Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

empfangen möchten. Sorglich soll er darauf Acht geben, daß die jungen
Herzoge mit Kleidern reinlich und' sauber gehalten und ihre Kleider und Ket¬
ten wohl verwahret werden. Die Gemächer I. F. G. hat er zur rechten
Zeit auf- und zuschließen zu lassen. Niemandem soll gestattet sein, bei nacht¬
schlafender Zeit aus- und einzulaufen.

"Würden sich "sterbende Leuffte", Kriegsnoth und sonst der Arten Tu¬
mult erheben, was I. F. G. in Wittenberg gefährden möchte, so hat der
Hofmeister dies alsobald dem Fürsten Wolfgang zu Anhalt und dem Kur¬
fürsten von Sachsen anzuzeigen und ihren Rath und Gutbedünken zu erholen,
solches auch ungesäumt an den Wolgaster Hof zu berichten.

"Im Fall I. F. G. von den Autoribus etwas dediciret und von ihnen
Verehrung dafür gefordert wird, soll der Hofmeister solches zum Besten ent¬
schuldigen: die Herren seien jung und er habe dessen keinen Befehl empfan¬
gen! Geschehen aber von ansehnlichen bekannten Leuten Dedicationes, so hat
er solche gen Hof gelangen zu lassen und Bescheid zu gewärtigen.

"Nicht weniger soll der Magister I. F. G. in allen christlichen und
fürstlichen Tugenden ernähren und unterweisen, auch mit besonderem Fleiß
darauf sehn, daß sie die Hauptartikel unseres christlichen Glaubens, nach der
prophetischen und apostolischen Lehre und augsburgischen Confession, rein
ohne einige "Corruptelen" zu Grunde lernen und verstehen mögen, derhalben
die Artikuln von der Rechtfertigung, von der Buße, von der Absolution und
von den Sacramenten mit I. F. G. oft repetiren und bei dem Verstände,
wie sie Martinus Lutherus seligen Gedächtnisses erkläret, bleiben lassen.

"Daneben soll der Magister allen Fleiß anwenden, daß I. F. G. etwas
Fruchtbarliches möchten studiren und in Sonderheit reinlich Lateinisch reden
und Schreiben lernen.

"Ferner hat der Magister aus die I. F. G. zugeordneten Edelknaben
fleißig Acht zu geben, daß sie gottesfürchtig und in ihren Studien fleißig
seien, treulich I. F. G. aufwarteten, sich reinlich hielten und zu aller christ¬
lichen Ehrbarkeit schickten, -- dem Hofmeister, wie dem Magister Gehorsam
leisteten, widrigenfalls man sie mit Ruthen streichen und ihres
Dienstes mit Schimpf entlassen solle.

"Bei Vermeidung von Strafe und Ungnade haben die Edelknaben
aufzuwarten, wenn I. F. G. zur Kirche und Universität gehn und insonder¬
heit sollen sich die Truchsessen und Schenken, so zu Tisch dienen, vor den an¬
dern Edelknaben befleißigen, daß sie artig und reinlich lernen aufwarten, --
wenn die Herren fremde Leute haben, sich nicht voll saufen, damit sie von
verständigen Fremden bei ihrem Aufwarten nicht mögen verspottet und ver¬
lacht werden.


empfangen möchten. Sorglich soll er darauf Acht geben, daß die jungen
Herzoge mit Kleidern reinlich und' sauber gehalten und ihre Kleider und Ket¬
ten wohl verwahret werden. Die Gemächer I. F. G. hat er zur rechten
Zeit auf- und zuschließen zu lassen. Niemandem soll gestattet sein, bei nacht¬
schlafender Zeit aus- und einzulaufen.

„Würden sich „sterbende Leuffte", Kriegsnoth und sonst der Arten Tu¬
mult erheben, was I. F. G. in Wittenberg gefährden möchte, so hat der
Hofmeister dies alsobald dem Fürsten Wolfgang zu Anhalt und dem Kur¬
fürsten von Sachsen anzuzeigen und ihren Rath und Gutbedünken zu erholen,
solches auch ungesäumt an den Wolgaster Hof zu berichten.

„Im Fall I. F. G. von den Autoribus etwas dediciret und von ihnen
Verehrung dafür gefordert wird, soll der Hofmeister solches zum Besten ent¬
schuldigen: die Herren seien jung und er habe dessen keinen Befehl empfan¬
gen! Geschehen aber von ansehnlichen bekannten Leuten Dedicationes, so hat
er solche gen Hof gelangen zu lassen und Bescheid zu gewärtigen.

