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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

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vom Throne gleitenden Imperator die Grenzen von 1792 angeboten worden
waren, schrieb dieser an seinen Bruder"), den König Joseph: "8i .j'avais
sign6 los aneiennss limites, ^'aurais couru aux armes äsux ans am es,
et j'aurais an a la nation pus es n'Stall point uns paix, qus
^'avaig si^n^, mais uns Kapitulation!" Genau ebenso denkt jetzt,
da Deutschland den alten Raub, Lothringen und Elsaß, zurückgenommen
hat, das ganze französische Volk, und so tief zerklüftet von Parteiwuth und
socialen Gegensätzen es auch sonst erscheint: in jenem Verlangen nach Revendi-
cation und Revanche sind seine Weisen wie seine Narren -- Renan wie
Victor Hugo -- Eins.

Von diesem, und von keinem anderen Standpunkte aus ist die Reorgani¬
sation des französischen Heerwesens zu betrachten.

Die Grundlage der künftigen militärischen Organisation Frankreichs soll
in einer neuen loi militairs gelegt werden, welche aus einem Rekrutirungs-
gesetze und einem Organisationsgesetze bestehen wird, von denen das erstere
im Mai 1872 zur Berathung in der Nationalversammlung gelangte.

Das Rekrutirungsgesetz besteht aus 80 Artikeln und zerfällt in
folgende fünf Titel:

I. Titel: Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1 bis 7.) -- II. Titel: Von
der Aushebung, (clos axpols Art. 8 bis 35.) 1. Abschnitt: Von der Auf¬
stellung der Grundlisten und von der Loosung (Art. 1 bis 15). 2. Abschnitt: Bon
den Exemptionen, den Dispensationen und den Zurückstellungen. (Art. 16 bis 26).
3. Abschnitt: Bon den Nevisivns-Behörden und den Cantonlisten für die Rekrutirung.
(Art. 27 bis 32.) 4. Abschnitt: Von den Departements-Matrikeln. (Art. 33 bis 35.)
-- III. Titel: Vom Militärdienst. (Art. 36 bis 45.) -- IV. Titel: Vom frei¬
willigen Eintritt, vom freiwilligen Weiterdienen (renZaZomont) und
von dem einjährig freiwilligen Dienst (onZaZomeut oonäitioiuzl ä'un an).
(Art. 49 bis 58.) -- V. Strafbestimmungen. (Art. 59 bis 68.) -- Am Schluß
folgen: Besondere Bestimmungen (Art. 69 bis 73) und Uebergangs-Be-
stimmungen. (Art. 74 bis 80.)

Am 27. Mai 1872 begann die Nationalversammlung die Berathung
des Nekrutirungsgesetzes. Als Einleitung der Generaldebatte
richtete General Chanzy folgende Mahnung an die Versammlung:

"Der Präsident der Republik machte uns neulich darauf aufmerksam, daß es nicht
gut sei, die heute zu verhandelnden Fragen leidenschaftlich zu erörtern, da Europa das
Auge auf uns gerichtet habe. Ich glaube, daß es nützlich ist, an diesen weisen Rath
zu erinnern. Seit einem Jahre hat die Commission das Gesetz ausgearbeitet, alle Welt
ist einig; ich bitte die Versammlung die Debatte so viel als möglich abzukürzen."

Der erste Redner von Bedeutung war General Trochu. Er entrollte
ein Bild der Zustände, an denen Frankreich im Kriege 1870 zu Grunde ge-



-) d. d. 18. Febr. 1814.

vom Throne gleitenden Imperator die Grenzen von 1792 angeboten worden
waren, schrieb dieser an seinen Bruder"), den König Joseph: „8i .j'avais
sign6 los aneiennss limites, ^'aurais couru aux armes äsux ans am es,
et j'aurais an a la nation pus es n'Stall point uns paix, qus
^'avaig si^n^, mais uns Kapitulation!" Genau ebenso denkt jetzt,
da Deutschland den alten Raub, Lothringen und Elsaß, zurückgenommen
hat, das ganze französische Volk, und so tief zerklüftet von Parteiwuth und
socialen Gegensätzen es auch sonst erscheint: in jenem Verlangen nach Revendi-
cation und Revanche sind seine Weisen wie seine Narren — Renan wie
Victor Hugo — Eins.

Von diesem, und von keinem anderen Standpunkte aus ist die Reorgani¬
sation des französischen Heerwesens zu betrachten.

Die Grundlage der künftigen militärischen Organisation Frankreichs soll
in einer neuen loi militairs gelegt werden, welche aus einem Rekrutirungs-
gesetze und einem Organisationsgesetze bestehen wird, von denen das erstere
im Mai 1872 zur Berathung in der Nationalversammlung gelangte.

