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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal.

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Rußland und die Reform.

ebenso wenig geändert wie an der beschränkten Leistungsfähigkeit des Vormundes,
Auch wenn aufs schlagendste bewiesen würde, daß Rußland eine andre als die ab¬
solutistische Regierungsform zu ertragen nicht imstande ist, würden die Bedingungen
für die Erhaltung des bisherigen Zustandes darum doch nicht hergestellt werden
können. An dem innern Widerspruche zwischen den Reformen der sechziger Fahre
und den Ueberbleibseln des altväterischen Despotismus ist die Regierung Alexanders II.
zu Grunde gegangen; dem gegenwärtigen Zustande der Halbheit muß in der einen
oder der andern Weise, sei es durch Rückkehr zu der frühern Allgewalt der Ver¬
waltung, sei es durch gesetzliche Abgrenzung der Befugnisse der Krone, ein Ende
gemacht werden. Daß der gegenwärtige Zustand ein Jnterinüstieum sei, wird unter
den Augen der Regierung täglich wiederholt. Da sich noch kein russischer Staats¬
mann erboten, statt des Gemisches von heute den alte" Stand der Dinge rein wieder
herzustellen, so hat man keine andre Wahl als die, entweder zu verkommen oder
den Absolutismus zu beschränke". Von dem Beamtenthume eines durch die Schuld
seines Beamtenthums in Corruption, Rechtsunsicherheit und Autoritätslosigkeit ver-
sunkner Staates erwarten, daß dasselbe Ordnung, Sicherheit und öffentliche Moral
Ivicderherstelle, heißt ungefähr so viel, wie von einem in den Sumpf gerothnen
Manne zu verlangen, daß er sich an seinem eignen Zopfe herausziehe. Mau hat
nicht die Wahl, ob Vcrwaltnugs- oder Verfassuugsrefvrm, mau ist vielmehr wegen
erfnhrungsmäßiger Unmöglichkeit, an der Hand administrativer Reformen dem Staate
aufzuhelfen, auf deu verzweifelten Gedanken gerathen, es müsse mit der Einführung
constitutioneller Einrichtungen gehen, Wer dieses Auskunftsmittel unzweckmäßig findet,
der wird gefragt, ob er etwas Besseres vorzuschlagen habe, und auf diese Frage giebt
es Knie Antwort, Die Geschichte der letzten zehn Regierungsjahre Alexanders II.
ist die Geschichte des schwindenden Glaubens an die "Snnwdcrschawije," die abso¬
lutistische Regierungsform, gewesen, und der Glaube an Alexander III, steht und fällt
mit dem Glauben an dessen Geneigtheit, auf die unbeschränkte Gewalt seiner Väter
zu verzichten. Man wird durch die Verhältnisse gezwungen werden, die Volkskraft
zur Regierungsarbeit heranzuziehen, in welcher Form, ist noch unbestimmt. Der
eine Plan, als dessen Urheber Melikoff und Walujcff gelten, geht von den Revi¬
sionen aus, welche die in verschiedne östliche Gouvernements entsandten Senatoren
vornehmen, und deren Ergebnisse einer a>ä toe einberufneu Versammlung ständischer
Deputirter zur Beurtheilung vorgelegt werden sollen. Nach der Meinung "vorge-
schrittner" Köpfe, zu denen Miljutiu gehören dürfte, soll das einzige zum Zwecke
führende Mittel im Erlaß einer Charte bestehen, welche erwählten Vertrauens¬
männern der Nation eine vorläufig bescheiden zu bemesscnde Theilnahme an der
Gesetzgebung und der Controle des Staatshaushalts ertheilt.

