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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.

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dern Gründen dringend empfehlen. Die neuen Cassenscheine sind gleich den
frühern verzinslichen Anweisungen ohne ständische Zustimmung unter Ver¬
pfändung der Domanialeinkünfte creirt. Die Stände bestreiten aber der Re.
gierung das Recht, die Domänen in solcher Weise zu belasten, ^ W die
rechtliche Grundlage der Verordnung vom 30. Mai mindestens zweifelbasr.
so ist es nicht minder die materielle Garantie für die Einlösung der Kassen¬
scheine. Ueber den Stand der Großherzoglichen Cassen herrscht ein undurch.
dringliches Dunkel. Man weiß nur so viel, daß die Domänen schon wieder¬
holt für frühere Anleihen verpfändet wurden und daß in neuerer Zeit nichts
mehr heruntergegangen ist als der Werth des ländlichen Grundbesitzes, der
den Hauptbestandtheil der Domänen bildet. Wer wird also Verlangen tragen,
ein Papiergeld anzunehmen, über dessen Werth und Gesetzmäßigkeit die schwer-
sten Bedenken zu erheben sind? Man lasse der Regierung von Schwerin ihre
Cassenscheine und dazu das Bewußtsein, durch diesen neuesten Finanzcoup
den letzten Stoß von Vertrauen eingebüßt zu haben, das man zu ihrer
Bundestreue haben mochte. -> .

in^Eine hübsche Folie bekommt die Gesinnnung. die aus der Verordnung
Vom 30. v. M. -hervorleuchtet, durch die inzwischen bekannt gewordene Hal-
tung der mecklenburgischen Regierung gegenüber andern wichtigen Gesetzent¬
würfen. Kein Staat hat sich gegenüber den Beschlüssen des Reichstages
über Aufhebung der Todesstrafe u. f. w. schwieriger gezeigt, als Mecklenburg.
Mecklenburg verlangte die Beibehaltung derselben in dem ursprunglich vom
Entwurf des Strafgesetzbuches gewollten Umfange selbst dann noch, als Preu¬
ßen sich schon zu bedeutenden Zugeständnissen herbeigelassen hatte Doch das
nur beiläufig. Für ihre Abstimmungen im Bundesrath mögen die Mnzel.
regierungen immerhin volle Freiheit in Anspruch nehmen. Aber für ihre
Handlungen sind sie der Nation verantwortlich und diese hat ein Recht zu
fordern, daß dieselben nicht in offenbarem Widerspruch mit dem von ihren
Vertretern ausgesprochenen Willen stehen. .^

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Was aus der neuen mecklenburgischen Million wird, muß die Zeit
lehren. So viel aber ist gewiß, daß die Klein- und Mittelstaaten rein un¬
fehlbareres Mittel wählen könnten, sich völlig zu ruiniren und ihre Existenz
wehr und mehr in Frage zu stellen, als wenn sie handeln, wie Reutz a. ^.
und wie Mecklenburg-Schwerin. Fehlt es dem Bunde auch an disciplinari-
schen Strasmitteln. deren Anwendung unter Umständen am Platze sein durfte,
um den Eigensinn der Kleinen zu brechen, so fehlt es dem deutschen Volke
doch noch nicht so sehr an Gefühl für Recht, daß es sich über die Bundes¬
treue eines Staates täuschen könnte. Wird aber immer wieder die öffent-
liche Kritik über Regierungshandlungen wie die in Frage stehende heraus¬
gefordert, so liegt die Gefahr nahe. ' daß diese und mit ihnen die Regierung
w Mißcredit komme. . .

Obgleich Mecklenburg Dank seiner ständischen Institutionen Ah ,iurs
absolutistischer regiert wird. als irgend ein anderer Staat, so ist doch anzu¬
nehmen, daß Se.' Kgl. Hoheit der Großherzog 6s taeto keinen Theil hat an
der neuesten Finanzoperation seiner Regierung. Dieselbe wurde vielmehr
~- freilich an maväAtum Serenissimi speeials.' wie die stereotype Formel
lautet -- vom Staatsministerium, wie man sagt, auf besonderes Betreiben
des Finanzministers von Müller, gutgeheißen, während Se. Kgl. Hoheit se"
eben bei dem Papst in Rom verabschiedete. Die Rückkehr des Großherzogs
w seine Residenz steht in den nächsten Tagen bevor. Wollte er seine, nimt
Mit Unrecht gerühmte persönliche Loyalität und Bundestreue glänzend recht-
fertigen, so wäre recht wünschenswerth. daß derselbe die Desavomrung seiner


