Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.dieses Verhältniß auch bei dem gesteigerten Verkehre nahezu unverändert er¬ Auch auf dem Continent machte das stets verwickelter werdende Abrech- Wir schließen unsere Ausführungen mit dem Wunsche, es möge dadurch dieses Verhältniß auch bei dem gesteigerten Verkehre nahezu unverändert er¬ Auch auf dem Continent machte das stets verwickelter werdende Abrech- Wir schließen unsere Ausführungen mit dem Wunsche, es möge dadurch <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0155" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132915"/> <p xml:id="ID_524" prev="#ID_523"> dieses Verhältniß auch bei dem gesteigerten Verkehre nahezu unverändert er¬<lb/> halten. — Im vergangenen Jahre zeigte der Gesammtverkehr eine Abnahme gegen<lb/> das Vorjahr, welche wohl nicht dem Saldirungsinstitute, sondern der all¬<lb/> gemeinen Geschäftslage zuzuschreiben sein wird. — Aber nicht nur im Bank¬<lb/> wesen brach sich das Clearingsystem Bahn, auch im Eisenbahnwesen<lb/> fand es Eingang. Wieder ist es England, das auch auf diesem Gebiete zuerst<lb/> diese Institution einführte. 1842 wurde in London ein Eisenbahn-Central-<lb/> abrech'nungsbureau (Railway Clearinghouse) ins Leben gerufen, welchem nach<lb/> und nach fast alle englischen Eisenbahnen beitraten, so daß es jetzt einen<lb/> riesigen Verkehr zu bewältigen hat. Das Abrechnungsbureau umfaßt folgende<lb/> Geschäftszweige: Abrechnung des Personen-, Güter- und Viehverkehrs, sowie<lb/> Ausgleichung der betreffenden Geldbeträge; Controle der Wagen, Decken,<lb/> Bindestricke und Ketten in Bezug auf die Feststellung der Miethe; Regelung<lb/> der Entschädigung für Verlorne und beschädigte Güter, für Beschädigung der<lb/> Wagen; das Versicherungswesen für Güter im durchgehenden Verkehr. —<lb/> An der Spitze dieses Clearinghouse steht ein Comite', in dem jede am Clearing¬<lb/> system theilnehmende Bahn durch einen Delegirten vertreten ist. Die laufen¬<lb/> den Geschäfte selbst werden durch einen Director und (ca. 900 Beamte) be¬<lb/> sorgt. Alle Tage schließt die Anstalt ihre Rechnungen so, daß jede betheiligte<lb/> Bahn den Stand ihrer Forderungen oder Lasten erfahren kann.</p><lb/> <p xml:id="ID_525"> Auch auf dem Continent machte das stets verwickelter werdende Abrech-<lb/> nungswesen die Nothwendigkeit fühlbar, ähnliche Abrechnungsstellen zu gründen.<lb/> Seit 1871 existiren in Berlin für mehrere deutsche und in Wien für alle<lb/> österreichisch-ungarischen Bahnen solche Anstalten. An der Spitze der deutschen<lb/> „General-Saldirungsstelle" steht die Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn, in<lb/> deren Gemeinschaft diese Stelle ursprünglich von 20 deutschen Bahnen ge¬<lb/> gründet wurde. — In Wien besteht zu gleichem Zwecke der „Eisenbahnsaldo¬<lb/> aal" dessen Funktionen die österreichische Staatseisenbahngesellschaft leitet.<lb/> Die Kosten des ganzen Apparates bezifferten sich im Jahre 1873 auf<lb/> 326,674 si. Die Thätigkeit dieser Centralsaldirungsstelle wird dadurch charak¬<lb/> terisier, daß im Jahre 1873 487 Debet-Saldi im Gesammtbetrage von<lb/> 9.6 Mittönen Gulden Papier und 1.^ Millionen Gulden Silber eingezahlt<lb/> und 353 Credit-Saldi in gleichem Gesammtbetrage ausgezahlt wurden.</p><lb/> <p xml:id="ID_526"> Wir schließen unsere Ausführungen mit dem Wunsche, es möge dadurch<lb/> betreffenden Orts Anregung gegeben werden, endlich in Deutschland gleich<lb/> Oesterreich einen Anfang zu machen und Besitz zu ergreifen von den Erleich¬<lb/> terungen und evidenten Vortheilen, welche die Ausbildung des Clearinghous-<lb/> Systems anderwärts dem Verkehr bietet.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0155]
