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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band.

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auch dem bisherigen Mißbrauch des Stelle "danses es gegen oft sehr hohe
Summen ein Ende gemacht. Der Stelleutausch ist durch ein neues Gesetz
zwar wieder gestattet worden, doch nimmt das Kriegsministerium jetzt die
Regelung dieser Angelegenheit in die Hand, und lediglich die wirklichen
Auslagen und Kosten dürfen vergütet werden. Man hat diese Maßregel
mit Rücksicht auf die Colonien und namentlich Indien für erforderlich ge¬
halten. Man wollte es den Offizieren nicht durchaus unmöglich machen, in ihren
Familien-Verbindungen zu bleiben und sich dem für gewisse Constitutionen
entschieden mörderischen Klima Indiens zu entziehen. Ob damit wirklich eine
Begünstigung der Reichen ausgeschlossen ist, ob der frühere Handel nicht dabei
unter der Hand betrieben werden kann, und ob die Offizier-Corps der nach
Indien gehenden Regimenter in Bezug ans ihren innern Gehalt durch diese
Maßregel nicht beeinträchtigt werden, darüber dürfte mindestens einiger Zweifel
zulässig sein.

Die Reerntirnn g der Mannschaften erfolgt nur durch Werbung auf zwölf
Jahre. Während im Mutterlands der größere Theil der Jnfanteristen nur
ans sechs Jahre active und sechs Jahre Reservedienstzeit engagirt wird, wird für den
Colonial-Dienst das Engagement immer auf die ganze Zeit abgeschlossen.

Die englischen Truppen Indiens stehen ebenso wie die einheimischen
Truppen unter dem Ober-Commandeur der indischen Streitkräfte,
resp, auch den Commandeuren der Madras- und Bombay-Armee und sind den
Territorial-Behörden gemeinschaftlich mit diesen unterstellt. An einer organi¬
schen Gliederung für beide Kategorien der in Indien vorhandenen Truppen
fehlt es durchaus, die Eintheilung der Armee ist lediglich territorial.^)

Die Ein geb ornen-Armee zerfällt der alten Eintheilung der ostindi¬
schen Compagnie entsprechend in die Bengal-, Madras- und Bombay-
Armee, von denen die erste die bei weitem größte ist. Außerdem bestehen noch
einige Formationen, welche uicht von dem Ober-Commandeur ressortiren,
sondern zur ausschließlichen Disposition ihrer Territorial-Behörde stehen.

Die Gesammtstärke der Eingebornen-Nrmee beträgt circa 128,000 Mann;
davon sind 102,000 Jnfanteristen'") und 22,000 Cavalleristen.




'°) Der Ober-Commandeur der indischen Armee ist gleichzeitig der unmittelbare Vorgesetzte
der Bengal-Armee. -- In "tus IväiÄU armv ana "zivil sorvios list" ist allerdings eine Ein-
theilung der Armeen in Divisionen und Brigaden aufgeführt, doch sind dies nur territoriale
Begriffe, welche der Civil-Verwaltungs-Eintheilung in Divisionen und Distrikte entsprechen.
Einschließlich der Genie-Truppen. -- Die Stärke der drei Armeen war im Januar
1873 folgende:
Vengal-Armee 47.288 Eingcb., 37,308 Engländer, 2109 engt. Offic.°
Madras- " 2Il,!)34 .. 12,258 " 92!" ,,
Bombay- " 24,002 " 10,457 " 67!" .. "

auch dem bisherigen Mißbrauch des Stelle »danses es gegen oft sehr hohe
Summen ein Ende gemacht. Der Stelleutausch ist durch ein neues Gesetz
zwar wieder gestattet worden, doch nimmt das Kriegsministerium jetzt die
Regelung dieser Angelegenheit in die Hand, und lediglich die wirklichen
Auslagen und Kosten dürfen vergütet werden. Man hat diese Maßregel
mit Rücksicht auf die Colonien und namentlich Indien für erforderlich ge¬
halten. Man wollte es den Offizieren nicht durchaus unmöglich machen, in ihren
Familien-Verbindungen zu bleiben und sich dem für gewisse Constitutionen
entschieden mörderischen Klima Indiens zu entziehen. Ob damit wirklich eine
Begünstigung der Reichen ausgeschlossen ist, ob der frühere Handel nicht dabei
unter der Hand betrieben werden kann, und ob die Offizier-Corps der nach
Indien gehenden Regimenter in Bezug ans ihren innern Gehalt durch diese
Maßregel nicht beeinträchtigt werden, darüber dürfte mindestens einiger Zweifel
zulässig sein.

Die Reerntirnn g der Mannschaften erfolgt nur durch Werbung auf zwölf
Jahre. Während im Mutterlands der größere Theil der Jnfanteristen nur
ans sechs Jahre active und sechs Jahre Reservedienstzeit engagirt wird, wird für den
Colonial-Dienst das Engagement immer auf die ganze Zeit abgeschlossen.

Die englischen Truppen Indiens stehen ebenso wie die einheimischen
Truppen unter dem Ober-Commandeur der indischen Streitkräfte,
resp, auch den Commandeuren der Madras- und Bombay-Armee und sind den
Territorial-Behörden gemeinschaftlich mit diesen unterstellt. An einer organi¬
schen Gliederung für beide Kategorien der in Indien vorhandenen Truppen
fehlt es durchaus, die Eintheilung der Armee ist lediglich territorial.^)

Die Ein geb ornen-Armee zerfällt der alten Eintheilung der ostindi¬
schen Compagnie entsprechend in die Bengal-, Madras- und Bombay-
Armee, von denen die erste die bei weitem größte ist. Außerdem bestehen noch
einige Formationen, welche uicht von dem Ober-Commandeur ressortiren,
sondern zur ausschließlichen Disposition ihrer Territorial-Behörde stehen.

Die Gesammtstärke der Eingebornen-Nrmee beträgt circa 128,000 Mann;
davon sind 102,000 Jnfanteristen'«) und 22,000 Cavalleristen.




'°) Der Ober-Commandeur der indischen Armee ist gleichzeitig der unmittelbare Vorgesetzte
der Bengal-Armee. — In „tus IväiÄU armv ana «zivil sorvios list« ist allerdings eine Ein-
theilung der Armeen in Divisionen und Brigaden aufgeführt, doch sind dies nur territoriale
Begriffe, welche der Civil-Verwaltungs-Eintheilung in Divisionen und Distrikte entsprechen.
Einschließlich der Genie-Truppen. — Die Stärke der drei Armeen war im Januar
1873 folgende:
Vengal-Armee 47.288 Eingcb., 37,308 Engländer, 2109 engt. Offic.°
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157640/221>, abgerufen am 23.07.2024.