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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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in letzter Lesung genehmigt wurde, regte der Abgeordnete Georgi den Abschluß
eines Nachdrucksvertrages mit der nordamerikanischen Bundesrepublik an. Bei
dieser Gelegenheit bekam der Reichstag aus dem Munde des Abgeordneten
Prince-Smith eine artige Paradoxie zu hören. Herr Prince-Smith bewies:
der sicherste Weg für die Schriftsteller, hohe Honorare zu erlangen, sei die
Freigebung des Nachdrucks. Lediglich dem Nachdruck verdanken Dickens und
Genossen ihre staunenswerthen Honorare. -- Schade, daß Herr Prince-Smith
sein Axiom nicht in einer mathematischen Formel dargestellt hat. Die Auf¬
gabe derselben wäre, zu zeigen, daß der Verleger, welcher in die Herstellungs¬
kosten eines Druckwerkes ein Honorar aufzunehmen hat, welches den Werth
eines Goldfeldes erreicht, im Stande ist, einen billigeren Preis zu stellen, als
der Nachdrucker, der blos Druck und Papier zu beschaffen hat. Es gibt Leute,
die der Meinung sind, unsere deutsche Manchesterschule, deren Verdienste un¬
bestreitbar sind, fange an, etwas gedankenschwach zu werden. Es pflegt so
zu gehen, wenn man auch die besten Grundsätze immer nur mechanisch wieder¬
holt. Das stumpft ab, und das Bedürfniß nach Veränderung macht gelegent¬
lich den Weisen zum Thoren.

In derselben Sitzung wurde das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Reichsbeamten zum ersten Mal gelesen. Der Abgeordnete Wagner-Altenburg
beantragte Folgendes: Da über die Vorlage aus dem Jahre 1870 ein bis
zu H 70 sehr eingehender Commisfivnsbericht, ausgearbeitet auf Veranlassung
des damaligen norddeutschen Reichstages, vorliege, so möge der deutsche Reichs¬
tag unter Benutzung dieser Arbeit den ersten Theil des Gesetzentwurfes bis
zu § 70 im Plenum berathen. Der zweite Theil der Vorlage aber, der von
dem Disciplinarverfahren handelt, möge einer Commission von 14 Mitglie¬
dern überwiesen werden. Der Reichstag hat diesem Antrag gemäß be¬
schlossen.

Am 16. April lag der Gesetzentwurf über die Einrichtung und Befug¬
nisse des Reichsrechnungshofes zur ersten Berathung vor. Der Reichstag
beschloß, die Specialberathung ohne Borbereitung durch eine Commission im
Plenum zu beginnen.

Am 16. April stand ein Antrag des württembergischen Abgeordneten
Elben auf der Tagesordnung: den Reichskanzler aufzufordern, dahin zu
wirken, daß in Zukunft ein gleichzeitiges Tagen von Landtagen mit dem
Reichstage vermieden werde. Dem ursprünglichen Antrag waren sogleich Ab-
änderungsanträge zur Seite getreten, welche die Bestimmung eines unabänder¬
lichen Anfangstermines für den Reichstag bezweckten, in der Wahl dieses
Termines übrigens auseinander gingen. Sämmtliche Anträge wurden der
Geschäftsordnungs-Commission zur Vorberathung überwiesen. Schließlich wird
sich nichts anderes ausfindig machen lassen, als was wir zu erreichen schon


in letzter Lesung genehmigt wurde, regte der Abgeordnete Georgi den Abschluß
eines Nachdrucksvertrages mit der nordamerikanischen Bundesrepublik an. Bei
dieser Gelegenheit bekam der Reichstag aus dem Munde des Abgeordneten
Prince-Smith eine artige Paradoxie zu hören. Herr Prince-Smith bewies:
der sicherste Weg für die Schriftsteller, hohe Honorare zu erlangen, sei die
Freigebung des Nachdrucks. Lediglich dem Nachdruck verdanken Dickens und
Genossen ihre staunenswerthen Honorare. — Schade, daß Herr Prince-Smith
sein Axiom nicht in einer mathematischen Formel dargestellt hat. Die Auf¬
gabe derselben wäre, zu zeigen, daß der Verleger, welcher in die Herstellungs¬
kosten eines Druckwerkes ein Honorar aufzunehmen hat, welches den Werth
eines Goldfeldes erreicht, im Stande ist, einen billigeren Preis zu stellen, als
der Nachdrucker, der blos Druck und Papier zu beschaffen hat. Es gibt Leute,
die der Meinung sind, unsere deutsche Manchesterschule, deren Verdienste un¬
bestreitbar sind, fange an, etwas gedankenschwach zu werden. Es pflegt so
zu gehen, wenn man auch die besten Grundsätze immer nur mechanisch wieder¬
holt. Das stumpft ab, und das Bedürfniß nach Veränderung macht gelegent¬
lich den Weisen zum Thoren.

In derselben Sitzung wurde das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Reichsbeamten zum ersten Mal gelesen. Der Abgeordnete Wagner-Altenburg
beantragte Folgendes: Da über die Vorlage aus dem Jahre 1870 ein bis
zu H 70 sehr eingehender Commisfivnsbericht, ausgearbeitet auf Veranlassung
des damaligen norddeutschen Reichstages, vorliege, so möge der deutsche Reichs¬
tag unter Benutzung dieser Arbeit den ersten Theil des Gesetzentwurfes bis
zu § 70 im Plenum berathen. Der zweite Theil der Vorlage aber, der von
dem Disciplinarverfahren handelt, möge einer Commission von 14 Mitglie¬
dern überwiesen werden. Der Reichstag hat diesem Antrag gemäß be¬
schlossen.

Am 16. April lag der Gesetzentwurf über die Einrichtung und Befug¬
nisse des Reichsrechnungshofes zur ersten Berathung vor. Der Reichstag
beschloß, die Specialberathung ohne Borbereitung durch eine Commission im
Plenum zu beginnen.

Am 16. April stand ein Antrag des württembergischen Abgeordneten
Elben auf der Tagesordnung: den Reichskanzler aufzufordern, dahin zu
wirken, daß in Zukunft ein gleichzeitiges Tagen von Landtagen mit dem
Reichstage vermieden werde. Dem ursprünglichen Antrag waren sogleich Ab-
änderungsanträge zur Seite getreten, welche die Bestimmung eines unabänder¬
lichen Anfangstermines für den Reichstag bezweckten, in der Wahl dieses
Termines übrigens auseinander gingen. Sämmtliche Anträge wurden der
Geschäftsordnungs-Commission zur Vorberathung überwiesen. Schließlich wird
sich nichts anderes ausfindig machen lassen, als was wir zu erreichen schon


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/207>, abgerufen am 22.12.2024.