Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band.der Gedanke, die Naturwissenschaft zur Lösung der Frage heranzuziehen, ?rv it0M0. Wir geben nachstehend unter dem Redaetionsstrich die Bekanntmachung Die Redaction der Grenzboten. Verantwortlicher Redakteur: or. Haus Blum in Leipzig. Verlag von F. L. Hervig in Leipzig. -- Druck von Hüthel Herrmann in Leipzig. Bekanntmachung. Der Redacteur der hier erscheinenden periodischen Druckschrift "die Herr Abo. or. Hans Blum ist von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsaale aus Anlaß des in Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht Abtheilung für Strafsachen. der Gedanke, die Naturwissenschaft zur Lösung der Frage heranzuziehen, ?rv it0M0. Wir geben nachstehend unter dem Redaetionsstrich die Bekanntmachung Die Redaction der Grenzboten. Verantwortlicher Redakteur: or. Haus Blum in Leipzig. Verlag von F. L. Hervig in Leipzig. — Druck von Hüthel Herrmann in Leipzig. Bekanntmachung. Der Redacteur der hier erscheinenden periodischen Druckschrift „die Herr Abo. or. Hans Blum ist von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsaale aus Anlaß des in Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht Abtheilung für Strafsachen. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0248" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/135301"/> <p xml:id="ID_671" prev="#ID_670"> der Gedanke, die Naturwissenschaft zur Lösung der Frage heranzuziehen,<lb/> scheint uns kein übler, und es dünkt uns, als ob in späterer Zeit, wenn<lb/> mehr Material von dorther vorliegt, ein neue Umfassung der Sache bessere<lb/> Resultate haben könnte.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> ?rv it0M0.</head><lb/> <p xml:id="ID_672"> Wir geben nachstehend unter dem Redaetionsstrich die Bekanntmachung<lb/> des ersten Straferkenntnisses, welches in einem Zeitraum von fünf Jahren,<lb/> unter etwa anderthalb Dutzend wider uns angestrengten Rügenprocessen, erflossen<lb/> ist. Die Verurteilung der Redaction in diesem Falle ist nur dadurch möglich ge¬<lb/> wesen, daß wir uns weigerten, den Verfasser der im August 1874 erschienenen<lb/> Correspondenz „Aus Schwaben" zu nennen, und erklärten, einen Artikel voll¬<lb/> ständig verantworten zu wollen, den wir vor dem Abdruck nicht gelesen; um<lb/> dadurch der in Sachsen — übrigens bereits vor dem deutschen Preßgesetz<lb/> vorgekommenen Uebung zu entgehen, durch Gefängnißzwang zur Nennung des<lb/> Verfassers angehalten zu werden. Die Person des demokratischen Anklägers<lb/> ist im nachstehenden Erkenntnisse mit voller Deutlichkeit bezeichnet.</p><lb/> <note type="byline"> Die Redaction der Grenzboten.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Verantwortlicher Redakteur: or. Haus Blum in Leipzig.<lb/> Verlag von F. L. Hervig in Leipzig. — Druck von Hüthel Herrmann in Leipzig.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Bekanntmachung.</head><lb/> <p xml:id="ID_673"> Der Redacteur der hier erscheinenden periodischen Druckschrift „die<lb/> Grenzboten"</p><lb/> <p xml:id="ID_674"> Herr Abo. or. Hans Blum</p><lb/> <p xml:id="ID_675"> ist von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsaale aus Anlaß des in<lb/> Nummer 32. des XXXIII. Jahrgangs der abgedachten Zeitschrift auf Seite<lb/> 217 fig, befindlichen, mit der Ueberschrift „Aus Schwaben" versehenen Ar¬<lb/> tikels wegen Beleidigung Ludwig Walesrode's in Gemäsheit § 186 des Reichs-<lb/> Straf-Gesetz-Buchs zu 40 Mark Geldstrafe und Tragung der Untersuchungs¬<lb/> kosten rechtskräftig verurtheilt worden, was in Gemäsheit des Antrags des<lb/> Privatanklägers hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.<lb/> Leipzig, den 24. December 187S.</p><lb/> <p xml:id="ID_676"> Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht<lb/> daselbst</p><lb/> <p xml:id="ID_677"> Abtheilung für Strafsachen.<lb/> Vieler.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0248]
der Gedanke, die Naturwissenschaft zur Lösung der Frage heranzuziehen,
scheint uns kein übler, und es dünkt uns, als ob in späterer Zeit, wenn
mehr Material von dorther vorliegt, ein neue Umfassung der Sache bessere
Resultate haben könnte.
?rv it0M0.
Wir geben nachstehend unter dem Redaetionsstrich die Bekanntmachung
des ersten Straferkenntnisses, welches in einem Zeitraum von fünf Jahren,
unter etwa anderthalb Dutzend wider uns angestrengten Rügenprocessen, erflossen
ist. Die Verurteilung der Redaction in diesem Falle ist nur dadurch möglich ge¬
wesen, daß wir uns weigerten, den Verfasser der im August 1874 erschienenen
Correspondenz „Aus Schwaben" zu nennen, und erklärten, einen Artikel voll¬
ständig verantworten zu wollen, den wir vor dem Abdruck nicht gelesen; um
dadurch der in Sachsen — übrigens bereits vor dem deutschen Preßgesetz
vorgekommenen Uebung zu entgehen, durch Gefängnißzwang zur Nennung des
Verfassers angehalten zu werden. Die Person des demokratischen Anklägers
ist im nachstehenden Erkenntnisse mit voller Deutlichkeit bezeichnet.
Die Redaction der Grenzboten.
Verantwortlicher Redakteur: or. Haus Blum in Leipzig.
Verlag von F. L. Hervig in Leipzig. — Druck von Hüthel Herrmann in Leipzig.
Bekanntmachung.
Der Redacteur der hier erscheinenden periodischen Druckschrift „die
Grenzboten"
Herr Abo. or. Hans Blum
ist von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsaale aus Anlaß des in
Nummer 32. des XXXIII. Jahrgangs der abgedachten Zeitschrift auf Seite
217 fig, befindlichen, mit der Ueberschrift „Aus Schwaben" versehenen Ar¬
tikels wegen Beleidigung Ludwig Walesrode's in Gemäsheit § 186 des Reichs-
Straf-Gesetz-Buchs zu 40 Mark Geldstrafe und Tragung der Untersuchungs¬
kosten rechtskräftig verurtheilt worden, was in Gemäsheit des Antrags des
Privatanklägers hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.
Leipzig, den 24. December 187S.
Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht
daselbst
Abtheilung für Strafsachen.
Vieler.
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