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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

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Wege ausgeführt werden sollte. Sie sind außerdem fest entschlossen, nichts zu ver¬
säumen, was dieses Ergebniß in wirkungsvollster Weise sichern dürfte. Sie werden
infolge dessen ihre Botschafter in Konstantinopel anweisen, die Pforte von der Ent¬
scheidung gleichfalls in Kenntniß zu setzen und dieselbe einzuladen, sofort mit den¬
selben in Unterhandlung zu treten, um durch einen formellen Act die endgiltige
Losung der Grenzfrage zu bewirken, sowie die Bedingungen der Durchführung fest¬
zustellen. Dieselben werden dafür Sorge tragen, daß Vorkehrungen für die fried¬
liche Uebertrciguug der abgetretneu Gebietsstrecken mit möglichst geringem Verzüge
getroffen werden, und sie werden der griechischen Regierung unverweilt die mit
der hohen Pforte zu diesem Zwecke verabredeten Maßnahmen mittheilen."

Tags vorher, also am 19. April, hatten die Botschafter der Mächte der Pforte
folgende Collectivnotc überreicht: "Die unterzeichneten Botschafter haben von ihren
Regierungen deu Auftrag erhalten, der hohen Pforte folgende Mittheilung zu
machen: Die vermittelnden Mächte, welche ihre Vertreter in Konstantinopel damit
betraut haben, unter sich zu ermitteln und festzustellen, welche Grenzlinie um besten
den Nothwendigkeiten der Sachlage entsprechen könnte, haben dieselben ermächtigt,
zu diesem Behufe die Eröffnungen und Mittheilungen entgegenzunehmen, welche
die hohe Pforte ihnen künftig zu machen hätte. Nach reiflicher Prüfung haben
die Vertreter der Mächte in Konstantinopel einmüthig anerkannt, daß die von den
ottomanischen Delegirten zuletzt formulirten Vorschläge mittelst einiger Zuscitzklanseln
die Grundlage für eine Lösung bieten konnten. Dieselben haben demzufolge ihren
betreffenden Regierungen die nachfolgende Traee und die damit verbundnen Stipu-
lationen empfohlen. (Nun folgt der Text des Protokolls, dem wir die anfangs
mitgetheilten Grenzbestimmungen entnommen haben. Dann heißt es in der Collectib-
uotc vom 19. April weiter:) Die vermittelnden Mächte, welche die Vorschläge ihrer
Vertreter in Konstantinopel genehmigten, haben die Unterzeichneten beauftragt, die
hohe Pforte zu benachrichtigen, daß diese Beschlüsse nunmehr von denselben formell
an die Stelle derjenigen gesetzt werden, welche bei der Berliner Conferenz gefaßt
wurden, und daß sie beabsichtigen, im Interesse des Weltfriedens bei der gegen¬
wärtigen Losung zu verharren, welche jetzt als eine Entscheidung Europas anzu¬
sehen ist. Eine gleiche Mittheilung ist übrigens in ihrem Namen durch die Re¬
präsentanten der Mächte zu Athen an die griechische Regierung ergangen. Die
Mächte zweifeln sonach nicht, daß die Regierung Sr. Majestät des Sultans dieser
Lösung endgiltig und unverzüglich zustimmen werde, und haben in dieser Ueber¬
zeugung ihre Vertreter zum Abschlüsse eines Vertrags mit der hohen Pforte er¬
mächtigt, wodurch der Zeitpunkt und die Art und Weise des Vollzuges der zu
treffenden Vereinbarungen festgesetzt werden sollen. Zu diesem Zwecke beehren sich
die Unterzeichneten, Se. Excellenz den Minister der auswärtigen Angelegenheiten
des Sultans zu ersuchen, jene Maßregeln zu ergreifen, welche erforderlich sind,
um gegenseitig jene Verhandlungen einzuleiten, die zum raschen Abschlüsse dieser
Angelegenheit zu führen geeignet sind."


