Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, II. Semeter. I. Band.wurden nun noch fünf solche Kanonen in Angriff genommen. Hierzu kom¬ Ueberhaupt herrscht rege Thätigkeit in militärischen Vorbereitungen, und Nach dem Staatsbudget hat zwar das Deficit im Jahre 1866 60, im Die Provinziallandtage des Moskaner und Petersburger Gouvernements wurden nun noch fünf solche Kanonen in Angriff genommen. Hierzu kom¬ Ueberhaupt herrscht rege Thätigkeit in militärischen Vorbereitungen, und Nach dem Staatsbudget hat zwar das Deficit im Jahre 1866 60, im Die Provinziallandtage des Moskaner und Petersburger Gouvernements <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0070" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/124220"/> <p xml:id="ID_185" prev="#ID_184"> wurden nun noch fünf solche Kanonen in Angriff genommen. Hierzu kom¬<lb/> men die Bestellungen von neuen Thurmmonitors in England, sowie man<lb/> auch in Rußland selbst den Bau von dergleichen nach einem neuen System<lb/> in Angriff genommen hat, die sich durch Schnelligkeit des Ganges und Ge¬<lb/> lenkigkeit auszeichnen sollen.</p><lb/> <p xml:id="ID_186"> Ueberhaupt herrscht rege Thätigkeit in militärischen Vorbereitungen, und<lb/> in der Pruthebene sowie im Rayon der galizischen Grenze, in Wolhynien und<lb/> Podolien werden bedeutende Truppenmassen zusammengezogen. Ein Circular<lb/> des Kriegsministers machte im Februar bekannt, daß alle beurlaubten Offi¬<lb/> ziere bis zum 1. Mai bei ihren Truppentheilen eingetroffen sein müssen und<lb/> daß vorläufig BeuUaubungen über jenen Termin hinaus nicht ertheilt wer¬<lb/> den dürften, weil die neuen Einrichtungen beim Heere es nöthig machten,<lb/> daß alle Offiziere auf ihren Stellen seien. Die Offiziere, welche mit Geneh-<lb/> migung des Ministers bei dem Bauernregulirungswesen in Polen Provisorisch<lb/> eingetreten und auf unbestimmte Zeit dazu beurlaubt sind, haben Weisung<lb/> empfangen, binnen zwei Monaten zu erklären, ob sie bis zum 13. Mai in<lb/> ihre reservirten Stellen beim Heere wieder eintreten wollen oder dieselben<lb/> aufgeben. Im letzteren Falle dürfen sie in ihren Civilstellen bleiben, müssen<lb/> aber auf alle Ansprüche an den Staat um Pensionirung oder anderweite<lb/> Anstellung verzichten, wenn das Institut der Regulirungscommissarien nach<lb/> Beendigung der Geschäfte aufhört. Viele derselben werden im Civildienst<lb/> bleiben, da ihre Besoldungen ansehnlich find und meistens nicht unter 3000<lb/> Rubel jährlich betragen.</p><lb/> <p xml:id="ID_187"> Nach dem Staatsbudget hat zwar das Deficit im Jahre 1866 60, im<lb/> Jahre 1867 30 und 1868 nur 20 Millionen Silberrubel betragen, was bei<lb/> der Steigerung der Ausgaben als sehr günstig gelten dürfte, wenn nicht fort¬<lb/> während zur Deckung Anleihen gemacht worden wären. Die in den Jahren<lb/> 1864 bis 1866 contrahirten betragen nach der Moskaner Zeitung, außer den<lb/> zu gleicher Zeit emittirten Banknoten-Serien im Betrage von 12 Millionen<lb/> Silberrubel, zusammen 257 Millionen. Das Deficit wird auch in den Jah¬<lb/> ren 69 und 70 nicht viel geringer sein. Dazu kommen bedeutende Abgaben¬<lb/> rückstände, welche in 63 Gouvernements im Ganzen fast 27 Millionen Silber¬<lb/> rubel betragen. Die meisten Rückstände hat das Gouvernement Mohileff,<lb/> die wenigsten kamen auf das Stadtgebiet von Odessa.</p><lb/> <p xml:id="ID_188" next="#ID_189"> Die Provinziallandtage des Moskaner und Petersburger Gouvernements<lb/> hatten gegen das Besteuerungsgesetz vom 21. November 1867 Beschwerde<lb/> erhoben, weil dies Gesetz verlangt, daß nur die Immobilien und die Handels¬<lb/> und Gewerbescheine nach einem bestimmten Procentsatze besteuert werden.<lb/> Der Landtag hatte vorgeschlagen, daß auch das Umsatzkapitel der Fabrikanten<lb/> und Gcschäftstreibenden ermittelt und zur Besteuerung herangezogen werden</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0070]
wurden nun noch fünf solche Kanonen in Angriff genommen. Hierzu kom¬
men die Bestellungen von neuen Thurmmonitors in England, sowie man
auch in Rußland selbst den Bau von dergleichen nach einem neuen System
in Angriff genommen hat, die sich durch Schnelligkeit des Ganges und Ge¬
lenkigkeit auszeichnen sollen.
