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Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Zweites Quartal.

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Leben der Partei bis auf den heutigen Tag. Immer wieder wird diese Ein¬
bildung durch Erfolge beschämt, von denen einer staunenswerther ist als der
andere, aber die Einbildung erscheint in jeder, anch in der kürzesten Pause.
So sucht man den Kanzler bei der Errichtung der Bundesverfassung auf dem
Wege der Einheit über die von ihm für erreichbar oder zweckmäßig gehaltene
Grenze übereifrig hinauszutreiben. Anstatt aber zu bedenken, daß, je vor¬
zeitiger die Einheit überspannt wird, die Regierung desto stärker sein müsse,
ist man gleichzeitig bemüht, der Regierung die engsten parlamentarischen Fesseln
anzulegen. Alle größeren Reden 'des Kanzlers in der Periode des Nord¬
deutschen Bundes betreffen die Abwehr der vorzeitigen Ueberspannung der Ein¬
heit innerhalb des Bundes, die Abwehr der Ausdehnung über die Grenzen
des Bundes und die Abwehr der Lähmung der Regierungsgewalt. In den
sprechendsten Bildern legt der Kanzler dar, daß, wenn man jetzt die Einheit
im Bunde überspanne,' man nie die süddeutschen Staaten in den Bund be¬
kommen werde. Endlich, weil es gar zu langsam geht mit der Fortbildung
der Einheit, bringt der Abgeordnete Laster seine Jnterpellation ein, warum
die Ausnahme Baden's in den Bund noch nicht erfolgt sei, womit er freilich
dem Kanzler eine der meisterlichsten Reden entlockt, aber auf die Gefahr, das
Ziel der Bundespolitik unberechenbar hinauszuschieben. Noch weit rühriger
aber ist dieser Abgeordnete, derselben Regierung, der das schwierigste Werk
anvertraut ist, zu dessen Vollendung der Abgeordnete der ungeduldige Treiber
ist, derselben Regierung, wo er nur kann, die freie Hand zu binden. Da er¬
scheinen die Anträge, wo wir den Namen Laster an der Spitze oder unter
den Vertheidigern finden, der Regierung das Recht zur Veräußerung der
Staatseisenbahnen zu nehmen, oder die Mitglieder der Bundesschuldenkommission
regreßpflichtig gegenüber dem Reichstag, also unabhängig von dem Kanzler zu
machen, oder gar die Einberufung der Reserven von der eingestandenen Kriegs¬
gefahr abhängig zu machen. Auch dieses Antrages Vorkämpfer war Herr
Laster am 18. Oktober 1867. Das Hauptsteckenpferd des rührigen Abgeord¬
neten aber ist bereits in der Periode des Norddeutschen Bundes die absolute
parlamentarische Redefreiheit. Fünf Mal, März 1867 im konstituirenden
Reichstag, November 1867 im Abgeordnetenhaus, April 1868 im Reichstag,
Dezember 1868 im Abgeordnetenhaus, März 1869 im Reichstag stellt er den
Antrag, daß nicht die Meinungen, sondern die Aeußerungen der Abgeordneten
ganz allgemein straffrei sein, straflos veröffentlicht werden sollen, und daß diese
Redefreiheit ans der Reichsverfassung auf alle deutschen Laudes-Repräsentationen
übertragen und unter den Schutz des Reiches gestellt werde. Der eifrige Ab¬
geordnete, dessen Ueberzeugung ohne Zweifel war, die beste Sache zu vertreten,
konnte in seinem Eifer natürlich nicht daran denken, daß er dieses äußerste
Zugeständniß einem Minister zu entreißen suchte, der die Pfeile und Schleudern
der Redefreiheit vier Jahre lang unter schwerer Verkennung seiner Absichten
ertragen hatte, für den diese nachträgliche, wenigstens formelle Sanktionirung
auch der schmählichsten gegen ihn gerichteten Angriffe eine bittere Demüthigung
sein mußte, wäre er nicht schon damals für jede Demüthigung zu groß ge-
wesen. Der eifrige Abgeordnete dachte auch nicht darin, dem ' schrankenlosen
Privilegium der Individuen in den Parlamenten, welches er erstreiten wollte,
irgend ein Gegengewicht in der erhöhten Macht und Verantwortlichkeit der
Körperschaften gegenüber den Mitgliedern zu geben. Er setzte seinen Willen
wenigstens in der Reichsverfassung in der Hauptsache durch. Bei der Be¬
rathung des heilsamen Werkes eines deutschen Strafgefetzbuches war der
Abgeordnete Laster der unermüdliche Vorkämpfer aller jener übertreibender


