Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

befriedigende Beziehungen zwischen Italien und dem Papste herbeizuführen,
indem demselben seine finanzielle und rechtliche Lage gesichert und jeder Ver¬
dacht beseitigt wird, als beabsichtige Italien, sich in die Angelegenheiten der
Kirche einzumischen. Dies sei die Ansicht des überwiegenden Theiles der na¬
tionalen Partei. Der König habe bei Empfangnahme des Plebiscits Erklä¬
rungen in gleichem Sinne abgegeben." Daran schließt sich der Antrag, die
zweite Kammer auszulösen und zur Berathung der angegebenen Vorlagen
Neuwahlen anzuberaumen. Durch Decret vom 2. November wurden daher
dieselben zum 20. November anberaumt und sollten die Kammern zum 8. De¬
cember einberufen werden. Der Negierung war nun natürlich daran gelegen,
eine starke Mehrheit bei den Wahlen zu erlangen, auf die sie sich stützen
konnte; und so wurde keine Gelegenheit, dafür zu wirken, versäumt. Der
Minister des Auswärtigen benutzte z. B. ein Bankett der patriotischen Ge¬
sellschaft in Mailand, um hier durch eine lange Rede den Standpunkt der
Regierung und die Haltung der auswärtigen Mächte aus einander zu setzen.
Er'sprach darin über die Partei der Unversöhnlichen in Rom, neben welcher
es auch eine der Gemäßigten gebe, welche die Vortheile der Versöhnung, die
Gefahren des Zwistes begreifen, und nur darum zögern, weil sie zweifeln,
ob Italien für seine Versprechungen hinreichende Gewähr zu bieten vermöge,
Den sie die Schwäche der Regierung, die Unthätigkeit der Ministerien fürchten,
wie Nutzanwendung für die Wähler war, für Stützen der Regierung zu sorgen.

Sobald die Kammer zusammengetreten war und sich constituirt hatte,
legte Lanza Gesetzentwürfe vor, betreffend die Genehmigung des Decretes über
das Plebiscit in Rom, die Verlegung der Hauptstadt nach Rom innerhalb
sechs Monaten, wofür eine Creditforderung von 17 Millionen gemacht wird,
ferner einen Gesetzentwurf, welcher dem Papste die Unverletzlichkeit seiner per¬
sönlichen Prärogative als Souverän garantirt. Der Arbeitsminister reicht
einen Gesetzentwurf über die Gotthardbahn ein. Sella legte das Budget vor,
nach welchem sich durch die Kosten der Verlegung der Hauptstadt ein Deficit
ergibt. Außerdem wurden im Grünbuche 111 Depeschen vorgelegt aus der
Zeit vom 29. August bis 2. December, welche sich größtenteils auf die
römische Frage beziehen.

Nachdem der Ministerpräsident die Haltung der Regierung erläutert und
vertheidigt hatte, wurde von der Deputirtenkcnnmer am 21. December der
Gesetzentwurf wegen des Plebiscits mit 239 gegen 20 Stimmen angenommen.
Bei der Debatte darüber erklärten die Redner der conservativen Partei, Ce-
rulli und Toscanelli, wenn sie auch das Vorgehen der Regierung gegen Rom
mißbilligten, doch den Sturz der weltlichen Herrschaft als ein für die Kirche
segensreiches Ereigniß und versicherten, nicht gegen die Annexion stimmen zu
wollen. Bei der Debatte über den Gesetzentwurf betreffend die Verlegung der
Hauptstadt nach Rom setzten am 23. December die Minister die einer früheren
Ausführung derselben (als nach 6 Monaten) entgegenstehenden Schwierigkeiten
aus einander, da einige Deputirte nur die Frist von drei Monaten gewähren
wollten, andere die sofortige Verlegung verlangten. Der Vorschlag der Re¬
gierung wurde angenommen, ebenso das ganze Gesetz mit 192 gegen 18 Stim¬
men. Die Kammer sprach der Stadt Florenz ihren Dank aus für deren
patriotische Haltung in der Zeit, wo dieselbe Regierungssitz war. Hierauf
vertagte sich die Kammer bis zum 16. Januar 1871. Das Gesetz über die
Verlegung der Residenz lautet folgendermaßen: Art. 1. Die Hauptstadt des
Reiches wird zwischen heute und sechs Monaten nach Rom verlegt. Art. 2.
