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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.

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sondern auch auf dem Brustbein ausgeführten zottigen Haare, die sich bei keinem
der Gallier finden, so müssen wir eine Persönlichkeit voraussetzen, welche gerade
in diesem höheren Grade von Wildheit ihr Kennzeichen finden muß, und dies
kann nur ein Gigant sein. Wenn der Künstler ihm statt eines Baumastes als
Waffe ein Schwert gegeben hat, so ist dies, wie Overbeck nachweist, nichts Allein¬
stehendes. Zudem haben die alten Künstler keinen Kanon gehabt, über den
hinauszugehen nicht erlaubt gewesen wäre, sondern eine Tradition, die nie
sclavisch befolgt worden ist. Gar seltsam ist es, wenn heutzutage häufig unsere
obendrein recht lückenhafte Kenntniß der Kunstwerke des Alterthums zu einem
solchen Kanon umgestempelt wird, und demgemäß geschlossen wird. Weil die
uns bekannten Werke gewöhnlich dem Giganten kein Schwert geben, so kann
diese Figur, die ein Schwert hat, kein Gigant sein. Das Richtige ist selbstver¬
ständlich, daß, wenn alle sonstigen Merkmale auf einem Giganten hinweisen,
unsere lückenhafte Kenntniß, statt eine Möglichkeit auszuschließen, sich um eine
Thatsache bereichert. Auch das um den linken Arm geschlungene Löwenfell wird
sich am besten für den höchsten Grad der Wildheit eignen. Wenn aber der
Künstler nicht, wie es bei dem neuen Funde der Fall ist, die Giganten mit
Schlangenfüßen dargestellt hat, so zeigt er damit nur seinen künstlerischen Takt:
was sich für das Relief eignet und dort zu besonderer Schönheit ausgenutzt
werden kann, widerstrebt dem freistehenden Marmorwerke. Dazu mag noch ge¬
kommen sein, daß durch diese Vermenschlichung der Giganten die Darstellung
dieser Gruppe in eine engere Formverwandtschaft mit den übrigen, unmittelbar
danebenstehenden, gleichzeitig zu überschauenden Gruppen trat, ohne daß ein
fremdartiges Element die beabsichtigte Gleichstellung gestört hätte.

Ueberblicken wir nochmals die Reste, so finden wir Vertreter fast aller
Parteien; nur Götter und Griechen fehlen. Sollten sich diese nicht auch noch
irgendwo in Museen verstecken und nur deswegen bis jetzt nicht erkannt worden
sein, weil gerade diese beiden Partieen in ihren charakteristischen Merkmalen
nichts haben konnten, was sie uns als Glieder dieser Gruppe und nicht ebensogut
als die einer andern Gruppe oder als selbständige Werke hätte erscheinen lassen
können? Hier könnten nur die Größenverhältnisse und die Stileigenthümlich¬
keiten für das Urtheil maßgebend sein.

Die bisher erwähnten Statuen sind uns im Original erhalten und gestatten
auch bei größeren Verletzungen eine im Wesentlichen sichere Wiederherstellung.
Möglicherweise sind uns aber auch noch einige Nachbildungen überliefert, welche
uns das Bild der Gruppen zu vervollständigen helfen können. Dahin gehört
eine in Neapel befindliche, verwundet vom Pferde sinkende Amazone, welche in
der erhobenen Linken den Schild hält, während der rechten Hand die Waffe
entglitten ist, sowie ein ebendort befindlicher Krieger zu Pferde, mit der Rechten


Grenzboten II. 1880. 10

sondern auch auf dem Brustbein ausgeführten zottigen Haare, die sich bei keinem
der Gallier finden, so müssen wir eine Persönlichkeit voraussetzen, welche gerade
in diesem höheren Grade von Wildheit ihr Kennzeichen finden muß, und dies
kann nur ein Gigant sein. Wenn der Künstler ihm statt eines Baumastes als
Waffe ein Schwert gegeben hat, so ist dies, wie Overbeck nachweist, nichts Allein¬
stehendes. Zudem haben die alten Künstler keinen Kanon gehabt, über den
hinauszugehen nicht erlaubt gewesen wäre, sondern eine Tradition, die nie
sclavisch befolgt worden ist. Gar seltsam ist es, wenn heutzutage häufig unsere
obendrein recht lückenhafte Kenntniß der Kunstwerke des Alterthums zu einem
solchen Kanon umgestempelt wird, und demgemäß geschlossen wird. Weil die
uns bekannten Werke gewöhnlich dem Giganten kein Schwert geben, so kann
diese Figur, die ein Schwert hat, kein Gigant sein. Das Richtige ist selbstver¬
ständlich, daß, wenn alle sonstigen Merkmale auf einem Giganten hinweisen,
unsere lückenhafte Kenntniß, statt eine Möglichkeit auszuschließen, sich um eine
Thatsache bereichert. Auch das um den linken Arm geschlungene Löwenfell wird
sich am besten für den höchsten Grad der Wildheit eignen. Wenn aber der
Künstler nicht, wie es bei dem neuen Funde der Fall ist, die Giganten mit
Schlangenfüßen dargestellt hat, so zeigt er damit nur seinen künstlerischen Takt:
was sich für das Relief eignet und dort zu besonderer Schönheit ausgenutzt
werden kann, widerstrebt dem freistehenden Marmorwerke. Dazu mag noch ge¬
kommen sein, daß durch diese Vermenschlichung der Giganten die Darstellung
dieser Gruppe in eine engere Formverwandtschaft mit den übrigen, unmittelbar
danebenstehenden, gleichzeitig zu überschauenden Gruppen trat, ohne daß ein
fremdartiges Element die beabsichtigte Gleichstellung gestört hätte.

Ueberblicken wir nochmals die Reste, so finden wir Vertreter fast aller
Parteien; nur Götter und Griechen fehlen. Sollten sich diese nicht auch noch
irgendwo in Museen verstecken und nur deswegen bis jetzt nicht erkannt worden
sein, weil gerade diese beiden Partieen in ihren charakteristischen Merkmalen
nichts haben konnten, was sie uns als Glieder dieser Gruppe und nicht ebensogut
als die einer andern Gruppe oder als selbständige Werke hätte erscheinen lassen
können? Hier könnten nur die Größenverhältnisse und die Stileigenthümlich¬
keiten für das Urtheil maßgebend sein.

Die bisher erwähnten Statuen sind uns im Original erhalten und gestatten
auch bei größeren Verletzungen eine im Wesentlichen sichere Wiederherstellung.
Möglicherweise sind uns aber auch noch einige Nachbildungen überliefert, welche
uns das Bild der Gruppen zu vervollständigen helfen können. Dahin gehört
eine in Neapel befindliche, verwundet vom Pferde sinkende Amazone, welche in
der erhobenen Linken den Schild hält, während der rechten Hand die Waffe
entglitten ist, sowie ein ebendort befindlicher Krieger zu Pferde, mit der Rechten


Grenzboten II. 1880. 10
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/77>, abgerufen am 03.07.2024.