Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.Söhnen,, welche übrigens ebenso wie er selbst das Wesentliche der solonischen Auch in der Heeresverfassung kommt die demokratische Entwickelung zur Zur Unterstützung der Strategen dienten die 10 Taxiarchen, deren aus Söhnen,, welche übrigens ebenso wie er selbst das Wesentliche der solonischen Auch in der Heeresverfassung kommt die demokratische Entwickelung zur Zur Unterstützung der Strategen dienten die 10 Taxiarchen, deren aus <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0104" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/139397"/> <p xml:id="ID_286" prev="#ID_285"> Söhnen,, welche übrigens ebenso wie er selbst das Wesentliche der solonischen<lb/> Verfassung, nämlich die politisch-soziale Gruppirung des Volkes und die An¬<lb/> ordnung des Kriegswesens, bestehen ließen. Ernsthafter schienen diese Ein¬<lb/> richtungen dagegen bedroht, als nach dem Sturze der Tyrannen der Adel<lb/> unter Führung des Jsagvras eine Zeit lang die Oberhand gewann. Da<lb/> gelang es jedoch einem mächtigen Eupatriden, jene Adelspartei zu besiegen und<lb/> der Verfassung Solons eine breitere Basis zu verleihen. Es war Kleisthenes,<lb/> der die demokratische Entwickelung Mitas einleitete, indem er einer großen<lb/> Zahl ansässiger Nichtbürger, Meester und Freigelassenen, das Bürgerrecht ver¬<lb/> lieh und eine neue Eintheilung des Volkes in 10 Phylen zu 5 Naukrarien<lb/> von je 2 Deinen einführte, die den bisherigen Lokaleinfluß der Aristokratie<lb/> wesentlich abschwächte. Dem entspricht es, daß seit Kleisthenes die Besetzung<lb/> der Archontenstelle nicht mehr durch Wahl, sondern durch das Loos stattfand.</p><lb/> <p xml:id="ID_287"> Auch in der Heeresverfassung kommt die demokratische Entwickelung zur<lb/> Geltung. Wohl war noch jetzt, wie früher, der Polemarch der höchst stehende<lb/> Offizier, doch nur als xrimus inrer Mrss, nur insofern als er das vornehmste<lb/> Mitglied des Kollegiums der Strategen war, welches nun an die Spitze des<lb/> gesammten attischen Kriegswesens trat. Die 10 Strategen wurden jährlich<lb/> durch Haudaufhebung gewählt, wahrscheinlich aus jeder Phyle einer. Sie<lb/> führten im Kriege, täglich wechselnd, den Oberbefehl und bildeten zusammen<lb/> den Kriegsrath, in welchem der Polemarch als elfter den Stichentscheid hatte.<lb/> Ihm gebührte auch die Anführung des rechten Flügels in der Schlacht. —<lb/> Im Frieden fielen den Strategen verschiedene, theils rein militärische, theils<lb/> administrative und richterliche Funktionen zu: Besetzung der Plätze zum Schutz<lb/> gegen feindlichen Angriff, Besorgung der Kriegssteuern, Aushebung der Mann¬<lb/> schaft und Gerichtsbarkeit über alle auf das Kriegswesen bezügliche Rechts¬<lb/> händel sowie über sämmtliche Militärvergehen. In Angelegenheiten ihres Ge¬<lb/> schäftskreises hatten die Strategen auch das Recht, Volksversammlungen zu<lb/> berufen, und ihr Amt galt, wegen des großen Einflusses, den es gewährte,<lb/> immer für das vornehmste von allen, um welches sich deshalb auch die ange¬<lb/> sehensten Männer bewarben. Erlangen konnte es nur ein angesessener ver¬<lb/> heirateter Mann; die Theden waren also unbedingt von ihm ausgeschlossen.</p><lb/> <p xml:id="ID_288" next="#ID_289"> Zur Unterstützung der Strategen dienten die 10 Taxiarchen, deren aus<lb/> jeder Phyle einer, ebenfalls durch Haudaufhebung gewählt wurde und die sich<lb/> durch dreifache» Helmbusch und Purpurkleid auszeichneten. Sie führten in:<lb/> Kriege die 10 Heerhaufen, Taxeis, in welche das Landheer, den Phylen ent¬<lb/> sprechend, getheilt war und welche zuweilen auch geradezu Phylai genannt<lb/> werden. Den Taxiarchen fiel vorzugsweise das Aushebungsgeschäft zu. Sie<lb/> fertigten im Verein mit einigen Kommissarien des Rathes die Musterrolle, den</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0104]
Söhnen,, welche übrigens ebenso wie er selbst das Wesentliche der solonischen
Verfassung, nämlich die politisch-soziale Gruppirung des Volkes und die An¬
ordnung des Kriegswesens, bestehen ließen. Ernsthafter schienen diese Ein¬
richtungen dagegen bedroht, als nach dem Sturze der Tyrannen der Adel
unter Führung des Jsagvras eine Zeit lang die Oberhand gewann. Da
gelang es jedoch einem mächtigen Eupatriden, jene Adelspartei zu besiegen und
der Verfassung Solons eine breitere Basis zu verleihen. Es war Kleisthenes,
der die demokratische Entwickelung Mitas einleitete, indem er einer großen
Zahl ansässiger Nichtbürger, Meester und Freigelassenen, das Bürgerrecht ver¬
lieh und eine neue Eintheilung des Volkes in 10 Phylen zu 5 Naukrarien
von je 2 Deinen einführte, die den bisherigen Lokaleinfluß der Aristokratie
wesentlich abschwächte. Dem entspricht es, daß seit Kleisthenes die Besetzung
der Archontenstelle nicht mehr durch Wahl, sondern durch das Loos stattfand.
Auch in der Heeresverfassung kommt die demokratische Entwickelung zur
Geltung. Wohl war noch jetzt, wie früher, der Polemarch der höchst stehende
Offizier, doch nur als xrimus inrer Mrss, nur insofern als er das vornehmste
Mitglied des Kollegiums der Strategen war, welches nun an die Spitze des
gesammten attischen Kriegswesens trat. Die 10 Strategen wurden jährlich
durch Haudaufhebung gewählt, wahrscheinlich aus jeder Phyle einer. Sie
führten im Kriege, täglich wechselnd, den Oberbefehl und bildeten zusammen
den Kriegsrath, in welchem der Polemarch als elfter den Stichentscheid hatte.
Ihm gebührte auch die Anführung des rechten Flügels in der Schlacht. —
Im Frieden fielen den Strategen verschiedene, theils rein militärische, theils
administrative und richterliche Funktionen zu: Besetzung der Plätze zum Schutz
gegen feindlichen Angriff, Besorgung der Kriegssteuern, Aushebung der Mann¬
schaft und Gerichtsbarkeit über alle auf das Kriegswesen bezügliche Rechts¬
händel sowie über sämmtliche Militärvergehen. In Angelegenheiten ihres Ge¬
schäftskreises hatten die Strategen auch das Recht, Volksversammlungen zu
berufen, und ihr Amt galt, wegen des großen Einflusses, den es gewährte,
immer für das vornehmste von allen, um welches sich deshalb auch die ange¬
sehensten Männer bewarben. Erlangen konnte es nur ein angesessener ver¬
heirateter Mann; die Theden waren also unbedingt von ihm ausgeschlossen.
Zur Unterstützung der Strategen dienten die 10 Taxiarchen, deren aus
jeder Phyle einer, ebenfalls durch Haudaufhebung gewählt wurde und die sich
durch dreifache» Helmbusch und Purpurkleid auszeichneten. Sie führten in:
Kriege die 10 Heerhaufen, Taxeis, in welche das Landheer, den Phylen ent¬
sprechend, getheilt war und welche zuweilen auch geradezu Phylai genannt
werden. Den Taxiarchen fiel vorzugsweise das Aushebungsgeschäft zu. Sie
fertigten im Verein mit einigen Kommissarien des Rathes die Musterrolle, den
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |