Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Drittes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite

zu überwachen, auf daß sie einander ihre Erlösung auswirken helfen". Damit
leichter erkannt werde, ob letzteres in der That stattfinde, ist jede Gemeinde
nach ihren Wohnsitzen in "Klassen" getheilt, von denen jede einen eignen Vor¬
steher (I/saäör) hat und aus nicht mehr als zwölf Mitgliedern bestehen soll.
Dieser ist verpflichtet, jedes Mitglied seiner Klasse wöchentlich ein Mal zu be¬
suchen, um sich nach dein "Gedeihen von dessen Seele" zu erkundigen, ihn nach
Nothdurft zu berathen, zu tadeln, zu ermuntern oder zu trösten, endlich die
Beiträge für den Unterhalt der Prediger, der Kirche und der Armen in Empfang
zu nehmen. Er hat ferner einmal wöchentlich bei dem Geistlichen und den
Stewards der Gemeinde zu erscheinen, um dem ersteren über die, welche krank
sind, sowie über die, "welche unordentlich wandeln und sich nicht weisen lassen
wollen", zu berichten, und den Stewards die in der verflossenen Woche einge¬
gangenen Beiträge abzuliefern.

Die Stewards, welche von den Vierteljahrs-Versammlungen auf Vorschlag
des Vorsitzenden Predigers gewählt werden, sind die Kassirer der Gemeinden.
Neben ihnen gibt es Verwalter des Kirchengutes (1,i-u.8t66L), von den Viertel¬
jahrs-Versammlungen konzessionirte Ernährer (Hixdortsrs), die das Recht haben,
Versammlungen zu Ansprachen und Gebeten abzuhalten, und Prediger, die aber
weder taufen noch das Abendmahl spenden dürfen. Die Prediger zerfallen in
örtliche und Reiseprediger. Jene verdienen sich ihren Unterhalt durch irgend
ein Gewerbe, diese werden für ihre Bemühungen bezahlt. Beide Klassen werden
von der Vierteljahrs - Versammlung mittelst eines vom Vorsitzenden derselben
unterzeichneten Erlaubnißscheines zur Ausübung ihres Amtes autorisire. Eine
höhere Stufe der Prediger bilden die vom Bischof ernannten und beglaubigten
Diakonen, welche Taufen, Trauungen und Beerdigungen vornehmen und den
Aeltesten bei der Austheilung des Abendmahles beistehen dürfen. Wieder höhere
Geistliche sind die vom Bischof ordinirten Aeltesten, welche die Aufsicht über
bestimmte Bezirke oder Stationen führen, und über diesen stehen wieder die
Vorsitzenden Aeltesten, welchen mehrere Bezirke oder Stationen untergeben sind;
sie haben ihren Bezirk alljährlich zu bereisen, sich von den Aeltesten, Diakonen,
Predigern und Klassenvorstehern Bericht über Zustände und Personen erstatten
zu lassen und die Vierteljahrs-Versammlungen einzuberufen, sie werden vom
Bischof ernannt und sind zur Prüfung, Suspeudirnng und Ausstoßung der
Prediger befugt. Ueber dem Ganzen steht endlich der Bischof, der von der
Generalversammlung erwählt und von drei Aeltesten dnrch Handauflegung ge¬
weiht wird. Ihm ist die Oberaufsicht über die geistlichen und weltlichen
Angelegenheiten der Kirche übertragen, er führt den Vorsitz bei den Jahres-
nnd den Generalversammlungen, er ordinirt die höheren Geistlichen und weist
ihnen ihre Pflichten zu.


Grenzboten III. 1379. 19

zu überwachen, auf daß sie einander ihre Erlösung auswirken helfen". Damit
leichter erkannt werde, ob letzteres in der That stattfinde, ist jede Gemeinde
nach ihren Wohnsitzen in „Klassen" getheilt, von denen jede einen eignen Vor¬
steher (I/saäör) hat und aus nicht mehr als zwölf Mitgliedern bestehen soll.
Dieser ist verpflichtet, jedes Mitglied seiner Klasse wöchentlich ein Mal zu be¬
suchen, um sich nach dein „Gedeihen von dessen Seele" zu erkundigen, ihn nach
Nothdurft zu berathen, zu tadeln, zu ermuntern oder zu trösten, endlich die
Beiträge für den Unterhalt der Prediger, der Kirche und der Armen in Empfang
zu nehmen. Er hat ferner einmal wöchentlich bei dem Geistlichen und den
Stewards der Gemeinde zu erscheinen, um dem ersteren über die, welche krank
sind, sowie über die, „welche unordentlich wandeln und sich nicht weisen lassen
wollen", zu berichten, und den Stewards die in der verflossenen Woche einge¬
gangenen Beiträge abzuliefern.

