Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Die erste Berathung über die Novelle zur Gewerbeordnung, in welcher
Novelle bekanntlich die strafrechtliche Verfolgung des gebrochenen Arbeitsver¬
trages beantragt wird, übergehe ick) bis zum Bericht über die zweite Be¬
rathung. Ob es zu einer solchen in diesem Falle kommt, ist freilich zweifel¬
haft. Die Gedanken über diesen Gegenstand sind noch so widerspruchsvoll,
die Frage selbst so wenig spruchreif, die Regierungsvorlage erscheint so mangel¬
haft, so sehr als eine durch die Ungeduld gewisser Kreise der Regierung
abgezwungene Arbeit, daß die vorwiegende Ansicht dahin geht, man thue am
besten, die Vorlage in der Commission zu begraben. Ein Begräbnis), das
alle Aussichten hat bei der kurzen Arbeitszeit, welche dem Reichstag für die
vielen und schwierigen Aufgaben dieser Session zu Gebote steht.

Ich gehe ebenso hinweg über die erste Berathung des Preßgesetzentwurfs.
Meine Ansicht, wie dieser Gegenstand positiv zu behandeln wäre, kennen Sie,
ohne derselben Beifall zu schenken. Vielleicht erreiche ich mehr auf dem Wege
der negativen Induktion, indem sich zeigt, daß jede andere Art, die Presse
zu behandeln, zu unerträglichen Uebelständen führt. Bei dem vorliegenden
Entwurf ist der betreffende Beweis leicht. Er wird bei der zweiten Berathung
ohne Zweifel siegreich geführt werden, ohne daß die Herrn Redner etwas
Besseres an die Stelle zu setzen im Stande sind, wenn sie auf dem Stand¬
punkt der individuellen Verantwortlichkeit für die Preßerzeugnisse verharren.

Am 23. Februar gelangten zwei eng zusammengehörige Gesetzentwürfe
zur ersten Berathung, nämlich das sogenannte Comptabilitätsgesetz, welches
die Reichsregierung bezeichnet hat als Gesetz über die Verwaltung der Ein¬
nahmen und Ausgaben des Reichs; zweitens ein Gesetz über die Einrichtung
und Befugnisse des Reichsrechnungshofes. Beide Gesetzentwürfe wurden, wie
fast alle Vorlagen dieser Session, zur Vorberathung an eine Commission
verwiesen. Der in die Reichsverfassung tief eingreifende Gegenstand wird
uns bei der zweiten Berathung eingehend beschäftigen.

Am 25. Februar faßte der Reichstag endlich Beschluß über den Platz,
auf welchem das künftige Reichstagsgebäude errichtet werden soll. Von vielen
sehr unzweckmäßigen Vorschlägen lenkte der Abgeordnete August Reichens-
perger den Entschluß des Reichstages auf einen bescheidenen, aber sehr
praktischen Plan durch die Wahl des Terrains, auf dessen einem Theil
das jetzige interimistische Reichstagsgebäude sich befindet. Der Reichstag hat
seinen Beschluß gefaßt, aber manche Stimmen wollen die Ausführung dennoch
bezweifeln, weil die Erwerbung des ganzen erforderlichen Terrains unüber-
steiglichen Schwierigkeiten begegnen werde. Wir wollen dies einstweilen nicht
glauben, eine nähere Erörterung dieser Platzfrage aber, die Alles in Allem
eine Berliner Localfrage ist, den Lesern der Grenzboten an dieser Stelle
L --r. ersparen. '




Die erste Berathung über die Novelle zur Gewerbeordnung, in welcher
Novelle bekanntlich die strafrechtliche Verfolgung des gebrochenen Arbeitsver¬
trages beantragt wird, übergehe ick) bis zum Bericht über die zweite Be¬
rathung. Ob es zu einer solchen in diesem Falle kommt, ist freilich zweifel¬
haft. Die Gedanken über diesen Gegenstand sind noch so widerspruchsvoll,
die Frage selbst so wenig spruchreif, die Regierungsvorlage erscheint so mangel¬
haft, so sehr als eine durch die Ungeduld gewisser Kreise der Regierung
abgezwungene Arbeit, daß die vorwiegende Ansicht dahin geht, man thue am
besten, die Vorlage in der Commission zu begraben. Ein Begräbnis), das
alle Aussichten hat bei der kurzen Arbeitszeit, welche dem Reichstag für die
vielen und schwierigen Aufgaben dieser Session zu Gebote steht.

Ich gehe ebenso hinweg über die erste Berathung des Preßgesetzentwurfs.
Meine Ansicht, wie dieser Gegenstand positiv zu behandeln wäre, kennen Sie,
ohne derselben Beifall zu schenken. Vielleicht erreiche ich mehr auf dem Wege
der negativen Induktion, indem sich zeigt, daß jede andere Art, die Presse
zu behandeln, zu unerträglichen Uebelständen führt. Bei dem vorliegenden
Entwurf ist der betreffende Beweis leicht. Er wird bei der zweiten Berathung
ohne Zweifel siegreich geführt werden, ohne daß die Herrn Redner etwas
Besseres an die Stelle zu setzen im Stande sind, wenn sie auf dem Stand¬
punkt der individuellen Verantwortlichkeit für die Preßerzeugnisse verharren.

Am 23. Februar gelangten zwei eng zusammengehörige Gesetzentwürfe
zur ersten Berathung, nämlich das sogenannte Comptabilitätsgesetz, welches
die Reichsregierung bezeichnet hat als Gesetz über die Verwaltung der Ein¬
nahmen und Ausgaben des Reichs; zweitens ein Gesetz über die Einrichtung
und Befugnisse des Reichsrechnungshofes. Beide Gesetzentwürfe wurden, wie
fast alle Vorlagen dieser Session, zur Vorberathung an eine Commission
verwiesen. Der in die Reichsverfassung tief eingreifende Gegenstand wird
uns bei der zweiten Berathung eingehend beschäftigen.

Am 25. Februar faßte der Reichstag endlich Beschluß über den Platz,
auf welchem das künftige Reichstagsgebäude errichtet werden soll. Von vielen
sehr unzweckmäßigen Vorschlägen lenkte der Abgeordnete August Reichens-
perger den Entschluß des Reichstages auf einen bescheidenen, aber sehr
praktischen Plan durch die Wahl des Terrains, auf dessen einem Theil
das jetzige interimistische Reichstagsgebäude sich befindet. Der Reichstag hat
seinen Beschluß gefaßt, aber manche Stimmen wollen die Ausführung dennoch
bezweifeln, weil die Erwerbung des ganzen erforderlichen Terrains unüber-
steiglichen Schwierigkeiten begegnen werde. Wir wollen dies einstweilen nicht
glauben, eine nähere Erörterung dieser Platzfrage aber, die Alles in Allem
eine Berliner Localfrage ist, den Lesern der Grenzboten an dieser Stelle
L —r. ersparen. '




