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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.

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Falk heißt, und zu seinem Adjutanten Sydow erwählt hat. Sydow ist der
bekannte unionistische Prediger zu Berlin, dessen Meinungen zu theilen der
Redner den Minister beschuldigte. Der Minister antwortete mit außerordent¬
licher Schärfe. Wir Außenstehenden sind allerdings eher im Stande, die
Wunderlichkeiten des Herrn v. Kleist-Retzow, an welche der Redner mit der
Integrität eines fast kindlichen Gemüthes glaubt, von der heiteren Seite zu
^denen, als der Minister, dem sie praktisch Störung und Hinderung bereiten.

Am 21. Mai berieth das Herrenhaus in erster Lesung das Gesetz über
Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden. Die An¬
Kahme erfolgte im Ganzen nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses,
Rur soll der Pfarrer gesetzlich Borsitzender des Kirchenvorstandes sein, wie die
Regierungsvorlage bestimmt hatte, während das Abgeordnetenhaus die Füh¬
rung des Vorsitzes durch den Pfarrer verboten. In Folge dieser und einer
andern Aenderung muß das Gesetz noch einmal im Abgeordnetenhaus berathen
^rden. Am 22. Mai bestätigten die Herren die Aufhebung der oben erwähn¬
ten drei Verfasfungsartikel in zweiter Berathung. Alsdann folgte die erste
Berathung des Ordensgesetzes, welches unverändert angenommen ward.

In den Sitzungen vom 24. und 25. Mai wurden angenommen in erster
^erathung das Gesetz über die Schutzwaldungen, in Schlußberathung die im
Herrenhaus zuerst berathene, im Abgeordnetenhaus abgeänderte Vormund-
lchaftsordnung nach den Beschlüssen des letzteren, in zweiter Berathung das
^setz über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden,
"ud das Ordensgesetz.

Nachdem am 26. Mai das Gesetz über die Schutzwaldungen in zweiter
^athung angenommen worden, gelangte das Herrenhaus zur ersten Be^
^thung der, wir hätten beinahe gesagt unglücklichen Provinzialordnung. Es
ein sehr eingehender und gutgearbeiter Commisstonsbericht vor, und
Abänderungen der Commission enthalten der verfehlten Regierungsvor-
und den noch weit verfehlteren Beschlüssen des Abgeordnetenhauses
^Senüber eine unleugbare Verbesserung. Etwas Gutes war aber aus diesem
^dz auf der gegebenen Grundlage nicht zu machen, und so geben wir uns
We Freuden der Aussicht hin, daß, weil das Herrenhaus den Borschlägen
>^ner Commission zugestimmt hat und eine gleiche Zustimmung im Abgeord¬
netenhaus nicht zu erwarten ist, unser aus tiefer Ueberzeugung beruhender
Wunsch in Erfüllung gehen und das Gesetz in dieser Session nicht mehr zu
stände kommen wird. Damit wird dem preußischen Staat ein sehr Nachthei¬
ls Experiment erspart und in der nächsten Session mögen bereits bessere
^rne leuchten.

Wir haben die Vorlage und ihre schweren Fehler hier mehrfach charak-


Falk heißt, und zu seinem Adjutanten Sydow erwählt hat. Sydow ist der
bekannte unionistische Prediger zu Berlin, dessen Meinungen zu theilen der
Redner den Minister beschuldigte. Der Minister antwortete mit außerordent¬
licher Schärfe. Wir Außenstehenden sind allerdings eher im Stande, die
Wunderlichkeiten des Herrn v. Kleist-Retzow, an welche der Redner mit der
Integrität eines fast kindlichen Gemüthes glaubt, von der heiteren Seite zu
^denen, als der Minister, dem sie praktisch Störung und Hinderung bereiten.

Am 21. Mai berieth das Herrenhaus in erster Lesung das Gesetz über
Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden. Die An¬
Kahme erfolgte im Ganzen nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses,
Rur soll der Pfarrer gesetzlich Borsitzender des Kirchenvorstandes sein, wie die
Regierungsvorlage bestimmt hatte, während das Abgeordnetenhaus die Füh¬
rung des Vorsitzes durch den Pfarrer verboten. In Folge dieser und einer
andern Aenderung muß das Gesetz noch einmal im Abgeordnetenhaus berathen
^rden. Am 22. Mai bestätigten die Herren die Aufhebung der oben erwähn¬
ten drei Verfasfungsartikel in zweiter Berathung. Alsdann folgte die erste
Berathung des Ordensgesetzes, welches unverändert angenommen ward.

In den Sitzungen vom 24. und 25. Mai wurden angenommen in erster
^erathung das Gesetz über die Schutzwaldungen, in Schlußberathung die im
Herrenhaus zuerst berathene, im Abgeordnetenhaus abgeänderte Vormund-
lchaftsordnung nach den Beschlüssen des letzteren, in zweiter Berathung das
^setz über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden,
"ud das Ordensgesetz.

Nachdem am 26. Mai das Gesetz über die Schutzwaldungen in zweiter
^athung angenommen worden, gelangte das Herrenhaus zur ersten Be^
^thung der, wir hätten beinahe gesagt unglücklichen Provinzialordnung. Es
ein sehr eingehender und gutgearbeiter Commisstonsbericht vor, und
Abänderungen der Commission enthalten der verfehlten Regierungsvor-
und den noch weit verfehlteren Beschlüssen des Abgeordnetenhauses
^Senüber eine unleugbare Verbesserung. Etwas Gutes war aber aus diesem
^dz auf der gegebenen Grundlage nicht zu machen, und so geben wir uns
We Freuden der Aussicht hin, daß, weil das Herrenhaus den Borschlägen
>^ner Commission zugestimmt hat und eine gleiche Zustimmung im Abgeord¬
netenhaus nicht zu erwarten ist, unser aus tiefer Ueberzeugung beruhender
Wunsch in Erfüllung gehen und das Gesetz in dieser Session nicht mehr zu
stände kommen wird. Damit wird dem preußischen Staat ein sehr Nachthei¬
ls Experiment erspart und in der nächsten Session mögen bereits bessere
^rne leuchten.

Wir haben die Vorlage und ihre schweren Fehler hier mehrfach charak-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_134976/395>, abgerufen am 06.02.2025.