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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. II. Band.

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Ulm, von Ulm bis gen Augsburg, dazu von Augsburg bis an den Adel (?),
PragF?) und bis an das Welschland, Meißnerland, Hessen und Schwabenland,
diese sollen der Straßburger Ordnung gehorsam sein und den 10 ten Pfennig
reichen."

"Die Wiener Haupthütte bei Se. Stephan hat ihr Gebiet: Ober-und
Nieder-Baierland, auch das Land ob der Enns, Böheimb, Mähren. Steyer-
mark, Kärndten und Krain und ganz nach der Donau obsin das soll ge¬
horsam sein der Haupthütten zu Wien und den 10 ten Pfennig reichen."

"Das Gebiet der Kölnischen Haupthütte hebt sich an, wo der Rhein
und Main zusammenfließen, geht abwärts bis ins Niederland, diese sollen
der Haupthütte zu Cöln bei der-Domkirche gehorsam sein und den 10 ten
Pfennig reichen."

"Das Züricher Haupthütten-Gebiet hat Bern, Basel, Lucern, Schaf¬
hausen , Se. Gallen und die ganze Eidgenossenschaft. die sollen der Haupt¬
hütten zu Zürich gehorsam sein und giebt auch die Steuern an."

Die geographische Abgrenzung bedarf keiner Erläuterung. Die nördliche
Grenze der Straßburger Hütte würde also längs der südlichen Grenze des
eigentlichen Nieder Deutschlands laufen, während die Ostgrenze der Cölner
Hütte bis zu den Gebirgen der Oberen Ems und mittleren Weser gehen
dürfte. Das ganze niederdeutsche Gebiet ist ausgeschlossen. Nicht als
ob in diesen Gegenden nicht auch große kirchliche und Monumentalbauten
aufgeführt worden wären -- ich erinnere an Jerichow, Lübeck, Schwerin,
Rostock, Stralsund, Danzig u. a. -- aber die Art des Materials schließt
letztere Kunstthätigkeit von der anderen ab. Es sind zum großen Theile
Backsteinbauten; und darum ist der ausführende Arbeiter der Maurer und
Ziegelbrenner, nicht der Steinmetz. Was Schlesien anbetrifft, so ist diese
Provinz, als ein Nebenland von Böhmen und Mähren, wohl von der Wiener
Hütte abhängig gewesen.

Indessen scheint die eben genannte Provinzial-Eintheilung erst dann eine
bestimmt abgegrenzte Form gewonnen zu haben, als auf Anregung des schon
früher erwähnten Conrad Roritzer ein Kapitel von Meistern aus allen
deutschen Landen zusammentrat, um eine gemeinsame Organisation zu be¬
rathen. Wenn man die traurige politische Zerfahrenheit, den engherzigsten
Particularismus, die Mangelhaftigkeit der Verkehrswege jenes Jahrhunderts
in Rechnung zieht, so wird man der Kühnheit dieses Unternehmens seine
Anerkennung nicht versagen können. Das genannte Kapitel fand im Jahre
1489 am Se. Markustage, als am 25. April zu Regensburg statt. Es ist
dasselbe Jahr, aus welchem ich in dem vorigen Aufsatze einige Mittheilungen
über die Regensburger Dombaurechnungen machte. Wir dürfen voraussetzen,


Grcnzlwtcu IV. 187ö. ig

Ulm, von Ulm bis gen Augsburg, dazu von Augsburg bis an den Adel (?),
PragF?) und bis an das Welschland, Meißnerland, Hessen und Schwabenland,
diese sollen der Straßburger Ordnung gehorsam sein und den 10 ten Pfennig
reichen."

„Die Wiener Haupthütte bei Se. Stephan hat ihr Gebiet: Ober-und
Nieder-Baierland, auch das Land ob der Enns, Böheimb, Mähren. Steyer-
mark, Kärndten und Krain und ganz nach der Donau obsin das soll ge¬
horsam sein der Haupthütten zu Wien und den 10 ten Pfennig reichen."

„Das Gebiet der Kölnischen Haupthütte hebt sich an, wo der Rhein
und Main zusammenfließen, geht abwärts bis ins Niederland, diese sollen
der Haupthütte zu Cöln bei der-Domkirche gehorsam sein und den 10 ten
Pfennig reichen."

„Das Züricher Haupthütten-Gebiet hat Bern, Basel, Lucern, Schaf¬
hausen , Se. Gallen und die ganze Eidgenossenschaft. die sollen der Haupt¬
hütten zu Zürich gehorsam sein und giebt auch die Steuern an."

Die geographische Abgrenzung bedarf keiner Erläuterung. Die nördliche
Grenze der Straßburger Hütte würde also längs der südlichen Grenze des
eigentlichen Nieder Deutschlands laufen, während die Ostgrenze der Cölner
Hütte bis zu den Gebirgen der Oberen Ems und mittleren Weser gehen
dürfte. Das ganze niederdeutsche Gebiet ist ausgeschlossen. Nicht als
ob in diesen Gegenden nicht auch große kirchliche und Monumentalbauten
aufgeführt worden wären — ich erinnere an Jerichow, Lübeck, Schwerin,
Rostock, Stralsund, Danzig u. a. — aber die Art des Materials schließt
letztere Kunstthätigkeit von der anderen ab. Es sind zum großen Theile
Backsteinbauten; und darum ist der ausführende Arbeiter der Maurer und
Ziegelbrenner, nicht der Steinmetz. Was Schlesien anbetrifft, so ist diese
Provinz, als ein Nebenland von Böhmen und Mähren, wohl von der Wiener
Hütte abhängig gewesen.

Indessen scheint die eben genannte Provinzial-Eintheilung erst dann eine
bestimmt abgegrenzte Form gewonnen zu haben, als auf Anregung des schon
früher erwähnten Conrad Roritzer ein Kapitel von Meistern aus allen
deutschen Landen zusammentrat, um eine gemeinsame Organisation zu be¬
rathen. Wenn man die traurige politische Zerfahrenheit, den engherzigsten
Particularismus, die Mangelhaftigkeit der Verkehrswege jenes Jahrhunderts
in Rechnung zieht, so wird man der Kühnheit dieses Unternehmens seine
Anerkennung nicht versagen können. Das genannte Kapitel fand im Jahre
1489 am Se. Markustage, als am 25. April zu Regensburg statt. Es ist
dasselbe Jahr, aus welchem ich in dem vorigen Aufsatze einige Mittheilungen
über die Regensburger Dombaurechnungen machte. Wir dürfen voraussetzen,


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[0149] Ulm, von Ulm bis gen Augsburg, dazu von Augsburg bis an den Adel (?), PragF?) und bis an das Welschland, Meißnerland, Hessen und Schwabenland, diese sollen der Straßburger Ordnung gehorsam sein und den 10 ten Pfennig reichen." „Die Wiener Haupthütte bei Se. Stephan hat ihr Gebiet: Ober-und Nieder-Baierland, auch das Land ob der Enns, Böheimb, Mähren. Steyer- mark, Kärndten und Krain und ganz nach der Donau obsin das soll ge¬ horsam sein der Haupthütten zu Wien und den 10 ten Pfennig reichen." „Das Gebiet der Kölnischen Haupthütte hebt sich an, wo der Rhein und Main zusammenfließen, geht abwärts bis ins Niederland, diese sollen der Haupthütte zu Cöln bei der-Domkirche gehorsam sein und den 10 ten Pfennig reichen." „Das Züricher Haupthütten-Gebiet hat Bern, Basel, Lucern, Schaf¬ hausen , Se. Gallen und die ganze Eidgenossenschaft. die sollen der Haupt¬ hütten zu Zürich gehorsam sein und giebt auch die Steuern an." Die geographische Abgrenzung bedarf keiner Erläuterung. Die nördliche Grenze der Straßburger Hütte würde also längs der südlichen Grenze des eigentlichen Nieder Deutschlands laufen, während die Ostgrenze der Cölner Hütte bis zu den Gebirgen der Oberen Ems und mittleren Weser gehen dürfte. Das ganze niederdeutsche Gebiet ist ausgeschlossen. Nicht als ob in diesen Gegenden nicht auch große kirchliche und Monumentalbauten aufgeführt worden wären — ich erinnere an Jerichow, Lübeck, Schwerin, Rostock, Stralsund, Danzig u. a. — aber die Art des Materials schließt letztere Kunstthätigkeit von der anderen ab. Es sind zum großen Theile Backsteinbauten; und darum ist der ausführende Arbeiter der Maurer und Ziegelbrenner, nicht der Steinmetz. Was Schlesien anbetrifft, so ist diese Provinz, als ein Nebenland von Böhmen und Mähren, wohl von der Wiener Hütte abhängig gewesen. Indessen scheint die eben genannte Provinzial-Eintheilung erst dann eine bestimmt abgegrenzte Form gewonnen zu haben, als auf Anregung des schon früher erwähnten Conrad Roritzer ein Kapitel von Meistern aus allen deutschen Landen zusammentrat, um eine gemeinsame Organisation zu be¬ rathen. Wenn man die traurige politische Zerfahrenheit, den engherzigsten Particularismus, die Mangelhaftigkeit der Verkehrswege jenes Jahrhunderts in Rechnung zieht, so wird man der Kühnheit dieses Unternehmens seine Anerkennung nicht versagen können. Das genannte Kapitel fand im Jahre 1489 am Se. Markustage, als am 25. April zu Regensburg statt. Es ist dasselbe Jahr, aus welchem ich in dem vorigen Aufsatze einige Mittheilungen über die Regensburger Dombaurechnungen machte. Wir dürfen voraussetzen, Grcnzlwtcu IV. 187ö. ig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_148596/149>, abgerufen am 29.06.2024.