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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band.

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den aus den Fenstern Trieoloren gehängt, während die in den Straßen ver¬
theilten päpstlichen Truppen gefangen genommen, die politischen Gefangenen
aus den Gefängnissen entlassen wurden. Der ganze Theil der Stadt am
linken Tiberufer wurde vollständig besetzt, wogegen die Leoninische Stadt,
welche mit der Engelsburg, dem Vatican und Se. Peter auf dem rechten Ufer
liegt, unberührt blieb. Triumphzüge, Truppenmärsche, Beleuchtungen be¬
schlossen den Tag. Nach einer officiellen Mittheilung betrugen die Gesammt-
verluste der italienischen Truppen 21 Todte, darunter 3 Officiere, und 117
Verwundete; die Anzahl der Gefangenen 4800 Einheimische und 4300 Fremde,
einschließlich der vorher gemachten Gefangenen 10,700. Der Verlust der päpst¬
lichen Truppen betrug wenig Todte und SS Verwundete. Die in der Villa
Albani abgeschlossene Convention betreffs der Uebergabe Roms besteht aus
sechs Punkten: 1) Die Stadt Rom mit Ausnahme des Theils, der vom Sü¬
den der Bastei San Spirito mit Inbegriff des Monte Vaticano und des
Eastells San Angelo die Leoninische Stadt bildet, wird mit ihrer ganzen
Ausrüstung, mit Waffen-, Pulvermagazinen und allen der Aufsicht der Ne¬
gierung unterstehenden Gegenständen den Truppen Sr. Majestät des Königs
von Italien übergeben. 2) Die gesammte Garnison des Platzes zieht mit
allen Kriegsehren, Fahnen, Waffen und ihrem Gepäck ab. Nach erwiesenen
Ehrenbezeigungen legen sie die Fahnen und Waffen ab, mit Ausnahme der
Officiere, welche ihre Waffen und Pferde und ihr ganzes Gepäck behalten
können. Die fremden Truppen werden zuerst und dann die andern in der
Reihenfolge der Ordre de Bataille aus der Stadt ziehen. Der Abmarsch
findet morgen um 7 Uhr statt. 3) Die fremden Truppen werden geschieden,
und dann sofort auf Kosten der italienischen Negierung mittelst Eisenbahn
bis an die Grenzen ihrer Heimath befördert. Es bleibt dem Ermessen der
Negierung überlassen, die Pensionsansprüche, welche sie allenfalls an die päpst¬
liche Negierung zu stellen berechtigt sind, zu berücksichtigen oder nicht. 4) Die
eingebornen Truppen werden in Truppcndepots verwandelt und behalten ihre
gegenwärtigen Bezüge fort, wobei sich aber die Negierung Bestimmung über
ihre künftige Verwendung vorbehält. S) Im Laufe des morgenden Tages
werden sie nach Civita Vecchia in Marsch gesetzt. 6) Es wird eine von bei¬
den Theilen zusammengesetzte Commission, bestehend aus einem Artillerie-,
einem Genie- und einem Intendanz-Officier, die im Artikel 1 bezeichneten
Gegenstände inventarisiren.

Für den Platz Rom: Der Chef des Generalstabes: F. Nivalta.
Für das italienische Heer: Der Chef des Generalstabes: F. D. Primerane.

Der Commandant des 4. Armeecorps: F. Cadorna.

Gesehen, gebilligt und ratificirr:


Der General-Commandant der Römischen Truppen: Kanzler.

den aus den Fenstern Trieoloren gehängt, während die in den Straßen ver¬
theilten päpstlichen Truppen gefangen genommen, die politischen Gefangenen
aus den Gefängnissen entlassen wurden. Der ganze Theil der Stadt am
linken Tiberufer wurde vollständig besetzt, wogegen die Leoninische Stadt,
welche mit der Engelsburg, dem Vatican und Se. Peter auf dem rechten Ufer
liegt, unberührt blieb. Triumphzüge, Truppenmärsche, Beleuchtungen be¬
schlossen den Tag. Nach einer officiellen Mittheilung betrugen die Gesammt-
verluste der italienischen Truppen 21 Todte, darunter 3 Officiere, und 117
Verwundete; die Anzahl der Gefangenen 4800 Einheimische und 4300 Fremde,
einschließlich der vorher gemachten Gefangenen 10,700. Der Verlust der päpst¬
lichen Truppen betrug wenig Todte und SS Verwundete. Die in der Villa
Albani abgeschlossene Convention betreffs der Uebergabe Roms besteht aus
sechs Punkten: 1) Die Stadt Rom mit Ausnahme des Theils, der vom Sü¬
den der Bastei San Spirito mit Inbegriff des Monte Vaticano und des
Eastells San Angelo die Leoninische Stadt bildet, wird mit ihrer ganzen
Ausrüstung, mit Waffen-, Pulvermagazinen und allen der Aufsicht der Ne¬
gierung unterstehenden Gegenständen den Truppen Sr. Majestät des Königs
von Italien übergeben. 2) Die gesammte Garnison des Platzes zieht mit
allen Kriegsehren, Fahnen, Waffen und ihrem Gepäck ab. Nach erwiesenen
Ehrenbezeigungen legen sie die Fahnen und Waffen ab, mit Ausnahme der
Officiere, welche ihre Waffen und Pferde und ihr ganzes Gepäck behalten
können. Die fremden Truppen werden zuerst und dann die andern in der
Reihenfolge der Ordre de Bataille aus der Stadt ziehen. Der Abmarsch
findet morgen um 7 Uhr statt. 3) Die fremden Truppen werden geschieden,
und dann sofort auf Kosten der italienischen Negierung mittelst Eisenbahn
bis an die Grenzen ihrer Heimath befördert. Es bleibt dem Ermessen der
Negierung überlassen, die Pensionsansprüche, welche sie allenfalls an die päpst¬
liche Negierung zu stellen berechtigt sind, zu berücksichtigen oder nicht. 4) Die
eingebornen Truppen werden in Truppcndepots verwandelt und behalten ihre
gegenwärtigen Bezüge fort, wobei sich aber die Negierung Bestimmung über
ihre künftige Verwendung vorbehält. S) Im Laufe des morgenden Tages
werden sie nach Civita Vecchia in Marsch gesetzt. 6) Es wird eine von bei¬
den Theilen zusammengesetzte Commission, bestehend aus einem Artillerie-,
einem Genie- und einem Intendanz-Officier, die im Artikel 1 bezeichneten
Gegenstände inventarisiren.

Für den Platz Rom: Der Chef des Generalstabes: F. Nivalta.
Für das italienische Heer: Der Chef des Generalstabes: F. D. Primerane.

Der Commandant des 4. Armeecorps: F. Cadorna.

Gesehen, gebilligt und ratificirr:


Der General-Commandant der Römischen Truppen: Kanzler.
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[0367] den aus den Fenstern Trieoloren gehängt, während die in den Straßen ver¬ theilten päpstlichen Truppen gefangen genommen, die politischen Gefangenen aus den Gefängnissen entlassen wurden. Der ganze Theil der Stadt am linken Tiberufer wurde vollständig besetzt, wogegen die Leoninische Stadt, welche mit der Engelsburg, dem Vatican und Se. Peter auf dem rechten Ufer liegt, unberührt blieb. Triumphzüge, Truppenmärsche, Beleuchtungen be¬ schlossen den Tag. Nach einer officiellen Mittheilung betrugen die Gesammt- verluste der italienischen Truppen 21 Todte, darunter 3 Officiere, und 117 Verwundete; die Anzahl der Gefangenen 4800 Einheimische und 4300 Fremde, einschließlich der vorher gemachten Gefangenen 10,700. Der Verlust der päpst¬ lichen Truppen betrug wenig Todte und SS Verwundete. Die in der Villa Albani abgeschlossene Convention betreffs der Uebergabe Roms besteht aus sechs Punkten: 1) Die Stadt Rom mit Ausnahme des Theils, der vom Sü¬ den der Bastei San Spirito mit Inbegriff des Monte Vaticano und des Eastells San Angelo die Leoninische Stadt bildet, wird mit ihrer ganzen Ausrüstung, mit Waffen-, Pulvermagazinen und allen der Aufsicht der Ne¬ gierung unterstehenden Gegenständen den Truppen Sr. Majestät des Königs von Italien übergeben. 2) Die gesammte Garnison des Platzes zieht mit allen Kriegsehren, Fahnen, Waffen und ihrem Gepäck ab. Nach erwiesenen Ehrenbezeigungen legen sie die Fahnen und Waffen ab, mit Ausnahme der Officiere, welche ihre Waffen und Pferde und ihr ganzes Gepäck behalten können. Die fremden Truppen werden zuerst und dann die andern in der Reihenfolge der Ordre de Bataille aus der Stadt ziehen. Der Abmarsch findet morgen um 7 Uhr statt. 3) Die fremden Truppen werden geschieden, und dann sofort auf Kosten der italienischen Negierung mittelst Eisenbahn bis an die Grenzen ihrer Heimath befördert. Es bleibt dem Ermessen der Negierung überlassen, die Pensionsansprüche, welche sie allenfalls an die päpst¬ liche Negierung zu stellen berechtigt sind, zu berücksichtigen oder nicht. 4) Die eingebornen Truppen werden in Truppcndepots verwandelt und behalten ihre gegenwärtigen Bezüge fort, wobei sich aber die Negierung Bestimmung über ihre künftige Verwendung vorbehält. S) Im Laufe des morgenden Tages werden sie nach Civita Vecchia in Marsch gesetzt. 6) Es wird eine von bei¬ den Theilen zusammengesetzte Commission, bestehend aus einem Artillerie-, einem Genie- und einem Intendanz-Officier, die im Artikel 1 bezeichneten Gegenstände inventarisiren. Für den Platz Rom: Der Chef des Generalstabes: F. Nivalta. Für das italienische Heer: Der Chef des Generalstabes: F. D. Primerane. Der Commandant des 4. Armeecorps: F. Cadorna. Gesehen, gebilligt und ratificirr: Der General-Commandant der Römischen Truppen: Kanzler.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/367>, abgerufen am 26.06.2024.