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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.

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anvertrauten und von diesen 1867 -- 70 für die Zwecke der demokratischen
Partei in Württemberg verausgabten Gelder." So unser Korrespondent am
7. August 1874.

Ende August 1874 sandte uns Herr Ludwig Walesrode seine "Berichtigung
nach dem Gesetz" zu, welche mit dem Gesetz nichts zu thun hatte und daher
diesseits weder aufgenommen noch einer Antwort gewürdigt wurde. Der
Redacteur dieser Blätter begnügte sich, in Ur. 37 vom 11. September 1874
(der nächsten druckfreien Nummer nach Empfang der sogenannten Berichtigung)
zu erklären, daß Herr Walesrode in der vorerwähnten Correspondenz "nur
als einer der Vermittler erwähnt sei, an die Herr v. Bernus sich gewandt, um
bet Herrn Hausmann die Erlangung einer Abrechnung zu erwirken über die¬
jenigen 1600 si., die Herr von Bernus Herrn Haufen ann zu Zwecken der
demokratischen Partei in Württemberg anvertraut hatte, und daß unser Korre¬
spondent Herrn Walesrode mit keinem Worte "eine rechtliche und moralische
Solidarität mit Herrn Hausmann" angedichtet habe." Diese Erklärung
genügte Herrn Walesrode nicht. Er erhob einen Preßprozeß gegen uns auf
Grund des § 17 des Preßgesetzes wegen verweigerter Aufnahme seiner soge¬
nannten "Berichtigung" und wurde -- in zwei Instanzen rechtskräftig abgewiesen.

Fast gleichzeitig mit diesem Preßprozeß erhob Herr Walesrode wegen der¬
selben Correspondenz auch eine Injurienklage gegen uns, die d. Z. noch schwebt.
Nachdem aber der Preßprozeß für Herrn Walesrode verloren, und die erste
"Berichtigung nach dem Gesetz" als nicht gesetzliche rechtskräftig festgestellt
war, erhielten wir am 17. d. M. wegen desselben Artikels von Herrn
Walesrode abermals eine "Berichtigung", die aus andern Gründen, z.
wegen mangelnder Unterschrift und mangelnder Thatsächlichkeit ihres Inhaltes
u. f. w. von uns abermals abgelehnt wurde/) Wir haben nun unzweifelhaft
einem dritten Prozeß entgegenzusehen, obwohl wir alles dasjenige, was Herr
Walesrode von uns ex aequo et bono "berichtigt" oder besser erklärt ver¬
langen konnte, bereits am 11. September 1874 erklärt haben und heute noch¬
mals erklären:

Wir und unser Korrespondent haben nie behauptet und behaupten können,
daß Herr Walesrode von v. Bernus Gelder empfangen und verwendet habe,
daß er von v. Bernus auf Rückzahlung belangt worden sei, daß er -- wie
er sich in seiner neuesten sog. "Berichtigung" ausdrückt "als ein am Processe
Bernus-Hausmann direct Betheiligter hingestellt worden sei." Das steht
nicht in der oben wiederholt citirten Correspondenz, in der übrigens, wie
hiermit gleichfalls constatirt und bezw. berichtigt wird, die Worte: "und Ge¬
nossen"/,, den Betreffenden", ..von diesen verausgabten Gelder" -- die wir
oben durch Sperrsatz hervorhoben -- dem Wortlaut der wirklichen Klage,
(deren vermeintlichen Wortlaut unser Korrespondent einer fübt. Zeitung ent¬
nahm) nicht entsprechen, wie unsere und unseres Correspondenten Erörterungen
ergeben haben. Allein auch unter diesen "Genossen" konnte sich der Leser Herrn
Walesrode schlechterdings nicht denken, da die Personen, denen die Gelder
wirklich anvertraut worden, in der Correspondenz genannt waren und unter
diesen Herr Walesrode nicht stand, sondern Herr Walesrode überhaupt nur
genannt war in der für ihn durchaus ehrenhaften Beziehung eines von H^rü
v. Bernus zur Vermittlung eines Vergleiches angerufenen Vertrauensmannes,
als welcher er auch nur in der Klage selbst erwähnt ist.



D. Red. der Grenzboten.______


Verantwortlicher Redakteur: Dr. Hans Blum in Leipzig.
Verlag von F. L. Hering in Leipzig, -- Druck von Hiithcl " Hernimmi in Leipzig.
") Am 24. d. M. ist uns um noch eine dritte von Herrn Walesrode selbst unterzeich-
nete gleichlautende "Berichtigung" zugegangen.

anvertrauten und von diesen 1867 — 70 für die Zwecke der demokratischen
Partei in Württemberg verausgabten Gelder." So unser Korrespondent am
7. August 1874.