Leben der Partei bis auf den heutigen Tag. Immer wieder wird diese Ein¬
bildung durch Erfolge beschämt, von denen einer staunenswerther ist als der
andere, aber die Einbildung erscheint in jeder, anch in der kürzesten Pause.
So sucht man den Kanzler bei der Errichtung der Bundesverfassung auf dem
Wege der Einheit über die von ihm für erreichbar oder zweckmäßig gehaltene
Grenze übereifrig hinauszutreiben. Anstatt aber zu bedenken, daß, je vor¬
zeitiger die Einheit überspannt wird, die Regierung desto stärker sein müsse,
ist man gleichzeitig bemüht, der Regierung die engsten parlamentarischen Fesseln
anzulegen. Alle größeren Reden 'des Kanzlers in der Periode des Nord¬
deutschen Bundes betreffen die Abwehr der vorzeitigen Ueberspannung der Ein¬
heit innerhalb des Bundes, die Abwehr der Ausdehnung über die Grenzen
des Bundes und die Abwehr der Lähmung der Regierungsgewalt. In den
sprechendsten Bildern legt der Kanzler dar, daß, wenn man jetzt die Einheit
im Bunde überspanne,' man nie die süddeutschen Staaten in den Bund be¬
kommen werde. Endlich, weil es gar zu langsam geht mit der Fortbildung
der Einheit, bringt der Abgeordnete Laster seine Jnterpellation ein, warum
die Ausnahme Baden's in den Bund noch nicht erfolgt sei, womit er freilich
dem Kanzler eine der meisterlichsten Reden entlockt, aber auf die Gefahr, das
Ziel der Bundespolitik unberechenbar hinauszuschieben. Noch weit rühriger
aber ist dieser Abgeordnete, derselben Regierung, der das schwierigste Werk
anvertraut ist, zu dessen Vollendung der Abgeordnete der ungeduldige Treiber
ist, derselben Regierung, wo er nur kann, die freie Hand zu binden. Da er¬
scheinen die Anträge, wo wir den Namen Laster an der Spitze oder unter
den Vertheidigern finden, der Regierung das Recht zur Veräußerung der
Staatseisenbahnen zu nehmen, oder die Mitglieder der Bundesschuldenkommission
regreßpflichtig gegenüber dem Reichstag, also unabhängig von dem Kanzler zu
machen, oder gar die Einberufung der Reserven von der eingestandenen Kriegs¬
gefahr abhängig zu machen. Auch dieses Antrages Vorkämpfer war Herr
Laster am 18. Oktober 1867. Das Hauptsteckenpferd des rührigen Abgeord¬
neten aber ist bereits in der Periode des Norddeutschen Bundes die absolute
parlamentarische Redefreiheit. Fünf Mal, März 1867 im konstituirenden
Reichstag, November 1867 im Abgeordnetenhaus, April 1868 im Reichstag,
Dezember 1868 im Abgeordnetenhaus, März 1869 im Reichstag stellt er den
Antrag, daß nicht die Meinungen, sondern die Aeußerungen der Abgeordneten
ganz allgemein straffrei sein, straflos veröffentlicht werden sollen, und daß diese
Redefreiheit ans der Reichsverfassung auf alle deutschen Laudes-Repräsentationen
übertragen und unter den Schutz des Reiches gestellt werde. Der eifrige Ab¬
geordnete, dessen Ueberzeugung ohne Zweifel war, die beste Sache zu vertreten,
konnte in seinem Eifer natürlich nicht daran denken, daß er dieses äußerste
Zugeständniß einem Minister zu entreißen suchte, der die Pfeile und Schleudern
der Redefreiheit vier Jahre lang unter schwerer Verkennung seiner Absichten
ertragen hatte, für den diese nachträgliche, wenigstens formelle Sanktionirung
auch der schmählichsten gegen ihn gerichteten Angriffe eine bittere Demüthigung
sein mußte, wäre er nicht schon damals für jede Demüthigung zu groß ge-
wesen. Der eifrige Abgeordnete dachte auch nicht darin, dem ' schrankenlosen
Privilegium der Individuen in den Parlamenten, welches er erstreiten wollte,
irgend ein Gegengewicht in der erhöhten Macht und Verantwortlichkeit der
Körperschaften gegenüber den Mitgliedern zu geben. Er setzte seinen Willen
wenigstens in der Reichsverfassung in der Hauptsache durch. Bei der Be¬
rathung des heilsamen Werkes eines deutschen Strafgefetzbuches war der
Abgeordnete Laster der unermüdliche Vorkämpfer aller jener übertreibender


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157663/533>, abgerufen am 18.06.2024.