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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band.

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geführt ist, als Einheit des Flächenmaßes anstatt des Quadratmeters etwa
1"/ze Quadratmeter bestimmen, ebenso absurd, sage ich, würde sein, wenn
wir (nach Einführung des metrischen Maß- und Gewichtssystems) bei der
Münzresorm und beim Uebergange zur Goldwährung ein Münzsystem er>
richteten,, dessen Einheit (d. h. also das gesetzlich als Werthmaß für alle
wirthschaftlichen' Güter hingestellte Gewichtsquantum Goldes) anstatt eines
Grammes oder anstatt 3 Gramm oder 10 Gramm Goldes, das goldene
Fünffrankenstück (also 1-"/^ Gramm Goldes) wäre oder der Goldfrank, d. h.
>"/3, Gramm Goldes, oder der Goldgulden von 2^2 Franken, d. h. mit an¬
deren Worten ^ Gramm Goldes; denn diese oder '"/zi oder ^
Gramm Goldes würden benutzt, um die Einheit des gesetzlichen Werthmaßes
für alle wirrhschaftlichen Werthe darzustellen; auf diesen als Einheit dienen
sollenden Brüchen würde das Münzsystem errichtet, mit seiner Eintheilung
in untere Einheiten.

Das Interesse des Verkehrs daran, daß bei der Goldwährung nach einer
einfachen Gewichtsgröße an Gold gerechnet werde, ist ein inneres (theoretisches)
und ein äußeres (praktisches). Das innere Interesse begründet sich darauf,
daß alle menschlichen Einrichtungen vernünftig, d. h. der Vernunft gemäß
erdacht und logisch richtig, ausgeführt sein sollen. So lange man nach Silber
rechnete, war richtig, wenn man ein Pfund, eine Mark Silber als gesetz¬
liches Werthmaß benutzte, oder wenn das französische Gesetz vom Jahre III
der Republik bestimmte, ein silbernes Frankenstück solle an Gewicht 6 Gramm,
ein Fünffrankenstück 2S Gramm Silbers fein enthalten. Nicht ver¬
nunftgemäß wäre gewesen, wenn das Gesetz z. B. bestimmt hätte, ein sil¬
bernes Fünffrankcnstück solle so viel Silbers enthalten, wie Gramm
Goldes zum Preisverhältnisse von 1 zu (1 Pfund Goldes zu 15^2 Pfund
Silbers) ergebe. Wenn diese Bestimmung auch wieder dasselbe Resultat von
2ö Gramm Silbers ergeben hätte, so wäre doch die Ausdrucksweise des Ge¬
setzes eine unrichtige gewesen, weil sie das, was sich einfach und klar darstellen
ließ, in verwickelter, unlogischer Form darstellte und dabei gänzlich außer
Acht ließ, daß über die Macht des Gesetzes hinausging, das Preisverhält¬
niß von 1:15Vs für alle Zeiten aufrecht zu erhalten. Noch verkehrter jedoch
wäre gewesen, wenn das Gesetz zur Einführung oder Reform der Silber¬
währung die Norm festgesetzt hätte, ein Fünffrankenstück solle so schwer an
Silber sein wie z. B. Gramm Goldes zum Preise von 1: 1et'/2 ergäben,
nämlich 26"/"! Gramm Silbers.^) Dies aber ist genau dasselbe, was jetzt



d. h. also, das Fünffrankenstück solle nicht allein eine Gewichtsgroße Silbers ent¬
halten, welche auf künstliche Weise nach einem der Veränderung unterworfenen Wcrthvcr-
hältuisse zum Golde bestimmt sei, sondern welche nicht einmal selbst eine einheitliche Größe
sei, wie etwa 25 Gramm.

geführt ist, als Einheit des Flächenmaßes anstatt des Quadratmeters etwa
1"/ze Quadratmeter bestimmen, ebenso absurd, sage ich, würde sein, wenn
wir (nach Einführung des metrischen Maß- und Gewichtssystems) bei der
Münzresorm und beim Uebergange zur Goldwährung ein Münzsystem er>
richteten,, dessen Einheit (d. h. also das gesetzlich als Werthmaß für alle
wirthschaftlichen' Güter hingestellte Gewichtsquantum Goldes) anstatt eines
Grammes oder anstatt 3 Gramm oder 10 Gramm Goldes, das goldene
Fünffrankenstück (also 1-»/^ Gramm Goldes) wäre oder der Goldfrank, d. h.
>"/3, Gramm Goldes, oder der Goldgulden von 2^2 Franken, d. h. mit an¬
deren Worten ^ Gramm Goldes; denn diese oder '"/zi oder ^
Gramm Goldes würden benutzt, um die Einheit des gesetzlichen Werthmaßes
für alle wirrhschaftlichen Werthe darzustellen; auf diesen als Einheit dienen
sollenden Brüchen würde das Münzsystem errichtet, mit seiner Eintheilung
in untere Einheiten.

