Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

man ein durchweg nach der Höhe der Grundsteuer abgestuftes Stimmrecht
einführen und man brauchte gar keine besonderen Wahlverbände, oder höch¬
stens einen Wahlverband der Städte und einen des Landes. Die Abweichung
der jetzigen Vorlage in Betreff des Unterscheidungsmerkmals von dem in der
vorjährigen Session gefaßten Beschluß des Abgeordnetenhauses hat übrigens
so wenig grundsätzliche Bedeutung, daß ich sie in dem vorigen Brief gar
nicht zu erwähnen für nöthig hielt. Denn, wie auch von mehreren Rednern
hervorgehoben wurde, ist sehr die Frage, ob die Aufnahme fast alles selbst¬
ständigen, d. i. nicht in Gemeinden belegenen Grundbesitzes in den Wahlverband
der großen Grundbesitzer dem Einfluß des liberalen Elements auf den Kreis¬
tagen zu Gute kommen würde. Der Vorschlag der jetzigen Regierungsvorlage
ist also weder liberal noch illiberal, sondern einfach sachgemäß, so lang man
an der gesonderten Abstimmung zweier Grundbesitzklassen festhält.

Am 21. November stand die Prüfung und Entlastung der Staatsregie¬
rung wegen der Staatshaushaltsrechnung für das Jahr 1868 mit den Be¬
merkungen der Abrechnungskammer zu Berathung. Die Vorlage gab dem
Herrn Abgeordneten E. Richter die erwünschte Gelegenheit, in der bekannten
blasphemischen Weise die geachtetsten Institutionen und Persönlichkeiten des
preußischen Staates herabzuziehen. Er sprach davon, daß die Oberrechnungs-
kammer die Schnupftabaksdose des Grafen Moltke revidire, während er im
Uebrigen ihre Arbeit als lodderig bezeichnete. Das Verehrungswerthe und
Große bedarf, wie wir aus Shakespeare wissen, der Clowns, die es vergebens
mit Unglimpf bewerfen müssen, damit es in seiner Unversehrbarkeit erscheine.
Das ist die Rolle des Herrn Richter, die er im Landtag auf ebenso aner-
kennenswerthe Weise versieht, wie im Reichstag Herr' Bebel und seine
Freunde. --

In dem Bericht über die Eröffnung der Session machte ich auf die be¬
deutenden Vorlagen aufmerksam, die in Aussicht standen. Mehrere derselben
sind nun eingegangen. Gleichzeitig mit der Kreisordnung brachte der Minister
des Innern ein Gesetz über die Ausstattung der Provinzialgemeinden mit
besonderen Fonds ein. Schon in der zweiten Sitzung des Abgeordnetenhauses
am 13. November war ein Schreiben des Staatsministeriums an den Prä¬
sidenten des Hauses verlesen worden, worin das Staatsministerium anzeigt,
daß nach Annahme der neuen, für jeden Gesetzentwurf drei Lesungen statu-
irenden Geschäftsordnung das Staatsministerium die Gesetzvorlagen ins künftige
in der Regel dem Präsidium schriftlich zugehen lassen werde. Die einleitende
Befürwortung durch den betreffenden Minister wird von nun an in der Regel
bei der ersten Lesung stattfinden, welche darüber zu entscheiden bestimmt ist,
ob die Speeialberathung sofort im ganzen Hause stattfinden soll, oder ob der
Entwurf zuvor an eine Commission zu verweisen ist.

Unter der neuen Form sind bisher eingebracht worden: der Gesetzentwurf
betreffend die Abänderung der Klassensteuer und der klassificirten Einkommen¬
steuer; ferner seitens des Cultusminister ein Gesetzentwurf von der höchsten
Bedeutung, betreffend die Grenzen des Rechts auf den Gebrauch der kirchlichen
Straf- und Zuchtmittel, und andere mehr technische Gesetzvorlagen. Die Er¬
läuterung aller dieser Entwürfe versparen wir auf den Zeitpunkt, wo sie zur
Berathung kommen, demnach die Erläuterung zugleich dem Verständniß der
v--r. Verhandlungen dient.




