Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Drittes Quartal.zu überwachen, auf daß sie einander ihre Erlösung auswirken helfen". Damit Die Stewards, welche von den Vierteljahrs-Versammlungen auf Vorschlag Grenzboten III. 1379. 19
zu überwachen, auf daß sie einander ihre Erlösung auswirken helfen". Damit Die Stewards, welche von den Vierteljahrs-Versammlungen auf Vorschlag Grenzboten III. 1379. 19
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zu überwachen, auf daß sie einander ihre Erlösung auswirken helfen". Damit
leichter erkannt werde, ob letzteres in der That stattfinde, ist jede Gemeinde
nach ihren Wohnsitzen in „Klassen" getheilt, von denen jede einen eignen Vor¬
steher (I/saäör) hat und aus nicht mehr als zwölf Mitgliedern bestehen soll.
Dieser ist verpflichtet, jedes Mitglied seiner Klasse wöchentlich ein Mal zu be¬
suchen, um sich nach dein „Gedeihen von dessen Seele" zu erkundigen, ihn nach
Nothdurft zu berathen, zu tadeln, zu ermuntern oder zu trösten, endlich die
Beiträge für den Unterhalt der Prediger, der Kirche und der Armen in Empfang
zu nehmen. Er hat ferner einmal wöchentlich bei dem Geistlichen und den
Stewards der Gemeinde zu erscheinen, um dem ersteren über die, welche krank
sind, sowie über die, „welche unordentlich wandeln und sich nicht weisen lassen
wollen", zu berichten, und den Stewards die in der verflossenen Woche einge¬
gangenen Beiträge abzuliefern.
Die Stewards, welche von den Vierteljahrs-Versammlungen auf Vorschlag
des Vorsitzenden Predigers gewählt werden, sind die Kassirer der Gemeinden.
Neben ihnen gibt es Verwalter des Kirchengutes (1,i-u.8t66L), von den Viertel¬
jahrs-Versammlungen konzessionirte Ernährer (Hixdortsrs), die das Recht haben,
Versammlungen zu Ansprachen und Gebeten abzuhalten, und Prediger, die aber
weder taufen noch das Abendmahl spenden dürfen. Die Prediger zerfallen in
örtliche und Reiseprediger. Jene verdienen sich ihren Unterhalt durch irgend
ein Gewerbe, diese werden für ihre Bemühungen bezahlt. Beide Klassen werden
von der Vierteljahrs - Versammlung mittelst eines vom Vorsitzenden derselben
unterzeichneten Erlaubnißscheines zur Ausübung ihres Amtes autorisire. Eine
höhere Stufe der Prediger bilden die vom Bischof ernannten und beglaubigten
Diakonen, welche Taufen, Trauungen und Beerdigungen vornehmen und den
Aeltesten bei der Austheilung des Abendmahles beistehen dürfen. Wieder höhere
Geistliche sind die vom Bischof ordinirten Aeltesten, welche die Aufsicht über
bestimmte Bezirke oder Stationen führen, und über diesen stehen wieder die
Vorsitzenden Aeltesten, welchen mehrere Bezirke oder Stationen untergeben sind;
sie haben ihren Bezirk alljährlich zu bereisen, sich von den Aeltesten, Diakonen,
Predigern und Klassenvorstehern Bericht über Zustände und Personen erstatten
zu lassen und die Vierteljahrs-Versammlungen einzuberufen, sie werden vom
Bischof ernannt und sind zur Prüfung, Suspeudirnng und Ausstoßung der
Prediger befugt. Ueber dem Ganzen steht endlich der Bischof, der von der
Generalversammlung erwählt und von drei Aeltesten dnrch Handauflegung ge¬
weiht wird. Ihm ist die Oberaufsicht über die geistlichen und weltlichen
Angelegenheiten der Kirche übertragen, er führt den Vorsitz bei den Jahres-
nnd den Generalversammlungen, er ordinirt die höheren Geistlichen und weist
ihnen ihre Pflichten zu.
Grenzboten III. 1379. 19
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