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Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band.

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Die Zölle und Verbrauchssteuern des deutschen Ueichs.*)

Von Volkswirthen, Beamten und Politikern wird es mit Beifall und
Dank begrüßt werden, daß die in Hirth's Annalen erschienenen Aufsätze über
obigen Gegenstand zu einem gesondert ausgegebenen Buche zusammengefaßt
worden sind. Eine vielen Jnteresfirten nothwendige Hülfe ist damit beschafft,
und eine Lücke in unserer politisch-publicistischen Literatur damit in sehr lobens-
werther Weise ausgefüllt. Eine historisch-dogmatische Bearbeitung des Zoll-
und Handelswesens unseres deutschen Reiches, eine ausführliche und eingehende
Erörterung und Darlegung aller gesetzlichen und vertragsmäßigen Bestim¬
mungen über diesen Gegenstand hat bisher noch nicht in ausreichendem Maaße
existirt: es war eine schwierige zeitraubende Mühe sich im einzelnen Falle aus
dem vorhandenen Materials zu orientiren. Das Bedürfniß einer systematischen
Uebersicht über dasselbe, war ganz besonders deßhalb vorhanden, weil nach
Artikel 40 der deutschen Reichsverfassung ein großer Theil der vertragsmäßigen
und sonst vereinbarten Bestimmungen und Vorschriften aus der Zeit des
Zollvereins auch heute noch geltendes Recht im Reiche ist. Es war sehr er¬
wünscht, daß ein Sachverständiger einmal alles das zusammenfasse, ordne und
übersichtlich uns vorlege. In keine bessere Hand hätte diese Arbeit fallen
können, als in die des Herrn Otto von Aufseß, des ältesten Sohnes des
bekannten Patrioten und Gründers des Germanischen Museums, des verstor¬
benen Freiherrn Hans von Aufseß. Aus bayerischem Justiz- und Staatsdienst
hervorgegangen, nimmt er seit einer Reihe von Jahren in der allgemeinen
deutschen Zollverwaltung eine angesehene und hervorragende Stellung ein;
mit allen Obliegenheiten des Dienstes vertraut, hat er die großen Gesichts¬
punkte für eine das Ganze umfassende Verwaltung sich zu bewahren verstan¬
den. Dieß Werk zeugt vor der juristischen und politischen Bildung seines
Verfassers: überall fühlt man den tüchtigen Praktiker, den erfahrenen Mann
der höheren Verwaltung heraus.

In der Einleitung giebt uns der Verfasser einen kurzen Ueberblick über
die Geschichte des Zollvereins. Die ausgedehnte Literatur ist mit Geschick und
Verständniß benutzt; natürlich geht Aufseß nicht in die Details ein und ver¬
sucht nicht die in den letzten Jahren geführten Controversen durch neue Be¬
handlung weiterzuführen: auf die vornehmlichsten Resultate beschränkt sich
sein Referat. Er war nicht in der Lage, die neuen Aufschlüsse zu benutzen,



*) Die Zölle und Verbrauchssteuern und die vertragsmäßigen auswärtigen Han¬
delsbeziehungen des deutschen Reiches. Vom Standpunkte der Volkswirthschaft und Verwal¬
tung historisch.dogmatisch dargestellt von Otto Freih. von Aufseß, Zollvereinsbevollmäch-
tigter für Ost- und Westpreußen und tgi. bayer. Oberzollrath. Leipzig, Verlag von G. Hirth
1873.
Grenzboten I. 1873. 59
Die Zölle und Verbrauchssteuern des deutschen Ueichs.*)

Von Volkswirthen, Beamten und Politikern wird es mit Beifall und
Dank begrüßt werden, daß die in Hirth's Annalen erschienenen Aufsätze über
obigen Gegenstand zu einem gesondert ausgegebenen Buche zusammengefaßt
worden sind. Eine vielen Jnteresfirten nothwendige Hülfe ist damit beschafft,
und eine Lücke in unserer politisch-publicistischen Literatur damit in sehr lobens-
werther Weise ausgefüllt. Eine historisch-dogmatische Bearbeitung des Zoll-
und Handelswesens unseres deutschen Reiches, eine ausführliche und eingehende
Erörterung und Darlegung aller gesetzlichen und vertragsmäßigen Bestim¬
mungen über diesen Gegenstand hat bisher noch nicht in ausreichendem Maaße
existirt: es war eine schwierige zeitraubende Mühe sich im einzelnen Falle aus
dem vorhandenen Materials zu orientiren. Das Bedürfniß einer systematischen
Uebersicht über dasselbe, war ganz besonders deßhalb vorhanden, weil nach
Artikel 40 der deutschen Reichsverfassung ein großer Theil der vertragsmäßigen
und sonst vereinbarten Bestimmungen und Vorschriften aus der Zeit des
Zollvereins auch heute noch geltendes Recht im Reiche ist. Es war sehr er¬
wünscht, daß ein Sachverständiger einmal alles das zusammenfasse, ordne und
übersichtlich uns vorlege. In keine bessere Hand hätte diese Arbeit fallen
können, als in die des Herrn Otto von Aufseß, des ältesten Sohnes des
bekannten Patrioten und Gründers des Germanischen Museums, des verstor¬
benen Freiherrn Hans von Aufseß. Aus bayerischem Justiz- und Staatsdienst
hervorgegangen, nimmt er seit einer Reihe von Jahren in der allgemeinen
deutschen Zollverwaltung eine angesehene und hervorragende Stellung ein;
mit allen Obliegenheiten des Dienstes vertraut, hat er die großen Gesichts¬
punkte für eine das Ganze umfassende Verwaltung sich zu bewahren verstan¬
den. Dieß Werk zeugt vor der juristischen und politischen Bildung seines
Verfassers: überall fühlt man den tüchtigen Praktiker, den erfahrenen Mann
der höheren Verwaltung heraus.

