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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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Aus der Zeit nach dem Tilsiter Friede".

nur das Commando unter dem Generalleutnant von Grawert führen, welcher aber
die militärischen Angelegenheiten in den besetzten Provinzen insbesondere leiten
wird. Sollten indeß außerordentliche Ereignisse eintreten, oder die Umstände es
erfordern, so autorisire Ich Euch, nach Eurer Einsicht und Ueberzeugung zu Han¬
del", ohne erst weitere Rücksprache mit dem Generalleutnant von Grawert zu nehmen,
oder seine Befehle abzuwarten. Die hier abschriftlich beiliegende Ordre an den
Generalleutnant von Grawert zeigt die übrige Bestimmung dieser Verhältnisse. Der
Major und Flügeladjutant von Klüx wird, wie Ihr aus dem ebenfalls abschriftlich
beiliegenden Befehl ersehen werdet, sich in die Gegend von Cosel begeben und dort,
wenn es die Umstände erfordern, das Commando übernehmen. Damit Ihr einige
Unterstützung, Eures kränklichen Körpers wegen, habt, so werde Ich den Major
und Flügeladjutautcn Graf von Chasot ebenfalls nach Schlesien beordern und ihm
aufgeben, Euch in allem zu unterstützen. Eure Anhänglichkeit an Meine Person,
Eure erprobte Thätigkeit und Einsicht läßt Mich mit Zuversicht hoffen, daß Ihr die
militärischen Angelegenheiten in Schlesien mit Klugheit, Meinen Euch wohlbekannten
Ansichten gemäß, leiten werdet; Ich werde dagegen Eure Dienste zu erkennen wissen
und Euch beweisen, wie sehr Ich bin


Euer wohlaffectiouirter König
Friedrich Wilhelm."

Die Ordre an Gruwert hatte folgenden Wortlaut:

"Mein lieber Generalleutnant von Grawert! Die jetzigen Verhältnisse zwischen
Frankreich und Oesterreich erregen meine Besorgnisse wegen der schlesischen Festungen
und der dortigen Angelegenheiten überhaupt. Dabei fehlt es, wenn Euch die freie
Commnnicntion benommen würde, an einem Befehlshaber für mein in Oberschlesien
stehendes Militär und Festungen. Von der andern Seite würde es ein großes
Aufsehen erregen, wenn Ihr jetzt Euren Standpunkt verändern wolltet, welcher
übrigens in Hinsicht der Verhältnisse der besetzten Provinzen den Umständen sehr
angemessen ist. In dieser Lage finde ich es für nöthig, den Oberstleutnant und
Flügeladjutanten Graf von Götzen nach der Grafschaft Glatz zu schicken, um in den
ebenerwähnten Fällen das Commando meiner dortigen Truppen und Festungen zu
übernehmen, und bis dahin die speciellen Angelegenheiten unter Eurem Oberbefehl
zu leiten. Da dies aber Aufsehen erregen könnte, der körperliche Zustand des
p. Graf von Götzen aber ohnehin eines Bades bedarf, fo wird derselbe nur allein
unter diesem Vorwande dort erscheinen und sich der ihm aufgetragenen Angelegen¬
heiten nur unter der Hand annehmen. Ich glaube, daß hiebei auch der Major
und Flügeladjutant von Klüx nützlich sein könnte, wenn er sich "och unvermerkt
unter irgend einem Vorwande in die Gegend von Cosel begäbe, damit er die dor¬
tigen Angelegenheiten leiten, und wenn Gefahr drohte, dem General von Puttkamer
assistiren, oder wenn dessen Kräfte die letzten Dienste versagen sollten, an seine
Stelle treten könnte. Ihr werdet das Nöthige mit ihn: in dieser Hinsicht verab¬
reden und die inliegende Ordre sicher zukommen lassen, wobei ich nochmals wieder¬
hole, daß keine Meiner Festungen weder an österreichische noch an französische
Truppen, welche Umstände auch eintreten möchten, übergeben werden soll. Ich über¬
lasse Euch nunmehr demgemäß zu handeln und erneuere Euch die Versicherung, daß
Ich bin


Euer wvhlaffeetiouirter König
Friedrich Wilhelm."
Aus der Zeit nach dem Tilsiter Friede».

nur das Commando unter dem Generalleutnant von Grawert führen, welcher aber
die militärischen Angelegenheiten in den besetzten Provinzen insbesondere leiten
wird. Sollten indeß außerordentliche Ereignisse eintreten, oder die Umstände es
erfordern, so autorisire Ich Euch, nach Eurer Einsicht und Ueberzeugung zu Han¬
del«, ohne erst weitere Rücksprache mit dem Generalleutnant von Grawert zu nehmen,
oder seine Befehle abzuwarten. Die hier abschriftlich beiliegende Ordre an den
Generalleutnant von Grawert zeigt die übrige Bestimmung dieser Verhältnisse. Der
Major und Flügeladjutant von Klüx wird, wie Ihr aus dem ebenfalls abschriftlich
beiliegenden Befehl ersehen werdet, sich in die Gegend von Cosel begeben und dort,
wenn es die Umstände erfordern, das Commando übernehmen. Damit Ihr einige
Unterstützung, Eures kränklichen Körpers wegen, habt, so werde Ich den Major
und Flügeladjutautcn Graf von Chasot ebenfalls nach Schlesien beordern und ihm
aufgeben, Euch in allem zu unterstützen. Eure Anhänglichkeit an Meine Person,
Eure erprobte Thätigkeit und Einsicht läßt Mich mit Zuversicht hoffen, daß Ihr die
militärischen Angelegenheiten in Schlesien mit Klugheit, Meinen Euch wohlbekannten
Ansichten gemäß, leiten werdet; Ich werde dagegen Eure Dienste zu erkennen wissen
und Euch beweisen, wie sehr Ich bin


Euer wohlaffectiouirter König
Friedrich Wilhelm."

Die Ordre an Gruwert hatte folgenden Wortlaut:

„Mein lieber Generalleutnant von Grawert! Die jetzigen Verhältnisse zwischen
Frankreich und Oesterreich erregen meine Besorgnisse wegen der schlesischen Festungen
und der dortigen Angelegenheiten überhaupt. Dabei fehlt es, wenn Euch die freie
Commnnicntion benommen würde, an einem Befehlshaber für mein in Oberschlesien
stehendes Militär und Festungen. Von der andern Seite würde es ein großes
Aufsehen erregen, wenn Ihr jetzt Euren Standpunkt verändern wolltet, welcher
übrigens in Hinsicht der Verhältnisse der besetzten Provinzen den Umständen sehr
angemessen ist. In dieser Lage finde ich es für nöthig, den Oberstleutnant und
Flügeladjutanten Graf von Götzen nach der Grafschaft Glatz zu schicken, um in den
ebenerwähnten Fällen das Commando meiner dortigen Truppen und Festungen zu
übernehmen, und bis dahin die speciellen Angelegenheiten unter Eurem Oberbefehl
zu leiten. Da dies aber Aufsehen erregen könnte, der körperliche Zustand des
p. Graf von Götzen aber ohnehin eines Bades bedarf, fo wird derselbe nur allein
unter diesem Vorwande dort erscheinen und sich der ihm aufgetragenen Angelegen¬
heiten nur unter der Hand annehmen. Ich glaube, daß hiebei auch der Major
und Flügeladjutant von Klüx nützlich sein könnte, wenn er sich »och unvermerkt
unter irgend einem Vorwande in die Gegend von Cosel begäbe, damit er die dor¬
tigen Angelegenheiten leiten, und wenn Gefahr drohte, dem General von Puttkamer
assistiren, oder wenn dessen Kräfte die letzten Dienste versagen sollten, an seine
Stelle treten könnte. Ihr werdet das Nöthige mit ihn: in dieser Hinsicht verab¬
reden und die inliegende Ordre sicher zukommen lassen, wobei ich nochmals wieder¬
hole, daß keine Meiner Festungen weder an österreichische noch an französische
Truppen, welche Umstände auch eintreten möchten, übergeben werden soll. Ich über¬
lasse Euch nunmehr demgemäß zu handeln und erneuere Euch die Versicherung, daß
Ich bin


Euer wvhlaffeetiouirter König
Friedrich Wilhelm."
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/60>, abgerufen am 15.01.2025.