Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

die Zukunft eine nicht zu unterschätzende Wichtigkeit und verdient ohne Zweifel schon
jetzt von unserer Seite eine eingehendere Besprechung, da die Kriegsereignisse es gerade
sind, welche auf die Nothwendigkeit baldiger Entscheidung unserer deutschen Münzfrage
-A. wenigstens in Betreff vorbereitender Maßregeln hindrängen.*)





Vermischtes.

(Von der Post.) Das Inter g.rinn> silent leZes findet auf die Post-
anstalt keine Anwendung; denn es vollziehen sich mitten unter den Stürmen
des Krieges bedeutsame Friedensarbeiten. Mit dem 1. Februar wird ein
wichtiges Glied in die Kette der internationalen Verkehrsbeziehungen einge¬
fügt: das Verfahren der Uebermittelung von Geldbeträgen bis zu 70 Thlr.
bzw. 10 -s. auf Postanweisungen (mons^ oräers) zwischen Deutsch¬
land und dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und
Irland durch die Post.i ? ^

Der bezügliche Staatsvertrag ist unterm 10/18. Januar zwischen dem
General-Postdireetor Stephan und dem Postmaster General Lord Harlington
abgeschlossen worden. Danach soll zwischen den beiden Ländern ein täg¬
licher Austausch von Postanweisungen stattfinden. Die Absender in Deutsch¬
land wie in dem vereinigten Königreiche zahlen die Geldbeträge auf das
übliche Postanweisungsformular ein. Das letztere gelangt nicht an den Em¬
pfänger, weshalb schriftliche Mittheilungen darauf nicht enthalten sein dürfen.
Die Verwaltungen haben für die Anweisung der Beträge den Modus der Ueber¬
sendung von Listen verabredet, in welchen die Empfänger nach "Namen :c. genau
bezeichnet werden. Daher ist eine sehr deutliche und unzweifelhafte Benennung
des Empfängers nöthig, auch hat der Absender sich auf den Postanweisungen
möglichst vollständig zu nennen.

Die Erhebung der Beträge erfolgt auf Anweisungen, welche die Post¬
Verwaltung des Bestimmungslandes dem Adressaten zustellt. Letzterer muß
die Summe bis zum Ende des zweiten Monats (nach dem Monate der Aus¬
stellung) abheben. Nach Ablauf von zwölf Monaten erlischt das Recht zur
Abhebung. Die -- vom Absender vorauszubezahlende -- Gebühr beträgt
in Deutschland: für Summen bis 23 Thlr. (43°/" si. Südd.): 7^/z Gr. bzw.
27 Kr.; von 23 bis 30 Thlr. (87^ si. Südd.): 15 Gr. bzw. 33 Kr.; von
80 bis 70 Thlr. (122V-- si- Südd.): 22^ Gr. bzw. 1 si. 19 Kr.; in Eng-


") Die zum allgemeinen Verständniß dieser Denkschrift nothwendigen Erläuterungen des
H D. Red. errn Ucverfcjzers folgen in nächster Nummer.

die Zukunft eine nicht zu unterschätzende Wichtigkeit und verdient ohne Zweifel schon
jetzt von unserer Seite eine eingehendere Besprechung, da die Kriegsereignisse es gerade
sind, welche auf die Nothwendigkeit baldiger Entscheidung unserer deutschen Münzfrage
-A. wenigstens in Betreff vorbereitender Maßregeln hindrängen.*)





Vermischtes.

(Von der Post.) Das Inter g.rinn> silent leZes findet auf die Post-
anstalt keine Anwendung; denn es vollziehen sich mitten unter den Stürmen
des Krieges bedeutsame Friedensarbeiten. Mit dem 1. Februar wird ein
wichtiges Glied in die Kette der internationalen Verkehrsbeziehungen einge¬
fügt: das Verfahren der Uebermittelung von Geldbeträgen bis zu 70 Thlr.
bzw. 10 -s. auf Postanweisungen (mons^ oräers) zwischen Deutsch¬
land und dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und
Irland durch die Post.i ? ^

