft des deutschen
Buchhandels aussprechen. Entscheidet sie sich für das manchesterliche lÄis8ör
aller, so wird voraussichtlich der Tod der hergebrachten Errichtungen und Ver¬
hältnisse besiegelt sein, denn die Zersetzung wird so rasch fortschreiten, daß diesem
einen Anlauf kaum ein zweiter wird nachfolgen können; die "Zeitströmung"
wird dann allerdings bald weggeschwemmt haben, was jetzt noch übrig ist.


gehörigen im weitesten Umfange." "Die Anbahnung allgemein giltiger ge¬
schäftlicher Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander." "DieFörderung des
Korporatious-Geist es in Lokal-, Kreis- und Promnzialvereineu, sowie die Förderung
der Bestrebung dieser Vereine zum Schutz der geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder."
(dz 1 des Statuts.)
Bewegungen im deutschen Buchhandel.

buchhandel in sich vereinigt? Das hat doch keinen Sinn. Im Gegenteil
wird er dann erst wirklich seine Zwecke erfüllen können und noch ganz andres
Gewicht für die Durchführung seiner Einzelaufgaben gewinnen. Schließt er
aber die Vertretung der Interessen einer Hauptgruppe seiner Standesgenossen
aus. dann ist er in Gefahr, seine Wirksamkeit einzubüßen, denn dann befindet
er sich dauernd einer feindlichen Korporation gegenüber, deren Peripherie sich mit
der seinen schneidet, und die dadurch sogar zerstörend auf ihn einwirken kann.
Für ihn zuerst kann es verhängnisvoll werden, wenn die Zweiteilung des Buch¬
handels in Permanenz erklärt wird. Ebenso ist die Scheu vor einer aber¬
maligen Abänderung des Statuts, welches sich der Börsenverein kaum erst
gegeben hatte, doch wahrlich kein Grund, in der Not das Nötige zu unter¬
lassen. Und wenn das Statut auch unendliche Mühe verursacht hätte, und ein
neues eben solche Mühe verursachen würde, so wäre das kein Grund, der Neu¬
arbeit aus dem Wege zu gehen; sie ist vorzunehmen, anch wenn dabei ein Meister¬
werk preisgegeben werden müßte — was das vorliegende Statut, wie männig-
lich bekannt, nicht im geringsten ist. Trotz aller Mühen und Kosten, die es
verursacht hat, haften ihm so große Schwächen an, daß es mit Ruhe begraben
werden könnte.

Es sollen hier nicht Vorschläge über die Form, die Einrichtung und die
Details der zu begründenden Innung gemacht werden. Darüber zu beraten
und zu beschließen ist Sache der Delegation, welche zusammenzuberufen dem
Börscnvereinsvorstand vorgeschlagen wurde, und dessen Zusammenberufung uns
als seine nächste Pflicht erscheint.

Für die Mitglieder dieser Delegation aber, welche aus Vertretern aller Inte-
ressentengruppen wird bestehen müssen, flehen wir die Götter um Einsicht an!
Möchten sie, wenn wirklich der Ruf an sie ergangen sein wird lind sie zusammentreten,
nicht im Auge haben, was möglicherweise Schwierigkeiten bereiten könnte, und
dadurch Schwierigkeiten schaffen, die keine Einigung zustande kommen lassen,
sondern uur das, was jedem Einzelnen die Ausführung möglich machen und er¬
leichtern kann. In den Resultaten dieser Delegation wird sich die Zukunft des deutschen
Buchhandels aussprechen. Entscheidet sie sich für das manchesterliche lÄis8ör
aller, so wird voraussichtlich der Tod der hergebrachten Errichtungen und Ver¬
hältnisse besiegelt sein, denn die Zersetzung wird so rasch fortschreiten, daß diesem
einen Anlauf kaum ein zweiter wird nachfolgen können; die „Zeitströmung"
wird dann allerdings bald weggeschwemmt haben, was jetzt noch übrig ist.


gehörigen im weitesten Umfange." „Die Anbahnung allgemein giltiger ge¬
schäftlicher Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander." „DieFörderung des
Korporatious-Geist es in Lokal-, Kreis- und Promnzialvereineu, sowie die Förderung
der Bestrebung dieser Vereine zum Schutz der geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder."
(dz 1 des Statuts.)
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/512>, abgerufen am 24.08.2024.