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Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, II. Band.

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welchem die englischen und deutschen Gesetze, die diesen Gegenstand zum
Zweck haben, aufgezählt und besprochen sind. Es ist erstaunlich wie viel
gerade in dieser wichtigen Sache, in unseren Gesetzesbüchern noch nachzu¬
holen und zu vervollständigen ist. Das Vorgehen des Verfassers ist hoffentlich
nur der Vorläufer einer Reihe von Bestrebungen der Behörden und maßgeben¬
den Kreise, die Lücken in unsrer Gesetzgebung auszufüllen, welche F. Perels
so deutlich uns vor Augen führt.

Eines aber vermissen wir in der sonst in jeder Beziehung vollkommenen
Arbeit. Der Verfasser citirt und bespricht öfters englische Gesetze und Erfah¬
rungen, ohne auf die Ersahrungen der nächstgrößten schifffahrttreibenden Nation
nur irgendwie einzugehen. Wir meinen die Gesetze und Vorsichtsmaßregeln,
welche die Bereinigten Staaten von Amerika erlassen und getroffen, um an
ihren ausgedehnten Küsten einigermaßen den Gefahren für den Handel zu be¬
gegnen. -- Sogar England steht in dieser Hinsicht hinter den Leistungen
der Vereinigten Staaten zurück. Der Verfasser sagt selbst an einer Stelle,
daß die Bereinigten Staaten bereits 40 Stationen mit Sirenen an ihren Küsten
errichtet haben, während England nur deren 30 hat.

Wir wissen, daß in den Vereinigten Staaten einige von den Gesetzen
welche der Verfasser angenommen wünscht, seit Jahren schon in Kraft sind.
So ist z. B. auf den Flüssen und Seen und an den Küsten ein Dampf¬
pfeifen-System in Praxis, wonach im Nebel sich begegnende Dampfer genau
wissen, auf welcher Seite sie den entgegenkommenden Fahrzeugen auszu¬
weichen haben. -- Auch die Wetter- und meteorologischen Beobachtungen und
Bekanntmachungen dieser Beobachtungen sind dort schon seit Jahren zu einer
Vollkommenheit entwickelt, welche schon sehr erfreuliche Resultate für den
Handel und die Landwirthschaft zu verzeichnen hatte. -- Auch der Leucht¬
thurmdienst ist wohl nirgends zu der Vollkommenheit entwickelt, wie an den
Küsten und den Binnengewässern der großen Republik. -- Es wäre gewiß
von großem allgemeinem Interesse, wenn Herr Perels auch diese Erfahrungen,
welche jenseits des Oceans gemacht und in Gesetzesform gesammelt und nutz¬
bar gemacht worden sind, einer eingehenden Prüfung und Besprechung unter¬
ziehen würde.

Auch wir sind übrigens entschieden der Ansicht, daß alle diese Gesetze
durch eine internationale Versammlung der Bevollmächtigen aller schifffahrt¬
treibenden Nationen berathen und dann als allgemein gültig eingeführt
werden sollten.




Verantwortlicher Redakteur: or. Haus Blum in Leipzig.
Verlag von A. L. Herbig in Leipzig. -- Druck von Hüthrl " Herrmann in Leipzig.

welchem die englischen und deutschen Gesetze, die diesen Gegenstand zum
Zweck haben, aufgezählt und besprochen sind. Es ist erstaunlich wie viel
gerade in dieser wichtigen Sache, in unseren Gesetzesbüchern noch nachzu¬
holen und zu vervollständigen ist. Das Vorgehen des Verfassers ist hoffentlich
nur der Vorläufer einer Reihe von Bestrebungen der Behörden und maßgeben¬
den Kreise, die Lücken in unsrer Gesetzgebung auszufüllen, welche F. Perels
so deutlich uns vor Augen führt.

Eines aber vermissen wir in der sonst in jeder Beziehung vollkommenen
Arbeit. Der Verfasser citirt und bespricht öfters englische Gesetze und Erfah¬
rungen, ohne auf die Ersahrungen der nächstgrößten schifffahrttreibenden Nation
nur irgendwie einzugehen. Wir meinen die Gesetze und Vorsichtsmaßregeln,
welche die Bereinigten Staaten von Amerika erlassen und getroffen, um an
ihren ausgedehnten Küsten einigermaßen den Gefahren für den Handel zu be¬
gegnen. — Sogar England steht in dieser Hinsicht hinter den Leistungen
der Vereinigten Staaten zurück. Der Verfasser sagt selbst an einer Stelle,
daß die Bereinigten Staaten bereits 40 Stationen mit Sirenen an ihren Küsten
errichtet haben, während England nur deren 30 hat.

