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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band.

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folgenden Kapitel befürwortete deutsche Steuerreform, welche kurz dahin geht,
die Bedürfnisse der gesammten Einzelstaaten von Reichswegen aufzubringen.
Das würde in der That der blanke Einheitsstaat sein. Nur gehörte dann
mit Nothwendigkeit die Feststellung dieses Jahresbudgets ausschließlich dem
Reichstag, dem Bundesrat!) und Reichskanzleramt und der ganze Apparat
der einzelstaatlichen Volksvertretungen, den der Verfasser im vorigen Kapitel
combinirt, wäre, mindestens in Hinsicht der einzelstaatlichen Budgets über¬
flüssig, und überdem mit einer gleichzeitigen Durchführung der "deutschen
Steuerreform" des Verfassers völlig unvereinbar. Denn so centralistisch diese
Steuerreformvorschläge sind, so centrifugal sind des Verfassers Gedanken über
die Vereinigung der kleineren Staaten zu einem Gesammtverfassungsstaate
und die Zusammensetzung des Reichstags aus den Deputirten dieser Landtags¬
gruppen. Diese im Ganzen wie im Einzelnen höchst wunderlichen Vorschläge
sind auf den richtigen Gedanken zurückzuführen, daß jede Landesverfassung
mit der Reichsverfassung in den Hauptgrundsätzen, namentlich in Anerkennung
des constitutionellen Princips, (vielleicht auch) im Wahlgesetz u. s. w. überein¬
stimmen müsse; daß die parlamentarische Arbeit von 25 Einzellandtagen
vielfach bedeutende Zeit- und Kraftvergeudung mit sich bringe; daß ein
Zusammenwirken gaugenossenschaftlicher Landtage diese Vergeudung reducire.
Aber zu welch?" fabelhaften Consequenzen führt das den Verfasser! Er will
fünf deutsche Landtagsgruppen bilden: Preußen; Baiern; Sachsen mit den
thüringischen Fürstenthümern, Lippe und Waldeck -- wo Preußen die fürstlichen
Regierungsrechte ausübt! -- Mecklenburg, Braunschweig, Oldenburg. Anhalt
und Lübeck; Baden, Hessen und Württemberg; Bremen und Hamburg sollen
für sich bleiben.

Man braucht diesen vom Verfasser, wie schon erwähnt, in keiner Weise
näherbegründeten Vorschlag nur zu erwähnen, um bei allen einsichtigen
Politikern die ungetheilteste Heiterkeit hervorzurufen. Wo er "Staaten" zu¬
sammenspannt, geschieht es in der ungeschicktesten Weise, man denke: Baden
mit Württemberg, Dessau mit Lübeck,' Mecklenburg mit Oldenburg, Sachsen
mit Thüringen und Waldeck! Und wie denkt sich der Verfasser die Wirksam¬
keit dieser fünf Staatenparlamente neben dem Reichstag? Sie sollen alle
ihre häuslichen Angelegenheiten einschließlich der Budgets jedes Einzelstaates
ohne illo in xartvs berathen! Und dieselben Angelegenheiten soll neben
ihnen noch eine nach dem Muster der Badischen I. Kammer gebildete combi-
nirte I, Kammer der fünf Staatengruppen berathen! Wo bleibt aber die
Krone, die Landessouveränität, wenn ein Gesetz einem einzigen der betheiligten
Landesfürsten (oder dem Senate zu Lübeck) nicht zusagt? Soll er von den
übrigen Landesfürsten majorisirt werden können, dann ist seine Souveränität
in Sachen seines eigenen Landes ein Phantom, oder besitzt er ein absolutes
Veto, dann ist die Wirksamkeit dieser combinirten Landtage gleich Null. Als
Motiv für die Zusammenfügung dieser Gruppen giebt der Verfasser nur die
Ueberzeugung an, daß er eine Stärkung des nationalen Geistes davon er¬
wartet. Es bedarf uur einer geringen Voraussicht und Geschichtskenntniß,
um weit eher andere Resultate davon zu erwarten: die Verstärkung der par-
ticulären Gegensätze und Jnteressenbündnisse z. B.; die Zurückdrängung aller
idealen Ziele, um durch momentane Gelegenheitscoalitionen rein locale Be¬
dürfnisse oder Wünsche durchzusetzen u. s. w. -- Den Gipfel der Unvernunft
erreichen nun aber diese Vorschläge, wenn der Verfasser meint, aus diesen
Gaulandtagen mit der Gesammtzahl von circa 1000 Mitgliedern, solle un¬
mittelbar "nach einem leicht (?) zu findenden Modus" die Zahl von etwa
380 Abgeordneten zum deutschen Reichstag delegirt werden. Schon das ver-


folgenden Kapitel befürwortete deutsche Steuerreform, welche kurz dahin geht,
die Bedürfnisse der gesammten Einzelstaaten von Reichswegen aufzubringen.
Das würde in der That der blanke Einheitsstaat sein. Nur gehörte dann
mit Nothwendigkeit die Feststellung dieses Jahresbudgets ausschließlich dem
Reichstag, dem Bundesrat!) und Reichskanzleramt und der ganze Apparat
der einzelstaatlichen Volksvertretungen, den der Verfasser im vorigen Kapitel
combinirt, wäre, mindestens in Hinsicht der einzelstaatlichen Budgets über¬
flüssig, und überdem mit einer gleichzeitigen Durchführung der „deutschen
Steuerreform" des Verfassers völlig unvereinbar. Denn so centralistisch diese
Steuerreformvorschläge sind, so centrifugal sind des Verfassers Gedanken über
die Vereinigung der kleineren Staaten zu einem Gesammtverfassungsstaate
und die Zusammensetzung des Reichstags aus den Deputirten dieser Landtags¬
gruppen. Diese im Ganzen wie im Einzelnen höchst wunderlichen Vorschläge
sind auf den richtigen Gedanken zurückzuführen, daß jede Landesverfassung
mit der Reichsverfassung in den Hauptgrundsätzen, namentlich in Anerkennung
des constitutionellen Princips, (vielleicht auch) im Wahlgesetz u. s. w. überein¬
stimmen müsse; daß die parlamentarische Arbeit von 25 Einzellandtagen
vielfach bedeutende Zeit- und Kraftvergeudung mit sich bringe; daß ein
Zusammenwirken gaugenossenschaftlicher Landtage diese Vergeudung reducire.
Aber zu welch?» fabelhaften Consequenzen führt das den Verfasser! Er will
fünf deutsche Landtagsgruppen bilden: Preußen; Baiern; Sachsen mit den
thüringischen Fürstenthümern, Lippe und Waldeck — wo Preußen die fürstlichen
Regierungsrechte ausübt! — Mecklenburg, Braunschweig, Oldenburg. Anhalt
und Lübeck; Baden, Hessen und Württemberg; Bremen und Hamburg sollen
für sich bleiben.

Man braucht diesen vom Verfasser, wie schon erwähnt, in keiner Weise
näherbegründeten Vorschlag nur zu erwähnen, um bei allen einsichtigen
Politikern die ungetheilteste Heiterkeit hervorzurufen. Wo er „Staaten" zu¬
sammenspannt, geschieht es in der ungeschicktesten Weise, man denke: Baden
mit Württemberg, Dessau mit Lübeck,' Mecklenburg mit Oldenburg, Sachsen
mit Thüringen und Waldeck! Und wie denkt sich der Verfasser die Wirksam¬
keit dieser fünf Staatenparlamente neben dem Reichstag? Sie sollen alle
ihre häuslichen Angelegenheiten einschließlich der Budgets jedes Einzelstaates
ohne illo in xartvs berathen! Und dieselben Angelegenheiten soll neben
ihnen noch eine nach dem Muster der Badischen I. Kammer gebildete combi-
nirte I, Kammer der fünf Staatengruppen berathen! Wo bleibt aber die
Krone, die Landessouveränität, wenn ein Gesetz einem einzigen der betheiligten
Landesfürsten (oder dem Senate zu Lübeck) nicht zusagt? Soll er von den
übrigen Landesfürsten majorisirt werden können, dann ist seine Souveränität
in Sachen seines eigenen Landes ein Phantom, oder besitzt er ein absolutes
Veto, dann ist die Wirksamkeit dieser combinirten Landtage gleich Null. Als
Motiv für die Zusammenfügung dieser Gruppen giebt der Verfasser nur die
Ueberzeugung an, daß er eine Stärkung des nationalen Geistes davon er¬
wartet. Es bedarf uur einer geringen Voraussicht und Geschichtskenntniß,
um weit eher andere Resultate davon zu erwarten: die Verstärkung der par-
ticulären Gegensätze und Jnteressenbündnisse z. B.; die Zurückdrängung aller
idealen Ziele, um durch momentane Gelegenheitscoalitionen rein locale Be¬
dürfnisse oder Wünsche durchzusetzen u. s. w. — Den Gipfel der Unvernunft
erreichen nun aber diese Vorschläge, wenn der Verfasser meint, aus diesen
Gaulandtagen mit der Gesammtzahl von circa 1000 Mitgliedern, solle un¬
mittelbar „nach einem leicht (?) zu findenden Modus" die Zahl von etwa
380 Abgeordneten zum deutschen Reichstag delegirt werden. Schon das ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359152/326>, abgerufen am 03.07.2024.