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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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durch eine Einheit des metrischen Gewichtssystems bestimmt werden müsse,
daß in einem und dem anderen Falle Bruchzahlen nicht als Einheit benutzt
werden dürfen.

2. Das beim deutschen Münzwesen schon lange beobachtete Princip, die
Einheit eines Münzsystems nach reinem Edelmetalle zu bestimmen, ohne die
nur für den Münzbeamten interessante, übrigens werthlose Kupferbeimischung
dabei zu berücksichtigen, (1 Preuß. Thaler -- 1 Loth feinen Silbers, 1 Gold¬
krone -- 10 Gramm feinen Goldes) ist das einzig Richtige, weil ja der
Werth der Dinge ausschließlich durch das Gewicht an Edelmetall bestimmt
wird, wie auch die Richtigkeit dieses Principes durch die Regierung der Ver¬
einigten Staaten anerkannt wird, indem sie in der Denkschrift an ihre Ge¬
sandten über internationale Münzeinigung (s. Grenzboten 1871, Heft L--7),
den europäischen Mächten vorschlägt, "daß der internationale Tausch¬
werth der Münzen durch die Quantität des darin enthaltenen
seinen Goldes bestimmt werde."*)

3. Bei dem bisherigen Gewichtssysteme und bei Benutzung der Silber¬
währung ist daher rationell, 1 Loth feinen Silbers (nämlich den preuß. Tha¬
ler, 30 auf ein Pfund sein) als Werthmaß zu benutzen; ebenso rationell aber
wird geboten sein, künstig nach Einführung des metrischen Gewichtssystems
und der Goldwährung, 1 Gramm feinen Goldes oder den deutschen Gold-
thaler als Werthmaß zu bestimmen, während es irrationell sein würde, die
Einheit für unser künftiges Münzsystem z. B. dem französischen
Münzwesen zu entlehnen, und demgemäß nach der Forderung des Herrn
H. Weibezahn (Kritische Umschau S. 30) einen Goldgulden von 2V-- Fran¬
ken -- ^/"2 Gramm feinen Goldes oder nach dem späteren Vorschlage des¬
selben (Deutschlands Münzeinheit von Dr. Hermann Weibezahn, Vorwort
S. XVI) einen Goldgulden von ^/ioo -- ^/zz Gramm feinen Goldes, oder
endlich, wie man jetzt in Berliner Blättern vorschlägt, um etwas dem preuß.
Thaler an Werth Analoges zu schaffen, ^inen Goldthaler von 1,075 Gramm --
l^/lo Gramm Feingoldes zu wählen.



") Der von den Gegnern des metrischen Münzsystems der deutschen Goldkrone gemachte
Vorwurf, sie lasse sich nicht mit metrischen Gewichten wägen, wird von jed ein Unbefangene"
als haltlos erkannt werden. Bei dem bisher eingeführten Feingehalte von konnte mir
Eins ein Gewicht ohne Bruch sein, entweder das Feingold oder das Münzgold, und da war
es ohne Frage wichtiger, das feine Gold, als das allein Werthvolle, in einer einfachen Ge¬
wichtsgröße von 10 Gramm angegeben zu sehen, als die Mischung von Gold und Kupfer.
Wägen läßt sich auch jede einzelne Krone mit metrischen Gewichten trotz ihres Bruttogewichts
von 11,111 Gramm, soweit ein Unterschied nämlich für menschliche Sinne bemerkbar ist.
Man darf nur die betreffenden Gewichtsstücke für die Goldwage anfertigen lassen. Will man
aber größere Summen wägen, so ist dies sehr leicht ohne alle Bruchtheile zu bewerkstelligen,
da bekanntlich je 9 Goldkronen (90 Gramm fein) -- 100 Gramm Münzgoldes wiegen sollen.

durch eine Einheit des metrischen Gewichtssystems bestimmt werden müsse,
daß in einem und dem anderen Falle Bruchzahlen nicht als Einheit benutzt
werden dürfen.

2. Das beim deutschen Münzwesen schon lange beobachtete Princip, die
Einheit eines Münzsystems nach reinem Edelmetalle zu bestimmen, ohne die
nur für den Münzbeamten interessante, übrigens werthlose Kupferbeimischung
dabei zu berücksichtigen, (1 Preuß. Thaler — 1 Loth feinen Silbers, 1 Gold¬
krone — 10 Gramm feinen Goldes) ist das einzig Richtige, weil ja der
Werth der Dinge ausschließlich durch das Gewicht an Edelmetall bestimmt
wird, wie auch die Richtigkeit dieses Principes durch die Regierung der Ver¬
einigten Staaten anerkannt wird, indem sie in der Denkschrift an ihre Ge¬
sandten über internationale Münzeinigung (s. Grenzboten 1871, Heft L—7),
den europäischen Mächten vorschlägt, „daß der internationale Tausch¬
werth der Münzen durch die Quantität des darin enthaltenen
seinen Goldes bestimmt werde."*)

3. Bei dem bisherigen Gewichtssysteme und bei Benutzung der Silber¬
währung ist daher rationell, 1 Loth feinen Silbers (nämlich den preuß. Tha¬
ler, 30 auf ein Pfund sein) als Werthmaß zu benutzen; ebenso rationell aber
wird geboten sein, künstig nach Einführung des metrischen Gewichtssystems
und der Goldwährung, 1 Gramm feinen Goldes oder den deutschen Gold-
thaler als Werthmaß zu bestimmen, während es irrationell sein würde, die
Einheit für unser künftiges Münzsystem z. B. dem französischen
Münzwesen zu entlehnen, und demgemäß nach der Forderung des Herrn
H. Weibezahn (Kritische Umschau S. 30) einen Goldgulden von 2V-- Fran¬
ken — ^/«2 Gramm feinen Goldes oder nach dem späteren Vorschlage des¬
selben (Deutschlands Münzeinheit von Dr. Hermann Weibezahn, Vorwort
S. XVI) einen Goldgulden von ^/ioo — ^/zz Gramm feinen Goldes, oder
endlich, wie man jetzt in Berliner Blättern vorschlägt, um etwas dem preuß.
Thaler an Werth Analoges zu schaffen, ^inen Goldthaler von 1,075 Gramm —
l^/lo Gramm Feingoldes zu wählen.



") Der von den Gegnern des metrischen Münzsystems der deutschen Goldkrone gemachte
Vorwurf, sie lasse sich nicht mit metrischen Gewichten wägen, wird von jed ein Unbefangene»
als haltlos erkannt werden. Bei dem bisher eingeführten Feingehalte von konnte mir
Eins ein Gewicht ohne Bruch sein, entweder das Feingold oder das Münzgold, und da war
es ohne Frage wichtiger, das feine Gold, als das allein Werthvolle, in einer einfachen Ge¬
wichtsgröße von 10 Gramm angegeben zu sehen, als die Mischung von Gold und Kupfer.
Wägen läßt sich auch jede einzelne Krone mit metrischen Gewichten trotz ihres Bruttogewichts
von 11,111 Gramm, soweit ein Unterschied nämlich für menschliche Sinne bemerkbar ist.
Man darf nur die betreffenden Gewichtsstücke für die Goldwage anfertigen lassen. Will man
aber größere Summen wägen, so ist dies sehr leicht ohne alle Bruchtheile zu bewerkstelligen,
da bekanntlich je 9 Goldkronen (90 Gramm fein) — 100 Gramm Münzgoldes wiegen sollen.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/290>, abgerufen am 21.10.2024.