Der bezügliche Staatsvertrag ist unterm 10/18. Januar zwischen dem
General-Postdireetor Stephan und dem Postmaster General Lord Harlington
abgeschlossen worden. Danach soll zwischen den beiden Ländern ein täg¬
licher Austausch von Postanweisungen stattfinden. Die Absender in Deutsch¬
land wie in dem vereinigten Königreiche zahlen die Geldbeträge auf das
übliche Postanweisungsformular ein. Das letztere gelangt nicht an den Em¬
pfänger, weshalb schriftliche Mittheilungen darauf nicht enthalten sein dürfen.
Die Verwaltungen haben für die Anweisung der Beträge den Modus der Ueber¬
sendung von Listen verabredet, in welchen die Empfänger nach "Namen :c. genau
bezeichnet werden. Daher ist eine sehr deutliche und unzweifelhafte Benennung
des Empfängers nöthig, auch hat der Absender sich auf den Postanweisungen
möglichst vollständig zu nennen.

Die Erhebung der Beträge erfolgt auf Anweisungen, welche die Post¬
Verwaltung des Bestimmungslandes dem Adressaten zustellt. Letzterer muß
die Summe bis zum Ende des zweiten Monats (nach dem Monate der Aus¬
stellung) abheben. Nach Ablauf von zwölf Monaten erlischt das Recht zur
Abhebung. Die — vom Absender vorauszubezahlende — Gebühr beträgt
in Deutschland: für Summen bis 23 Thlr. (43°/» si. Südd.): 7^/z Gr. bzw.
27 Kr.; von 23 bis 30 Thlr. (87^ si. Südd.): 15 Gr. bzw. 33 Kr.; von
80 bis 70 Thlr. (122V-- si- Südd.): 22^ Gr. bzw. 1 si. 19 Kr.; in Eng-