dern Gründen dringend empfehlen. Die neuen Cassenscheine sind gleich den
frühern verzinslichen Anweisungen ohne ständische Zustimmung unter Ver¬
pfändung der Domanialeinkünfte creirt. Die Stände bestreiten aber der Re.
gierung das Recht, die Domänen in solcher Weise zu belasten, ^ W die
rechtliche Grundlage der Verordnung vom 30. Mai mindestens zweifelbasr.
so ist es nicht minder die materielle Garantie für die Einlösung der Kassen¬
scheine. Ueber den Stand der Großherzoglichen Cassen herrscht ein undurch.
dringliches Dunkel. Man weiß nur so viel, daß die Domänen schon wieder¬
holt für frühere Anleihen verpfändet wurden und daß in neuerer Zeit nichts
mehr heruntergegangen ist als der Werth des ländlichen Grundbesitzes, der
den Hauptbestandtheil der Domänen bildet. Wer wird also Verlangen tragen,
ein Papiergeld anzunehmen, über dessen Werth und Gesetzmäßigkeit die schwer-
sten Bedenken zu erheben sind? Man lasse der Regierung von Schwerin ihre
Cassenscheine und dazu das Bewußtsein, durch diesen neuesten Finanzcoup
den letzten Stoß von Vertrauen eingebüßt zu haben, das man zu ihrer
Bundestreue haben mochte. -> .

in^Eine hübsche Folie bekommt die Gesinnnung. die aus der Verordnung
Vom 30. v. M. -hervorleuchtet, durch die inzwischen bekannt gewordene Hal-
tung der mecklenburgischen Regierung gegenüber andern wichtigen Gesetzent¬
würfen. Kein Staat hat sich gegenüber den Beschlüssen des Reichstages
über Aufhebung der Todesstrafe u. f. w. schwieriger gezeigt, als Mecklenburg.
Mecklenburg verlangte die Beibehaltung derselben in dem ursprunglich vom
Entwurf des Strafgesetzbuches gewollten Umfange selbst dann noch, als Preu¬
ßen sich schon zu bedeutenden Zugeständnissen herbeigelassen hatte Doch das
nur beiläufig. Für ihre Abstimmungen im Bundesrath mögen die Mnzel.
regierungen immerhin volle Freiheit in Anspruch nehmen. Aber für ihre
Handlungen sind sie der Nation verantwortlich und diese hat ein Recht zu
fordern, daß dieselben nicht in offenbarem Widerspruch mit dem von ihren
Vertretern ausgesprochenen Willen stehen. .^

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Was aus der neuen mecklenburgischen Million wird, muß die Zeit
lehren. So viel aber ist gewiß, daß die Klein- und Mittelstaaten rein un¬
fehlbareres Mittel wählen könnten, sich völlig zu ruiniren und ihre Existenz
wehr und mehr in Frage zu stellen, als wenn sie handeln, wie Reutz a. ^.
und wie Mecklenburg-Schwerin. Fehlt es dem Bunde auch an disciplinari-
schen Strasmitteln. deren Anwendung unter Umständen am Platze sein durfte,
um den Eigensinn der Kleinen zu brechen, so fehlt es dem deutschen Volke
doch noch nicht so sehr an Gefühl für Recht, daß es sich über die Bundes¬
treue eines Staates täuschen könnte. Wird aber immer wieder die öffent-
liche Kritik über Regierungshandlungen wie die in Frage stehende heraus¬
gefordert, so liegt die Gefahr nahe. ' daß diese und mit ihnen die Regierung
w Mißcredit komme. . .

Obgleich Mecklenburg Dank seiner ständischen Institutionen Ah ,iurs
absolutistischer regiert wird. als irgend ein anderer Staat, so ist doch anzu¬
nehmen, daß Se.' Kgl. Hoheit der Großherzog 6s taeto keinen Theil hat an
der neuesten Finanzoperation seiner Regierung. Dieselbe wurde vielmehr
~- freilich an maväAtum Serenissimi speeials.' wie die stereotype Formel
lautet — vom Staatsministerium, wie man sagt, auf besonderes Betreiben
des Finanzministers von Müller, gutgeheißen, während Se. Kgl. Hoheit se«
eben bei dem Papst in Rom verabschiedete. Die Rückkehr des Großherzogs
w seine Residenz steht in den nächsten Tagen bevor. Wollte er seine, nimt
Mit Unrecht gerühmte persönliche Loyalität und Bundestreue glänzend recht-
fertigen, so wäre recht wünschenswerth. daß derselbe die Desavomrung seiner


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123619/443>, abgerufen am 27.07.2024.