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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.

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pas rote Kreuz in Veutschland.

ein Zentralnachweisungsbüreau in Berlin und ein zweites in München errichten
wird, dem die Veränderungslisten im Bestände der Lazarethe regelmäßig zu¬
gehen sollen.

Trotz dieser Beschränkung auf gewisse Gebiete eröffnet sich dem roten Kreuze
ein ausgedehntes Feld der Thätigkeit. Eine harmonische und gleichmäßige
Wirksamkeit ans den verschiedensten Punkten desselben, einheitliches Zusammen¬
gehen und rechtzeitiges Jneinandergreifen ist aber ohne eine innere feste Gliederung
umso weniger denkbar, als voraussichtlich während des Feldzuges die freiwillige
Thätigkeit wieder über die jetzt gesteckten Grenzen hinaus in Anspruch genommen
werden wird. Deshalb ist zur Leitung der gesamten freiwilligen Krankenpflege
in Deutschland, möge dieselbe von Vereinen, Genossenschaften oder einzelnen
Personen angeboten werden, der für Krieg und Friede" ernannte kaiserliche
Kommissar und Militärinspektor der freiwilligen Krankenpflege berufen, welcher
kein Organ des roten Kreuzes selbst ist, sondern als, Beauftragter des Kaisers
den Verkehr zwischen der Militärbehörde und den einzelnen Gliedern der frei¬
willigen Hilfe vermittelt. Er übertrüge die Ausübung seiner Rechte und Pflichten
auf Delegirte und Subdelegirte, deren im Jahre 1870--71 unter den ver¬
schiedensten Verhältnissen 1952 thätig gewesen sind. Die Organisation der
einzelnen Vereine und Genossenschaften ist jedoch völlig selbständig und von dem
kaiserlichen Kommissar in keiner Weise abhängig. Im Kriegsfalle machen sie,
soweit ihre Friedensthätigkeit sich bereits auf Krankenpflege erstreckt, demselben
Vorschläge in Bezug auf die Delegirten, bei deren Auswahl es auf die richtige
Persönlichkeit in hohem Maße ankommt, je nachdem dieselben zu den Armeen
und einzelnen Korps, zu den Generaletappeninspektionen, zu einzelnen Lazarethen,
zu den Verband- und Erfrischungsstationen auf dem Kriegsschauplatze, zu den
Sitzen der stellvertretenden Generalkommandos in der Heimat, den Sammel¬
stationen, den eignen Sanitätszügen, den Reserve- und Vereinslazarethen berufen
werden oder als Provinzial- und Landesdelegirte wirken sollen. Die Delegirten
ihrerseits mit ihrem gesamten Personal sind den militärischen Kommandostellen,
denen sie zugeteilt werden, überall direkt unterstellt, erhalten aber den Befehl,
wohin sie sich zu begeben haben, von dem kaiserlichen Kommissar, der sich im
großen Hauptquartier aufhält, oder von dessen in der Heimat zurückgebliebenen
Stellvertreter. Augenblicklich bekleidet Fürst Pleß den Posten des kaiserlichen
Kommissars; sür Baiern tritt in mancher Beziehung das Landeskomitee an die
Stelle desselben.

Der Krieg selbst mit seinen schweren und zahlreichen Opfern an Gut und
Blut stellt natürlich bedeutende Anforderungen an die Hilfe des roten Kreuzes,
doch erklärt es selbst mit dem Friedensschlüsse seine Thätigkeit keineswegs für
beendet, wie die folgende Resolution zur Genüge darthut: Der deutsche Vereins¬
tag (der erste in Nürnberg abgehaltene) erachtet es als eine der nächstgelegenen
Friedensanfgaben des deutschen Zentralkomitees und der mit ihm verbundenen


pas rote Kreuz in Veutschland.

ein Zentralnachweisungsbüreau in Berlin und ein zweites in München errichten
wird, dem die Veränderungslisten im Bestände der Lazarethe regelmäßig zu¬
gehen sollen.

Trotz dieser Beschränkung auf gewisse Gebiete eröffnet sich dem roten Kreuze
ein ausgedehntes Feld der Thätigkeit. Eine harmonische und gleichmäßige
Wirksamkeit ans den verschiedensten Punkten desselben, einheitliches Zusammen¬
gehen und rechtzeitiges Jneinandergreifen ist aber ohne eine innere feste Gliederung
umso weniger denkbar, als voraussichtlich während des Feldzuges die freiwillige
Thätigkeit wieder über die jetzt gesteckten Grenzen hinaus in Anspruch genommen
werden wird. Deshalb ist zur Leitung der gesamten freiwilligen Krankenpflege
in Deutschland, möge dieselbe von Vereinen, Genossenschaften oder einzelnen
Personen angeboten werden, der für Krieg und Friede» ernannte kaiserliche
Kommissar und Militärinspektor der freiwilligen Krankenpflege berufen, welcher
kein Organ des roten Kreuzes selbst ist, sondern als, Beauftragter des Kaisers
den Verkehr zwischen der Militärbehörde und den einzelnen Gliedern der frei¬
willigen Hilfe vermittelt. Er übertrüge die Ausübung seiner Rechte und Pflichten
auf Delegirte und Subdelegirte, deren im Jahre 1870—71 unter den ver¬
schiedensten Verhältnissen 1952 thätig gewesen sind. Die Organisation der
einzelnen Vereine und Genossenschaften ist jedoch völlig selbständig und von dem
kaiserlichen Kommissar in keiner Weise abhängig. Im Kriegsfalle machen sie,
soweit ihre Friedensthätigkeit sich bereits auf Krankenpflege erstreckt, demselben
Vorschläge in Bezug auf die Delegirten, bei deren Auswahl es auf die richtige
Persönlichkeit in hohem Maße ankommt, je nachdem dieselben zu den Armeen
und einzelnen Korps, zu den Generaletappeninspektionen, zu einzelnen Lazarethen,
zu den Verband- und Erfrischungsstationen auf dem Kriegsschauplatze, zu den
Sitzen der stellvertretenden Generalkommandos in der Heimat, den Sammel¬
stationen, den eignen Sanitätszügen, den Reserve- und Vereinslazarethen berufen
werden oder als Provinzial- und Landesdelegirte wirken sollen. Die Delegirten
ihrerseits mit ihrem gesamten Personal sind den militärischen Kommandostellen,
denen sie zugeteilt werden, überall direkt unterstellt, erhalten aber den Befehl,
wohin sie sich zu begeben haben, von dem kaiserlichen Kommissar, der sich im
großen Hauptquartier aufhält, oder von dessen in der Heimat zurückgebliebenen
Stellvertreter. Augenblicklich bekleidet Fürst Pleß den Posten des kaiserlichen
Kommissars; sür Baiern tritt in mancher Beziehung das Landeskomitee an die
Stelle desselben.

Der Krieg selbst mit seinen schweren und zahlreichen Opfern an Gut und
Blut stellt natürlich bedeutende Anforderungen an die Hilfe des roten Kreuzes,
doch erklärt es selbst mit dem Friedensschlüsse seine Thätigkeit keineswegs für
beendet, wie die folgende Resolution zur Genüge darthut: Der deutsche Vereins¬
tag (der erste in Nürnberg abgehaltene) erachtet es als eine der nächstgelegenen
Friedensanfgaben des deutschen Zentralkomitees und der mit ihm verbundenen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/24>, abgerufen am 01.07.2024.