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Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal.

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solchen Gesetze beigelegt, so daß man hoffen darf, diese dringliche Angelegenheit
werde eine baldige Lösung finden.

Doch ein Tarifgesetz leistet noch nicht alles. Darum hat die preußische
Regierung die Initiative ergriffen zu der Ausarbeitung eines allgemeinen
Reichseisenbahngesetzes, eines Gesetzes über einen Reichseisenbahnrath, der in
wichtigen und namentlich in Tarifangelegenheiten gehört werden soll, und endlich
eines Gesetzes über einen Gerichtshof, welcher die Differenzen zwischen Staats¬
und Privatbahnen und zwischen Eisenbahnen und sonstigen Verwaltungszweigen
schlichten soll. Dieser Vorschlag ist dem Bundesrathe' mit dem Antrage über¬
geben, auch zur Berathung dieses Gegenstandes eine Kommission niederzusetzen,
welche das Recht hat, Sachverständige zu hören und Gutachten einzufordern.
Bis dahin aber, daß diese Reichsgesetze in's Leben treten, beabsichtigt die
Preußische Regierung einen Wirthschaftsrath für das eigene Eisenbahnwesen zu
schaffen, der zusammengesetzt werden soll aus Vertretern des Handels, der
Landwirthschaft und des Kriegsministeriums und Vertretern der beiden Häuser
des Landtages und der Industrie. Dieser Wirthschaftsrath soll eine gesetzliche
Basis erhalten für den Fall, daß ein ähnliches Reichsinstitut nicht zu Stande
kommt.

Die gesammte Verwaltung der Staatseisenbahnen gedenkt der Eisenbahn¬
minister in Zukunft nicht im Sinne der Zentralisation, sondern der Dezentra¬
lisation zu gestalten Es sollen Behörden geschaffen werden, welche mit den
nöthigen Befugnissen ausgerüstet, ein angemessenes Verkehrs gebiet zugewiesen
bekommen; "dieselben sollen nicht vom grünen Tische aus regieren, sondern in
allen Maßnahmen mit den verschiedenen Interessen und Bedürfnissen des Landes
Fühlung behalten".

Wie schnell oder wie langsam sich nun auch alle diese Dinge entwickeln
werden, das Ziel der Bestrebungen muß stets die Staatsbahn sein mit einem
Tarif, der nur die Verwaltungskosten deckt, andererseits der Ausbau des Eisen¬
bahnsystems nach Richtung der Güter- und Lokalbahnen. Der Staat aber, der
die Bahnen übernimmt, sollte kein anderer als das Reich sein, der wirthschaft-
liche GesammWrper der Nation.




Grenzboten I. 1879.

solchen Gesetze beigelegt, so daß man hoffen darf, diese dringliche Angelegenheit
werde eine baldige Lösung finden.

Doch ein Tarifgesetz leistet noch nicht alles. Darum hat die preußische
Regierung die Initiative ergriffen zu der Ausarbeitung eines allgemeinen
Reichseisenbahngesetzes, eines Gesetzes über einen Reichseisenbahnrath, der in
wichtigen und namentlich in Tarifangelegenheiten gehört werden soll, und endlich
eines Gesetzes über einen Gerichtshof, welcher die Differenzen zwischen Staats¬
und Privatbahnen und zwischen Eisenbahnen und sonstigen Verwaltungszweigen
schlichten soll. Dieser Vorschlag ist dem Bundesrathe' mit dem Antrage über¬
geben, auch zur Berathung dieses Gegenstandes eine Kommission niederzusetzen,
welche das Recht hat, Sachverständige zu hören und Gutachten einzufordern.
Bis dahin aber, daß diese Reichsgesetze in's Leben treten, beabsichtigt die
Preußische Regierung einen Wirthschaftsrath für das eigene Eisenbahnwesen zu
schaffen, der zusammengesetzt werden soll aus Vertretern des Handels, der
Landwirthschaft und des Kriegsministeriums und Vertretern der beiden Häuser
des Landtages und der Industrie. Dieser Wirthschaftsrath soll eine gesetzliche
Basis erhalten für den Fall, daß ein ähnliches Reichsinstitut nicht zu Stande
kommt.