man ein durchweg nach der Höhe der Grundsteuer abgestuftes Stimmrecht
einführen und man brauchte gar keine besonderen Wahlverbände, oder höch¬
stens einen Wahlverband der Städte und einen des Landes. Die Abweichung
der jetzigen Vorlage in Betreff des Unterscheidungsmerkmals von dem in der
vorjährigen Session gefaßten Beschluß des Abgeordnetenhauses hat übrigens
so wenig grundsätzliche Bedeutung, daß ich sie in dem vorigen Brief gar
nicht zu erwähnen für nöthig hielt. Denn, wie auch von mehreren Rednern
hervorgehoben wurde, ist sehr die Frage, ob die Aufnahme fast alles selbst¬
ständigen, d. i. nicht in Gemeinden belegenen Grundbesitzes in den Wahlverband
der großen Grundbesitzer dem Einfluß des liberalen Elements auf den Kreis¬
tagen zu Gute kommen würde. Der Vorschlag der jetzigen Regierungsvorlage
ist also weder liberal noch illiberal, sondern einfach sachgemäß, so lang man
an der gesonderten Abstimmung zweier Grundbesitzklassen festhält.

Am 21. November stand die Prüfung und Entlastung der Staatsregie¬
rung wegen der Staatshaushaltsrechnung für das Jahr 1868 mit den Be¬
merkungen der Abrechnungskammer zu Berathung. Die Vorlage gab dem
Herrn Abgeordneten E. Richter die erwünschte Gelegenheit, in der bekannten
blasphemischen Weise die geachtetsten Institutionen und Persönlichkeiten des
preußischen Staates herabzuziehen. Er sprach davon, daß die Oberrechnungs-
kammer die Schnupftabaksdose des Grafen Moltke revidire, während er im
Uebrigen ihre Arbeit als lodderig bezeichnete. Das Verehrungswerthe und
Große bedarf, wie wir aus Shakespeare wissen, der Clowns, die es vergebens
mit Unglimpf bewerfen müssen, damit es in seiner Unversehrbarkeit erscheine.
Das ist die Rolle des Herrn Richter, die er im Landtag auf ebenso aner-
kennenswerthe Weise versieht, wie im Reichstag Herr' Bebel und seine
Freunde. —

In dem Bericht über die Eröffnung der Session machte ich auf die be¬
deutenden Vorlagen aufmerksam, die in Aussicht standen. Mehrere derselben
sind nun eingegangen. Gleichzeitig mit der Kreisordnung brachte der Minister
des Innern ein Gesetz über die Ausstattung der Provinzialgemeinden mit
besonderen Fonds ein. Schon in der zweiten Sitzung des Abgeordnetenhauses
am 13. November war ein Schreiben des Staatsministeriums an den Prä¬
sidenten des Hauses verlesen worden, worin das Staatsministerium anzeigt,
daß nach Annahme der neuen, für jeden Gesetzentwurf drei Lesungen statu-
irenden Geschäftsordnung das Staatsministerium die Gesetzvorlagen ins künftige
in der Regel dem Präsidium schriftlich zugehen lassen werde. Die einleitende
Befürwortung durch den betreffenden Minister wird von nun an in der Regel
bei der ersten Lesung stattfinden, welche darüber zu entscheiden bestimmt ist,
ob die Speeialberathung sofort im ganzen Hause stattfinden soll, oder ob der
Entwurf zuvor an eine Commission zu verweisen ist.

Unter der neuen Form sind bisher eingebracht worden: der Gesetzentwurf
betreffend die Abänderung der Klassensteuer und der klassificirten Einkommen¬
steuer; ferner seitens des Cultusminister ein Gesetzentwurf von der höchsten
Bedeutung, betreffend die Grenzen des Rechts auf den Gebrauch der kirchlichen
Straf- und Zuchtmittel, und andere mehr technische Gesetzvorlagen. Die Er¬
läuterung aller dieser Entwürfe versparen wir auf den Zeitpunkt, wo sie zur
Berathung kommen, demnach die Erläuterung zugleich dem Verständniß der
v—r. Verhandlungen dient.