Ende August 1874 sandte uns Herr Ludwig Walesrode seine »Berichtigung
nach dem Gesetz" zu, welche mit dem Gesetz nichts zu thun hatte und daher
diesseits weder aufgenommen noch einer Antwort gewürdigt wurde. Der
Redacteur dieser Blätter begnügte sich, in Ur. 37 vom 11. September 1874
(der nächsten druckfreien Nummer nach Empfang der sogenannten Berichtigung)
zu erklären, daß Herr Walesrode in der vorerwähnten Correspondenz „nur
als einer der Vermittler erwähnt sei, an die Herr v. Bernus sich gewandt, um
bet Herrn Hausmann die Erlangung einer Abrechnung zu erwirken über die¬
jenigen 1600 si., die Herr von Bernus Herrn Haufen ann zu Zwecken der
demokratischen Partei in Württemberg anvertraut hatte, und daß unser Korre¬
spondent Herrn Walesrode mit keinem Worte „eine rechtliche und moralische
Solidarität mit Herrn Hausmann" angedichtet habe." Diese Erklärung
genügte Herrn Walesrode nicht. Er erhob einen Preßprozeß gegen uns auf
Grund des § 17 des Preßgesetzes wegen verweigerter Aufnahme seiner soge¬
nannten „Berichtigung" und wurde — in zwei Instanzen rechtskräftig abgewiesen.

Fast gleichzeitig mit diesem Preßprozeß erhob Herr Walesrode wegen der¬
selben Correspondenz auch eine Injurienklage gegen uns, die d. Z. noch schwebt.
Nachdem aber der Preßprozeß für Herrn Walesrode verloren, und die erste
„Berichtigung nach dem Gesetz" als nicht gesetzliche rechtskräftig festgestellt
war, erhielten wir am 17. d. M. wegen desselben Artikels von Herrn
Walesrode abermals eine „Berichtigung", die aus andern Gründen, z.
wegen mangelnder Unterschrift und mangelnder Thatsächlichkeit ihres Inhaltes
u. f. w. von uns abermals abgelehnt wurde/) Wir haben nun unzweifelhaft
einem dritten Prozeß entgegenzusehen, obwohl wir alles dasjenige, was Herr
Walesrode von uns ex aequo et bono „berichtigt" oder besser erklärt ver¬
langen konnte, bereits am 11. September 1874 erklärt haben und heute noch¬
mals erklären:

Wir und unser Korrespondent haben nie behauptet und behaupten können,
daß Herr Walesrode von v. Bernus Gelder empfangen und verwendet habe,
daß er von v. Bernus auf Rückzahlung belangt worden sei, daß er — wie
er sich in seiner neuesten sog. „Berichtigung" ausdrückt „als ein am Processe
Bernus-Hausmann direct Betheiligter hingestellt worden sei." Das steht
nicht in der oben wiederholt citirten Correspondenz, in der übrigens, wie
hiermit gleichfalls constatirt und bezw. berichtigt wird, die Worte: „und Ge¬
nossen"/,, den Betreffenden", ..von diesen verausgabten Gelder" — die wir
oben durch Sperrsatz hervorhoben — dem Wortlaut der wirklichen Klage,
(deren vermeintlichen Wortlaut unser Korrespondent einer fübt. Zeitung ent¬
nahm) nicht entsprechen, wie unsere und unseres Correspondenten Erörterungen
ergeben haben. Allein auch unter diesen „Genossen" konnte sich der Leser Herrn
Walesrode schlechterdings nicht denken, da die Personen, denen die Gelder
wirklich anvertraut worden, in der Correspondenz genannt waren und unter
diesen Herr Walesrode nicht stand, sondern Herr Walesrode überhaupt nur
genannt war in der für ihn durchaus ehrenhaften Beziehung eines von H^rü
v. Bernus zur Vermittlung eines Vergleiches angerufenen Vertrauensmannes,
als welcher er auch nur in der Klage selbst erwähnt ist.