Ueberhaupt herrscht rege Thätigkeit in militärischen Vorbereitungen, und
in der Pruthebene sowie im Rayon der galizischen Grenze, in Wolhynien und
Podolien werden bedeutende Truppenmassen zusammengezogen. Ein Circular
des Kriegsministers machte im Februar bekannt, daß alle beurlaubten Offi¬
ziere bis zum 1. Mai bei ihren Truppentheilen eingetroffen sein müssen und
daß vorläufig BeuUaubungen über jenen Termin hinaus nicht ertheilt wer¬
den dürften, weil die neuen Einrichtungen beim Heere es nöthig machten,
daß alle Offiziere auf ihren Stellen seien. Die Offiziere, welche mit Geneh-
migung des Ministers bei dem Bauernregulirungswesen in Polen Provisorisch
eingetreten und auf unbestimmte Zeit dazu beurlaubt sind, haben Weisung
empfangen, binnen zwei Monaten zu erklären, ob sie bis zum 13. Mai in
ihre reservirten Stellen beim Heere wieder eintreten wollen oder dieselben
aufgeben. Im letzteren Falle dürfen sie in ihren Civilstellen bleiben, müssen
aber auf alle Ansprüche an den Staat um Pensionirung oder anderweite
Anstellung verzichten, wenn das Institut der Regulirungscommissarien nach
Beendigung der Geschäfte aufhört. Viele derselben werden im Civildienst
bleiben, da ihre Besoldungen ansehnlich find und meistens nicht unter 3000
Rubel jährlich betragen.
Nach dem Staatsbudget hat zwar das Deficit im Jahre 1866 60, im
Jahre 1867 30 und 1868 nur 20 Millionen Silberrubel betragen, was bei
der Steigerung der Ausgaben als sehr günstig gelten dürfte, wenn nicht fort¬
während zur Deckung Anleihen gemacht worden wären. Die in den Jahren
1864 bis 1866 contrahirten betragen nach der Moskaner Zeitung, außer den
zu gleicher Zeit emittirten Banknoten-Serien im Betrage von 12 Millionen
Silberrubel, zusammen 257 Millionen. Das Deficit wird auch in den Jah¬
ren 69 und 70 nicht viel geringer sein. Dazu kommen bedeutende Abgaben¬
rückstände, welche in 63 Gouvernements im Ganzen fast 27 Millionen Silber¬
rubel betragen. Die meisten Rückstände hat das Gouvernement Mohileff,
die wenigsten kamen auf das Stadtgebiet von Odessa.
Die Provinziallandtage des Moskaner und Petersburger Gouvernements
hatten gegen das Besteuerungsgesetz vom 21. November 1867 Beschwerde
erhoben, weil dies Gesetz verlangt, daß nur die Immobilien und die Handels¬
und Gewerbescheine nach einem bestimmten Procentsatze besteuert werden.
Der Landtag hatte vorgeschlagen, daß auch das Umsatzkapitel der Fabrikanten
und Gcschäftstreibenden ermittelt und zur Besteuerung herangezogen werden
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |