Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.erhalten! Ihr wolltet das nicht "Russisch" thun, aber von kleinen Anfängen Und es haben sich so viele Patrioten zu diesem allein richtigen Stand¬ ki. erhalten! Ihr wolltet das nicht „Russisch" thun, aber von kleinen Anfängen Und es haben sich so viele Patrioten zu diesem allein richtigen Stand¬ ki. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0247" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133005"/> <p xml:id="ID_823" prev="#ID_822"> erhalten! Ihr wolltet das nicht „Russisch" thun, aber von kleinen Anfängen<lb/> 'se Etwas daraus entstanden, was dem „Russischen" verdächtig ähnlich sieht;<lb/> noch mehrere Schritte weiter und Ihr hättet das ganze Russisch! . , . Fahrt<lb/> ^hr fort, so wird der Geist unsrer verfassungsmäßig?« Negierung bald todt<lb/> Wu- Wer wüßte nicht, daß Republiken bisweilen zum Schauplatz von<lb/> Verwirrung, Unruhen und Gewaltthätigkeiten werden, vielleicht mehr noch<lb/> ^s Monarchien, welche durch despotische Gesetze regiert werden? Die Insti¬<lb/> tutionen von Republiken haben einen Preis zu zahlen für die große Wohl¬<lb/> that der Freiheit ihrer Verfassung. Aber wir wissen auch, daß in Republiken<lb/> --nlmittel für alles das gefunden werden, welche vollständig im Einklang sind<lb/> "Ut dem Geist und der Form republikanischer Institutionen und einer<lb/> Institutionellen Regierung. . . . Haben wir die Geschichte des „Falls der<lb/> ' ^'ubliken" umsonst gelesen? Sie giebt uns eine wohlbekannte, aber sürch-<lb/> Muh lehrreiche Lection. Usurpatoren und Plünderer, welche in Besitz der Macht<lb/> ?N5>, rechtfertigen ihre Machtübergriffe mit dem hohlen Vorwand, die gesetzlichen<lb/> ^ge reichten nicht mehr aus, Ordnung herzustellen. . . O, Senatoren, es<lb/> > hohe Zeit, daß wir zu dem Verständniß kommen, daß wir in dieser Re¬<lb/> publik nicht Ordnung und den Gesetzen Geltung schaffen, wenn wir hier in<lb/> Unserer hohen Stellung als Volksrepräsentanten es gestatten, daß die Exe¬<lb/> cutive ihr? Machtbefugnisse überschreitet. . . . Senatoren, täuscht Euch nicht!<lb/> jemandem gelingt es, die wichtige constitutionelle Frage, welche vor uns<lb/> ^t, zu verdunkeln, durch Nebenfragen unklar zu machen; von welchem<lb/> Endpunkt Ihr sie auch anseht: von jeder rechtlichen Erwägung, vom mora-<lb/> , ^en Necht und. Gerechtigkeit, von dem politischen Standpunkte und dem-<lb/> ^"'gen allgemeiner Wohlfahrt, Alles stellt die That, welche in Louisina verübt<lb/> ,,^'ve, in nur grellerem Lichte hin: als einen ungesetzlichen Uebergriff von<lb/> ^siehtsioser Gewalt, welche Unrecht und Unheil in ihrem Schooße birgt!<lb/> Müssen ihr ins Antlitz sehen! Und da wir Männer sind, hierher gestellt<lb/> ^ Allem' als die Hüter der Verfassung und Gesetze, als die Vertheidiger<lb/> Ng verbriefter Rechte und Freiheiten, müssen wir ihr muthig ins Antlitz<lb/> )en. h^in, je ist der Zeitpunkt, wo der Patriot über die Partei<lb/> ''es erheben sollte!"</p><lb/> <p xml:id="ID_824"> Und es haben sich so viele Patrioten zu diesem allein richtigen Stand¬<lb/> punkt erhoben, daß Granr und dessen Genossen heute kaum mehr eine Partei<lb/> hinter sich bilden. ^. Wie die Rede von Schurz aber wirkte, hat Ihnen sicherlich<lb/> ^ngst der Telegraph gemeldet; denn die Louisianische Frage wurde in seinem<lb/> 'une geschlichtet, d. h. im Sinne des Gesetzes, der Ruhe und Ordnung.</p><lb/> <note type="byline"> ki.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0247]
erhalten! Ihr wolltet das nicht „Russisch" thun, aber von kleinen Anfängen
'se Etwas daraus entstanden, was dem „Russischen" verdächtig ähnlich sieht;
noch mehrere Schritte weiter und Ihr hättet das ganze Russisch! . , . Fahrt
^hr fort, so wird der Geist unsrer verfassungsmäßig?« Negierung bald todt
Wu- Wer wüßte nicht, daß Republiken bisweilen zum Schauplatz von
Verwirrung, Unruhen und Gewaltthätigkeiten werden, vielleicht mehr noch
^s Monarchien, welche durch despotische Gesetze regiert werden? Die Insti¬
tutionen von Republiken haben einen Preis zu zahlen für die große Wohl¬
that der Freiheit ihrer Verfassung. Aber wir wissen auch, daß in Republiken
--nlmittel für alles das gefunden werden, welche vollständig im Einklang sind
"Ut dem Geist und der Form republikanischer Institutionen und einer
Institutionellen Regierung. . . . Haben wir die Geschichte des „Falls der
' ^'ubliken" umsonst gelesen? Sie giebt uns eine wohlbekannte, aber sürch-
Muh lehrreiche Lection. Usurpatoren und Plünderer, welche in Besitz der Macht
?N5>, rechtfertigen ihre Machtübergriffe mit dem hohlen Vorwand, die gesetzlichen
^ge reichten nicht mehr aus, Ordnung herzustellen. . . O, Senatoren, es
> hohe Zeit, daß wir zu dem Verständniß kommen, daß wir in dieser Re¬
publik nicht Ordnung und den Gesetzen Geltung schaffen, wenn wir hier in
Unserer hohen Stellung als Volksrepräsentanten es gestatten, daß die Exe¬
cutive ihr? Machtbefugnisse überschreitet. . . . Senatoren, täuscht Euch nicht!
jemandem gelingt es, die wichtige constitutionelle Frage, welche vor uns
^t, zu verdunkeln, durch Nebenfragen unklar zu machen; von welchem
Endpunkt Ihr sie auch anseht: von jeder rechtlichen Erwägung, vom mora-
, ^en Necht und. Gerechtigkeit, von dem politischen Standpunkte und dem-
^"'gen allgemeiner Wohlfahrt, Alles stellt die That, welche in Louisina verübt
,,^'ve, in nur grellerem Lichte hin: als einen ungesetzlichen Uebergriff von
^siehtsioser Gewalt, welche Unrecht und Unheil in ihrem Schooße birgt!
Müssen ihr ins Antlitz sehen! Und da wir Männer sind, hierher gestellt
^ Allem' als die Hüter der Verfassung und Gesetze, als die Vertheidiger
Ng verbriefter Rechte und Freiheiten, müssen wir ihr muthig ins Antlitz
)en. h^in, je ist der Zeitpunkt, wo der Patriot über die Partei
''es erheben sollte!"
Und es haben sich so viele Patrioten zu diesem allein richtigen Stand¬
punkt erhoben, daß Granr und dessen Genossen heute kaum mehr eine Partei
hinter sich bilden. ^. Wie die Rede von Schurz aber wirkte, hat Ihnen sicherlich
^ngst der Telegraph gemeldet; denn die Louisianische Frage wurde in seinem
'une geschlichtet, d. h. im Sinne des Gesetzes, der Ruhe und Ordnung.
ki.
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