Für die Kosten der Uebersiedlung, welche in einem besonderen Ausweise spe-
cificirt sind, werden als außerordentliches Erforderniß im Budget des Mimi-


befriedigende Beziehungen zwischen Italien und dem Papste herbeizuführen,
indem demselben seine finanzielle und rechtliche Lage gesichert und jeder Ver¬
dacht beseitigt wird, als beabsichtige Italien, sich in die Angelegenheiten der
Kirche einzumischen. Dies sei die Ansicht des überwiegenden Theiles der na¬
tionalen Partei. Der König habe bei Empfangnahme des Plebiscits Erklä¬
rungen in gleichem Sinne abgegeben." Daran schließt sich der Antrag, die
zweite Kammer auszulösen und zur Berathung der angegebenen Vorlagen
Neuwahlen anzuberaumen. Durch Decret vom 2. November wurden daher
dieselben zum 20. November anberaumt und sollten die Kammern zum 8. De¬
cember einberufen werden. Der Negierung war nun natürlich daran gelegen,
eine starke Mehrheit bei den Wahlen zu erlangen, auf die sie sich stützen
konnte; und so wurde keine Gelegenheit, dafür zu wirken, versäumt. Der
Minister des Auswärtigen benutzte z. B. ein Bankett der patriotischen Ge¬
sellschaft in Mailand, um hier durch eine lange Rede den Standpunkt der
Regierung und die Haltung der auswärtigen Mächte aus einander zu setzen.
Er'sprach darin über die Partei der Unversöhnlichen in Rom, neben welcher
es auch eine der Gemäßigten gebe, welche die Vortheile der Versöhnung, die
Gefahren des Zwistes begreifen, und nur darum zögern, weil sie zweifeln,
ob Italien für seine Versprechungen hinreichende Gewähr zu bieten vermöge,
Den sie die Schwäche der Regierung, die Unthätigkeit der Ministerien fürchten,
wie Nutzanwendung für die Wähler war, für Stützen der Regierung zu sorgen.

Sobald die Kammer zusammengetreten war und sich constituirt hatte,
legte Lanza Gesetzentwürfe vor, betreffend die Genehmigung des Decretes über
das Plebiscit in Rom, die Verlegung der Hauptstadt nach Rom innerhalb
sechs Monaten, wofür eine Creditforderung von 17 Millionen gemacht wird,
ferner einen Gesetzentwurf, welcher dem Papste die Unverletzlichkeit seiner per¬
sönlichen Prärogative als Souverän garantirt. Der Arbeitsminister reicht
einen Gesetzentwurf über die Gotthardbahn ein. Sella legte das Budget vor,
nach welchem sich durch die Kosten der Verlegung der Hauptstadt ein Deficit
ergibt. Außerdem wurden im Grünbuche 111 Depeschen vorgelegt aus der
Zeit vom 29. August bis 2. December, welche sich größtenteils auf die
römische Frage beziehen.

Nachdem der Ministerpräsident die Haltung der Regierung erläutert und
vertheidigt hatte, wurde von der Deputirtenkcnnmer am 21. December der
Gesetzentwurf wegen des Plebiscits mit 239 gegen 20 Stimmen angenommen.
Bei der Debatte darüber erklärten die Redner der conservativen Partei, Ce-
rulli und Toscanelli, wenn sie auch das Vorgehen der Regierung gegen Rom
mißbilligten, doch den Sturz der weltlichen Herrschaft als ein für die Kirche
segensreiches Ereigniß und versicherten, nicht gegen die Annexion stimmen zu
wollen. Bei der Debatte über den Gesetzentwurf betreffend die Verlegung der
Hauptstadt nach Rom setzten am 23. December die Minister die einer früheren
Ausführung derselben (als nach 6 Monaten) entgegenstehenden Schwierigkeiten
aus einander, da einige Deputirte nur die Frist von drei Monaten gewähren
wollten, andere die sofortige Verlegung verlangten. Der Vorschlag der Re¬
gierung wurde angenommen, ebenso das ganze Gesetz mit 192 gegen 18 Stim¬
men. Die Kammer sprach der Stadt Florenz ihren Dank aus für deren
patriotische Haltung in der Zeit, wo dieselbe Regierungssitz war. Hierauf
vertagte sich die Kammer bis zum 16. Januar 1871. Das Gesetz über die
Verlegung der Residenz lautet folgendermaßen: Art. 1. Die Hauptstadt des
Reiches wird zwischen heute und sechs Monaten nach Rom verlegt. Art. 2.