Ob man sich für die wahrscheinlichere erstere oder sofort für die zweite Even¬
tualität entschließt, ist ziemlich gleichgiltig. Nach der Erfahrung wissen wir, daß
berathende Versammlungen entweder gar nichts bedeuten oder zu beschließenden
werden. In Rußland, wo man gewöhnt ist, sich nach französischen Vorbildern zu


Ärenzbvtm II. >881, M
Rußland und die Reform.

ebenso wenig geändert wie an der beschränkten Leistungsfähigkeit des Vormundes,
Auch wenn aufs schlagendste bewiesen würde, daß Rußland eine andre als die ab¬
solutistische Regierungsform zu ertragen nicht imstande ist, würden die Bedingungen
für die Erhaltung des bisherigen Zustandes darum doch nicht hergestellt werden
können. An dem innern Widerspruche zwischen den Reformen der sechziger Fahre
und den Ueberbleibseln des altväterischen Despotismus ist die Regierung Alexanders II.
zu Grunde gegangen; dem gegenwärtigen Zustande der Halbheit muß in der einen
oder der andern Weise, sei es durch Rückkehr zu der frühern Allgewalt der Ver¬
waltung, sei es durch gesetzliche Abgrenzung der Befugnisse der Krone, ein Ende
gemacht werden. Daß der gegenwärtige Zustand ein Jnterinüstieum sei, wird unter
den Augen der Regierung täglich wiederholt. Da sich noch kein russischer Staats¬
mann erboten, statt des Gemisches von heute den alte» Stand der Dinge rein wieder
herzustellen, so hat man keine andre Wahl als die, entweder zu verkommen oder
den Absolutismus zu beschränke». Von dem Beamtenthume eines durch die Schuld
seines Beamtenthums in Corruption, Rechtsunsicherheit und Autoritätslosigkeit ver-
sunkner Staates erwarten, daß dasselbe Ordnung, Sicherheit und öffentliche Moral
Ivicderherstelle, heißt ungefähr so viel, wie von einem in den Sumpf gerothnen
Manne zu verlangen, daß er sich an seinem eignen Zopfe herausziehe. Mau hat
nicht die Wahl, ob Vcrwaltnugs- oder Verfassuugsrefvrm, mau ist vielmehr wegen
erfnhrungsmäßiger Unmöglichkeit, an der Hand administrativer Reformen dem Staate
aufzuhelfen, auf deu verzweifelten Gedanken gerathen, es müsse mit der Einführung
constitutioneller Einrichtungen gehen, Wer dieses Auskunftsmittel unzweckmäßig findet,
der wird gefragt, ob er etwas Besseres vorzuschlagen habe, und auf diese Frage giebt
es Knie Antwort, Die Geschichte der letzten zehn Regierungsjahre Alexanders II.
ist die Geschichte des schwindenden Glaubens an die „Snnwdcrschawije," die abso¬
lutistische Regierungsform, gewesen, und der Glaube an Alexander III, steht und fällt
mit dem Glauben an dessen Geneigtheit, auf die unbeschränkte Gewalt seiner Väter
zu verzichten. Man wird durch die Verhältnisse gezwungen werden, die Volkskraft
zur Regierungsarbeit heranzuziehen, in welcher Form, ist noch unbestimmt. Der
eine Plan, als dessen Urheber Melikoff und Walujcff gelten, geht von den Revi¬
sionen aus, welche die in verschiedne östliche Gouvernements entsandten Senatoren
vornehmen, und deren Ergebnisse einer a>ä toe einberufneu Versammlung ständischer
Deputirter zur Beurtheilung vorgelegt werden sollen. Nach der Meinung „vorge-
schrittner" Köpfe, zu denen Miljutiu gehören dürfte, soll das einzige zum Zwecke
führende Mittel im Erlaß einer Charte bestehen, welche erwählten Vertrauens¬
männern der Nation eine vorläufig bescheiden zu bemesscnde Theilnahme an der
Gesetzgebung und der Controle des Staatshaushalts ertheilt.

