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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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einen solchen nur, wenn die Zunahme der Sectionen es nöthig macht, einen
gemeinschaftlichen Mittelpunkt des Handelns zu haben. Sobald an einem
Orte ein Föderalrath existirt, ist er es allein, der vermittelst des correspon-
direnden Secretärs die schriftliche Verbindung mit dem Generalrats unter¬
hält. Zwei Briefe aus dem Jahre 1867, von denen der erste an verschiedene
demokratische Blätter, der zweite an das "Journal des De'half" gerichtet
waren, und unter denen sich die Namen Tolain, Varlin und Fribourg be¬
fanden, die sich alle drei als ,Correspondenten" unterzeichneten, lassen uns
annehmen, daß diese correspondirenden Secretäre zugleich die Aufgabe haben,
die Beziehungen des Bundes zur Presse zu pflegen.

"Haben die verschiedenen Föderationen in jedem Lande einen gemeinsamen
Mittelpunkt?" fragt Villetard, und er antwortet darauf: "Das ist kaum
zweifelhaft, und in Betreff Frankreichs haben wir nur zu deutlich gesehen, mit .
welcher Einmüthigkeit die Gesellschaft Ordre parirt. Doch scheint es nicht,
daß diese nationalen Centren allenthalben offen anerkannt wären. Während
wir sehen, daß es in Belgien einen "belgischen Centralrath" gibt, welcher der
Mittelpunkt ist, in welchen alle Föderationen des Landes gleichsam münden,
sind die Behörden, welche mit der Führung der drei unter dem Kaiserreich
gegen den Bund angestrengten Processe beauftragt waren, nicht im Stande
gewesen, unter den vielen wichtigen Schriftstücken, die sie mit Beschlag belegt
hatten, auch nur ein einziges zu entdecken, welches die Existenz eines dirigiren-
den Rathes für ganz Frankreich festgestellt hätte. Das Werk Testut's ent¬
hält ein Document, welches bis dahin noch nicht veröffentlicht war, und
welches von hohem Interesse für diese Frage ist.

Es lautet:

socialdemokratische Republik.

Delegation.

Der Föderalrath der Pariser Sectionen des internationalen Arbeiterbnndcs und die rcvo.
lntionöre Delegation der zwanzig Arrondissements von Paris ertheilen dein Bürger Albert Le"-
blanc, Mitglied der Internationale und Mitglied des Exccntiv-Ausschusses der Delegation der
zwanzig Arrondissements von Paris, Auftrag und Vollmacht bei den Sectionen der Internatio¬
nale und den revolutionären Gruppen der Provinz.

Paris, Februar 1871.

Für den Föderalrath des internationalen Arbeiterbundes: Für die Delegation:


Der Secretär Konstant Martin.
Der Secretiir Henri Goullü.

Aus diesem Schriftstück scheint hervorzugehen, daß der französische Zweig
der Internationale keinen obersten für alle Föderationen ernannten Rath hat,
daß aber der Föderalrath von Paris über die andern Föderationen und
Sectionen des Landes eine thatsächlich, wo nicht rechtlich anerkannte Supre¬
matie ausübt.'

Wie dem auch sei, gewiß ist, daß die Localcomites und die Föderalräthe,
deren Pflichten und Befugnisse wir kennen gelernt haben, auf ein einziges


einen solchen nur, wenn die Zunahme der Sectionen es nöthig macht, einen
gemeinschaftlichen Mittelpunkt des Handelns zu haben. Sobald an einem
Orte ein Föderalrath existirt, ist er es allein, der vermittelst des correspon-
direnden Secretärs die schriftliche Verbindung mit dem Generalrats unter¬
hält. Zwei Briefe aus dem Jahre 1867, von denen der erste an verschiedene
demokratische Blätter, der zweite an das „Journal des De'half" gerichtet
waren, und unter denen sich die Namen Tolain, Varlin und Fribourg be¬
fanden, die sich alle drei als ,Correspondenten" unterzeichneten, lassen uns
annehmen, daß diese correspondirenden Secretäre zugleich die Aufgabe haben,
die Beziehungen des Bundes zur Presse zu pflegen.

„Haben die verschiedenen Föderationen in jedem Lande einen gemeinsamen
Mittelpunkt?" fragt Villetard, und er antwortet darauf: „Das ist kaum
zweifelhaft, und in Betreff Frankreichs haben wir nur zu deutlich gesehen, mit .
welcher Einmüthigkeit die Gesellschaft Ordre parirt. Doch scheint es nicht,
daß diese nationalen Centren allenthalben offen anerkannt wären. Während
wir sehen, daß es in Belgien einen „belgischen Centralrath" gibt, welcher der
Mittelpunkt ist, in welchen alle Föderationen des Landes gleichsam münden,
sind die Behörden, welche mit der Führung der drei unter dem Kaiserreich
gegen den Bund angestrengten Processe beauftragt waren, nicht im Stande
gewesen, unter den vielen wichtigen Schriftstücken, die sie mit Beschlag belegt
hatten, auch nur ein einziges zu entdecken, welches die Existenz eines dirigiren-
den Rathes für ganz Frankreich festgestellt hätte. Das Werk Testut's ent¬
hält ein Document, welches bis dahin noch nicht veröffentlicht war, und
welches von hohem Interesse für diese Frage ist.

Es lautet:

socialdemokratische Republik.

Delegation.

Der Föderalrath der Pariser Sectionen des internationalen Arbeiterbnndcs und die rcvo.
lntionöre Delegation der zwanzig Arrondissements von Paris ertheilen dein Bürger Albert Le"-
blanc, Mitglied der Internationale und Mitglied des Exccntiv-Ausschusses der Delegation der
zwanzig Arrondissements von Paris, Auftrag und Vollmacht bei den Sectionen der Internatio¬
nale und den revolutionären Gruppen der Provinz.

Paris, Februar 1871.

Für den Föderalrath des internationalen Arbeiterbundes: Für die Delegation:


Der Secretär Konstant Martin.
Der Secretiir Henri Goullü.

Aus diesem Schriftstück scheint hervorzugehen, daß der französische Zweig
der Internationale keinen obersten für alle Föderationen ernannten Rath hat,
daß aber der Föderalrath von Paris über die andern Föderationen und
Sectionen des Landes eine thatsächlich, wo nicht rechtlich anerkannte Supre¬
matie ausübt.'

Wie dem auch sei, gewiß ist, daß die Localcomites und die Föderalräthe,
deren Pflichten und Befugnisse wir kennen gelernt haben, auf ein einziges


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/26>, abgerufen am 22.12.2024.