<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0407" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/128861"/>
          <p xml:id="ID_1315" prev="#ID_1314"> man ein durchweg nach der Höhe der Grundsteuer abgestuftes Stimmrecht<lb/>
einführen und man brauchte gar keine besonderen Wahlverbände, oder höch¬<lb/>
stens einen Wahlverband der Städte und einen des Landes. Die Abweichung<lb/>
der jetzigen Vorlage in Betreff des Unterscheidungsmerkmals von dem in der<lb/>
vorjährigen Session gefaßten Beschluß des Abgeordnetenhauses hat übrigens<lb/>
so wenig grundsätzliche Bedeutung, daß ich sie in dem vorigen Brief gar<lb/>
nicht zu erwähnen für nöthig hielt. Denn, wie auch von mehreren Rednern<lb/>
hervorgehoben wurde, ist sehr die Frage, ob die Aufnahme fast alles selbst¬<lb/>
ständigen, d. i. nicht in Gemeinden belegenen Grundbesitzes in den Wahlverband<lb/>
der großen Grundbesitzer dem Einfluß des liberalen Elements auf den Kreis¬<lb/>
tagen zu Gute kommen würde. Der Vorschlag der jetzigen Regierungsvorlage<lb/>
ist also weder liberal noch illiberal, sondern einfach sachgemäß, so lang man<lb/>
an der gesonderten Abstimmung zweier Grundbesitzklassen festhält.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1316"> Am 21. November stand die Prüfung und Entlastung der Staatsregie¬<lb/>
rung wegen der Staatshaushaltsrechnung für das Jahr 1868 mit den Be¬<lb/>
merkungen der Abrechnungskammer zu Berathung. Die Vorlage gab dem<lb/>
Herrn Abgeordneten E. Richter die erwünschte Gelegenheit, in der bekannten<lb/>
blasphemischen Weise die geachtetsten Institutionen und Persönlichkeiten des<lb/>
preußischen Staates herabzuziehen. Er sprach davon, daß die Oberrechnungs-<lb/>
kammer die Schnupftabaksdose des Grafen Moltke revidire, während er im<lb/>
Uebrigen ihre Arbeit als lodderig bezeichnete. Das Verehrungswerthe und<lb/>
Große bedarf, wie wir aus Shakespeare wissen, der Clowns, die es vergebens<lb/>
mit Unglimpf bewerfen müssen, damit es in seiner Unversehrbarkeit erscheine.<lb/>
Das ist die Rolle des Herrn Richter, die er im Landtag auf ebenso aner-<lb/>
kennenswerthe Weise versieht, wie im Reichstag Herr' Bebel und seine<lb/>
Freunde. &#x2014;</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1317"> In dem Bericht über die Eröffnung der Session machte ich auf die be¬<lb/>
deutenden Vorlagen aufmerksam, die in Aussicht standen. Mehrere derselben<lb/>
sind nun eingegangen. Gleichzeitig mit der Kreisordnung brachte der Minister<lb/>
des Innern ein Gesetz über die Ausstattung der Provinzialgemeinden mit<lb/>
besonderen Fonds ein. Schon in der zweiten Sitzung des Abgeordnetenhauses<lb/>
am 13. November war ein Schreiben des Staatsministeriums an den Prä¬<lb/>
sidenten des Hauses verlesen worden, worin das Staatsministerium anzeigt,<lb/>
daß nach Annahme der neuen, für jeden Gesetzentwurf drei Lesungen statu-<lb/>
irenden Geschäftsordnung das Staatsministerium die Gesetzvorlagen ins künftige<lb/>
in der Regel dem Präsidium schriftlich zugehen lassen werde. Die einleitende<lb/>
Befürwortung durch den betreffenden Minister wird von nun an in der Regel<lb/>
bei der ersten Lesung stattfinden, welche darüber zu entscheiden bestimmt ist,<lb/>
ob die Speeialberathung sofort im ganzen Hause stattfinden soll, oder ob der<lb/>
Entwurf zuvor an eine Commission zu verweisen ist.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1318"> Unter der neuen Form sind bisher eingebracht worden: der Gesetzentwurf<lb/>
betreffend die Abänderung der Klassensteuer und der klassificirten Einkommen¬<lb/>
steuer; ferner seitens des Cultusminister ein Gesetzentwurf von der höchsten<lb/>
Bedeutung, betreffend die Grenzen des Rechts auf den Gebrauch der kirchlichen<lb/>
Straf- und Zuchtmittel, und andere mehr technische Gesetzvorlagen. Die Er¬<lb/>