dieses Verhältniß auch bei dem gesteigerten Verkehre nahezu unverändert er¬
halten. — Im vergangenen Jahre zeigte der Gesammtverkehr eine Abnahme gegen
das Vorjahr, welche wohl nicht dem Saldirungsinstitute, sondern der all¬
gemeinen Geschäftslage zuzuschreiben sein wird. — Aber nicht nur im Bank¬
wesen brach sich das Clearingsystem Bahn, auch im Eisenbahnwesen
fand es Eingang. Wieder ist es England, das auch auf diesem Gebiete zuerst
diese Institution einführte. 1842 wurde in London ein Eisenbahn-Central-
abrech'nungsbureau (Railway Clearinghouse) ins Leben gerufen, welchem nach
und nach fast alle englischen Eisenbahnen beitraten, so daß es jetzt einen
riesigen Verkehr zu bewältigen hat. Das Abrechnungsbureau umfaßt folgende
Geschäftszweige: Abrechnung des Personen-, Güter- und Viehverkehrs, sowie
Ausgleichung der betreffenden Geldbeträge; Controle der Wagen, Decken,
Bindestricke und Ketten in Bezug auf die Feststellung der Miethe; Regelung
der Entschädigung für Verlorne und beschädigte Güter, für Beschädigung der
Wagen; das Versicherungswesen für Güter im durchgehenden Verkehr. —
An der Spitze dieses Clearinghouse steht ein Comite', in dem jede am Clearing¬
system theilnehmende Bahn durch einen Delegirten vertreten ist. Die laufen¬
den Geschäfte selbst werden durch einen Director und (ca. 900 Beamte) be¬
sorgt. Alle Tage schließt die Anstalt ihre Rechnungen so, daß jede betheiligte
Bahn den Stand ihrer Forderungen oder Lasten erfahren kann.
Auch auf dem Continent machte das stets verwickelter werdende Abrech-
nungswesen die Nothwendigkeit fühlbar, ähnliche Abrechnungsstellen zu gründen.
Seit 1871 existiren in Berlin für mehrere deutsche und in Wien für alle
österreichisch-ungarischen Bahnen solche Anstalten. An der Spitze der deutschen
„General-Saldirungsstelle" steht die Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn, in
deren Gemeinschaft diese Stelle ursprünglich von 20 deutschen Bahnen ge¬
gründet wurde. — In Wien besteht zu gleichem Zwecke der „Eisenbahnsaldo¬
aal" dessen Funktionen die österreichische Staatseisenbahngesellschaft leitet.
Die Kosten des ganzen Apparates bezifferten sich im Jahre 1873 auf
326,674 si. Die Thätigkeit dieser Centralsaldirungsstelle wird dadurch charak¬
terisier, daß im Jahre 1873 487 Debet-Saldi im Gesammtbetrage von
9.6 Mittönen Gulden Papier und 1.^ Millionen Gulden Silber eingezahlt
und 353 Credit-Saldi in gleichem Gesammtbetrage ausgezahlt wurden.
Wir schließen unsere Ausführungen mit dem Wunsche, es möge dadurch
betreffenden Orts Anregung gegeben werden, endlich in Deutschland gleich
Oesterreich einen Anfang zu machen und Besitz zu ergreifen von den Erleich¬
terungen und evidenten Vortheilen, welche die Ausbildung des Clearinghous-
Systems anderwärts dem Verkehr bietet.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |