Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band.hinweg, mit Ausnahme eines einzigen Punktes. Nach den Aeußerungen Das wird sich hoffentlich bewahrheiten. Woher kommt aber die Gefahr, In der S. Sitzung am 5. November standen der Gesetzentwurf über den Mit derselben Regelmäßigkeit, wie die großen, zur Arbeit versammelten hinweg, mit Ausnahme eines einzigen Punktes. Nach den Aeußerungen Das wird sich hoffentlich bewahrheiten. Woher kommt aber die Gefahr, In der S. Sitzung am 5. November standen der Gesetzentwurf über den Mit derselben Regelmäßigkeit, wie die großen, zur Arbeit versammelten <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0276" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132498"/> <p xml:id="ID_859" prev="#ID_858"> hinweg, mit Ausnahme eines einzigen Punktes. Nach den Aeußerungen<lb/> der kompetentesten Reichstagsmitglieder sowohl, als des Bundesbevollmächtigten<lb/> und preußischen Finanzministers Camphausen stellt sich die Handelsbilanz für<lb/> Deutschland augenblicklich ungünstig und das Abströmen der Reichsgold¬<lb/> münzen wird dadurch bis zu einem bestimmten Grad eine Nothwendigkeit.<lb/> Es wurde nun gesagt, die Handelsbilanz werde uns nicht immer ungünstig<lb/> sein und das Gold werde in besseren Zeilen wiederkommen.</p><lb/> <p xml:id="ID_860"> Das wird sich hoffentlich bewahrheiten. Woher kommt aber die Gefahr,<lb/> daß eine längere und selbst eine kürzere Abwesenheit der deutschen Golomün'<lb/> zen aus dem einheimischen Verkehr zum dauernden Verlust unseres Goldes<lb/> führt? Uns dünkt, hier liegt die große Schattenseite einer blos nationalen<lb/> Währung auch in denjenigen Geldsorten, welche der Bestimmung nicht zu<lb/> entziehen sind noch entzogen werden dürfen, dem internationalen Verkehr zu<lb/> dienen. — Die erste Berathung eines Gesetzentwurfs über den Markenschutz<lb/> führte zu dem Beschluß die Einzelberathung des Entwurfs im Plenum des<lb/> Hauses ohne Vorberathung durch eine Commission eintreten zu lassen. —</p><lb/> <p xml:id="ID_861"> In der S. Sitzung am 5. November standen der Gesetzentwurf über den<lb/> Landsturm und den Gesetzentwurf über die Controle der Beurlaubten zur<lb/> ersten Berathung. Beide Entwürfe wurden einer und derselben eigens zu<lb/> bildenden Commission überwiesen. —</p><lb/> <p xml:id="ID_862" next="#ID_863"> Mit derselben Regelmäßigkeit, wie die großen, zur Arbeit versammelten<lb/> Reichskörperschasten, sorgt der in Untersuchung befindliche, aber haftfrei<lb/> hohe Reichsbeamte für die Inanspruchnahme der öffentlichen Aufmerksamkeit.<lb/> Und zwar liegt er dieser Sorge lediglich aus eigener Imitative ob. Am 4><lb/> November brachte die Kreuzzeitung wieder eine Veröffentlichung des Grafen<lb/> Harry Arnim in Form eines Privatbriefes an einen Vetter. Der Graf be¬<lb/> schäftigt sich in diesem Schreiben mit der Ausstreuung, daß er dem Börsen'<lb/> spiel nicht fremd geblieben und solchem Spiel Einfluß auf sein Verhalten<lb/> gestaltet habe. So lange dergleichen Beschuldigungen nicht vor Gericht durch<lb/> den öffentlichen Ankläger begründet werden, ist die Ausstreuung gewiß sehr<lb/> unrecht. Aber wie vertheidigt sich der Graf? Man muß gestehen, er hat<lb/> die Feder für dieses Privatschreiben, das aber augenscheinlich nur um der<lb/> Veröffentlichung geschrieben, ungewöhnlich tief in Galle getaucht. Das Schrei¬<lb/> ben ist demnach pikant genug ausgefallen, nur leider hat die Galle alle<lb/> Logik ertränkt. Nachdem die Briefsteller erklärt, daß eine „beherzte Abfer¬<lb/> tigung" der Lüge, seinerseits in der Presse unternommen, nichts beweisen<lb/> würde, unternimmt er sofort eine solche Abfertigung. Dies ist ein rheto-<lb/> risches Mittel, das, um wirksam zu sein, einer feinen Handhabung bedarf.<lb/> Wie fällt nun die „beherzte Abfertigung" aus? Der Graf versichert, das Fleisch'<lb/> was er für seinen Börsenverdienst kaufen könnte, dürfte er am Charfreitag</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0276]
hinweg, mit Ausnahme eines einzigen Punktes. Nach den Aeußerungen
der kompetentesten Reichstagsmitglieder sowohl, als des Bundesbevollmächtigten
und preußischen Finanzministers Camphausen stellt sich die Handelsbilanz für
Deutschland augenblicklich ungünstig und das Abströmen der Reichsgold¬
münzen wird dadurch bis zu einem bestimmten Grad eine Nothwendigkeit.