läuterung aller dieser Entwürfe versparen wir auf den Zeitpunkt, wo sie zur<lb/>
Berathung kommen, demnach die Erläuterung zugleich dem Verständniß der<lb/><note type="byline"> v&#x2014;r.</note> Verhandlungen dient. </p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0407] man ein durchweg nach der Höhe der Grundsteuer abgestuftes Stimmrecht einführen und man brauchte gar keine besonderen Wahlverbände, oder höch¬ stens einen Wahlverband der Städte und einen des Landes. Die Abweichung der jetzigen Vorlage in Betreff des Unterscheidungsmerkmals von dem in der vorjährigen Session gefaßten Beschluß des Abgeordnetenhauses hat übrigens so wenig grundsätzliche Bedeutung, daß ich sie in dem vorigen Brief gar nicht zu erwähnen für nöthig hielt. Denn, wie auch von mehreren Rednern hervorgehoben wurde, ist sehr die Frage, ob die Aufnahme fast alles selbst¬ ständigen, d. i. nicht in Gemeinden belegenen Grundbesitzes in den Wahlverband der großen Grundbesitzer dem Einfluß des liberalen Elements auf den Kreis¬ tagen zu Gute kommen würde. Der Vorschlag der jetzigen Regierungsvorlage ist also weder liberal noch illiberal, sondern einfach sachgemäß, so lang man an der gesonderten Abstimmung zweier Grundbesitzklassen festhält. Am 21. November stand die Prüfung und Entlastung der Staatsregie¬ rung wegen der Staatshaushaltsrechnung für das Jahr 1868 mit den Be¬ merkungen der Abrechnungskammer zu Berathung. Die Vorlage gab dem Herrn Abgeordneten E. Richter die erwünschte Gelegenheit, in der bekannten blasphemischen Weise die geachtetsten Institutionen und Persönlichkeiten des preußischen Staates herabzuziehen. Er sprach davon, daß die Oberrechnungs- kammer die Schnupftabaksdose des Grafen Moltke revidire, während er im Uebrigen ihre Arbeit als lodderig bezeichnete. Das Verehrungswerthe und Große bedarf, wie wir aus Shakespeare wissen, der Clowns, die es vergebens mit Unglimpf bewerfen müssen, damit es in seiner Unversehrbarkeit erscheine. Das ist die Rolle des Herrn Richter, die er im Landtag auf ebenso aner- kennenswerthe Weise versieht, wie im Reichstag Herr' Bebel und seine Freunde. — In dem Bericht über die Eröffnung der Session machte ich auf die be¬ deutenden Vorlagen aufmerksam, die in Aussicht standen. Mehrere derselben sind nun eingegangen. Gleichzeitig mit der Kreisordnung brachte der Minister des Innern ein Gesetz über die Ausstattung der Provinzialgemeinden mit besonderen Fonds ein. Schon in der zweiten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 13. November war ein Schreiben des Staatsministeriums an den Prä¬ sidenten des Hauses verlesen worden, worin das Staatsministerium anzeigt, daß nach Annahme der neuen, für jeden Gesetzentwurf drei Lesungen statu- irenden Geschäftsordnung das Staatsministerium die Gesetzvorlagen ins künftige in der Regel dem Präsidium schriftlich zugehen lassen werde. Die einleitende Befürwortung durch den betreffenden Minister wird von nun an in der Regel bei der ersten Lesung stattfinden, welche darüber zu entscheiden bestimmt ist, ob die Speeialberathung sofort im ganzen Hause stattfinden soll, oder ob der Entwurf zuvor an eine Commission zu verweisen ist. Unter der neuen Form sind bisher eingebracht worden: der Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der Klassensteuer und der klassificirten Einkommen¬ steuer; ferner seitens des Cultusminister ein Gesetzentwurf von der höchsten Bedeutung, betreffend die Grenzen des Rechts auf den Gebrauch der kirchlichen Straf- und Zuchtmittel, und andere mehr technische Gesetzvorlagen. Die Er¬ läuterung aller dieser Entwürfe versparen wir auf den Zeitpunkt, wo sie zur Berathung kommen, demnach die Erläuterung zugleich dem Verständniß der v—r. Verhandlungen dient.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/407
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/407>, abgerufen am 30.06.2024.