Für die Kosten der Uebersiedlung, welche in einem besonderen Ausweise spe-
cificirt sind, werden als außerordentliches Erforderniß im Budget des Mimi-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0400" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/125644"/>
          <p xml:id="ID_1393" prev="#ID_1392"> befriedigende Beziehungen zwischen Italien und dem Papste herbeizuführen,<lb/>
indem demselben seine finanzielle und rechtliche Lage gesichert und jeder Ver¬<lb/>
dacht beseitigt wird, als beabsichtige Italien, sich in die Angelegenheiten der<lb/>
Kirche einzumischen. Dies sei die Ansicht des überwiegenden Theiles der na¬<lb/>
tionalen Partei. Der König habe bei Empfangnahme des Plebiscits Erklä¬<lb/>
rungen in gleichem Sinne abgegeben." Daran schließt sich der Antrag, die<lb/>
zweite Kammer auszulösen und zur Berathung der angegebenen Vorlagen<lb/>
Neuwahlen anzuberaumen. Durch Decret vom 2. November wurden daher<lb/>
dieselben zum 20. November anberaumt und sollten die Kammern zum 8. De¬<lb/>
cember einberufen werden. Der Negierung war nun natürlich daran gelegen,<lb/>
eine starke Mehrheit bei den Wahlen zu erlangen, auf die sie sich stützen<lb/>
konnte; und so wurde keine Gelegenheit, dafür zu wirken, versäumt. Der<lb/>
Minister des Auswärtigen benutzte z. B. ein Bankett der patriotischen Ge¬<lb/>
sellschaft in Mailand, um hier durch eine lange Rede den Standpunkt der<lb/>
Regierung und die Haltung der auswärtigen Mächte aus einander zu setzen.<lb/>
Er'sprach darin über die Partei der Unversöhnlichen in Rom, neben welcher<lb/>
es auch eine der Gemäßigten gebe, welche die Vortheile der Versöhnung, die<lb/>
Gefahren des Zwistes begreifen, und nur darum zögern, weil sie zweifeln,<lb/>
ob Italien für seine Versprechungen hinreichende Gewähr zu bieten vermöge,<lb/>
Den sie die Schwäche der Regierung, die Unthätigkeit der Ministerien fürchten,<lb/>
wie Nutzanwendung für die Wähler war, für Stützen der Regierung zu sorgen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1394"> Sobald die Kammer zusammengetreten war und sich constituirt hatte,<lb/>
legte Lanza Gesetzentwürfe vor, betreffend die Genehmigung des Decretes über<lb/>
das Plebiscit in Rom, die Verlegung der Hauptstadt nach Rom innerhalb<lb/>
sechs Monaten, wofür eine Creditforderung von 17 Millionen gemacht wird,<lb/>
ferner einen Gesetzentwurf, welcher dem Papste die Unverletzlichkeit seiner per¬<lb/>
sönlichen Prärogative als Souverän garantirt. Der Arbeitsminister reicht<lb/>
einen Gesetzentwurf über die Gotthardbahn ein. Sella legte das Budget vor,<lb/>
nach welchem sich durch die Kosten der Verlegung der Hauptstadt ein Deficit<lb/>
ergibt. Außerdem wurden im Grünbuche 111 Depeschen vorgelegt aus der<lb/>
Zeit vom 29. August bis 2. December, welche sich größtenteils auf die<lb/>
römische Frage beziehen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1395" next="#ID_1396"> Nachdem der Ministerpräsident die Haltung der Regierung erläutert und<lb/>
vertheidigt hatte, wurde von der Deputirtenkcnnmer am 21. December der<lb/>
Gesetzentwurf wegen des Plebiscits mit 239 gegen 20 Stimmen angenommen.<lb/>
Bei der Debatte darüber erklärten die Redner der conservativen Partei, Ce-<lb/>
rulli und Toscanelli, wenn sie auch das Vorgehen der Regierung gegen Rom<lb/>
mißbilligten, doch den Sturz der weltlichen Herrschaft als ein für die Kirche<lb/>
segensreiches Ereigniß und versicherten, nicht gegen die Annexion stimmen zu<lb/>
wollen. Bei der Debatte über den Gesetzentwurf betreffend die Verlegung der<lb/>
Hauptstadt nach Rom setzten am 23. December die Minister die einer früheren<lb/>
Ausführung derselben (als nach 6 Monaten) entgegenstehenden Schwierigkeiten<lb/>
aus einander, da einige Deputirte nur die Frist von drei Monaten gewähren<lb/>
wollten, andere die sofortige Verlegung verlangten. Der Vorschlag der Re¬<lb/>
gierung wurde angenommen, ebenso das ganze Gesetz mit 192 gegen 18 Stim¬<lb/>
men. Die Kammer sprach der Stadt Florenz ihren Dank aus für deren<lb/>
patriotische Haltung in der Zeit, wo dieselbe Regierungssitz war. Hierauf<lb/>
vertagte sich die Kammer bis zum 16. Januar 1871. Das Gesetz über die<lb/>
Verlegung der Residenz lautet folgendermaßen: Art. 1. Die Hauptstadt des<lb/>