D. Red. der Grenzboten.______


Verantwortlicher Redakteur: Dr. Hans Blum in Leipzig.
Verlag von F. L. Hering in Leipzig, — Druck von Hiithcl » Hernimmi in Leipzig.
") Am 24. d. M. ist uns um noch eine dritte von Herrn Walesrode selbst unterzeich-
nete gleichlautende „Berichtigung" zugegangen.
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[0208] anvertrauten und von diesen 1867 — 70 für die Zwecke der demokratischen Partei in Württemberg verausgabten Gelder." So unser Korrespondent am 7. August 1874. Ende August 1874 sandte uns Herr Ludwig Walesrode seine »Berichtigung nach dem Gesetz" zu, welche mit dem Gesetz nichts zu thun hatte und daher diesseits weder aufgenommen noch einer Antwort gewürdigt wurde. Der Redacteur dieser Blätter begnügte sich, in Ur. 37 vom 11. September 1874 (der nächsten druckfreien Nummer nach Empfang der sogenannten Berichtigung) zu erklären, daß Herr Walesrode in der vorerwähnten Correspondenz „nur als einer der Vermittler erwähnt sei, an die Herr v. Bernus sich gewandt, um bet Herrn Hausmann die Erlangung einer Abrechnung zu erwirken über die¬ jenigen 1600 si., die Herr von Bernus Herrn Haufen ann zu Zwecken der demokratischen Partei in Württemberg anvertraut hatte, und daß unser Korre¬ spondent Herrn Walesrode mit keinem Worte „eine rechtliche und moralische Solidarität mit Herrn Hausmann" angedichtet habe." Diese Erklärung genügte Herrn Walesrode nicht. Er erhob einen Preßprozeß gegen uns auf Grund des § 17 des Preßgesetzes wegen verweigerter Aufnahme seiner soge¬ nannten „Berichtigung" und wurde — in zwei Instanzen rechtskräftig abgewiesen. Fast gleichzeitig mit diesem Preßprozeß erhob Herr Walesrode wegen der¬ selben Correspondenz auch eine Injurienklage gegen uns, die d. Z. noch schwebt. Nachdem aber der Preßprozeß für Herrn Walesrode verloren, und die erste „Berichtigung nach dem Gesetz" als nicht gesetzliche rechtskräftig festgestellt war, erhielten wir am 17. d. M. wegen desselben Artikels von Herrn Walesrode abermals eine „Berichtigung", die aus andern Gründen, z. wegen mangelnder Unterschrift und mangelnder Thatsächlichkeit ihres Inhaltes u. f. w. von uns abermals abgelehnt wurde/) Wir haben nun unzweifelhaft einem dritten Prozeß entgegenzusehen, obwohl wir alles dasjenige, was Herr Walesrode von uns ex aequo et bono „berichtigt" oder besser erklärt ver¬ langen konnte, bereits am 11. September 1874 erklärt haben und heute noch¬ mals erklären: Wir und unser Korrespondent haben nie behauptet und behaupten können, daß Herr Walesrode von v. Bernus Gelder empfangen und verwendet habe, daß er von v. Bernus auf Rückzahlung belangt worden sei, daß er — wie er sich in seiner neuesten sog. „Berichtigung" ausdrückt „als ein am Processe Bernus-Hausmann direct Betheiligter hingestellt worden sei." Das steht nicht in der oben wiederholt citirten Correspondenz, in der übrigens, wie hiermit gleichfalls constatirt und bezw. berichtigt wird, die Worte: „und Ge¬ nossen"/,, den Betreffenden", ..von diesen verausgabten Gelder" — die wir oben durch Sperrsatz hervorhoben — dem Wortlaut der wirklichen Klage, (deren vermeintlichen Wortlaut unser Korrespondent einer fübt. Zeitung ent¬ nahm) nicht entsprechen, wie unsere und unseres Correspondenten Erörterungen ergeben haben. Allein auch unter diesen „Genossen" konnte sich der Leser Herrn Walesrode schlechterdings nicht denken, da die Personen, denen die Gelder wirklich anvertraut worden, in der Correspondenz genannt waren und unter diesen Herr Walesrode nicht stand, sondern Herr Walesrode überhaupt nur genannt war in der für ihn durchaus ehrenhaften Beziehung eines von H^rü v. Bernus zur Vermittlung eines Vergleiches angerufenen Vertrauensmannes, als welcher er auch nur in der Klage selbst erwähnt ist. D. Red. der Grenzboten.______ Verantwortlicher Redakteur: Dr. Hans Blum in Leipzig. Verlag von F. L. Hering in Leipzig, — Druck von Hiithcl » Hernimmi in Leipzig. ") Am 24. d. M. ist uns um noch eine dritte von Herrn Walesrode selbst unterzeich- nete gleichlautende „Berichtigung" zugegangen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_134957/208>, abgerufen am 01.07.2024.