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Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. II. Band.

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Anschluß an die Lahnbahn, welche Wetzlar und Oberlahnstein direct verbindet.
Die Kosten der ersten Bahn sind 50.750,000 Thaler veranschlagt, die der
zweiten auf 20.7S0.000 Thaler. Die übrigen beinahe S0 Millionen der An-
leihe sind für die bessere Ausrüstung der Staatseisenbahnen und für kleinere
Ergänzungen des Staatseisenbahnnetzes bestimmt. Die Commission hatte die
Genehmigung der Vorlage befürwortet, jedoch zwei Resolutionen vorgeschlagen,
von denen die erste eine Gesetzvorlage verlangt zur Erweiterung des Staats¬
eisenbahnnetzes auch in den jetzt nicht berücksichtigten Landestheilen; und von
denen die zweite eine Gesetzvorlage zur geregelten Bewilligung von Staats¬
prämien zur Förderung des Eisenbahnbaues an Privatgesellschaften. aber
namentlich den Gemeinden der Provinzen. Kreise und Orte verlangt. Eine
dritte, durch den Abgeordneten von Kameke vorgeschlagene Resolution bezweckt
die Beschränkung der Staatsbauten während der Erndtezeit. um dem Grund¬
besitz nicht die landwirthschaftlichen Arbeitskräfte zu sehr zu entziehen.

Die zweite Berathung gab dem neuen Handelsminister Anlaß zu seiner
Programmrede. Er begann damit, daß er ein vollständiges Programm der
Eisenbahnpolitik zu geben nicht in der Lage sei. bevor die Ergebnisse vorliegen,
zu welchen die Untersuchungscommission für das Eisenbahnwesen gelangen wird.
Demnach beschränkt der Minister sich auf die Bezeichnung einzelner ihm schon
jetzt feststehender Punkte der künftigen Eisenbahnpolitik. Dahin gehört die
Ertheilung der Commissionen durch eine kollegialische Behörde und nicht durch
den Handelsminister. Die Frage, ob die Eisenbahnverwaltung in die Hände
des Staates übergehen müsse, erklärt der Minister durch die thatsächlich in
großer Zahl bestehenden Privatbahnen einstweilen für entschieden im Sinne
der fortbestehenden Concurrenz des Staats- und des Privatbetriebes. Die
Frage, ob zurückzukommen sei auf die frühere Einrichtung, wonach die Eisen¬
bahngesellschaften einen Theil ihrer Einnahmen zur Bildung eines Fonds ver¬
wenden mußten, der zur künftigen Entschädigung der Besitzer beim Rückfall
der Bahnen an den Staat dienen sollte, will der Minister erwägen. Ebenso
die Frage, ob die Eisenbahncommissionen künftig nur auf Zeit zu geben sind,
nach deren Ablauf die Bahnen ohne Entschädigung der Besitzer Staatseigen¬
thum werden. Der Minister will den Privatbahnen neben den Staats-
bahnen gleichen Wind und Sonne gönnen, aber gleichwol nicht dulden,
daß die ersteren das in den Staatsbahnen angelegte große Capital lahm legen.

Man wird den hier ausgesprochenen Grundsätzen übermäßige Klarheit
nicht nachrühmen können. Allein der Appell an die Unterstützung des Hauses,
mit welchem der Minister schloß, verschaffte ihm lebhaften Beifall.

Was nun die in Berathung stehende Vorlage betraf, so äußerte sich der
Minister in Bezug auf sie folgendermaßen. Bei der direkten Verbindung
zwischen Berlin und einem Punkte der westlichen Peripherie des Reiches durch
eine Staatsbahn handelt es sich in allererster Linie um einen militärisch-
politischen Zweck. Es kann also nicht der Vorwurf aufkommen, daß in dieser
Anlage eine Bevorzugung der westlichen Provinzen liege, da es sich gar nicht
um ProvinzialbedürfnM sondern um ein allgemeines Staatsbedürfniß handelt,
dessen Befriedigung überdieß auch den östlichen Provinzen wirthschaftliche Vor¬
theile bringen wird. In Bezug auf die Inanspruchnahme der landwirthschaft¬
lichen Arbeitskräfte durch den beabsichtigten Bau verspricht der Minister in
allgemeiner Weise ein achtsames Vorgehen.