") Die zum allgemeinen Verständniß dieser Denkschrift nothwendigen Erläuterungen des
H D. Red. errn Ucverfcjzers folgen in nächster Nummer.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0211" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/125455"/>
          <p xml:id="ID_795" prev="#ID_794"> die Zukunft eine nicht zu unterschätzende Wichtigkeit und verdient ohne Zweifel schon<lb/>
jetzt von unserer Seite eine eingehendere Besprechung, da die Kriegsereignisse es gerade<lb/>
sind, welche auf die Nothwendigkeit baldiger Entscheidung unserer deutschen Münzfrage<lb/><note type="byline"> -A.</note> wenigstens in Betreff vorbereitender Maßregeln hindrängen.*) </p><lb/>
          <note xml:id="FID_26" place="foot"> ") Die zum allgemeinen Verständniß dieser Denkschrift nothwendigen Erläuterungen des<lb/>
H<note type="byline"> D. Red.</note> errn Ucverfcjzers folgen in nächster Nummer. </note><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Vermischtes.</head><lb/>
          <p xml:id="ID_796"> (Von der Post.) Das Inter g.rinn&gt; silent leZes findet auf die Post-<lb/>
anstalt keine Anwendung; denn es vollziehen sich mitten unter den Stürmen<lb/>
des Krieges bedeutsame Friedensarbeiten. Mit dem 1. Februar wird ein<lb/>
wichtiges Glied in die Kette der internationalen Verkehrsbeziehungen einge¬<lb/>
fügt: das Verfahren der Uebermittelung von Geldbeträgen bis zu 70 Thlr.<lb/>
bzw. 10 -s. auf Postanweisungen (mons^ oräers) zwischen Deutsch¬<lb/>
land und dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und<lb/>
Irland durch die Post.i ? ^</p><lb/>
          <p xml:id="ID_797"> Der bezügliche Staatsvertrag ist unterm 10/18. Januar zwischen dem<lb/>
General-Postdireetor Stephan und dem Postmaster General Lord Harlington<lb/>
abgeschlossen worden. Danach soll zwischen den beiden Ländern ein täg¬<lb/>
licher Austausch von Postanweisungen stattfinden. Die Absender in Deutsch¬<lb/>
land wie in dem vereinigten Königreiche zahlen die Geldbeträge auf das<lb/>
übliche Postanweisungsformular ein. Das letztere gelangt nicht an den Em¬<lb/>
pfänger, weshalb schriftliche Mittheilungen darauf nicht enthalten sein dürfen.<lb/>
Die Verwaltungen haben für die Anweisung der Beträge den Modus der Ueber¬<lb/>
sendung von Listen verabredet, in welchen die Empfänger nach "Namen :c. genau<lb/>
bezeichnet werden. Daher ist eine sehr deutliche und unzweifelhafte Benennung<lb/>
des Empfängers nöthig, auch hat der Absender sich auf den Postanweisungen<lb/>
möglichst vollständig zu nennen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_798" next="#ID_799"> Die Erhebung der Beträge erfolgt auf Anweisungen, welche die Post¬<lb/>
Verwaltung des Bestimmungslandes dem Adressaten zustellt. Letzterer muß<lb/>
die Summe bis zum Ende des zweiten Monats (nach dem Monate der Aus¬<lb/>
stellung) abheben. Nach Ablauf von zwölf Monaten erlischt das Recht zur<lb/>
Abhebung. Die &#x2014; vom Absender vorauszubezahlende &#x2014; Gebühr beträgt<lb/>
in Deutschland: für Summen bis 23 Thlr. (43°/» si. Südd.): 7^/z Gr. bzw.<lb/>
27 Kr.; von 23 bis 30 Thlr. (87^ si. Südd.): 15 Gr. bzw. 33 Kr.; von<lb/>
80 bis 70 Thlr. (122V-- si- Südd.): 22^ Gr. bzw. 1 si. 19 Kr.; in Eng-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0211] die Zukunft eine nicht zu unterschätzende Wichtigkeit und verdient ohne Zweifel schon jetzt von unserer Seite eine eingehendere Besprechung, da die Kriegsereignisse es gerade sind, welche auf die Nothwendigkeit baldiger Entscheidung unserer deutschen Münzfrage -A. wenigstens in Betreff vorbereitender Maßregeln hindrängen.*) Vermischtes. (Von der Post.) Das Inter g.rinn> silent leZes findet auf die Post- anstalt keine Anwendung; denn es vollziehen sich mitten unter den Stürmen des Krieges bedeutsame Friedensarbeiten. Mit dem 1. Februar wird ein wichtiges Glied in die Kette der internationalen Verkehrsbeziehungen einge¬ fügt: das Verfahren der Uebermittelung von Geldbeträgen bis zu 70 Thlr. bzw. 10 -s. auf Postanweisungen (mons^ oräers) zwischen Deutsch¬ land und dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland durch die Post.i ? ^ Der bezügliche Staatsvertrag ist unterm 10/18. Januar zwischen dem General-Postdireetor Stephan und dem Postmaster General Lord Harlington abgeschlossen worden. Danach soll zwischen den beiden Ländern ein täg¬ licher Austausch von Postanweisungen stattfinden. Die Absender in Deutsch¬ land wie in dem vereinigten Königreiche zahlen die Geldbeträge auf das übliche Postanweisungsformular ein. Das letztere gelangt nicht an den Em¬ pfänger, weshalb schriftliche Mittheilungen darauf nicht enthalten sein dürfen. Die Verwaltungen haben für die Anweisung der Beträge den Modus der Ueber¬ sendung von Listen verabredet, in welchen die Empfänger nach "Namen :c. genau bezeichnet werden. Daher ist eine sehr deutliche und unzweifelhafte Benennung des Empfängers nöthig, auch hat der Absender sich auf den Postanweisungen möglichst vollständig zu nennen. Die Erhebung der Beträge erfolgt auf Anweisungen, welche die Post¬ Verwaltung des Bestimmungslandes dem Adressaten zustellt. Letzterer muß die Summe bis zum Ende des zweiten Monats (nach dem Monate der Aus¬ stellung) abheben. Nach Ablauf von zwölf Monaten erlischt das Recht zur Abhebung. Die — vom Absender vorauszubezahlende — Gebühr beträgt in Deutschland: für Summen bis 23 Thlr. (43°/» si. Südd.): 7^/z Gr. bzw. 27 Kr.; von 23 bis 30 Thlr. (87^ si. Südd.): 15 Gr. bzw. 33 Kr.; von 80 bis 70 Thlr. (122V-- si- Südd.): 22^ Gr. bzw. 1 si. 19 Kr.; in Eng- ") Die zum allgemeinen Verständniß dieser Denkschrift nothwendigen Erläuterungen des H D. Red. errn Ucverfcjzers folgen in nächster Nummer.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/211
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/211>, abgerufen am 29.06.2024.