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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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Centrum münden, auf den Centralrath, dem im Princip der Congreß jedes
Jahr für das folgende seinen Sitz anweisen soll, der aber vom ersten Tage
an sich in London niedergelassen hat, wo der Bund gestiftet wurde, und der
dort wahrscheinlich für immer bleiben wird.

"Der Generalrats," sagt Testut, "soll jedem Congreß öffentlich einen Be¬
richt über die Arbeiten des Jahres vorlegen; er soll Beziehungen mit den ver¬
schiedenen Arbeitergenossenschaften anknüpfen, die Fragen, welche ihm durch
die Section unterbreitet werden, prüfen und, wenn sie von allgemeinem Jn>
teresse sind, sorgen, daß sie auf dem nächsten Kongresse besprochen werden.
Er ist beauftragt mit der Organisation der Congresse, und zu diesem Zweck
soll er im Voraus das Programm veröffentlichen und es allen Sectionen
durch Vermittelung ihrer correspondirenden Secretäre zur Kenntniß bringen.
Er ist gehalten, den Zustand der arbeitenden Classen in allen Ländern, die
Lage der Cooperativ-Gesellschaften, die Höhe der Löhne, die Beitritte, welche
erfolgt sind, die Arbeitseinstellungen, welche ausgebrochen, die Ergebnisse,
welche erreicht worden u, d. bekannt zu machen. Zu diesem Zweck wird dem
Secretär jeder Section eine schriftliche Mittheilung zugesandt, die in den
Blättern der Internationale reproducirt wird. Vollzieht sich eine wichtige
Thatsache der Art, daß sie die Zukunft des Bundes bedroht oder den Cha¬
rakter desselben ändert, handelt es sich um Angriffe gegen ihn oder gilt es,
einen großen Schlag zu führen, so veröffentlicht der Generalrats Manifeste,
die in mehreren tausend Exemplaren abgezogen, in alle Sprachen übersetzt und
in allen Mittelpunkten der Arbeiterwelt verbreitet werden. Diese Manifeste
endigen immer mit der Formel: Im Namen des Generalrathes des interna¬
tionalen Arbeiterbundes, und sind von allen Secretären desselben unterzeichnet."

Der Generalrats ist serner beauftragt, alle Documente, die ihm mitge¬
theilt werden, zu sammeln. Er ist berechtigt, die Beschlüsse des Congresses
auszuführen. Er ist Richter über die Meinungsverschiedenheiten, welche sich
zwischen den Sectionen oder Mitgliedern der Internationale erheben können;
doch kann von seiner Entscheidung an den Congreß appellirt werden. "Er ent¬
scheidet stets nach einem Bericht, den ein Ehrenrath erstattet. Der General¬
rats ist, wie die Statuten sägen, jedes Jahr durch den Congreß zu ernennen.
In Wahrheit aber hat sich seine Zusammensetzung seit Gründung des Bundes
nicht merklich verändert, und die Leute, welche sich in denselben wählen zu
lassen wissen, sind immer die, welche die erste Idee des Bundes gehabt haben,
welche ihn geschaffen haben, und welche ihn stets zu ihrer persönlichen, ja
vielleicht zur Verfügung irgend eines anderen größeren Führers halten, der
sich im Dunkeln verbirgt, und dessen geheimen Plänen die arglose und ein¬
fältige Masse der Bundesglieder wahrscheinlich zu gewissen Stunden dient,
ohne zu wissen, wem sie gehorcht.


Centrum münden, auf den Centralrath, dem im Princip der Congreß jedes
Jahr für das folgende seinen Sitz anweisen soll, der aber vom ersten Tage
an sich in London niedergelassen hat, wo der Bund gestiftet wurde, und der
dort wahrscheinlich für immer bleiben wird.

„Der Generalrats," sagt Testut, „soll jedem Congreß öffentlich einen Be¬
richt über die Arbeiten des Jahres vorlegen; er soll Beziehungen mit den ver¬
schiedenen Arbeitergenossenschaften anknüpfen, die Fragen, welche ihm durch
die Section unterbreitet werden, prüfen und, wenn sie von allgemeinem Jn>
teresse sind, sorgen, daß sie auf dem nächsten Kongresse besprochen werden.
Er ist beauftragt mit der Organisation der Congresse, und zu diesem Zweck
soll er im Voraus das Programm veröffentlichen und es allen Sectionen
durch Vermittelung ihrer correspondirenden Secretäre zur Kenntniß bringen.
Er ist gehalten, den Zustand der arbeitenden Classen in allen Ländern, die
Lage der Cooperativ-Gesellschaften, die Höhe der Löhne, die Beitritte, welche
erfolgt sind, die Arbeitseinstellungen, welche ausgebrochen, die Ergebnisse,
welche erreicht worden u, d. bekannt zu machen. Zu diesem Zweck wird dem
Secretär jeder Section eine schriftliche Mittheilung zugesandt, die in den
Blättern der Internationale reproducirt wird. Vollzieht sich eine wichtige
Thatsache der Art, daß sie die Zukunft des Bundes bedroht oder den Cha¬
rakter desselben ändert, handelt es sich um Angriffe gegen ihn oder gilt es,
einen großen Schlag zu führen, so veröffentlicht der Generalrats Manifeste,
die in mehreren tausend Exemplaren abgezogen, in alle Sprachen übersetzt und
in allen Mittelpunkten der Arbeiterwelt verbreitet werden. Diese Manifeste
endigen immer mit der Formel: Im Namen des Generalrathes des interna¬
tionalen Arbeiterbundes, und sind von allen Secretären desselben unterzeichnet."

Der Generalrats ist serner beauftragt, alle Documente, die ihm mitge¬
theilt werden, zu sammeln. Er ist berechtigt, die Beschlüsse des Congresses
auszuführen. Er ist Richter über die Meinungsverschiedenheiten, welche sich
zwischen den Sectionen oder Mitgliedern der Internationale erheben können;
doch kann von seiner Entscheidung an den Congreß appellirt werden. "Er ent¬
scheidet stets nach einem Bericht, den ein Ehrenrath erstattet. Der General¬
rats ist, wie die Statuten sägen, jedes Jahr durch den Congreß zu ernennen.
In Wahrheit aber hat sich seine Zusammensetzung seit Gründung des Bundes
nicht merklich verändert, und die Leute, welche sich in denselben wählen zu
lassen wissen, sind immer die, welche die erste Idee des Bundes gehabt haben,
welche ihn geschaffen haben, und welche ihn stets zu ihrer persönlichen, ja
vielleicht zur Verfügung irgend eines anderen größeren Führers halten, der
sich im Dunkeln verbirgt, und dessen geheimen Plänen die arglose und ein¬
fältige Masse der Bundesglieder wahrscheinlich zu gewissen Stunden dient,
ohne zu wissen, wem sie gehorcht.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/27>, abgerufen am 22.07.2024.