Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.von 1599 bis 1789, 200 Bände Protokolle der Kammer der XV-, aus der Während man in früherer Zeit sich darauf beschränkt hatte, die ver¬ Die Sammlungen aus dem früheren Rathhause "aus dem Gewölbe Unter der ersten Unter-Abtheilung erscheinen die Diplome der Deutschen von 1599 bis 1789, 200 Bände Protokolle der Kammer der XV-, aus der Während man in früherer Zeit sich darauf beschränkt hatte, die ver¬ Die Sammlungen aus dem früheren Rathhause „aus dem Gewölbe Unter der ersten Unter-Abtheilung erscheinen die Diplome der Deutschen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0043" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/130687"/> <p xml:id="ID_99" prev="#ID_98"> von 1599 bis 1789, 200 Bände Protokolle der Kammer der XV-, aus der<lb/> Zeit von 1584 bis 1789, 281 Bände Protokolle der Kammer der XXI,, 88<lb/> Bände der Oekonomie-Kammer. 124 Bände Protokolle der Vorsteher der<lb/> Stadtkasse, 54 Bände und 50 Kasten mit Mandaten (Stadt-Ordnungen).<lb/> 70 Bände und 44 Kasten mit Edicten u. s. w. der Französischen Könige.<lb/> 146 Kasten mit Schriften der ehemaligen Königlichen Prätoren, 832 Kassen¬<lb/> bücher u. s. w. Daneben kommen besonders in Betracht die Schriften aus<lb/> dem „Gewölbe unter der Pfalz", diejenigen des „vorderen Dreizehn-Gewölbes",<lb/> des „inneren Dreizehn-Gewölbes" des „verschlossenen Kanzlei-Gewölbes", der<lb/> früheren Notare im Orte u> s, w.</p><lb/> <p xml:id="ID_100"> Während man in früherer Zeit sich darauf beschränkt hatte, die ver¬<lb/> schiedenartigen Schriftstücke in alphabetisch geordnete Register zu verzeichnen,<lb/> ist seit Erlaß des Ministerial-Cireulärs vom 25. August 1857 einer ratio¬<lb/> nellen Classificirung und Eintragung für die Communal-Archive in Frank¬<lb/> reich Bahn gebrochen. In dem gedachten Circular ist ein besonderes Schema<lb/> lcaärv ac elf-LLMiMt) vorgesehen, das in dem gedachten Werke angegeben<lb/> ist. Danach werden die Schriften in 9 Haupt-Abtheilungen gebracht: «,) auf<lb/> die Verfassung der Stadt und die Politik bezügliche Acten, d) die Commu-<lb/> nal-Verwaltung betreffend, e) Steuern und Rechnungslegung; ü) Communal-<lb/> Eigenthum. Gewässer und Wald, Bergbau, Bauten, öffentliche Arbeiten,<lb/> Brücken, Chausseen. Wege; v) Militär- und Marine- Angelegenheiten; t)<lb/> Gerichts- und Polizei-Sachen; ^) Kultus- und Unterrichts-Angelegenheiten;<lb/> Il) Ackerbau, Industrie. Handel; i) verschiedene Angelegenheiten, Inventarien,<lb/> Gegenstände der Kunst u. s. w.; diese Haupt-Abtheilungen zerfallen wiederum<lb/> in viele Unter-Abtheilungen.</p><lb/> <p xml:id="ID_101"> Die Sammlungen aus dem früheren Rathhause „aus dem Gewölbe<lb/> unter der Pfalz" sind von dem gedachten Verfasser nach Maßgabe des an¬<lb/> geführten Schemas classificirt worden. Das hergestellte Inventar darüber<lb/> bildet einen Folio-Band von V00 Seiten. Aus demselben giebt der Ober-<lb/> Archivar Brucker in seiner 10 Bogen umfassenden Schrift einige Auszüge.<lb/> Dieselben umfassen etwa nur ein Sechszehntel des vorgesehenen Schemas und<lb/> behandeln in 4 Unter-Abtheilungen die Privilegien und Freiheiten Straß-<lb/> burgs, die Urkundensammlung der gedachten Stadt, die Urkunden der Könige,<lb/> Fürsten, Städte und Herren in Betreff der Verfassung und der Freiheiten<lb/> der Commune und die Correspondenz der Souveräne, der Staatskörper,<lb/> Gouverneure und bedeutender Persönlichkeiten.</p><lb/> <p xml:id="ID_102" next="#ID_103"> Unter der ersten Unter-Abtheilung erscheinen die Diplome der Deutschen<lb/> Kaiser und Könige, die Bullen der Päpste, mittelst deren der Stadt ihre<lb/> zahlreichen Privilegien verliehen wurden; sie umfassen den Zeitraum von<lb/> 1211 bis zur Capitulation der Stadt im Jahre 1681. Ferner die ErM-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0043]
von 1599 bis 1789, 200 Bände Protokolle der Kammer der XV-, aus der
Zeit von 1584 bis 1789, 281 Bände Protokolle der Kammer der XXI,, 88
Bände der Oekonomie-Kammer. 124 Bände Protokolle der Vorsteher der
Stadtkasse, 54 Bände und 50 Kasten mit Mandaten (Stadt-Ordnungen).
