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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Erstes Quartal.

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Das kleine Buch des Herrn von Bismarck.

derartige Versuche gelegentlich zu wiederholen, wird durch den Kitzel, welchen die
Mittclstaaten empfinden, gerade Preußen das Ansehen ihres Bundes empfinden zu
lassen, wach erhalten, und nach den neuesten Theorien Österreichs über die Be¬
gründung der Kompetenz der Majorität würde ein bundesverfassungsmäßiges Hin¬
dernis nicht mehr im Wege stehen, wenn etwa die politische Lage Europas irgend
einen Moment als günstig erscheinen ließe, um auch für Preußen durch Buudes-
beschlüsse die Frage zur Entscheidung zu bringen, ob seine Institutionen den Bundes¬
grundgesetzen konform sind. ..

In Betreff der auswärtigen Politik gab die Periode des orientalischen Krieges
mehrfache Gelegenheit zu lehrreichen Wahrnehmungen über die Auffassung des
Bundcsverhältnisscs von feiten der Mittelstaaten. Es ist wohl kaum einer unter
ihnen, welcher dem Berliner Kabinet nicht vertraulich zu verstehen gegeben hätte,
daß sie, wenn es zu einem wirklichen Bündnisse Österreichs mit Frankreich kommen
sollte, sich nicht mehr an die Vorschriften der Bundesgesetze und an eine Berück¬
sichtigung allgemeiner Bundesiuteressen binden könnten, sondern lediglich das Be¬
dürfnis eigner Sicherheit zu Rate ziehen müßten/) . . In einem eigentümlichen
Kontraste stand hierzu der Anspruch der Mittelstaatcu, durch ihre Beschlüsse nicht
nur die Meinungsverschiedenheiten zwischen Preußen und Österreich endgiltig zu
entscheiden, sondern auch eine auswärtige "Bundespolitik" vorzuschreiben, welcher
jedes Mitglied des Bundes und namentlich Preußen sich zu fügen und seine Unter¬
stützung zu gewähren haben werde.. . In der neuesten Zeit hat sich das Streben,
die Herrschaft der Majorität zu konsolidiren, namentlich bei den Verhandlungen
über die Frage der Rastadter Besatzung fühlbar gemacht. In der hierauf bezüg¬
lichen Depesche des Grafen Buol vom 7. März 1858 werden neue Lehren über
das Bundesrecht aufgestellt, welche, wenn sie Geltung gewinnen, die Majorität der
Bundesversammlung allerdings in den Stand setzen, mit dem Erfordernis der
Stimmeneinhelligkeit unter allen Umständen kurzen Prozeß zu machen. . . Es dürfte
nach den bereits im Schwunge befindlichen Ansichten über die Aufgabe des Bundes
und die Rechte seines Zentralorgans kaum ein Fall deutbar sein, in welchem die
Majorität, wenn sie die Zustimmung der Minderheit nicht gewinnen kann, nicht
Gründe des Zweifels beizubringen vermöchte, ob die Stimmeinhelligkeit überhaupt
erforderlich sei, und diese Zweifel würde dann dieselbe Majorität zu Gunsten ihrer
eignen Kompetenz zu entscheiden das Recht haben. . . Die Grenzen der Kompetenz
des Bundes und seiner Majorität verschwinden in dem Nebel der Phraseologie,
mit welcher die Bundesdiplomaten sich gegenseitig in dem Wahne bestärken, als
ob die Buudcsverträge von einer ganz andern Bedeutung wären als Staatsver¬
träge überhaupt, als ob dem Bunde über den eigentlichen Inhalt der Grundver¬
träge hinaus noch eine bestimmte Autorität beizulegen sei, welche ihre Unterlagen
nach Bedürfnis aus Attributen der ehemaligen Reichsgewalt oder aus Analogie
mit deu Verhältnissen kollegialischer Behörden in Einheitsstaaten entlehnt. Aber
nicht nur für die Bundesverträge, sondern auch für alle indirekten Folgerungen,
welche eine Majorität vermöge einseitiger Interpretation aus demselben ableitet,
wird ein höherer Grad von Heiligkeit in Anspruch genommen als sonst für die
bündigsten Traktate. . . Auch diese Übertreibungen bilden Maschen zu dem Netze,
mit welchem Österreich und seine Majorität Preußen zu umgarnen bestrebt ist, und
auf ein freiwilliges Aufgeben dieser Bestrebungen kann Preußen nicht rechnen, weil



*) Das Hemd ist mir schließlich naher als der Rock, sagte der König von Würtemberg
während der orientalischen Krise zu Bismarck.
Das kleine Buch des Herrn von Bismarck.

derartige Versuche gelegentlich zu wiederholen, wird durch den Kitzel, welchen die
Mittclstaaten empfinden, gerade Preußen das Ansehen ihres Bundes empfinden zu
lassen, wach erhalten, und nach den neuesten Theorien Österreichs über die Be¬
gründung der Kompetenz der Majorität würde ein bundesverfassungsmäßiges Hin¬
dernis nicht mehr im Wege stehen, wenn etwa die politische Lage Europas irgend
einen Moment als günstig erscheinen ließe, um auch für Preußen durch Buudes-
beschlüsse die Frage zur Entscheidung zu bringen, ob seine Institutionen den Bundes¬
grundgesetzen konform sind. ..

In Betreff der auswärtigen Politik gab die Periode des orientalischen Krieges
mehrfache Gelegenheit zu lehrreichen Wahrnehmungen über die Auffassung des
Bundcsverhältnisscs von feiten der Mittelstaaten. Es ist wohl kaum einer unter
ihnen, welcher dem Berliner Kabinet nicht vertraulich zu verstehen gegeben hätte,
daß sie, wenn es zu einem wirklichen Bündnisse Österreichs mit Frankreich kommen
sollte, sich nicht mehr an die Vorschriften der Bundesgesetze und an eine Berück¬
sichtigung allgemeiner Bundesiuteressen binden könnten, sondern lediglich das Be¬
dürfnis eigner Sicherheit zu Rate ziehen müßten/) . . In einem eigentümlichen
Kontraste stand hierzu der Anspruch der Mittelstaatcu, durch ihre Beschlüsse nicht
nur die Meinungsverschiedenheiten zwischen Preußen und Österreich endgiltig zu
entscheiden, sondern auch eine auswärtige „Bundespolitik" vorzuschreiben, welcher
jedes Mitglied des Bundes und namentlich Preußen sich zu fügen und seine Unter¬
stützung zu gewähren haben werde.. . In der neuesten Zeit hat sich das Streben,
die Herrschaft der Majorität zu konsolidiren, namentlich bei den Verhandlungen
über die Frage der Rastadter Besatzung fühlbar gemacht. In der hierauf bezüg¬
lichen Depesche des Grafen Buol vom 7. März 1858 werden neue Lehren über
das Bundesrecht aufgestellt, welche, wenn sie Geltung gewinnen, die Majorität der
Bundesversammlung allerdings in den Stand setzen, mit dem Erfordernis der
Stimmeneinhelligkeit unter allen Umständen kurzen Prozeß zu machen. . . Es dürfte
nach den bereits im Schwunge befindlichen Ansichten über die Aufgabe des Bundes
und die Rechte seines Zentralorgans kaum ein Fall deutbar sein, in welchem die
Majorität, wenn sie die Zustimmung der Minderheit nicht gewinnen kann, nicht
Gründe des Zweifels beizubringen vermöchte, ob die Stimmeinhelligkeit überhaupt
erforderlich sei, und diese Zweifel würde dann dieselbe Majorität zu Gunsten ihrer
eignen Kompetenz zu entscheiden das Recht haben. . . Die Grenzen der Kompetenz
des Bundes und seiner Majorität verschwinden in dem Nebel der Phraseologie,
mit welcher die Bundesdiplomaten sich gegenseitig in dem Wahne bestärken, als
ob die Buudcsverträge von einer ganz andern Bedeutung wären als Staatsver¬
träge überhaupt, als ob dem Bunde über den eigentlichen Inhalt der Grundver¬
träge hinaus noch eine bestimmte Autorität beizulegen sei, welche ihre Unterlagen
nach Bedürfnis aus Attributen der ehemaligen Reichsgewalt oder aus Analogie
mit deu Verhältnissen kollegialischer Behörden in Einheitsstaaten entlehnt. Aber
nicht nur für die Bundesverträge, sondern auch für alle indirekten Folgerungen,
welche eine Majorität vermöge einseitiger Interpretation aus demselben ableitet,
wird ein höherer Grad von Heiligkeit in Anspruch genommen als sonst für die
bündigsten Traktate. . . Auch diese Übertreibungen bilden Maschen zu dem Netze,
mit welchem Österreich und seine Majorität Preußen zu umgarnen bestrebt ist, und
auf ein freiwilliges Aufgeben dieser Bestrebungen kann Preußen nicht rechnen, weil



*) Das Hemd ist mir schließlich naher als der Rock, sagte der König von Würtemberg
während der orientalischen Krise zu Bismarck.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_151310/123>, abgerufen am 23.07.2024.