Es wurde nun gesagt, die Handelsbilanz werde uns nicht immer ungünstig
sein und das Gold werde in besseren Zeilen wiederkommen.
Das wird sich hoffentlich bewahrheiten. Woher kommt aber die Gefahr,
daß eine längere und selbst eine kürzere Abwesenheit der deutschen Golomün'
zen aus dem einheimischen Verkehr zum dauernden Verlust unseres Goldes
führt? Uns dünkt, hier liegt die große Schattenseite einer blos nationalen
Währung auch in denjenigen Geldsorten, welche der Bestimmung nicht zu
entziehen sind noch entzogen werden dürfen, dem internationalen Verkehr zu
dienen. — Die erste Berathung eines Gesetzentwurfs über den Markenschutz
führte zu dem Beschluß die Einzelberathung des Entwurfs im Plenum des
Hauses ohne Vorberathung durch eine Commission eintreten zu lassen. —
In der S. Sitzung am 5. November standen der Gesetzentwurf über den
Landsturm und den Gesetzentwurf über die Controle der Beurlaubten zur
ersten Berathung. Beide Entwürfe wurden einer und derselben eigens zu
bildenden Commission überwiesen. —
Mit derselben Regelmäßigkeit, wie die großen, zur Arbeit versammelten
Reichskörperschasten, sorgt der in Untersuchung befindliche, aber haftfrei
hohe Reichsbeamte für die Inanspruchnahme der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Und zwar liegt er dieser Sorge lediglich aus eigener Imitative ob. Am 4>
November brachte die Kreuzzeitung wieder eine Veröffentlichung des Grafen
Harry Arnim in Form eines Privatbriefes an einen Vetter. Der Graf be¬
schäftigt sich in diesem Schreiben mit der Ausstreuung, daß er dem Börsen'
spiel nicht fremd geblieben und solchem Spiel Einfluß auf sein Verhalten
gestaltet habe. So lange dergleichen Beschuldigungen nicht vor Gericht durch
den öffentlichen Ankläger begründet werden, ist die Ausstreuung gewiß sehr
unrecht. Aber wie vertheidigt sich der Graf? Man muß gestehen, er hat
die Feder für dieses Privatschreiben, das aber augenscheinlich nur um der
Veröffentlichung geschrieben, ungewöhnlich tief in Galle getaucht. Das Schrei¬
ben ist demnach pikant genug ausgefallen, nur leider hat die Galle alle
Logik ertränkt. Nachdem die Briefsteller erklärt, daß eine „beherzte Abfer¬
tigung" der Lüge, seinerseits in der Presse unternommen, nichts beweisen
würde, unternimmt er sofort eine solche Abfertigung. Dies ist ein rheto-
risches Mittel, das, um wirksam zu sein, einer feinen Handhabung bedarf.
Wie fällt nun die „beherzte Abfertigung" aus? Der Graf versichert, das Fleisch'
was er für seinen Börsenverdienst kaufen könnte, dürfte er am Charfreitag
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |