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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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eipiellen Boden stellte. So, als sie im Landtage Wiederherstellung der Verfassungs-
Paragrnphen 15, 16 und 18 verlangte. Mit Recht bemerkte ihr der Cultusminister
Full darauf: .Die Wiederherstellung dieser Artikel würde alle diese Gesetze, die
sogenannten Maigesctze, ohne Ausnahme über den Haufen werfen, wenigstens in
allen ihren wesentlichen Bestimmungen, Sie muthen also der Stacitsregieruug einen
Frieden auf der Basis der unbedingten Unterwerfung zu. Nun, meine Herren,
einen solchen Vorschlag kann man wohl einem Gegner machen, der niedergeworfen
um Boden liegt und an Händen und Füßen geknebelt ist, nicht aber einem Gegner,
der aufrecht steht und aufrecht stehe" bleibt, . , Die Regierung hat seinerzeit die
Schritte, welche die von ihr für nothwendig erachteten Gesetze zum Abschlüsse
brachten, sobald als möglich gethan. Von der Nothwendigkeit dieses Abschlusses
ist sie auch in diesem Augenblicke noch durchdrungen; sie glaubt aussprechen zu
dürfe", daß gerade der Besitz dieser Gesetze eine unabweisliche Nothwendigkeit für
sie ist, wenn sie überhaupt zu einem gedeihlichen Friede" kommen will, Darum
wird die Regierung diese Position, so lange ihr nicht bestimmte Garantien gegeben
sind, festhalten -- festhalten auch gegen die Strömung."

Noch einmal schien die Angelegenheit in gutes Fahrwasser einlenken zu "vollen,
als der Minister Falk im Juli 1879, wie mau damals sagte, um dem Frieden mit
der Curie persönlich nicht im Wege zu stehen, von seinem Amte zurücktrat, um
einem Nachfolger Platz zu machen, der den Streit weniger vom Standpunkte des
Juristen als vou dem des Politikers beurtheilte, und als Fürst Bismarck im
September in Gastein den Besuch des Pronuntius in Wien, Jacobini, empfing
und mehrere Besprechungen mit demselben hatte, Jacobiui unterhandelte darauf
in Wien mit dem dortigen deutscheu Botschafter und dem von der deutschen Re¬
gierung dahin abgesandten Geheimrath Hübler mehrere Monate weiter, "theils
über Principienfragen," wie der Reichskanzler später mittheilte, "theils über die
einzelnen Bestimmungen der preußischen Maigesctzgebuug, Mau hat sie Paragraph
für Paragraph durchgenommen, untersucht, in wie weit sie nach kirchlicher Auffassung
intolerant seien, und in wie weit nach den Auffassungen des Staates in einzelnen
Punkten ein Entgegenkommen stattfinden könnte. Hierbei stellte sich um sofort
zweierlei heraus. Erstens dasjenige, was durch Jahrhunderte hindurch zur histo¬
rischen Thatsache geworden ist bei allen kirchenpolitischen Verhandlungen und kirchen-
politischen Kämpfen, nämlich, daß für Staat und Kirche ein gemeinsamer Rechtsboden
überhaupt nicht zu finden ist auf ihrem Grenzgebiete, daß die Staatsgesetzgebung,
welche diese Materie zu regeln unternimmt, niemals den Anspruch darauf macheu
kann, wirklich der Ausdruck eines gemeinsamen Rechtsbewußtseins zu sein. Das
Aeußerste, was man erreichen kann, ist eine Verständigung über einen noctu" vivvucli
dahin, daß der Staat seine Gesetzgebung so einrichtet, daß der Kirche unbehindert
die Ausübung ihrer erhabenen Heilsaufgabe möglich sein kann, und andrerseits
die Kirche ihre Institutionen so ordnet, daß sie den Staat der Nothwendigkeit
überhebt, zur Abwehr gegen sie in einzelnen Fällen aufzutreten."

Die Vorbedingungen einer Verständigung berichten also auf dem Gedanken,
daß beide Theile durch thatsächliche Zugeständnisse auf praktischem Gebiete eine
Annäherung versuche" sollten, und als solche wurden bezeichnet: Anerkennung der
Anzeigepflicht bei der Anstellung von Geistlichen von feiten des Papstes und die
Wiederherstellung des diplomatischen Verkehrs mit der Curie von feiten Preußens,
Die erste dieser beiden Vorbedingungen schien Leo während der Wiener Besprechungen
erfüllen zu wollen. In einem vom 24. Februar 1380 datirten, an deu abgesetzten
Erzbischof Melchers von Köln gerichtetem Breve erklärte er, daß er "kein Bedenken


eipiellen Boden stellte. So, als sie im Landtage Wiederherstellung der Verfassungs-
Paragrnphen 15, 16 und 18 verlangte. Mit Recht bemerkte ihr der Cultusminister
Full darauf: .Die Wiederherstellung dieser Artikel würde alle diese Gesetze, die
sogenannten Maigesctze, ohne Ausnahme über den Haufen werfen, wenigstens in
allen ihren wesentlichen Bestimmungen, Sie muthen also der Stacitsregieruug einen
Frieden auf der Basis der unbedingten Unterwerfung zu. Nun, meine Herren,
einen solchen Vorschlag kann man wohl einem Gegner machen, der niedergeworfen
um Boden liegt und an Händen und Füßen geknebelt ist, nicht aber einem Gegner,
der aufrecht steht und aufrecht stehe» bleibt, . , Die Regierung hat seinerzeit die
Schritte, welche die von ihr für nothwendig erachteten Gesetze zum Abschlüsse
brachten, sobald als möglich gethan. Von der Nothwendigkeit dieses Abschlusses
ist sie auch in diesem Augenblicke noch durchdrungen; sie glaubt aussprechen zu
dürfe», daß gerade der Besitz dieser Gesetze eine unabweisliche Nothwendigkeit für
sie ist, wenn sie überhaupt zu einem gedeihlichen Friede» kommen will, Darum
wird die Regierung diese Position, so lange ihr nicht bestimmte Garantien gegeben
sind, festhalten — festhalten auch gegen die Strömung."

Noch einmal schien die Angelegenheit in gutes Fahrwasser einlenken zu »vollen,
als der Minister Falk im Juli 1879, wie mau damals sagte, um dem Frieden mit
der Curie persönlich nicht im Wege zu stehen, von seinem Amte zurücktrat, um
einem Nachfolger Platz zu machen, der den Streit weniger vom Standpunkte des
Juristen als vou dem des Politikers beurtheilte, und als Fürst Bismarck im
September in Gastein den Besuch des Pronuntius in Wien, Jacobini, empfing
und mehrere Besprechungen mit demselben hatte, Jacobiui unterhandelte darauf
in Wien mit dem dortigen deutscheu Botschafter und dem von der deutschen Re¬
gierung dahin abgesandten Geheimrath Hübler mehrere Monate weiter, „theils
über Principienfragen," wie der Reichskanzler später mittheilte, „theils über die
einzelnen Bestimmungen der preußischen Maigesctzgebuug, Mau hat sie Paragraph
für Paragraph durchgenommen, untersucht, in wie weit sie nach kirchlicher Auffassung
intolerant seien, und in wie weit nach den Auffassungen des Staates in einzelnen
Punkten ein Entgegenkommen stattfinden könnte. Hierbei stellte sich um sofort
zweierlei heraus. Erstens dasjenige, was durch Jahrhunderte hindurch zur histo¬
rischen Thatsache geworden ist bei allen kirchenpolitischen Verhandlungen und kirchen-
politischen Kämpfen, nämlich, daß für Staat und Kirche ein gemeinsamer Rechtsboden
überhaupt nicht zu finden ist auf ihrem Grenzgebiete, daß die Staatsgesetzgebung,
welche diese Materie zu regeln unternimmt, niemals den Anspruch darauf macheu
kann, wirklich der Ausdruck eines gemeinsamen Rechtsbewußtseins zu sein. Das
Aeußerste, was man erreichen kann, ist eine Verständigung über einen noctu« vivvucli
dahin, daß der Staat seine Gesetzgebung so einrichtet, daß der Kirche unbehindert
die Ausübung ihrer erhabenen Heilsaufgabe möglich sein kann, und andrerseits
die Kirche ihre Institutionen so ordnet, daß sie den Staat der Nothwendigkeit
überhebt, zur Abwehr gegen sie in einzelnen Fällen aufzutreten."

Die Vorbedingungen einer Verständigung berichten also auf dem Gedanken,
daß beide Theile durch thatsächliche Zugeständnisse auf praktischem Gebiete eine
Annäherung versuche» sollten, und als solche wurden bezeichnet: Anerkennung der
Anzeigepflicht bei der Anstellung von Geistlichen von feiten des Papstes und die
Wiederherstellung des diplomatischen Verkehrs mit der Curie von feiten Preußens,
Die erste dieser beiden Vorbedingungen schien Leo während der Wiener Besprechungen
erfüllen zu wollen. In einem vom 24. Februar 1380 datirten, an deu abgesetzten
Erzbischof Melchers von Köln gerichtetem Breve erklärte er, daß er „kein Bedenken


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[0229] eipiellen Boden stellte. So, als sie im Landtage Wiederherstellung der Verfassungs- Paragrnphen 15, 16 und 18 verlangte. Mit Recht bemerkte ihr der Cultusminister Full darauf: .Die Wiederherstellung dieser Artikel würde alle diese Gesetze, die sogenannten Maigesctze, ohne Ausnahme über den Haufen werfen, wenigstens in allen ihren wesentlichen Bestimmungen, Sie muthen also der Stacitsregieruug einen Frieden auf der Basis der unbedingten Unterwerfung zu. Nun, meine Herren, einen solchen Vorschlag kann man wohl einem Gegner machen, der niedergeworfen um Boden liegt und an Händen und Füßen geknebelt ist, nicht aber einem Gegner, der aufrecht steht und aufrecht stehe» bleibt, . , Die Regierung hat seinerzeit die Schritte, welche die von ihr für nothwendig erachteten Gesetze zum Abschlüsse brachten, sobald als möglich gethan. Von der Nothwendigkeit dieses Abschlusses ist sie auch in diesem Augenblicke noch durchdrungen; sie glaubt aussprechen zu dürfe», daß gerade der Besitz dieser Gesetze eine unabweisliche Nothwendigkeit für sie ist, wenn sie überhaupt zu einem gedeihlichen Friede» kommen will, Darum wird die Regierung diese Position, so lange ihr nicht bestimmte Garantien gegeben sind, festhalten — festhalten auch gegen die Strömung." Noch einmal schien die Angelegenheit in gutes Fahrwasser einlenken zu »vollen, als der Minister Falk im Juli 1879, wie mau damals sagte, um dem Frieden mit der Curie persönlich nicht im Wege zu stehen, von seinem Amte zurücktrat, um einem Nachfolger Platz zu machen, der den Streit weniger vom Standpunkte des Juristen als vou dem des Politikers beurtheilte, und als Fürst Bismarck im September in Gastein den Besuch des Pronuntius in Wien, Jacobini, empfing und mehrere Besprechungen mit demselben hatte, Jacobiui unterhandelte darauf in Wien mit dem dortigen deutscheu Botschafter und dem von der deutschen Re¬ gierung dahin abgesandten Geheimrath Hübler mehrere Monate weiter, „theils über Principienfragen," wie der Reichskanzler später mittheilte, „theils über die einzelnen Bestimmungen der preußischen Maigesctzgebuug, Mau hat sie Paragraph für Paragraph durchgenommen, untersucht, in wie weit sie nach kirchlicher Auffassung intolerant seien, und in wie weit nach den Auffassungen des Staates in einzelnen Punkten ein Entgegenkommen stattfinden könnte. Hierbei stellte sich um sofort zweierlei heraus. Erstens dasjenige, was durch Jahrhunderte hindurch zur histo¬ rischen Thatsache geworden ist bei allen kirchenpolitischen Verhandlungen und kirchen- politischen Kämpfen, nämlich, daß für Staat und Kirche ein gemeinsamer Rechtsboden überhaupt nicht zu finden ist auf ihrem Grenzgebiete, daß die Staatsgesetzgebung, welche diese Materie zu regeln unternimmt, niemals den Anspruch darauf macheu kann, wirklich der Ausdruck eines gemeinsamen Rechtsbewußtseins zu sein. Das Aeußerste, was man erreichen kann, ist eine Verständigung über einen noctu« vivvucli dahin, daß der Staat seine Gesetzgebung so einrichtet, daß der Kirche unbehindert die Ausübung ihrer erhabenen Heilsaufgabe möglich sein kann, und andrerseits die Kirche ihre Institutionen so ordnet, daß sie den Staat der Nothwendigkeit überhebt, zur Abwehr gegen sie in einzelnen Fällen aufzutreten." Die Vorbedingungen einer Verständigung berichten also auf dem Gedanken, daß beide Theile durch thatsächliche Zugeständnisse auf praktischem Gebiete eine Annäherung versuche» sollten, und als solche wurden bezeichnet: Anerkennung der Anzeigepflicht bei der Anstellung von Geistlichen von feiten des Papstes und die Wiederherstellung des diplomatischen Verkehrs mit der Curie von feiten Preußens, Die erste dieser beiden Vorbedingungen schien Leo während der Wiener Besprechungen erfüllen zu wollen. In einem vom 24. Februar 1380 datirten, an deu abgesetzten Erzbischof Melchers von Köln gerichtetem Breve erklärte er, daß er „kein Bedenken

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/229>, abgerufen am 15.01.2025.