70 Bände und 44 Kasten mit Edicten u. s. w. der Französischen Könige.
146 Kasten mit Schriften der ehemaligen Königlichen Prätoren, 832 Kassen¬
bücher u. s. w. Daneben kommen besonders in Betracht die Schriften aus
dem „Gewölbe unter der Pfalz", diejenigen des „vorderen Dreizehn-Gewölbes",
des „inneren Dreizehn-Gewölbes" des „verschlossenen Kanzlei-Gewölbes", der
früheren Notare im Orte u> s, w.
Während man in früherer Zeit sich darauf beschränkt hatte, die ver¬
schiedenartigen Schriftstücke in alphabetisch geordnete Register zu verzeichnen,
ist seit Erlaß des Ministerial-Cireulärs vom 25. August 1857 einer ratio¬
nellen Classificirung und Eintragung für die Communal-Archive in Frank¬
reich Bahn gebrochen. In dem gedachten Circular ist ein besonderes Schema
lcaärv ac elf-LLMiMt) vorgesehen, das in dem gedachten Werke angegeben
ist. Danach werden die Schriften in 9 Haupt-Abtheilungen gebracht: «,) auf
die Verfassung der Stadt und die Politik bezügliche Acten, d) die Commu-
nal-Verwaltung betreffend, e) Steuern und Rechnungslegung; ü) Communal-
Eigenthum. Gewässer und Wald, Bergbau, Bauten, öffentliche Arbeiten,
Brücken, Chausseen. Wege; v) Militär- und Marine- Angelegenheiten; t)
Gerichts- und Polizei-Sachen; ^) Kultus- und Unterrichts-Angelegenheiten;
Il) Ackerbau, Industrie. Handel; i) verschiedene Angelegenheiten, Inventarien,
Gegenstände der Kunst u. s. w.; diese Haupt-Abtheilungen zerfallen wiederum
in viele Unter-Abtheilungen.
Die Sammlungen aus dem früheren Rathhause „aus dem Gewölbe
unter der Pfalz" sind von dem gedachten Verfasser nach Maßgabe des an¬
geführten Schemas classificirt worden. Das hergestellte Inventar darüber
bildet einen Folio-Band von V00 Seiten. Aus demselben giebt der Ober-
Archivar Brucker in seiner 10 Bogen umfassenden Schrift einige Auszüge.
Dieselben umfassen etwa nur ein Sechszehntel des vorgesehenen Schemas und
behandeln in 4 Unter-Abtheilungen die Privilegien und Freiheiten Straß-
burgs, die Urkundensammlung der gedachten Stadt, die Urkunden der Könige,
Fürsten, Städte und Herren in Betreff der Verfassung und der Freiheiten
der Commune und die Correspondenz der Souveräne, der Staatskörper,
Gouverneure und bedeutender Persönlichkeiten.
Unter der ersten Unter-Abtheilung erscheinen die Diplome der Deutschen
Kaiser und Könige, die Bullen der Päpste, mittelst deren der Stadt ihre
zahlreichen Privilegien verliehen wurden; sie umfassen den Zeitraum von
1211 bis zur Capitulation der Stadt im Jahre 1681. Ferner die ErM-
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