Das Rekrutirungsgesetz besteht aus 80 Artikeln und zerfällt in
folgende fünf Titel:

I. Titel: Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1 bis 7.) — II. Titel: Von
der Aushebung, (clos axpols Art. 8 bis 35.) 1. Abschnitt: Von der Auf¬
stellung der Grundlisten und von der Loosung (Art. 1 bis 15). 2. Abschnitt: Bon
den Exemptionen, den Dispensationen und den Zurückstellungen. (Art. 16 bis 26).
3. Abschnitt: Bon den Nevisivns-Behörden und den Cantonlisten für die Rekrutirung.
(Art. 27 bis 32.) 4. Abschnitt: Von den Departements-Matrikeln. (Art. 33 bis 35.)
— III. Titel: Vom Militärdienst. (Art. 36 bis 45.) — IV. Titel: Vom frei¬
willigen Eintritt, vom freiwilligen Weiterdienen (renZaZomont) und
von dem einjährig freiwilligen Dienst (onZaZomeut oonäitioiuzl ä'un an).
(Art. 49 bis 58.) — V. Strafbestimmungen. (Art. 59 bis 68.) — Am Schluß
folgen: Besondere Bestimmungen (Art. 69 bis 73) und Uebergangs-Be-
stimmungen. (Art. 74 bis 80.)

Am 27. Mai 1872 begann die Nationalversammlung die Berathung
des Nekrutirungsgesetzes. Als Einleitung der Generaldebatte
richtete General Chanzy folgende Mahnung an die Versammlung:

„Der Präsident der Republik machte uns neulich darauf aufmerksam, daß es nicht
gut sei, die heute zu verhandelnden Fragen leidenschaftlich zu erörtern, da Europa das
Auge auf uns gerichtet habe. Ich glaube, daß es nützlich ist, an diesen weisen Rath
zu erinnern. Seit einem Jahre hat die Commission das Gesetz ausgearbeitet, alle Welt
ist einig; ich bitte die Versammlung die Debatte so viel als möglich abzukürzen."

Der erste Redner von Bedeutung war General Trochu. Er entrollte
ein Bild der Zustände, an denen Frankreich im Kriege 1870 zu Grunde ge-



-) d. d. 18. Febr. 1814.
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[0260] vom Throne gleitenden Imperator die Grenzen von 1792 angeboten worden waren, schrieb dieser an seinen Bruder"), den König Joseph: „8i .j'avais sign6 los aneiennss limites, ^'aurais couru aux armes äsux ans am es, et j'aurais an a la nation pus es n'Stall point uns paix, qus ^'avaig si^n^, mais uns Kapitulation!" Genau ebenso denkt jetzt, da Deutschland den alten Raub, Lothringen und Elsaß, zurückgenommen hat, das ganze französische Volk, und so tief zerklüftet von Parteiwuth und socialen Gegensätzen es auch sonst erscheint: in jenem Verlangen nach Revendi- cation und Revanche sind seine Weisen wie seine Narren — Renan wie Victor Hugo — Eins. Von diesem, und von keinem anderen Standpunkte aus ist die Reorgani¬ sation des französischen Heerwesens zu betrachten. Die Grundlage der künftigen militärischen Organisation Frankreichs soll in einer neuen loi militairs gelegt werden, welche aus einem Rekrutirungs- gesetze und einem Organisationsgesetze bestehen wird, von denen das erstere im Mai 1872 zur Berathung in der Nationalversammlung gelangte. Das Rekrutirungsgesetz besteht aus 80 Artikeln und zerfällt in folgende fünf Titel: I. Titel: Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1 bis 7.) — II. Titel: Von der Aushebung, (clos axpols Art. 8 bis 35.) 1. Abschnitt: Von der Auf¬ stellung der Grundlisten und von der Loosung (Art. 1 bis 15). 2. Abschnitt: Bon den Exemptionen, den Dispensationen und den Zurückstellungen. (Art. 16 bis 26). 3. Abschnitt: Bon den Nevisivns-Behörden und den Cantonlisten für die Rekrutirung. (Art. 27 bis 32.) 4. Abschnitt: Von den Departements-Matrikeln. (Art. 33 bis 35.) — III. Titel: Vom Militärdienst. (Art. 36 bis 45.) — IV. Titel: Vom frei¬ willigen Eintritt, vom freiwilligen Weiterdienen (renZaZomont) und von dem einjährig freiwilligen Dienst (onZaZomeut oonäitioiuzl ä'un an). (Art. 49 bis 58.) — V. Strafbestimmungen. (Art. 59 bis 68.) — Am Schluß folgen: Besondere Bestimmungen (Art. 69 bis 73) und Uebergangs-Be- stimmungen. (Art. 74 bis 80.) Am 27. Mai 1872 begann die Nationalversammlung die Berathung des Nekrutirungsgesetzes. Als Einleitung der Generaldebatte richtete General Chanzy folgende Mahnung an die Versammlung: „Der Präsident der Republik machte uns neulich darauf aufmerksam, daß es nicht gut sei, die heute zu verhandelnden Fragen leidenschaftlich zu erörtern, da Europa das Auge auf uns gerichtet habe. Ich glaube, daß es nützlich ist, an diesen weisen Rath zu erinnern. Seit einem Jahre hat die Commission das Gesetz ausgearbeitet, alle Welt ist einig; ich bitte die Versammlung die Debatte so viel als möglich abzukürzen." Der erste Redner von Bedeutung war General Trochu. Er entrollte ein Bild der Zustände, an denen Frankreich im Kriege 1870 zu Grunde ge- -) d. d. 18. Febr. 1814.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/260>, abgerufen am 30.06.2024.