<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0401" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/131045"/>
          <p xml:id="ID_1161"> Die erste Berathung über die Novelle zur Gewerbeordnung, in welcher<lb/>
Novelle bekanntlich die strafrechtliche Verfolgung des gebrochenen Arbeitsver¬<lb/>
trages beantragt wird, übergehe ick) bis zum Bericht über die zweite Be¬<lb/>
rathung. Ob es zu einer solchen in diesem Falle kommt, ist freilich zweifel¬<lb/>
haft. Die Gedanken über diesen Gegenstand sind noch so widerspruchsvoll,<lb/>
die Frage selbst so wenig spruchreif, die Regierungsvorlage erscheint so mangel¬<lb/>
haft, so sehr als eine durch die Ungeduld gewisser Kreise der Regierung<lb/>
abgezwungene Arbeit, daß die vorwiegende Ansicht dahin geht, man thue am<lb/>
besten, die Vorlage in der Commission zu begraben. Ein Begräbnis), das<lb/>
alle Aussichten hat bei der kurzen Arbeitszeit, welche dem Reichstag für die<lb/>
vielen und schwierigen Aufgaben dieser Session zu Gebote steht.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1162"> Ich gehe ebenso hinweg über die erste Berathung des Preßgesetzentwurfs.<lb/>
Meine Ansicht, wie dieser Gegenstand positiv zu behandeln wäre, kennen Sie,<lb/>
ohne derselben Beifall zu schenken. Vielleicht erreiche ich mehr auf dem Wege<lb/>
der negativen Induktion, indem sich zeigt, daß jede andere Art, die Presse<lb/>
zu behandeln, zu unerträglichen Uebelständen führt. Bei dem vorliegenden<lb/>
Entwurf ist der betreffende Beweis leicht. Er wird bei der zweiten Berathung<lb/>
ohne Zweifel siegreich geführt werden, ohne daß die Herrn Redner etwas<lb/>
Besseres an die Stelle zu setzen im Stande sind, wenn sie auf dem Stand¬<lb/>
punkt der individuellen Verantwortlichkeit für die Preßerzeugnisse verharren.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1163"> Am 23. Februar gelangten zwei eng zusammengehörige Gesetzentwürfe<lb/>
zur ersten Berathung, nämlich das sogenannte Comptabilitätsgesetz, welches<lb/>
die Reichsregierung bezeichnet hat als Gesetz über die Verwaltung der Ein¬<lb/>
nahmen und Ausgaben des Reichs; zweitens ein Gesetz über die Einrichtung<lb/>
und Befugnisse des Reichsrechnungshofes. Beide Gesetzentwürfe wurden, wie<lb/>
fast alle Vorlagen dieser Session, zur Vorberathung an eine Commission<lb/>
verwiesen. Der in die Reichsverfassung tief eingreifende Gegenstand wird<lb/>
uns bei der zweiten Berathung eingehend beschäftigen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1164"> Am 25. Februar faßte der Reichstag endlich Beschluß über den Platz,<lb/>
auf welchem das künftige Reichstagsgebäude errichtet werden soll. Von vielen<lb/>
sehr unzweckmäßigen Vorschlägen lenkte der Abgeordnete August Reichens-<lb/>
perger den Entschluß des Reichstages auf einen bescheidenen, aber sehr<lb/>
praktischen Plan durch die Wahl des Terrains, auf dessen einem Theil<lb/>
das jetzige interimistische Reichstagsgebäude sich befindet. Der Reichstag hat<lb/>
seinen Beschluß gefaßt, aber manche Stimmen wollen die Ausführung dennoch<lb/>
bezweifeln, weil die Erwerbung des ganzen erforderlichen Terrains unüber-<lb/>
steiglichen Schwierigkeiten begegnen werde. Wir wollen dies einstweilen nicht<lb/>
glauben, eine nähere Erörterung dieser Platzfrage aber, die Alles in Allem<lb/>
eine Berliner Localfrage ist, den Lesern der Grenzboten an dieser Stelle<lb/><note type="byline"> L &#x2014;r.</note> ersparen. ' </p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0401] Die erste Berathung über die Novelle zur Gewerbeordnung, in welcher Novelle bekanntlich die strafrechtliche Verfolgung des gebrochenen Arbeitsver¬ trages beantragt wird, übergehe ick) bis zum Bericht über die zweite Be¬ rathung. Ob es zu einer solchen in diesem Falle kommt, ist freilich zweifel¬ haft. Die Gedanken über diesen Gegenstand sind noch so widerspruchsvoll, die Frage selbst so wenig spruchreif, die Regierungsvorlage erscheint so mangel¬ haft, so sehr als eine durch die Ungeduld gewisser Kreise der Regierung abgezwungene Arbeit, daß die vorwiegende Ansicht dahin geht, man thue am besten, die Vorlage in der Commission zu begraben. Ein Begräbnis), das alle Aussichten hat bei der kurzen Arbeitszeit, welche dem Reichstag für die vielen und schwierigen Aufgaben dieser Session zu Gebote steht. Ich gehe ebenso hinweg über die erste Berathung des Preßgesetzentwurfs. Meine Ansicht, wie dieser Gegenstand positiv zu behandeln wäre, kennen Sie, ohne derselben Beifall zu schenken. Vielleicht erreiche ich mehr auf dem Wege der negativen Induktion, indem sich zeigt, daß jede andere Art, die Presse zu behandeln, zu unerträglichen Uebelständen führt. Bei dem vorliegenden Entwurf ist der betreffende Beweis leicht. Er wird bei der zweiten Berathung ohne Zweifel siegreich geführt werden, ohne daß die Herrn Redner etwas Besseres an die Stelle zu setzen im Stande sind, wenn sie auf dem Stand¬ punkt der individuellen Verantwortlichkeit für die Preßerzeugnisse verharren. Am 23. Februar gelangten zwei eng zusammengehörige Gesetzentwürfe zur ersten Berathung, nämlich das sogenannte Comptabilitätsgesetz, welches die Reichsregierung bezeichnet hat als Gesetz über die Verwaltung der Ein¬ nahmen und Ausgaben des Reichs; zweitens ein Gesetz über die Einrichtung und Befugnisse des Reichsrechnungshofes. Beide Gesetzentwürfe wurden, wie fast alle Vorlagen dieser Session, zur Vorberathung an eine Commission verwiesen. Der in die Reichsverfassung tief eingreifende Gegenstand wird uns bei der zweiten Berathung eingehend beschäftigen. Am 25. Februar faßte der Reichstag endlich Beschluß über den Platz, auf welchem das künftige Reichstagsgebäude errichtet werden soll. Von vielen sehr unzweckmäßigen Vorschlägen lenkte der Abgeordnete August Reichens- perger den Entschluß des Reichstages auf einen bescheidenen, aber sehr praktischen Plan durch die Wahl des Terrains, auf dessen einem Theil das jetzige interimistische Reichstagsgebäude sich befindet. Der Reichstag hat seinen Beschluß gefaßt, aber manche Stimmen wollen die Ausführung dennoch bezweifeln, weil die Erwerbung des ganzen erforderlichen Terrains unüber- steiglichen Schwierigkeiten begegnen werde. Wir wollen dies einstweilen nicht glauben, eine nähere Erörterung dieser Platzfrage aber, die Alles in Allem eine Berliner Localfrage ist, den Lesern der Grenzboten an dieser Stelle L —r. ersparen. '

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643/401
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643/401>, abgerufen am 25.08.2024.