Die gesammte Verwaltung der Staatseisenbahnen gedenkt der Eisenbahn¬
minister in Zukunft nicht im Sinne der Zentralisation, sondern der Dezentra¬
lisation zu gestalten Es sollen Behörden geschaffen werden, welche mit den
nöthigen Befugnissen ausgerüstet, ein angemessenes Verkehrs gebiet zugewiesen
bekommen; „dieselben sollen nicht vom grünen Tische aus regieren, sondern in
allen Maßnahmen mit den verschiedenen Interessen und Bedürfnissen des Landes
Fühlung behalten".

Wie schnell oder wie langsam sich nun auch alle diese Dinge entwickeln
werden, das Ziel der Bestrebungen muß stets die Staatsbahn sein mit einem
Tarif, der nur die Verwaltungskosten deckt, andererseits der Ausbau des Eisen¬
bahnsystems nach Richtung der Güter- und Lokalbahnen. Der Staat aber, der
die Bahnen übernimmt, sollte kein anderer als das Reich sein, der wirthschaft-
liche GesammWrper der Nation.




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[0413] solchen Gesetze beigelegt, so daß man hoffen darf, diese dringliche Angelegenheit werde eine baldige Lösung finden. Doch ein Tarifgesetz leistet noch nicht alles. Darum hat die preußische Regierung die Initiative ergriffen zu der Ausarbeitung eines allgemeinen Reichseisenbahngesetzes, eines Gesetzes über einen Reichseisenbahnrath, der in wichtigen und namentlich in Tarifangelegenheiten gehört werden soll, und endlich eines Gesetzes über einen Gerichtshof, welcher die Differenzen zwischen Staats¬ und Privatbahnen und zwischen Eisenbahnen und sonstigen Verwaltungszweigen schlichten soll. Dieser Vorschlag ist dem Bundesrathe' mit dem Antrage über¬ geben, auch zur Berathung dieses Gegenstandes eine Kommission niederzusetzen, welche das Recht hat, Sachverständige zu hören und Gutachten einzufordern. Bis dahin aber, daß diese Reichsgesetze in's Leben treten, beabsichtigt die Preußische Regierung einen Wirthschaftsrath für das eigene Eisenbahnwesen zu schaffen, der zusammengesetzt werden soll aus Vertretern des Handels, der Landwirthschaft und des Kriegsministeriums und Vertretern der beiden Häuser des Landtages und der Industrie. Dieser Wirthschaftsrath soll eine gesetzliche Basis erhalten für den Fall, daß ein ähnliches Reichsinstitut nicht zu Stande kommt. Die gesammte Verwaltung der Staatseisenbahnen gedenkt der Eisenbahn¬ minister in Zukunft nicht im Sinne der Zentralisation, sondern der Dezentra¬ lisation zu gestalten Es sollen Behörden geschaffen werden, welche mit den nöthigen Befugnissen ausgerüstet, ein angemessenes Verkehrs gebiet zugewiesen bekommen; „dieselben sollen nicht vom grünen Tische aus regieren, sondern in allen Maßnahmen mit den verschiedenen Interessen und Bedürfnissen des Landes Fühlung behalten". Wie schnell oder wie langsam sich nun auch alle diese Dinge entwickeln werden, das Ziel der Bestrebungen muß stets die Staatsbahn sein mit einem Tarif, der nur die Verwaltungskosten deckt, andererseits der Ausbau des Eisen¬ bahnsystems nach Richtung der Güter- und Lokalbahnen. Der Staat aber, der die Bahnen übernimmt, sollte kein anderer als das Reich sein, der wirthschaft- liche GesammWrper der Nation. Grenzboten I. 1879.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_141412/413>, abgerufen am 01.07.2024.