Die Stewards, welche von den Vierteljahrs-Versammlungen auf Vorschlag
des Vorsitzenden Predigers gewählt werden, sind die Kassirer der Gemeinden.
Neben ihnen gibt es Verwalter des Kirchengutes (1,i-u.8t66L), von den Viertel¬
jahrs-Versammlungen konzessionirte Ernährer (Hixdortsrs), die das Recht haben,
Versammlungen zu Ansprachen und Gebeten abzuhalten, und Prediger, die aber
weder taufen noch das Abendmahl spenden dürfen. Die Prediger zerfallen in
örtliche und Reiseprediger. Jene verdienen sich ihren Unterhalt durch irgend
ein Gewerbe, diese werden für ihre Bemühungen bezahlt. Beide Klassen werden
von der Vierteljahrs - Versammlung mittelst eines vom Vorsitzenden derselben
unterzeichneten Erlaubnißscheines zur Ausübung ihres Amtes autorisire. Eine
höhere Stufe der Prediger bilden die vom Bischof ernannten und beglaubigten
Diakonen, welche Taufen, Trauungen und Beerdigungen vornehmen und den
Aeltesten bei der Austheilung des Abendmahles beistehen dürfen. Wieder höhere
Geistliche sind die vom Bischof ordinirten Aeltesten, welche die Aufsicht über
bestimmte Bezirke oder Stationen führen, und über diesen stehen wieder die
Vorsitzenden Aeltesten, welchen mehrere Bezirke oder Stationen untergeben sind;
sie haben ihren Bezirk alljährlich zu bereisen, sich von den Aeltesten, Diakonen,
Predigern und Klassenvorstehern Bericht über Zustände und Personen erstatten
zu lassen und die Vierteljahrs-Versammlungen einzuberufen, sie werden vom
Bischof ernannt und sind zur Prüfung, Suspeudirnng und Ausstoßung der
Prediger befugt. Ueber dem Ganzen steht endlich der Bischof, der von der
Generalversammlung erwählt und von drei Aeltesten dnrch Handauflegung ge¬
weiht wird. Ihm ist die Oberaufsicht über die geistlichen und weltlichen
Angelegenheiten der Kirche übertragen, er führt den Vorsitz bei den Jahres-
nnd den Generalversammlungen, er ordinirt die höheren Geistlichen und weist
ihnen ihre Pflichten zu.


