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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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Hierauf folgt die weitere Ausführung: 6) "Nachdem dieser Conversions-Maß-
stab gefunden sei, entstehe die fernere Frage: ""welches durch eine bisherige
deutsche oder einer solchen nahe verwandte Silbermünze repräsentirte Silber-
Quantum als Rechnungsmünze sich empfehle, damit deren durch 13,43 zu
theilende und hierauf mit 10 zu multiplicirende Fein Silber-Grammenzahl eine
möglichst abgerundete Grammenzahl in Feingold für die Hauptgoldmünze zu
Tage fördere."" Von allen in Betracht zu ziehenden Münzen eigne sich hier¬
für am Besten das durch 2/, Thaler repräsentirte, auf 11,111 Grammen sich
beziffernde Silberquantum. Dasselbe ergebe nämlich 7,201 Gramme Feingold
für die in Thalern (10 Gulden) enthaltenen 11,111 Gramme Feinsilber.
6) Folglich sei das Goldstück von 10 Gulden 7,2 Gramm fein als Haupt¬
goldmünze, der Goldgulden von 72 Centigrammen fein als Rechnungseinheit
zu wählen20 Sgr. unsres bisherigen Geldes."

Zunächst will ich bemerken, daß der Durchschnitt der beiden Curse
von 1:15.38 und 1 : 15,50 nicht 1 : 15,43, sondern 1 : 1 5,44
sein würde, welches dann für den Goldgulden von 72 Centigramm sein
nicht 20 Sgr., sondern 20 Sgr. 0^/" Pf. ergeben würde. Was sodann die ganze
Beweisführung anbetrifft, so erscheint sie mir als ein wunderbar künstliches
Gebäude, bei dem man nicht weiß, welches die Basis und welches der Schlu߬
stein sei, wohl geeignet, in den Köpfen der Herren Präsidenten und Beisitzer
der deutschen Handelskammern hie und da ein wirbelartiges Gefühl hervorgebracht
zu haben. Es kann nach meiner Ansicht kein Zweifel darüber herrschen, daß, --
wenn man überhaupt die Bequemlichkeit des Uebergangscurses als ein ent¬
scheidendes Motiv für die Wahl des ganzen künftigen Münzsystems geltend
machen will, -- vor allen Dingen die Frage erörtert werden müßte: "wel¬
ches ist der Conversionscurs zwischen Gold und Silber, welcher so für den
Gläubiger wie für den Schuldner der Gerechtigkeit entspricht?" Denn da der
Vortheil Beider hier geradezu in Opposition zu einander tritt, da man den
Einen nicht begünstigen kann, ohne so ipso den Anderen zu benachtheiligen,
so kann es für bereits bestehende Schuldforderungen, einerlei ob alt oder
neu, überhaupt nur einen richtigen Uebergangscurs geben, und derselbe muß
völlig unabhängig von der Zweckmäßigkeitsfrage ermittelt werden. Erst wenn
man wüßte, "dieser Curs entspricht der Gerechtigkeit nach bei¬
den Seiten hin," erst dann könnte die Rede davon sein, ob derselbe auch
den Vortheil eines bequemen Uebergangsverhältnisses darbiete.

Herr Dr. Weibezahn ist offenbar nicht so verfahren. Er hat zunächst
die Leichtigkeit des Ueberganges im Auge gehabt und hat erst, nachdem er
festgestellt hatte, welcher Curs in dieser Hinsicht seinen Anforderungen ent¬
spräche, die Rechtsgründe dafür gesucht und, wie er glaubte, gesunden.


Hierauf folgt die weitere Ausführung: 6) „Nachdem dieser Conversions-Maß-
stab gefunden sei, entstehe die fernere Frage: „„welches durch eine bisherige
deutsche oder einer solchen nahe verwandte Silbermünze repräsentirte Silber-
Quantum als Rechnungsmünze sich empfehle, damit deren durch 13,43 zu
theilende und hierauf mit 10 zu multiplicirende Fein Silber-Grammenzahl eine
möglichst abgerundete Grammenzahl in Feingold für die Hauptgoldmünze zu
Tage fördere."" Von allen in Betracht zu ziehenden Münzen eigne sich hier¬
für am Besten das durch 2/, Thaler repräsentirte, auf 11,111 Grammen sich
beziffernde Silberquantum. Dasselbe ergebe nämlich 7,201 Gramme Feingold
für die in Thalern (10 Gulden) enthaltenen 11,111 Gramme Feinsilber.
6) Folglich sei das Goldstück von 10 Gulden 7,2 Gramm fein als Haupt¬
goldmünze, der Goldgulden von 72 Centigrammen fein als Rechnungseinheit
zu wählen20 Sgr. unsres bisherigen Geldes."

Zunächst will ich bemerken, daß der Durchschnitt der beiden Curse
von 1:15.38 und 1 : 15,50 nicht 1 : 15,43, sondern 1 : 1 5,44
sein würde, welches dann für den Goldgulden von 72 Centigramm sein
nicht 20 Sgr., sondern 20 Sgr. 0^/« Pf. ergeben würde. Was sodann die ganze
Beweisführung anbetrifft, so erscheint sie mir als ein wunderbar künstliches
Gebäude, bei dem man nicht weiß, welches die Basis und welches der Schlu߬
stein sei, wohl geeignet, in den Köpfen der Herren Präsidenten und Beisitzer
der deutschen Handelskammern hie und da ein wirbelartiges Gefühl hervorgebracht
zu haben. Es kann nach meiner Ansicht kein Zweifel darüber herrschen, daß, —
wenn man überhaupt die Bequemlichkeit des Uebergangscurses als ein ent¬
scheidendes Motiv für die Wahl des ganzen künftigen Münzsystems geltend
machen will, — vor allen Dingen die Frage erörtert werden müßte: „wel¬
ches ist der Conversionscurs zwischen Gold und Silber, welcher so für den
Gläubiger wie für den Schuldner der Gerechtigkeit entspricht?" Denn da der
Vortheil Beider hier geradezu in Opposition zu einander tritt, da man den
Einen nicht begünstigen kann, ohne so ipso den Anderen zu benachtheiligen,
so kann es für bereits bestehende Schuldforderungen, einerlei ob alt oder
neu, überhaupt nur einen richtigen Uebergangscurs geben, und derselbe muß
völlig unabhängig von der Zweckmäßigkeitsfrage ermittelt werden. Erst wenn
man wüßte, „dieser Curs entspricht der Gerechtigkeit nach bei¬
den Seiten hin," erst dann könnte die Rede davon sein, ob derselbe auch
den Vortheil eines bequemen Uebergangsverhältnisses darbiete.

Herr Dr. Weibezahn ist offenbar nicht so verfahren. Er hat zunächst
die Leichtigkeit des Ueberganges im Auge gehabt und hat erst, nachdem er
festgestellt hatte, welcher Curs in dieser Hinsicht seinen Anforderungen ent¬
spräche, die Rechtsgründe dafür gesucht und, wie er glaubte, gesunden.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/304>, abgerufen am 29.09.2024.