Wir wissen, daß in den Vereinigten Staaten einige von den Gesetzen
welche der Verfasser angenommen wünscht, seit Jahren schon in Kraft sind.
So ist z. B. auf den Flüssen und Seen und an den Küsten ein Dampf¬
pfeifen-System in Praxis, wonach im Nebel sich begegnende Dampfer genau
wissen, auf welcher Seite sie den entgegenkommenden Fahrzeugen auszu¬
weichen haben. — Auch die Wetter- und meteorologischen Beobachtungen und
Bekanntmachungen dieser Beobachtungen sind dort schon seit Jahren zu einer
Vollkommenheit entwickelt, welche schon sehr erfreuliche Resultate für den
Handel und die Landwirthschaft zu verzeichnen hatte. — Auch der Leucht¬
thurmdienst ist wohl nirgends zu der Vollkommenheit entwickelt, wie an den
Küsten und den Binnengewässern der großen Republik. — Es wäre gewiß
von großem allgemeinem Interesse, wenn Herr Perels auch diese Erfahrungen,
welche jenseits des Oceans gemacht und in Gesetzesform gesammelt und nutz¬
bar gemacht worden sind, einer eingehenden Prüfung und Besprechung unter¬
ziehen würde.

Auch wir sind übrigens entschieden der Ansicht, daß alle diese Gesetze
durch eine internationale Versammlung der Bevollmächtigen aller schifffahrt¬
treibenden Nationen berathen und dann als allgemein gültig eingeführt
werden sollten.




Verantwortlicher Redakteur: or. Haus Blum in Leipzig.
Verlag von A. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Hüthrl « Herrmann in Leipzig.
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[0444] welchem die englischen und deutschen Gesetze, die diesen Gegenstand zum Zweck haben, aufgezählt und besprochen sind. Es ist erstaunlich wie viel gerade in dieser wichtigen Sache, in unseren Gesetzesbüchern noch nachzu¬ holen und zu vervollständigen ist. Das Vorgehen des Verfassers ist hoffentlich nur der Vorläufer einer Reihe von Bestrebungen der Behörden und maßgeben¬ den Kreise, die Lücken in unsrer Gesetzgebung auszufüllen, welche F. Perels so deutlich uns vor Augen führt. Eines aber vermissen wir in der sonst in jeder Beziehung vollkommenen Arbeit. Der Verfasser citirt und bespricht öfters englische Gesetze und Erfah¬ rungen, ohne auf die Ersahrungen der nächstgrößten schifffahrttreibenden Nation nur irgendwie einzugehen. Wir meinen die Gesetze und Vorsichtsmaßregeln, welche die Bereinigten Staaten von Amerika erlassen und getroffen, um an ihren ausgedehnten Küsten einigermaßen den Gefahren für den Handel zu be¬ gegnen. — Sogar England steht in dieser Hinsicht hinter den Leistungen der Vereinigten Staaten zurück. Der Verfasser sagt selbst an einer Stelle, daß die Bereinigten Staaten bereits 40 Stationen mit Sirenen an ihren Küsten errichtet haben, während England nur deren 30 hat. Wir wissen, daß in den Vereinigten Staaten einige von den Gesetzen welche der Verfasser angenommen wünscht, seit Jahren schon in Kraft sind. So ist z. B. auf den Flüssen und Seen und an den Küsten ein Dampf¬ pfeifen-System in Praxis, wonach im Nebel sich begegnende Dampfer genau wissen, auf welcher Seite sie den entgegenkommenden Fahrzeugen auszu¬ weichen haben. — Auch die Wetter- und meteorologischen Beobachtungen und Bekanntmachungen dieser Beobachtungen sind dort schon seit Jahren zu einer Vollkommenheit entwickelt, welche schon sehr erfreuliche Resultate für den Handel und die Landwirthschaft zu verzeichnen hatte. — Auch der Leucht¬ thurmdienst ist wohl nirgends zu der Vollkommenheit entwickelt, wie an den Küsten und den Binnengewässern der großen Republik. — Es wäre gewiß von großem allgemeinem Interesse, wenn Herr Perels auch diese Erfahrungen, welche jenseits des Oceans gemacht und in Gesetzesform gesammelt und nutz¬ bar gemacht worden sind, einer eingehenden Prüfung und Besprechung unter¬ ziehen würde. Auch wir sind übrigens entschieden der Ansicht, daß alle diese Gesetze durch eine internationale Versammlung der Bevollmächtigen aller schifffahrt¬ treibenden Nationen berathen und dann als allgemein gültig eingeführt werden sollten. Verantwortlicher Redakteur: or. Haus Blum in Leipzig. Verlag von A. L. Herbig in Leipzig. — Druck von Hüthrl « Herrmann in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157638/444>, abgerufen am 27.07.2024.