„Nicht weniger soll der Magister I. F. G. in allen christlichen und
fürstlichen Tugenden ernähren und unterweisen, auch mit besonderem Fleiß
darauf sehn, daß sie die Hauptartikel unseres christlichen Glaubens, nach der
prophetischen und apostolischen Lehre und augsburgischen Confession, rein
ohne einige „Corruptelen" zu Grunde lernen und verstehen mögen, derhalben
die Artikuln von der Rechtfertigung, von der Buße, von der Absolution und
von den Sacramenten mit I. F. G. oft repetiren und bei dem Verstände,
wie sie Martinus Lutherus seligen Gedächtnisses erkläret, bleiben lassen.

„Daneben soll der Magister allen Fleiß anwenden, daß I. F. G. etwas
Fruchtbarliches möchten studiren und in Sonderheit reinlich Lateinisch reden
und Schreiben lernen.

„Ferner hat der Magister aus die I. F. G. zugeordneten Edelknaben
fleißig Acht zu geben, daß sie gottesfürchtig und in ihren Studien fleißig
seien, treulich I. F. G. aufwarteten, sich reinlich hielten und zu aller christ¬
lichen Ehrbarkeit schickten, — dem Hofmeister, wie dem Magister Gehorsam
leisteten, widrigenfalls man sie mit Ruthen streichen und ihres
Dienstes mit Schimpf entlassen solle.

„Bei Vermeidung von Strafe und Ungnade haben die Edelknaben
aufzuwarten, wenn I. F. G. zur Kirche und Universität gehn und insonder¬
heit sollen sich die Truchsessen und Schenken, so zu Tisch dienen, vor den an¬
dern Edelknaben befleißigen, daß sie artig und reinlich lernen aufwarten, —
wenn die Herren fremde Leute haben, sich nicht voll saufen, damit sie von
verständigen Fremden bei ihrem Aufwarten nicht mögen verspottet und ver¬
lacht werden.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0016" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/192316"/>
          <p xml:id="ID_34" prev="#ID_33"> empfangen möchten. Sorglich soll er darauf Acht geben, daß die jungen<lb/>
Herzoge mit Kleidern reinlich und' sauber gehalten und ihre Kleider und Ket¬<lb/>
ten wohl verwahret werden. Die Gemächer I. F. G. hat er zur rechten<lb/>
Zeit auf- und zuschließen zu lassen. Niemandem soll gestattet sein, bei nacht¬<lb/>
schlafender Zeit aus- und einzulaufen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_35"> &#x201E;Würden sich &#x201E;sterbende Leuffte", Kriegsnoth und sonst der Arten Tu¬<lb/>
mult erheben, was I. F. G. in Wittenberg gefährden möchte, so hat der<lb/>
Hofmeister dies alsobald dem Fürsten Wolfgang zu Anhalt und dem Kur¬<lb/>
fürsten von Sachsen anzuzeigen und ihren Rath und Gutbedünken zu erholen,<lb/>
solches auch ungesäumt an den Wolgaster Hof zu berichten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_36"> &#x201E;Im Fall I. F. G. von den Autoribus etwas dediciret und von ihnen<lb/>
Verehrung dafür gefordert wird, soll der Hofmeister solches zum Besten ent¬<lb/>
schuldigen: die Herren seien jung und er habe dessen keinen Befehl empfan¬<lb/>
gen! Geschehen aber von ansehnlichen bekannten Leuten Dedicationes, so hat<lb/>
er solche gen Hof gelangen zu lassen und Bescheid zu gewärtigen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_37"> &#x201E;Nicht weniger soll der Magister I. F. G. in allen christlichen und<lb/>
fürstlichen Tugenden ernähren und unterweisen, auch mit besonderem Fleiß<lb/>
darauf sehn, daß sie die Hauptartikel unseres christlichen Glaubens, nach der<lb/>
prophetischen und apostolischen Lehre und augsburgischen Confession, rein<lb/>
ohne einige &#x201E;Corruptelen" zu Grunde lernen und verstehen mögen, derhalben<lb/>
die Artikuln von der Rechtfertigung, von der Buße, von der Absolution und<lb/>
von den Sacramenten mit I. F. G. oft repetiren und bei dem Verstände,<lb/>
wie sie Martinus Lutherus seligen Gedächtnisses erkläret, bleiben lassen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_38"> &#x201E;Daneben soll der Magister allen Fleiß anwenden, daß I. F. G. etwas<lb/>
Fruchtbarliches möchten studiren und in Sonderheit reinlich Lateinisch reden<lb/>
und Schreiben lernen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_39"> &#x201E;Ferner hat der Magister aus die I. F. G. zugeordneten Edelknaben<lb/>
fleißig Acht zu geben, daß sie gottesfürchtig und in ihren Studien fleißig<lb/>
seien, treulich I. F. G. aufwarteten, sich reinlich hielten und zu aller christ¬<lb/>
lichen Ehrbarkeit schickten, &#x2014; dem Hofmeister, wie dem Magister Gehorsam<lb/>
leisteten, widrigenfalls man sie mit Ruthen streichen und ihres<lb/>
Dienstes mit Schimpf entlassen solle.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_40"> &#x201E;Bei Vermeidung von Strafe und Ungnade haben die Edelknaben<lb/>
aufzuwarten, wenn I. F. G. zur Kirche und Universität gehn und insonder¬<lb/>
heit sollen sich die Truchsessen und Schenken, so zu Tisch dienen, vor den an¬<lb/>
dern Edelknaben befleißigen, daß sie artig und reinlich lernen aufwarten, &#x2014;<lb/>
wenn die Herren fremde Leute haben, sich nicht voll saufen, damit sie von<lb/>
verständigen Fremden bei ihrem Aufwarten nicht mögen verspottet und ver¬<lb/>
lacht werden.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0016] empfangen möchten. Sorglich soll er darauf Acht geben, daß die jungen Herzoge mit Kleidern reinlich und' sauber gehalten und ihre Kleider und Ket¬ ten wohl verwahret werden. Die Gemächer I. F. G. hat er zur rechten Zeit auf- und zuschließen zu lassen. Niemandem soll gestattet sein, bei nacht¬ schlafender Zeit aus- und einzulaufen. „Würden sich „sterbende Leuffte", Kriegsnoth und sonst der Arten Tu¬ mult erheben, was I. F. G. in Wittenberg gefährden möchte, so hat der Hofmeister dies alsobald dem Fürsten Wolfgang zu Anhalt und dem Kur¬ fürsten von Sachsen anzuzeigen und ihren Rath und Gutbedünken zu erholen, solches auch ungesäumt an den Wolgaster Hof zu berichten. „Im Fall I. F. G. von den Autoribus etwas dediciret und von ihnen Verehrung dafür gefordert wird, soll der Hofmeister solches zum Besten ent¬ schuldigen: die Herren seien jung und er habe dessen keinen Befehl empfan¬ gen! Geschehen aber von ansehnlichen bekannten Leuten Dedicationes, so hat er solche gen Hof gelangen zu lassen und Bescheid zu gewärtigen. „Nicht weniger soll der Magister I. F. G. in allen christlichen und fürstlichen Tugenden ernähren und unterweisen, auch mit besonderem Fleiß darauf sehn, daß sie die Hauptartikel unseres christlichen Glaubens, nach der prophetischen und apostolischen Lehre und augsburgischen Confession, rein ohne einige „Corruptelen" zu Grunde lernen und verstehen mögen, derhalben die Artikuln von der Rechtfertigung, von der Buße, von der Absolution und von den Sacramenten mit I. F. G. oft repetiren und bei dem Verstände, wie sie Martinus Lutherus seligen Gedächtnisses erkläret, bleiben lassen. „Daneben soll der Magister allen Fleiß anwenden, daß I. F. G. etwas Fruchtbarliches möchten studiren und in Sonderheit reinlich Lateinisch reden und Schreiben lernen. „Ferner hat der Magister aus die I. F. G. zugeordneten Edelknaben fleißig Acht zu geben, daß sie gottesfürchtig und in ihren Studien fleißig seien, treulich I. F. G. aufwarteten, sich reinlich hielten und zu aller christ¬ lichen Ehrbarkeit schickten, — dem Hofmeister, wie dem Magister Gehorsam leisteten, widrigenfalls man sie mit Ruthen streichen und ihres Dienstes mit Schimpf entlassen solle. „Bei Vermeidung von Strafe und Ungnade haben die Edelknaben aufzuwarten, wenn I. F. G. zur Kirche und Universität gehn und insonder¬ heit sollen sich die Truchsessen und Schenken, so zu Tisch dienen, vor den an¬ dern Edelknaben befleißigen, daß sie artig und reinlich lernen aufwarten, — wenn die Herren fremde Leute haben, sich nicht voll saufen, damit sie von verständigen Fremden bei ihrem Aufwarten nicht mögen verspottet und ver¬ lacht werden.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299/16
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299/16>, abgerufen am 05.02.2025.