Das Interesse des Verkehrs daran, daß bei der Goldwährung nach einer
einfachen Gewichtsgröße an Gold gerechnet werde, ist ein inneres (theoretisches)
und ein äußeres (praktisches). Das innere Interesse begründet sich darauf,
daß alle menschlichen Einrichtungen vernünftig, d. h. der Vernunft gemäß
erdacht und logisch richtig, ausgeführt sein sollen. So lange man nach Silber
rechnete, war richtig, wenn man ein Pfund, eine Mark Silber als gesetz¬
liches Werthmaß benutzte, oder wenn das französische Gesetz vom Jahre III
der Republik bestimmte, ein silbernes Frankenstück solle an Gewicht 6 Gramm,
ein Fünffrankenstück 2S Gramm Silbers fein enthalten. Nicht ver¬
nunftgemäß wäre gewesen, wenn das Gesetz z. B. bestimmt hätte, ein sil¬
bernes Fünffrankcnstück solle so viel Silbers enthalten, wie Gramm
Goldes zum Preisverhältnisse von 1 zu (1 Pfund Goldes zu 15^2 Pfund
Silbers) ergebe. Wenn diese Bestimmung auch wieder dasselbe Resultat von
2ö Gramm Silbers ergeben hätte, so wäre doch die Ausdrucksweise des Ge¬
setzes eine unrichtige gewesen, weil sie das, was sich einfach und klar darstellen
ließ, in verwickelter, unlogischer Form darstellte und dabei gänzlich außer
Acht ließ, daß über die Macht des Gesetzes hinausging, das Preisverhält¬
niß von 1:15Vs für alle Zeiten aufrecht zu erhalten. Noch verkehrter jedoch
wäre gewesen, wenn das Gesetz zur Einführung oder Reform der Silber¬
währung die Norm festgesetzt hätte, ein Fünffrankenstück solle so schwer an
Silber sein wie z. B. Gramm Goldes zum Preise von 1: 1et'/2 ergäben,
nämlich 26"/«! Gramm Silbers.^) Dies aber ist genau dasselbe, was jetzt



d. h. also, das Fünffrankenstück solle nicht allein eine Gewichtsgroße Silbers ent¬
halten, welche auf künstliche Weise nach einem der Veränderung unterworfenen Wcrthvcr-
hältuisse zum Golde bestimmt sei, sondern welche nicht einmal selbst eine einheitliche Größe
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[0274] geführt ist, als Einheit des Flächenmaßes anstatt des Quadratmeters etwa 1"/ze Quadratmeter bestimmen, ebenso absurd, sage ich, würde sein, wenn wir (nach Einführung des metrischen Maß- und Gewichtssystems) bei der Münzresorm und beim Uebergange zur Goldwährung ein Münzsystem er> richteten,, dessen Einheit (d. h. also das gesetzlich als Werthmaß für alle wirthschaftlichen' Güter hingestellte Gewichtsquantum Goldes) anstatt eines Grammes oder anstatt 3 Gramm oder 10 Gramm Goldes, das goldene Fünffrankenstück (also 1-»/^ Gramm Goldes) wäre oder der Goldfrank, d. h. >"/3, Gramm Goldes, oder der Goldgulden von 2^2 Franken, d. h. mit an¬ deren Worten ^ Gramm Goldes; denn diese oder '"/zi oder ^ Gramm Goldes würden benutzt, um die Einheit des gesetzlichen Werthmaßes für alle wirrhschaftlichen Werthe darzustellen; auf diesen als Einheit dienen sollenden Brüchen würde das Münzsystem errichtet, mit seiner Eintheilung in untere Einheiten. Das Interesse des Verkehrs daran, daß bei der Goldwährung nach einer einfachen Gewichtsgröße an Gold gerechnet werde, ist ein inneres (theoretisches) und ein äußeres (praktisches). Das innere Interesse begründet sich darauf, daß alle menschlichen Einrichtungen vernünftig, d. h. der Vernunft gemäß erdacht und logisch richtig, ausgeführt sein sollen. So lange man nach Silber rechnete, war richtig, wenn man ein Pfund, eine Mark Silber als gesetz¬ liches Werthmaß benutzte, oder wenn das französische Gesetz vom Jahre III der Republik bestimmte, ein silbernes Frankenstück solle an Gewicht 6 Gramm, ein Fünffrankenstück 2S Gramm Silbers fein enthalten. Nicht ver¬ nunftgemäß wäre gewesen, wenn das Gesetz z. B. bestimmt hätte, ein sil¬ bernes Fünffrankcnstück solle so viel Silbers enthalten, wie Gramm Goldes zum Preisverhältnisse von 1 zu (1 Pfund Goldes zu 15^2 Pfund Silbers) ergebe. Wenn diese Bestimmung auch wieder dasselbe Resultat von 2ö Gramm Silbers ergeben hätte, so wäre doch die Ausdrucksweise des Ge¬ setzes eine unrichtige gewesen, weil sie das, was sich einfach und klar darstellen ließ, in verwickelter, unlogischer Form darstellte und dabei gänzlich außer Acht ließ, daß über die Macht des Gesetzes hinausging, das Preisverhält¬ niß von 1:15Vs für alle Zeiten aufrecht zu erhalten. Noch verkehrter jedoch wäre gewesen, wenn das Gesetz zur Einführung oder Reform der Silber¬ währung die Norm festgesetzt hätte, ein Fünffrankenstück solle so schwer an Silber sein wie z. B. Gramm Goldes zum Preise von 1: 1et'/2 ergäben, nämlich 26"/«! Gramm Silbers.^) Dies aber ist genau dasselbe, was jetzt d. h. also, das Fünffrankenstück solle nicht allein eine Gewichtsgroße Silbers ent¬ halten, welche auf künstliche Weise nach einem der Veränderung unterworfenen Wcrthvcr- hältuisse zum Golde bestimmt sei, sondern welche nicht einmal selbst eine einheitliche Größe sei, wie etwa 25 Gramm.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/274>, abgerufen am 26.06.2024.