Wege ausgeführt werden sollte. Sie sind außerdem fest entschlossen, nichts zu ver¬
säumen, was dieses Ergebniß in wirkungsvollster Weise sichern dürfte. Sie werden
infolge dessen ihre Botschafter in Konstantinopel anweisen, die Pforte von der Ent¬
scheidung gleichfalls in Kenntniß zu setzen und dieselbe einzuladen, sofort mit den¬
selben in Unterhandlung zu treten, um durch einen formellen Act die endgiltige
Losung der Grenzfrage zu bewirken, sowie die Bedingungen der Durchführung fest¬
zustellen. Dieselben werden dafür Sorge tragen, daß Vorkehrungen für die fried¬
liche Uebertrciguug der abgetretneu Gebietsstrecken mit möglichst geringem Verzüge
getroffen werden, und sie werden der griechischen Regierung unverweilt die mit
der hohen Pforte zu diesem Zwecke verabredeten Maßnahmen mittheilen."

Tags vorher, also am 19. April, hatten die Botschafter der Mächte der Pforte
folgende Collectivnotc überreicht: „Die unterzeichneten Botschafter haben von ihren
Regierungen deu Auftrag erhalten, der hohen Pforte folgende Mittheilung zu
machen: Die vermittelnden Mächte, welche ihre Vertreter in Konstantinopel damit
betraut haben, unter sich zu ermitteln und festzustellen, welche Grenzlinie um besten
den Nothwendigkeiten der Sachlage entsprechen könnte, haben dieselben ermächtigt,
zu diesem Behufe die Eröffnungen und Mittheilungen entgegenzunehmen, welche
die hohe Pforte ihnen künftig zu machen hätte. Nach reiflicher Prüfung haben
die Vertreter der Mächte in Konstantinopel einmüthig anerkannt, daß die von den
ottomanischen Delegirten zuletzt formulirten Vorschläge mittelst einiger Zuscitzklanseln
die Grundlage für eine Lösung bieten konnten. Dieselben haben demzufolge ihren
betreffenden Regierungen die nachfolgende Traee und die damit verbundnen Stipu-
lationen empfohlen. (Nun folgt der Text des Protokolls, dem wir die anfangs
mitgetheilten Grenzbestimmungen entnommen haben. Dann heißt es in der Collectib-
uotc vom 19. April weiter:) Die vermittelnden Mächte, welche die Vorschläge ihrer
Vertreter in Konstantinopel genehmigten, haben die Unterzeichneten beauftragt, die
hohe Pforte zu benachrichtigen, daß diese Beschlüsse nunmehr von denselben formell
an die Stelle derjenigen gesetzt werden, welche bei der Berliner Conferenz gefaßt
wurden, und daß sie beabsichtigen, im Interesse des Weltfriedens bei der gegen¬
wärtigen Losung zu verharren, welche jetzt als eine Entscheidung Europas anzu¬
sehen ist. Eine gleiche Mittheilung ist übrigens in ihrem Namen durch die Re¬
präsentanten der Mächte zu Athen an die griechische Regierung ergangen. Die
Mächte zweifeln sonach nicht, daß die Regierung Sr. Majestät des Sultans dieser
Lösung endgiltig und unverzüglich zustimmen werde, und haben in dieser Ueber¬
zeugung ihre Vertreter zum Abschlüsse eines Vertrags mit der hohen Pforte er¬
mächtigt, wodurch der Zeitpunkt und die Art und Weise des Vollzuges der zu
treffenden Vereinbarungen festgesetzt werden sollen. Zu diesem Zwecke beehren sich
die Unterzeichneten, Se. Excellenz den Minister der auswärtigen Angelegenheiten
des Sultans zu ersuchen, jene Maßregeln zu ergreifen, welche erforderlich sind,
um gegenseitig jene Verhandlungen einzuleiten, die zum raschen Abschlüsse dieser
Angelegenheit zu führen geeignet sind."


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/356>, abgerufen am 23.07.2024.