Ob man sich für die wahrscheinlichere erstere oder sofort für die zweite Even¬
tualität entschließt, ist ziemlich gleichgiltig. Nach der Erfahrung wissen wir, daß
berathende Versammlungen entweder gar nichts bedeuten oder zu beschließenden
werden. In Rußland, wo man gewöhnt ist, sich nach französischen Vorbildern zu


Ärenzbvtm II. >881, M
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[0309] Rußland und die Reform. ebenso wenig geändert wie an der beschränkten Leistungsfähigkeit des Vormundes, Auch wenn aufs schlagendste bewiesen würde, daß Rußland eine andre als die ab¬ solutistische Regierungsform zu ertragen nicht imstande ist, würden die Bedingungen für die Erhaltung des bisherigen Zustandes darum doch nicht hergestellt werden können. An dem innern Widerspruche zwischen den Reformen der sechziger Fahre und den Ueberbleibseln des altväterischen Despotismus ist die Regierung Alexanders II. zu Grunde gegangen; dem gegenwärtigen Zustande der Halbheit muß in der einen oder der andern Weise, sei es durch Rückkehr zu der frühern Allgewalt der Ver¬ waltung, sei es durch gesetzliche Abgrenzung der Befugnisse der Krone, ein Ende gemacht werden. Daß der gegenwärtige Zustand ein Jnterinüstieum sei, wird unter den Augen der Regierung täglich wiederholt. Da sich noch kein russischer Staats¬ mann erboten, statt des Gemisches von heute den alte» Stand der Dinge rein wieder herzustellen, so hat man keine andre Wahl als die, entweder zu verkommen oder den Absolutismus zu beschränke». Von dem Beamtenthume eines durch die Schuld seines Beamtenthums in Corruption, Rechtsunsicherheit und Autoritätslosigkeit ver- sunkner Staates erwarten, daß dasselbe Ordnung, Sicherheit und öffentliche Moral Ivicderherstelle, heißt ungefähr so viel, wie von einem in den Sumpf gerothnen Manne zu verlangen, daß er sich an seinem eignen Zopfe herausziehe. Mau hat nicht die Wahl, ob Vcrwaltnugs- oder Verfassuugsrefvrm, mau ist vielmehr wegen erfnhrungsmäßiger Unmöglichkeit, an der Hand administrativer Reformen dem Staate aufzuhelfen, auf deu verzweifelten Gedanken gerathen, es müsse mit der Einführung constitutioneller Einrichtungen gehen, Wer dieses Auskunftsmittel unzweckmäßig findet, der wird gefragt, ob er etwas Besseres vorzuschlagen habe, und auf diese Frage giebt es Knie Antwort, Die Geschichte der letzten zehn Regierungsjahre Alexanders II. ist die Geschichte des schwindenden Glaubens an die „Snnwdcrschawije," die abso¬ lutistische Regierungsform, gewesen, und der Glaube an Alexander III, steht und fällt mit dem Glauben an dessen Geneigtheit, auf die unbeschränkte Gewalt seiner Väter zu verzichten. Man wird durch die Verhältnisse gezwungen werden, die Volkskraft zur Regierungsarbeit heranzuziehen, in welcher Form, ist noch unbestimmt. Der eine Plan, als dessen Urheber Melikoff und Walujcff gelten, geht von den Revi¬ sionen aus, welche die in verschiedne östliche Gouvernements entsandten Senatoren vornehmen, und deren Ergebnisse einer a>ä toe einberufneu Versammlung ständischer Deputirter zur Beurtheilung vorgelegt werden sollen. Nach der Meinung „vorge- schrittner" Köpfe, zu denen Miljutiu gehören dürfte, soll das einzige zum Zwecke führende Mittel im Erlaß einer Charte bestehen, welche erwählten Vertrauens¬ männern der Nation eine vorläufig bescheiden zu bemesscnde Theilnahme an der Gesetzgebung und der Controle des Staatshaushalts ertheilt. Ob man sich für die wahrscheinlichere erstere oder sofort für die zweite Even¬ tualität entschließt, ist ziemlich gleichgiltig. Nach der Erfahrung wissen wir, daß berathende Versammlungen entweder gar nichts bedeuten oder zu beschließenden werden. In Rußland, wo man gewöhnt ist, sich nach französischen Vorbildern zu Ärenzbvtm II. >881, M

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157699/309>, abgerufen am 23.07.2024.