Es treten nun verschiedene Redner gegen die Vorlage auf, darunter selbst¬
verständlich der Abgeordnete Richter. Derselbe bezweifelt die Möglichkeit die
Capitalaufbringung ohne nachtheiltge wirthschaftliche Folgen, bekämpft im All-


Anschluß an die Lahnbahn, welche Wetzlar und Oberlahnstein direct verbindet.
Die Kosten der ersten Bahn sind 50.750,000 Thaler veranschlagt, die der
zweiten auf 20.7S0.000 Thaler. Die übrigen beinahe S0 Millionen der An-
leihe sind für die bessere Ausrüstung der Staatseisenbahnen und für kleinere
Ergänzungen des Staatseisenbahnnetzes bestimmt. Die Commission hatte die
Genehmigung der Vorlage befürwortet, jedoch zwei Resolutionen vorgeschlagen,
von denen die erste eine Gesetzvorlage verlangt zur Erweiterung des Staats¬
eisenbahnnetzes auch in den jetzt nicht berücksichtigten Landestheilen; und von
denen die zweite eine Gesetzvorlage zur geregelten Bewilligung von Staats¬
prämien zur Förderung des Eisenbahnbaues an Privatgesellschaften. aber
namentlich den Gemeinden der Provinzen. Kreise und Orte verlangt. Eine
dritte, durch den Abgeordneten von Kameke vorgeschlagene Resolution bezweckt
die Beschränkung der Staatsbauten während der Erndtezeit. um dem Grund¬
besitz nicht die landwirthschaftlichen Arbeitskräfte zu sehr zu entziehen.

Die zweite Berathung gab dem neuen Handelsminister Anlaß zu seiner
Programmrede. Er begann damit, daß er ein vollständiges Programm der
Eisenbahnpolitik zu geben nicht in der Lage sei. bevor die Ergebnisse vorliegen,
zu welchen die Untersuchungscommission für das Eisenbahnwesen gelangen wird.
Demnach beschränkt der Minister sich auf die Bezeichnung einzelner ihm schon
jetzt feststehender Punkte der künftigen Eisenbahnpolitik. Dahin gehört die
Ertheilung der Commissionen durch eine kollegialische Behörde und nicht durch
den Handelsminister. Die Frage, ob die Eisenbahnverwaltung in die Hände
des Staates übergehen müsse, erklärt der Minister durch die thatsächlich in
großer Zahl bestehenden Privatbahnen einstweilen für entschieden im Sinne
der fortbestehenden Concurrenz des Staats- und des Privatbetriebes. Die
Frage, ob zurückzukommen sei auf die frühere Einrichtung, wonach die Eisen¬
bahngesellschaften einen Theil ihrer Einnahmen zur Bildung eines Fonds ver¬
wenden mußten, der zur künftigen Entschädigung der Besitzer beim Rückfall
der Bahnen an den Staat dienen sollte, will der Minister erwägen. Ebenso
die Frage, ob die Eisenbahncommissionen künftig nur auf Zeit zu geben sind,
nach deren Ablauf die Bahnen ohne Entschädigung der Besitzer Staatseigen¬
thum werden. Der Minister will den Privatbahnen neben den Staats-
bahnen gleichen Wind und Sonne gönnen, aber gleichwol nicht dulden,
daß die ersteren das in den Staatsbahnen angelegte große Capital lahm legen.

Man wird den hier ausgesprochenen Grundsätzen übermäßige Klarheit
nicht nachrühmen können. Allein der Appell an die Unterstützung des Hauses,
mit welchem der Minister schloß, verschaffte ihm lebhaften Beifall.

Was nun die in Berathung stehende Vorlage betraf, so äußerte sich der
Minister in Bezug auf sie folgendermaßen. Bei der direkten Verbindung
zwischen Berlin und einem Punkte der westlichen Peripherie des Reiches durch
eine Staatsbahn handelt es sich in allererster Linie um einen militärisch-
politischen Zweck. Es kann also nicht der Vorwurf aufkommen, daß in dieser
Anlage eine Bevorzugung der westlichen Provinzen liege, da es sich gar nicht
um ProvinzialbedürfnM sondern um ein allgemeines Staatsbedürfniß handelt,
dessen Befriedigung überdieß auch den östlichen Provinzen wirthschaftliche Vor¬
theile bringen wird. In Bezug auf die Inanspruchnahme der landwirthschaft¬
lichen Arbeitskräfte durch den beabsichtigten Bau verspricht der Minister in
allgemeiner Weise ein achtsames Vorgehen.

Es treten nun verschiedene Redner gegen die Vorlage auf, darunter selbst¬
verständlich der Abgeordnete Richter. Derselbe bezweifelt die Möglichkeit die
Capitalaufbringung ohne nachtheiltge wirthschaftliche Folgen, bekämpft im All-


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[0364] Anschluß an die Lahnbahn, welche Wetzlar und Oberlahnstein direct verbindet. Die Kosten der ersten Bahn sind 50.750,000 Thaler veranschlagt, die der zweiten auf 20.7S0.000 Thaler. Die übrigen beinahe S0 Millionen der An- leihe sind für die bessere Ausrüstung der Staatseisenbahnen und für kleinere Ergänzungen des Staatseisenbahnnetzes bestimmt. Die Commission hatte die Genehmigung der Vorlage befürwortet, jedoch zwei Resolutionen vorgeschlagen, von denen die erste eine Gesetzvorlage verlangt zur Erweiterung des Staats¬ eisenbahnnetzes auch in den jetzt nicht berücksichtigten Landestheilen; und von denen die zweite eine Gesetzvorlage zur geregelten Bewilligung von Staats¬ prämien zur Förderung des Eisenbahnbaues an Privatgesellschaften. aber namentlich den Gemeinden der Provinzen. Kreise und Orte verlangt. Eine dritte, durch den Abgeordneten von Kameke vorgeschlagene Resolution bezweckt die Beschränkung der Staatsbauten während der Erndtezeit. um dem Grund¬ besitz nicht die landwirthschaftlichen Arbeitskräfte zu sehr zu entziehen. Die zweite Berathung gab dem neuen Handelsminister Anlaß zu seiner Programmrede. Er begann damit, daß er ein vollständiges Programm der Eisenbahnpolitik zu geben nicht in der Lage sei. bevor die Ergebnisse vorliegen, zu welchen die Untersuchungscommission für das Eisenbahnwesen gelangen wird. Demnach beschränkt der Minister sich auf die Bezeichnung einzelner ihm schon jetzt feststehender Punkte der künftigen Eisenbahnpolitik. Dahin gehört die Ertheilung der Commissionen durch eine kollegialische Behörde und nicht durch den Handelsminister. Die Frage, ob die Eisenbahnverwaltung in die Hände des Staates übergehen müsse, erklärt der Minister durch die thatsächlich in großer Zahl bestehenden Privatbahnen einstweilen für entschieden im Sinne der fortbestehenden Concurrenz des Staats- und des Privatbetriebes. Die Frage, ob zurückzukommen sei auf die frühere Einrichtung, wonach die Eisen¬ bahngesellschaften einen Theil ihrer Einnahmen zur Bildung eines Fonds ver¬ wenden mußten, der zur künftigen Entschädigung der Besitzer beim Rückfall der Bahnen an den Staat dienen sollte, will der Minister erwägen. Ebenso die Frage, ob die Eisenbahncommissionen künftig nur auf Zeit zu geben sind, nach deren Ablauf die Bahnen ohne Entschädigung der Besitzer Staatseigen¬ thum werden. Der Minister will den Privatbahnen neben den Staats- bahnen gleichen Wind und Sonne gönnen, aber gleichwol nicht dulden, daß die ersteren das in den Staatsbahnen angelegte große Capital lahm legen. Man wird den hier ausgesprochenen Grundsätzen übermäßige Klarheit nicht nachrühmen können. Allein der Appell an die Unterstützung des Hauses, mit welchem der Minister schloß, verschaffte ihm lebhaften Beifall. Was nun die in Berathung stehende Vorlage betraf, so äußerte sich der Minister in Bezug auf sie folgendermaßen. Bei der direkten Verbindung zwischen Berlin und einem Punkte der westlichen Peripherie des Reiches durch eine Staatsbahn handelt es sich in allererster Linie um einen militärisch- politischen Zweck. Es kann also nicht der Vorwurf aufkommen, daß in dieser Anlage eine Bevorzugung der westlichen Provinzen liege, da es sich gar nicht um ProvinzialbedürfnM sondern um ein allgemeines Staatsbedürfniß handelt, dessen Befriedigung überdieß auch den östlichen Provinzen wirthschaftliche Vor¬ theile bringen wird. In Bezug auf die Inanspruchnahme der landwirthschaft¬ lichen Arbeitskräfte durch den beabsichtigten Bau verspricht der Minister in allgemeiner Weise ein achtsames Vorgehen. Es treten nun verschiedene Redner gegen die Vorlage auf, darunter selbst¬ verständlich der Abgeordnete Richter. Derselbe bezweifelt die Möglichkeit die Capitalaufbringung ohne nachtheiltge wirthschaftliche Folgen, bekämpft im All-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341817_129525/364>, abgerufen am 09.01.2025.