In der Einleitung giebt uns der Verfasser einen kurzen Ueberblick über
die Geschichte des Zollvereins. Die ausgedehnte Literatur ist mit Geschick und
Verständniß benutzt; natürlich geht Aufseß nicht in die Details ein und ver¬
sucht nicht die in den letzten Jahren geführten Controversen durch neue Be¬
handlung weiterzuführen: auf die vornehmlichsten Resultate beschränkt sich
sein Referat. Er war nicht in der Lage, die neuen Aufschlüsse zu benutzen,



*) Die Zölle und Verbrauchssteuern und die vertragsmäßigen auswärtigen Han¬
delsbeziehungen des deutschen Reiches. Vom Standpunkte der Volkswirthschaft und Verwal¬
tung historisch.dogmatisch dargestellt von Otto Freih. von Aufseß, Zollvereinsbevollmäch-
tigter für Ost- und Westpreußen und tgi. bayer. Oberzollrath. Leipzig, Verlag von G. Hirth
1873.
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[0473] Die Zölle und Verbrauchssteuern des deutschen Ueichs.*) Von Volkswirthen, Beamten und Politikern wird es mit Beifall und Dank begrüßt werden, daß die in Hirth's Annalen erschienenen Aufsätze über obigen Gegenstand zu einem gesondert ausgegebenen Buche zusammengefaßt worden sind. Eine vielen Jnteresfirten nothwendige Hülfe ist damit beschafft, und eine Lücke in unserer politisch-publicistischen Literatur damit in sehr lobens- werther Weise ausgefüllt. Eine historisch-dogmatische Bearbeitung des Zoll- und Handelswesens unseres deutschen Reiches, eine ausführliche und eingehende Erörterung und Darlegung aller gesetzlichen und vertragsmäßigen Bestim¬ mungen über diesen Gegenstand hat bisher noch nicht in ausreichendem Maaße existirt: es war eine schwierige zeitraubende Mühe sich im einzelnen Falle aus dem vorhandenen Materials zu orientiren. Das Bedürfniß einer systematischen Uebersicht über dasselbe, war ganz besonders deßhalb vorhanden, weil nach Artikel 40 der deutschen Reichsverfassung ein großer Theil der vertragsmäßigen und sonst vereinbarten Bestimmungen und Vorschriften aus der Zeit des Zollvereins auch heute noch geltendes Recht im Reiche ist. Es war sehr er¬ wünscht, daß ein Sachverständiger einmal alles das zusammenfasse, ordne und übersichtlich uns vorlege. In keine bessere Hand hätte diese Arbeit fallen können, als in die des Herrn Otto von Aufseß, des ältesten Sohnes des bekannten Patrioten und Gründers des Germanischen Museums, des verstor¬ benen Freiherrn Hans von Aufseß. Aus bayerischem Justiz- und Staatsdienst hervorgegangen, nimmt er seit einer Reihe von Jahren in der allgemeinen deutschen Zollverwaltung eine angesehene und hervorragende Stellung ein; mit allen Obliegenheiten des Dienstes vertraut, hat er die großen Gesichts¬ punkte für eine das Ganze umfassende Verwaltung sich zu bewahren verstan¬ den. Dieß Werk zeugt vor der juristischen und politischen Bildung seines Verfassers: überall fühlt man den tüchtigen Praktiker, den erfahrenen Mann der höheren Verwaltung heraus. In der Einleitung giebt uns der Verfasser einen kurzen Ueberblick über die Geschichte des Zollvereins. Die ausgedehnte Literatur ist mit Geschick und Verständniß benutzt; natürlich geht Aufseß nicht in die Details ein und ver¬ sucht nicht die in den letzten Jahren geführten Controversen durch neue Be¬ handlung weiterzuführen: auf die vornehmlichsten Resultate beschränkt sich sein Referat. Er war nicht in der Lage, die neuen Aufschlüsse zu benutzen, *) Die Zölle und Verbrauchssteuern und die vertragsmäßigen auswärtigen Han¬ delsbeziehungen des deutschen Reiches. Vom Standpunkte der Volkswirthschaft und Verwal¬ tung historisch.dogmatisch dargestellt von Otto Freih. von Aufseß, Zollvereinsbevollmäch- tigter für Ost- und Westpreußen und tgi. bayer. Oberzollrath. Leipzig, Verlag von G. Hirth 1873. Grenzboten I. 1873. 59

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341817_128991/473>, abgerufen am 24.08.2024.