Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.hauptsächlichsten Maßregeln auf, die er mit Hülfe ausgezeichneter, würdiger Was das sogenannte politische Testament Stein's angeht, so muß hauptsächlichsten Maßregeln auf, die er mit Hülfe ausgezeichneter, würdiger Was das sogenannte politische Testament Stein's angeht, so muß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0497" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133785"/> <p xml:id="ID_1684" prev="#ID_1683"> hauptsächlichsten Maßregeln auf, die er mit Hülfe ausgezeichneter, würdiger<lb/> Männer (unter ihnen steht bei Stein obenan Schön) 1807 und 1808 ausge¬<lb/> führt; er nennt zuerst das Gesetz vom 9. Oktober 1807 und fügt hinzu, daß<lb/> er an dem Edikt Hardenberg's von 1811 in derselben Materie, das ihm bedenk¬<lb/> liche Seiten bot, keinen Antheil gehabt (S. 165), Gerade durch diese Unter¬<lb/> scheidung zwischen Hardenberg's und seinem Gesetze nimmt er das Edikt von<lb/> 1807 als sein geistiges Eigenthum in Anspruch. Hier deckt sich auch die<lb/> Quelle des Schön'schen Mißverständnisses auf, der ja, wie oben angeführt, be¬<lb/> hauptet, Stein habe nachher sich gegen seine früheren Gesetze erklärt. Stein<lb/> war, — was übrigens durch Pertz' Publikation aller Welt sehr geläufig ist<lb/> ein Gegner mancher Schritte, die Hardenberg 1810 und 1811 gewagt hatte:<lb/> es besteht in der That eine sachliche Differenz zwischen den beiden Legislationen,<lb/> der von 1807/1808 und der von 1810/l811. Doch über diese weiter zu handeln,<lb/> ist nicht dieses Ortes. Hier genügt es sehr bestimmt auszusprechen, daß Stein<lb/> sich niemals gegen die Gesetze erklärthat, die er selbst erlassen; die späteren<lb/> Aeußerungen seines Gegensatzes beziehen sich auf Hardenbergs. nicht auf seine<lb/> Thaten. Ich wiederhole, ich befürchte nicht, daß ein Kenner dieser Geschichten,<lb/> wie Herr Nasemann, dieser Behauptung widersprechen wird; aber sein Schützling<lb/> Herr von Schön hat es ohne Bedenken für gut befunden, von dieser Unter¬<lb/> scheidung abzusehen und in sicher nicht freundlicher Weise Stein's heiliges<lb/> Andenken sogar mit Blutzehnten und jus xrimac; noetis in Verbindung<lb/> zu bringen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1685" next="#ID_1686"> Was das sogenannte politische Testament Stein's angeht, so muß<lb/> zunächst erst constatirt werden, über welche Behauptung eigentlich gestritten<lb/> wird. Schön hat behauptet, er habe dasselbe verfaßt; er hat 1846 an Pertz<lb/> darüber einen Bericht geschickt, welchen Pertz, was die thatsächlichen äußeren<lb/> Fakta betrifft, in seine Erzählung aufgenommen hat (II. 29S). Ich habe<lb/> nicht Anlaß zu der Annahme gegeben, daß ich diesen äußerlichen Hergang<lb/> bestreiten wollte; ick) verstehe deshalb nicht, wie mir dies Citat entgegenge¬<lb/> halten werden kann. Ich habe, im engsten Anschluß an Pertz (II. 618) nur<lb/> bestritten, daß aus der Thatsache, daß Schön das Concept des Stein'schen<lb/> Circulars geschrieben, die geistige Vaterschaft Schön's gefolgert werden<lb/> dürfte. Schön's eigene Darlegung (S. 68) zielt, wie jeder Leser zugeben<lb/> wird, darauf hin, daß der Inhalt des Aktenstückes nicht eigentlich aus Stein's<lb/> Seele gekommen, sondern Schön's Geiste entstamme. Nur dies Letztere be¬<lb/> streite ich, ebenso wie Pertz es schon abgewiesen, und wie überhaupt unsere<lb/> Historiker, die darüber geschrieben, — es wird genügen, H ausser zu nennen<lb/> (III. 216) — den Anspruch Schön's unberücksichtigt gelassen haben. Die<lb/> Ideen, die wir er dem Testamente lesen, sind Ideen Stein's, wenn auch Schön<lb/> der Concipient oder Redacteur der hier gebrauchten Worte ist. Was hier im</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0497]
hauptsächlichsten Maßregeln auf, die er mit Hülfe ausgezeichneter, würdiger
Männer (unter ihnen steht bei Stein obenan Schön) 1807 und 1808 ausge¬
führt; er nennt zuerst das Gesetz vom 9. Oktober 1807 und fügt hinzu, daß
er an dem Edikt Hardenberg's von 1811 in derselben Materie, das ihm bedenk¬
liche Seiten bot, keinen Antheil gehabt (S. 165), Gerade durch diese Unter¬
scheidung zwischen Hardenberg's und seinem Gesetze nimmt er das Edikt von
1807 als sein geistiges Eigenthum in Anspruch. Hier deckt sich auch die
Quelle des Schön'schen Mißverständnisses auf, der ja, wie oben angeführt, be¬
hauptet, Stein habe nachher sich gegen seine früheren Gesetze erklärt. Stein
war, — was übrigens durch Pertz' Publikation aller Welt sehr geläufig ist
ein Gegner mancher Schritte, die Hardenberg 1810 und 1811 gewagt hatte:
es besteht in der That eine sachliche Differenz zwischen den beiden Legislationen,
der von 1807/1808 und der von 1810/l811. Doch über diese weiter zu handeln,
ist nicht dieses Ortes. Hier genügt es sehr bestimmt auszusprechen, daß Stein
sich niemals gegen die Gesetze erklärthat, die er selbst erlassen; die späteren
Aeußerungen seines Gegensatzes beziehen sich auf Hardenbergs. nicht auf seine
Thaten. Ich wiederhole, ich befürchte nicht, daß ein Kenner dieser Geschichten,
wie Herr Nasemann, dieser Behauptung widersprechen wird; aber sein Schützling
Herr von Schön hat es ohne Bedenken für gut befunden, von dieser Unter¬
scheidung abzusehen und in sicher nicht freundlicher Weise Stein's heiliges
Andenken sogar mit Blutzehnten und jus xrimac; noetis in Verbindung
zu bringen.
Was das sogenannte politische Testament Stein's angeht, so muß
zunächst erst constatirt werden, über welche Behauptung eigentlich gestritten
wird. Schön hat behauptet, er habe dasselbe verfaßt; er hat 1846 an Pertz
darüber einen Bericht geschickt, welchen Pertz, was die thatsächlichen äußeren
Fakta betrifft, in seine Erzählung aufgenommen hat (II. 29S). Ich habe
nicht Anlaß zu der Annahme gegeben, daß ich diesen äußerlichen Hergang
bestreiten wollte; ick) verstehe deshalb nicht, wie mir dies Citat entgegenge¬
halten werden kann. Ich habe, im engsten Anschluß an Pertz (II. 618) nur
bestritten, daß aus der Thatsache, daß Schön das Concept des Stein'schen
Circulars geschrieben, die geistige Vaterschaft Schön's gefolgert werden
dürfte. Schön's eigene Darlegung (S. 68) zielt, wie jeder Leser zugeben
wird, darauf hin, daß der Inhalt des Aktenstückes nicht eigentlich aus Stein's
Seele gekommen, sondern Schön's Geiste entstamme. Nur dies Letztere be¬
streite ich, ebenso wie Pertz es schon abgewiesen, und wie überhaupt unsere
Historiker, die darüber geschrieben, — es wird genügen, H ausser zu nennen
(III. 216) — den Anspruch Schön's unberücksichtigt gelassen haben. Die
Ideen, die wir er dem Testamente lesen, sind Ideen Stein's, wenn auch Schön
der Concipient oder Redacteur der hier gebrauchten Worte ist. Was hier im
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