Grenzboten III. 1379. 19
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0151" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/142648"/>
          <p xml:id="ID_449" prev="#ID_448"> zu überwachen, auf daß sie einander ihre Erlösung auswirken helfen". Damit<lb/>
leichter erkannt werde, ob letzteres in der That stattfinde, ist jede Gemeinde<lb/>
nach ihren Wohnsitzen in &#x201E;Klassen" getheilt, von denen jede einen eignen Vor¬<lb/>
steher (I/saäör) hat und aus nicht mehr als zwölf Mitgliedern bestehen soll.<lb/>
Dieser ist verpflichtet, jedes Mitglied seiner Klasse wöchentlich ein Mal zu be¬<lb/>
suchen, um sich nach dein &#x201E;Gedeihen von dessen Seele" zu erkundigen, ihn nach<lb/>
Nothdurft zu berathen, zu tadeln, zu ermuntern oder zu trösten, endlich die<lb/>
Beiträge für den Unterhalt der Prediger, der Kirche und der Armen in Empfang<lb/>
zu nehmen. Er hat ferner einmal wöchentlich bei dem Geistlichen und den<lb/>
Stewards der Gemeinde zu erscheinen, um dem ersteren über die, welche krank<lb/>
sind, sowie über die, &#x201E;welche unordentlich wandeln und sich nicht weisen lassen<lb/>
wollen", zu berichten, und den Stewards die in der verflossenen Woche einge¬<lb/>
gangenen Beiträge abzuliefern.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_450"> Die Stewards, welche von den Vierteljahrs-Versammlungen auf Vorschlag<lb/>
des Vorsitzenden Predigers gewählt werden, sind die Kassirer der Gemeinden.<lb/>
Neben ihnen gibt es Verwalter des Kirchengutes (1,i-u.8t66L), von den Viertel¬<lb/>
jahrs-Versammlungen konzessionirte Ernährer (Hixdortsrs), die das Recht haben,<lb/>
Versammlungen zu Ansprachen und Gebeten abzuhalten, und Prediger, die aber<lb/>
weder taufen noch das Abendmahl spenden dürfen. Die Prediger zerfallen in<lb/>
örtliche und Reiseprediger. Jene verdienen sich ihren Unterhalt durch irgend<lb/>
ein Gewerbe, diese werden für ihre Bemühungen bezahlt. Beide Klassen werden<lb/>
von der Vierteljahrs - Versammlung mittelst eines vom Vorsitzenden derselben<lb/>
unterzeichneten Erlaubnißscheines zur Ausübung ihres Amtes autorisire. Eine<lb/>
höhere Stufe der Prediger bilden die vom Bischof ernannten und beglaubigten<lb/>
Diakonen, welche Taufen, Trauungen und Beerdigungen vornehmen und den<lb/>
Aeltesten bei der Austheilung des Abendmahles beistehen dürfen. Wieder höhere<lb/>
Geistliche sind die vom Bischof ordinirten Aeltesten, welche die Aufsicht über<lb/>
bestimmte Bezirke oder Stationen führen, und über diesen stehen wieder die<lb/>
Vorsitzenden Aeltesten, welchen mehrere Bezirke oder Stationen untergeben sind;<lb/>
sie haben ihren Bezirk alljährlich zu bereisen, sich von den Aeltesten, Diakonen,<lb/>
Predigern und Klassenvorstehern Bericht über Zustände und Personen erstatten<lb/>
zu lassen und die Vierteljahrs-Versammlungen einzuberufen, sie werden vom<lb/>
Bischof ernannt und sind zur Prüfung, Suspeudirnng und Ausstoßung der<lb/>
Prediger befugt. Ueber dem Ganzen steht endlich der Bischof, der von der<lb/>
Generalversammlung erwählt und von drei Aeltesten dnrch Handauflegung ge¬<lb/>
weiht wird. Ihm ist die Oberaufsicht über die geistlichen und weltlichen<lb/>
Angelegenheiten der Kirche übertragen, er führt den Vorsitz bei den Jahres-<lb/>
nnd den Generalversammlungen, er ordinirt die höheren Geistlichen und weist<lb/>
ihnen ihre Pflichten zu.</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten III. 1379. 19</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0151] zu überwachen, auf daß sie einander ihre Erlösung auswirken helfen". Damit leichter erkannt werde, ob letzteres in der That stattfinde, ist jede Gemeinde nach ihren Wohnsitzen in „Klassen" getheilt, von denen jede einen eignen Vor¬ steher (I/saäör) hat und aus nicht mehr als zwölf Mitgliedern bestehen soll. Dieser ist verpflichtet, jedes Mitglied seiner Klasse wöchentlich ein Mal zu be¬ suchen, um sich nach dein „Gedeihen von dessen Seele" zu erkundigen, ihn nach Nothdurft zu berathen, zu tadeln, zu ermuntern oder zu trösten, endlich die Beiträge für den Unterhalt der Prediger, der Kirche und der Armen in Empfang zu nehmen. Er hat ferner einmal wöchentlich bei dem Geistlichen und den Stewards der Gemeinde zu erscheinen, um dem ersteren über die, welche krank sind, sowie über die, „welche unordentlich wandeln und sich nicht weisen lassen wollen", zu berichten, und den Stewards die in der verflossenen Woche einge¬ gangenen Beiträge abzuliefern. Die Stewards, welche von den Vierteljahrs-Versammlungen auf Vorschlag des Vorsitzenden Predigers gewählt werden, sind die Kassirer der Gemeinden. Neben ihnen gibt es Verwalter des Kirchengutes (1,i-u.8t66L), von den Viertel¬ jahrs-Versammlungen konzessionirte Ernährer (Hixdortsrs), die das Recht haben, Versammlungen zu Ansprachen und Gebeten abzuhalten, und Prediger, die aber weder taufen noch das Abendmahl spenden dürfen. Die Prediger zerfallen in örtliche und Reiseprediger. Jene verdienen sich ihren Unterhalt durch irgend ein Gewerbe, diese werden für ihre Bemühungen bezahlt. Beide Klassen werden von der Vierteljahrs - Versammlung mittelst eines vom Vorsitzenden derselben unterzeichneten Erlaubnißscheines zur Ausübung ihres Amtes autorisire. Eine höhere Stufe der Prediger bilden die vom Bischof ernannten und beglaubigten Diakonen, welche Taufen, Trauungen und Beerdigungen vornehmen und den Aeltesten bei der Austheilung des Abendmahles beistehen dürfen. Wieder höhere Geistliche sind die vom Bischof ordinirten Aeltesten, welche die Aufsicht über bestimmte Bezirke oder Stationen führen, und über diesen stehen wieder die Vorsitzenden Aeltesten, welchen mehrere Bezirke oder Stationen untergeben sind; sie haben ihren Bezirk alljährlich zu bereisen, sich von den Aeltesten, Diakonen, Predigern und Klassenvorstehern Bericht über Zustände und Personen erstatten zu lassen und die Vierteljahrs-Versammlungen einzuberufen, sie werden vom Bischof ernannt und sind zur Prüfung, Suspeudirnng und Ausstoßung der Prediger befugt. Ueber dem Ganzen steht endlich der Bischof, der von der Generalversammlung erwählt und von drei Aeltesten dnrch Handauflegung ge¬ weiht wird. Ihm ist die Oberaufsicht über die geistlichen und weltlichen Angelegenheiten der Kirche übertragen, er führt den Vorsitz bei den Jahres- nnd den Generalversammlungen, er ordinirt die höheren Geistlichen und weist ihnen ihre Pflichten zu. Grenzboten III. 1379. 19

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157673
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157673/151
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157673/151>, abgerufen am 27.07.2024.