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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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licher Güter geworden sein. Oefters soll es sich herausgestellt haben, daß durch
theilweise Einbehaltung des Kapitals, wucherische Zinsen, simulirte Acte, Ver¬
käufe auf Wiederverkauf, Aufdringen von Waaren Schuldner ungewöhnlich be¬
drückt worden."

Aehnliche Schändlichkeiten berichteten die Oberprocuratoren zu Coblenz und
Trier. Der letztere schrieb u. a>: "Ans dein Lande sind die Juden in der
Regel die Banquiers der Bauern, indem sie auch die unbedeutendsten Vorschüsse
macheu, lange Termine gestatten und sich nicht mehr als die gesetzlichen Zinsen
versprechen lassen, dabei aber ihren Vortheil dadurch erreichen, daß sie sich
(wie schon die Rabbinen des Talmud) Früchte, Wein und tgi. als Neben¬
schenkung ausbedingen, welche weder auf Zinsen noch auf Kapital angerechnet
wird. Der Detailhandel mit Specereiwaaren und Victualien ist fast ausschlie߬
lich in ihren Händen, und derselbe wird dadurch ebenfalls zum Wuchergeschäft,
daß die Juden auch hierfür den Abnehmern Aufstand gestatten, sür diesen Auf¬
stand aber Lieferungen nehmen, die nicht in Anrechnung gebracht werden. Die
Noth der Landleute wird immer benutzt, um ein Geschäft mit ihnen zu mache"
oder eine bestehende Forderung zu vergrößern. Der Bauer, der nicht zahlen
kann, geht auf alle Bedingungen der Juden ein, um die gerichtliche Einklagung
einer Forderung zu beseitigen; er macht Abschlagslieferungen, Abschlagszahlungen
ohne Quittung, kauft Waaren, die er gar nicht brauchen kann, zu hohe" Preisen
läßt sich bare Zuschüsse zu der früheren Schuld geben, wenn er auch kein
Geld nöthig hat, verkauft seine Ernte vor der Zeit und ohne daß er den Preis
übersehen kann, nur um den andringenden Gläubiger augenblicklich zu beschwich¬
tigen. Dieser verfolgt aber sein Ziel unermüdlich, gelangt zu einer Hypotheken-
verschreibung oder gar zu einem freiwilligen Urtheil und ist am Ende im
Besitze des Vermögens des Landmanns, ohne daß dieser weiß, wie er dazu
gekommen ist."

Nicht anders trieben es die Juden in andern Gegenden Preußens, nament¬
lich in Schlesien und den nordöstlichen Provinzen, desgleichen in allen andern
deutschen Ländern, wo man sie ganz oder theilweise emancipirt und ihre Eman¬
cipation nicht wieder zurückgenommen hatte. Und nicht bloß der kleine Mann
litt unter ihren wucherischer Manövern und ihren sonstige:: niederträchtigen
Praktiken, sondern auch Großgrundbesitzer, wohlhabende Fabrikanten und Hand¬
werker, Angehörige des Beamten- und Offiziersstandes u. a., die sich unvorsichtig
mit jüdischen Geldleuten eingelassen, verloren durch sie Hab und Gut. Mit
einem Worte: fast überall, wo sich Juden hatten einnisten dürfen, waren sie
ihrer großen Mehrzahl nach gleich ihren Vätern und Urvätern ein Landschaden.

Trotz dieser Beobachtungen und Erfahrungen schritt man von lW3 an
hie und da in Deutschland zu größerer Befreiung des gefährlichen semitischen


licher Güter geworden sein. Oefters soll es sich herausgestellt haben, daß durch
theilweise Einbehaltung des Kapitals, wucherische Zinsen, simulirte Acte, Ver¬
käufe auf Wiederverkauf, Aufdringen von Waaren Schuldner ungewöhnlich be¬
drückt worden."

Aehnliche Schändlichkeiten berichteten die Oberprocuratoren zu Coblenz und
Trier. Der letztere schrieb u. a>: „Ans dein Lande sind die Juden in der
Regel die Banquiers der Bauern, indem sie auch die unbedeutendsten Vorschüsse
macheu, lange Termine gestatten und sich nicht mehr als die gesetzlichen Zinsen
versprechen lassen, dabei aber ihren Vortheil dadurch erreichen, daß sie sich
(wie schon die Rabbinen des Talmud) Früchte, Wein und tgi. als Neben¬
schenkung ausbedingen, welche weder auf Zinsen noch auf Kapital angerechnet
wird. Der Detailhandel mit Specereiwaaren und Victualien ist fast ausschlie߬
lich in ihren Händen, und derselbe wird dadurch ebenfalls zum Wuchergeschäft,
daß die Juden auch hierfür den Abnehmern Aufstand gestatten, sür diesen Auf¬
stand aber Lieferungen nehmen, die nicht in Anrechnung gebracht werden. Die
Noth der Landleute wird immer benutzt, um ein Geschäft mit ihnen zu mache»
oder eine bestehende Forderung zu vergrößern. Der Bauer, der nicht zahlen
kann, geht auf alle Bedingungen der Juden ein, um die gerichtliche Einklagung
einer Forderung zu beseitigen; er macht Abschlagslieferungen, Abschlagszahlungen
ohne Quittung, kauft Waaren, die er gar nicht brauchen kann, zu hohe» Preisen
läßt sich bare Zuschüsse zu der früheren Schuld geben, wenn er auch kein
Geld nöthig hat, verkauft seine Ernte vor der Zeit und ohne daß er den Preis
übersehen kann, nur um den andringenden Gläubiger augenblicklich zu beschwich¬
tigen. Dieser verfolgt aber sein Ziel unermüdlich, gelangt zu einer Hypotheken-
verschreibung oder gar zu einem freiwilligen Urtheil und ist am Ende im
Besitze des Vermögens des Landmanns, ohne daß dieser weiß, wie er dazu
gekommen ist."

Nicht anders trieben es die Juden in andern Gegenden Preußens, nament¬
lich in Schlesien und den nordöstlichen Provinzen, desgleichen in allen andern
deutschen Ländern, wo man sie ganz oder theilweise emancipirt und ihre Eman¬
cipation nicht wieder zurückgenommen hatte. Und nicht bloß der kleine Mann
litt unter ihren wucherischer Manövern und ihren sonstige:: niederträchtigen
Praktiken, sondern auch Großgrundbesitzer, wohlhabende Fabrikanten und Hand¬
werker, Angehörige des Beamten- und Offiziersstandes u. a., die sich unvorsichtig
mit jüdischen Geldleuten eingelassen, verloren durch sie Hab und Gut. Mit
einem Worte: fast überall, wo sich Juden hatten einnisten dürfen, waren sie
ihrer großen Mehrzahl nach gleich ihren Vätern und Urvätern ein Landschaden.

Trotz dieser Beobachtungen und Erfahrungen schritt man von lW3 an
hie und da in Deutschland zu größerer Befreiung des gefährlichen semitischen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/556>, abgerufen am 23.07.2024.