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Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band.

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und zwar zunächst mit dem Silber nach den Bestimmungen des neuen Münz-
gesetzes zu beginnen. Am Zwangscurs würde vorläufig gar nicht gerüttelt
werden. Sobald der Silberschatz der Nationalbank von ungefähr 68 Milli¬
onen in die neuen Silbermünzen, welche nothwendig geringerhaltig, d. h. nur
als Scheidemünzen auszuprägen wären, welche im Ausland keinen Curs haben
und deshalb auch nicht ausgeführt werden könnten, umgeprägt worden ist,
könnte der Staat zunächst die' Ein - Gulden-Staatsnoten im Betrag von un¬
gefähr 75 Millionen einrufen und von der Nationalbank gegen die neuen
Silbermünzen einlösen lassen. Dieselben würden ebenso sicher wie die Noten
sich im innern Verkehr erhalten, und es würde durch den Rückzug der Ein¬
Gulden-Staatsnoten nothwendig eine Verbesserung der Valuta hervorgerufen.
Die Bank müßte natürlich gleichzeitig durch einen entsprechenden Betrag von
Gold entschädigt werden, welchen sich der Staat durch eine Anleihe verschaffen
würde. Schon die Thatsache der Einrufung der Ein-Guldennoten würde den
Staat in Stand setzen, die Anleihe zu erheblich günstigeren Bedingungen ab¬
zuschließen, weil eben die bevorstehende Verminderung der papierener Um¬
laufsmittel um mehr als 10°/", das Silberagio wahrscheinlich ganz beseitigen
würde. Mittlerweile würde die Münzstätte die weitere Aufgabe haben, neben
der Herstellung der etwa noch erforderlichen besondern Münze, wozu etwaige
Bestände der Zollkassen oder anderer öffentlicher großer Institute verwendet
werden können, den ganzen Schatz der Nationalbank von 72 Millionen in
neue Goldmünzen umzuschlagen. Erst wenn dieses Geschäft beendigt, hätte
der Staat zu einer neuen Goldanleihe zu schreiten, um die Vorbereitungen
mit möglichster Beschleunigung definitiv zu vollenden. Dabei könnte der in
Gestalt von Barren und ausländischen Goldstücken entlehnte Goldbetrag,
während seiner allmählichen Ausprägung, als unterste Schichte des Baar-
schatzes der Nationalbank dienen. Bevor man nun an den letzten Akt der
ganzen Operation, die Aufhebung des Zwangseurses, geht, würde die
Nationalbank die Einlösung ihrer Noten in klingender Münze für das große
Publicum mit einer gewissen Vorsicht und dem Restrictionsrechte gegen die
Metallspeeulanten wieder aufnehmen. Gleichzeitig wäre es angemessen, eine
dem Nominalbetrag der ganzen Münze besser entsprechende Abänderung in
der Stufenreihe der Banken und Staatsnoten anzuordnen. Es würde nicht
zweckmäßig sein, daß neben den Goldmünzen, welche doch wohl zum geringeren
Theil aus fünf Gulden und zum größeren Theil aus zehn Guldenstücken be¬
ständen, noch Zehn-Guldennoten der Nationalbank etreuliren würden. Ueber-
dies würde es aus mehreren schwer wiegenden Gründen, deren nähere Er¬
örterung uns hier zu weit führen würde und bei denen wir uns daher auf
den Hinweis der Reichskassenscheine beschränken, angemessener für das offene-


und zwar zunächst mit dem Silber nach den Bestimmungen des neuen Münz-
gesetzes zu beginnen. Am Zwangscurs würde vorläufig gar nicht gerüttelt
werden. Sobald der Silberschatz der Nationalbank von ungefähr 68 Milli¬
onen in die neuen Silbermünzen, welche nothwendig geringerhaltig, d. h. nur
als Scheidemünzen auszuprägen wären, welche im Ausland keinen Curs haben
und deshalb auch nicht ausgeführt werden könnten, umgeprägt worden ist,
könnte der Staat zunächst die' Ein - Gulden-Staatsnoten im Betrag von un¬
gefähr 75 Millionen einrufen und von der Nationalbank gegen die neuen
Silbermünzen einlösen lassen. Dieselben würden ebenso sicher wie die Noten
sich im innern Verkehr erhalten, und es würde durch den Rückzug der Ein¬
Gulden-Staatsnoten nothwendig eine Verbesserung der Valuta hervorgerufen.
Die Bank müßte natürlich gleichzeitig durch einen entsprechenden Betrag von
Gold entschädigt werden, welchen sich der Staat durch eine Anleihe verschaffen
würde. Schon die Thatsache der Einrufung der Ein-Guldennoten würde den
Staat in Stand setzen, die Anleihe zu erheblich günstigeren Bedingungen ab¬
zuschließen, weil eben die bevorstehende Verminderung der papierener Um¬
laufsmittel um mehr als 10°/„, das Silberagio wahrscheinlich ganz beseitigen
würde. Mittlerweile würde die Münzstätte die weitere Aufgabe haben, neben
der Herstellung der etwa noch erforderlichen besondern Münze, wozu etwaige
Bestände der Zollkassen oder anderer öffentlicher großer Institute verwendet
werden können, den ganzen Schatz der Nationalbank von 72 Millionen in
neue Goldmünzen umzuschlagen. Erst wenn dieses Geschäft beendigt, hätte
der Staat zu einer neuen Goldanleihe zu schreiten, um die Vorbereitungen
mit möglichster Beschleunigung definitiv zu vollenden. Dabei könnte der in
Gestalt von Barren und ausländischen Goldstücken entlehnte Goldbetrag,
während seiner allmählichen Ausprägung, als unterste Schichte des Baar-
schatzes der Nationalbank dienen. Bevor man nun an den letzten Akt der
ganzen Operation, die Aufhebung des Zwangseurses, geht, würde die
Nationalbank die Einlösung ihrer Noten in klingender Münze für das große
Publicum mit einer gewissen Vorsicht und dem Restrictionsrechte gegen die
Metallspeeulanten wieder aufnehmen. Gleichzeitig wäre es angemessen, eine
dem Nominalbetrag der ganzen Münze besser entsprechende Abänderung in
der Stufenreihe der Banken und Staatsnoten anzuordnen. Es würde nicht
zweckmäßig sein, daß neben den Goldmünzen, welche doch wohl zum geringeren
Theil aus fünf Gulden und zum größeren Theil aus zehn Guldenstücken be¬
ständen, noch Zehn-Guldennoten der Nationalbank etreuliren würden. Ueber-
dies würde es aus mehreren schwer wiegenden Gründen, deren nähere Er¬
örterung uns hier zu weit führen würde und bei denen wir uns daher auf
den Hinweis der Reichskassenscheine beschränken, angemessener für das offene-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157684/28>, abgerufen am 19.10.2024.