Reiches wird zwischen heute und sechs Monaten nach Rom verlegt. Art. 2.<lb/>
Für die Kosten der Uebersiedlung, welche in einem besonderen Ausweise spe-<lb/>
cificirt sind, werden als außerordentliches Erforderniß im Budget des Mimi-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0400] befriedigende Beziehungen zwischen Italien und dem Papste herbeizuführen, indem demselben seine finanzielle und rechtliche Lage gesichert und jeder Ver¬ dacht beseitigt wird, als beabsichtige Italien, sich in die Angelegenheiten der Kirche einzumischen. Dies sei die Ansicht des überwiegenden Theiles der na¬ tionalen Partei. Der König habe bei Empfangnahme des Plebiscits Erklä¬ rungen in gleichem Sinne abgegeben." Daran schließt sich der Antrag, die zweite Kammer auszulösen und zur Berathung der angegebenen Vorlagen Neuwahlen anzuberaumen. Durch Decret vom 2. November wurden daher dieselben zum 20. November anberaumt und sollten die Kammern zum 8. De¬ cember einberufen werden. Der Negierung war nun natürlich daran gelegen, eine starke Mehrheit bei den Wahlen zu erlangen, auf die sie sich stützen konnte; und so wurde keine Gelegenheit, dafür zu wirken, versäumt. Der Minister des Auswärtigen benutzte z. B. ein Bankett der patriotischen Ge¬ sellschaft in Mailand, um hier durch eine lange Rede den Standpunkt der Regierung und die Haltung der auswärtigen Mächte aus einander zu setzen. Er'sprach darin über die Partei der Unversöhnlichen in Rom, neben welcher es auch eine der Gemäßigten gebe, welche die Vortheile der Versöhnung, die Gefahren des Zwistes begreifen, und nur darum zögern, weil sie zweifeln, ob Italien für seine Versprechungen hinreichende Gewähr zu bieten vermöge, Den sie die Schwäche der Regierung, die Unthätigkeit der Ministerien fürchten, wie Nutzanwendung für die Wähler war, für Stützen der Regierung zu sorgen. Sobald die Kammer zusammengetreten war und sich constituirt hatte, legte Lanza Gesetzentwürfe vor, betreffend die Genehmigung des Decretes über das Plebiscit in Rom, die Verlegung der Hauptstadt nach Rom innerhalb sechs Monaten, wofür eine Creditforderung von 17 Millionen gemacht wird, ferner einen Gesetzentwurf, welcher dem Papste die Unverletzlichkeit seiner per¬ sönlichen Prärogative als Souverän garantirt. Der Arbeitsminister reicht einen Gesetzentwurf über die Gotthardbahn ein. Sella legte das Budget vor, nach welchem sich durch die Kosten der Verlegung der Hauptstadt ein Deficit ergibt. Außerdem wurden im Grünbuche 111 Depeschen vorgelegt aus der Zeit vom 29. August bis 2. December, welche sich größtenteils auf die römische Frage beziehen. Nachdem der Ministerpräsident die Haltung der Regierung erläutert und vertheidigt hatte, wurde von der Deputirtenkcnnmer am 21. December der Gesetzentwurf wegen des Plebiscits mit 239 gegen 20 Stimmen angenommen. Bei der Debatte darüber erklärten die Redner der conservativen Partei, Ce- rulli und Toscanelli, wenn sie auch das Vorgehen der Regierung gegen Rom mißbilligten, doch den Sturz der weltlichen Herrschaft als ein für die Kirche segensreiches Ereigniß und versicherten, nicht gegen die Annexion stimmen zu wollen. Bei der Debatte über den Gesetzentwurf betreffend die Verlegung der Hauptstadt nach Rom setzten am 23. December die Minister die einer früheren Ausführung derselben (als nach 6 Monaten) entgegenstehenden Schwierigkeiten aus einander, da einige Deputirte nur die Frist von drei Monaten gewähren wollten, andere die sofortige Verlegung verlangten. Der Vorschlag der Re¬ gierung wurde angenommen, ebenso das ganze Gesetz mit 192 gegen 18 Stim¬ men. Die Kammer sprach der Stadt Florenz ihren Dank aus für deren patriotische Haltung in der Zeit, wo dieselbe Regierungssitz war. Hierauf vertagte sich die Kammer bis zum 16. Januar 1871. Das Gesetz über die Verlegung der Residenz lautet folgendermaßen: Art. 1. Die Hauptstadt des Reiches wird zwischen heute und sechs Monaten nach Rom verlegt. Art. 2. Für die Kosten der Uebersiedlung, welche in einem besonderen Ausweise spe- cificirt sind, werden als außerordentliches Erforderniß im Budget des Mimi-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/400
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/400>, abgerufen am 26.06.2024.