Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.Wer dieses Buch zu seiner Zeit in diesen Blättern gesprochen und besonders Einstweilen können wir freilich nur aus einem relativ beschränkten Theile Wir können uns selbstverständlich nicht auf eine systematische Analyse Wer dieses Buch zu seiner Zeit in diesen Blättern gesprochen und besonders Einstweilen können wir freilich nur aus einem relativ beschränkten Theile Wir können uns selbstverständlich nicht auf eine systematische Analyse <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0397" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/124017"/> <p xml:id="ID_1204" prev="#ID_1203"> Wer dieses Buch zu seiner Zeit in diesen Blättern gesprochen und besonders<lb/> darauf hingewiesen, daß es als eine genetische Darstellung des eigentlichen<lb/> Wesens des preußischen Staates der Gegenwart im Verhältniß zu den Be-<lb/> strebungen des Nationalgeistes einen ihm zusagenden Staat hervorzubringen,<lb/> aufzufassen sei. Heute ist der Standpunkt des Verfassers ganz und unum-<lb/> Wunden der specifisch-preußische und das allgemeine deutsche Staatsrecht dient<lb/> ihm nur als die historische und doctrinelle Basis für seinen Neubau gerade<lb/> so wie die früheren politischen Experimente in Deutschland nur als die Fun-<lb/> damente des preußischen Staatsgebäudes zu betrachten sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_1205"> Einstweilen können wir freilich nur aus einem relativ beschränkten Theile<lb/> auf die Ausführung des Ganzen schließen. Denn der Verf. gibt uns in<lb/> einer ersten Abtheilung — immerhin ein Octavband von 220 Seiten —<lb/> Zunächst 1) eine allgemeine Einleitung in den üblichen Rubriken (Definition<lb/> der Aufgabe. Quellen und literarische Hilfsmittel für den Gegenstand, wber-<lb/> ficht des einzuschlagenden Weges), 2) einen sog. allgemeinen Theil „Vom<lb/> preußischen Staate überhaupt" wieder in zwei Unterabtheilungen. die erste<lb/> »staatsrechtliche Genesis", die zweite „der Staat der Gegenwart", 3) ein<lb/> Bruchstück des speciellen Theiles und zwar, was sich aus der Natur der<lb/> Sache von selbst an die Spitze stellt, die Lehre vom Königthume und der<lb/> königlichen Gewalt in Preußen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1206" next="#ID_1207"> Wir können uns selbstverständlich nicht auf eine systematische Analyse<lb/> dieses in seiner Beschränkung doch sehr inhaltreichen Stoffes einlassen, aber<lb/> wir versagen es uns nicht, wenigstens Einzelnes hervorzuheben, was uns zur<lb/> Charakteristik des Buches besonders dienlich scheint. Hierbei fällt der Blick<lb/> Zuerst auf die „staatsrechtliche Genesis" überschriebene Abtheilung. Sie ent-<lb/> hält auf etwa hundert Seiten eine Geschichte der Entstehung und Ausbildung<lb/> des preußischen Staates der Gegenwart, die für sich allein schon dem ganzen<lb/> Werke einen bleibenden Werth verleiht. Denn so wenig es an preußischen<lb/> Geschichten fehlt, und so sehr sich auch die Bearbeitung derselben dadurch vor<lb/> den Geschichten anderer deutscher Staaten auszeichnet, daß sie, ganz abgesehen<lb/> von der Vergangenheit — Pufendorf „Friedrich Wilhelm d. G." — noch in<lb/> der Gegenwart von mehr als einem politisch gründlich geschulten und scharf¬<lb/> blickender Manne unternommen worden ist — wo fände sich unter den<lb/> neuesten Darstellern deutscher Staatsgeschichte einer, der mit Stenzel oder<lb/> Droysen, oder auch mit dem neuesten preußischen Geschichtsschreiber Eberty<lb/> nur entfernt zu vergleichen wäre? — so ist es doch eine andere Auf¬<lb/> gabe, die Geschichte eines Staates vom Standpunkte des Politikers zu schrei-<lb/> ben, als die ursprünglichen Keime seiner originalen Art. ihr Wachsthum<lb/> und ihre Umbildung zu der heutigen Gestalt, mit strengster Beschränkung<lb/> auf diesen einen Gesichtspunkt zur Anschauung zu bringen. Dies hat bisher</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0397]
Wer dieses Buch zu seiner Zeit in diesen Blättern gesprochen und besonders
darauf hingewiesen, daß es als eine genetische Darstellung des eigentlichen
Wesens des preußischen Staates der Gegenwart im Verhältniß zu den Be-
strebungen des Nationalgeistes einen ihm zusagenden Staat hervorzubringen,
aufzufassen sei. Heute ist der Standpunkt des Verfassers ganz und unum-
Wunden der specifisch-preußische und das allgemeine deutsche Staatsrecht dient
ihm nur als die historische und doctrinelle Basis für seinen Neubau gerade
so wie die früheren politischen Experimente in Deutschland nur als die Fun-
damente des preußischen Staatsgebäudes zu betrachten sind.
Einstweilen können wir freilich nur aus einem relativ beschränkten Theile
auf die Ausführung des Ganzen schließen. Denn der Verf. gibt uns in
einer ersten Abtheilung — immerhin ein Octavband von 220 Seiten —
Zunächst 1) eine allgemeine Einleitung in den üblichen Rubriken (Definition
der Aufgabe. Quellen und literarische Hilfsmittel für den Gegenstand, wber-
ficht des einzuschlagenden Weges), 2) einen sog. allgemeinen Theil „Vom
preußischen Staate überhaupt" wieder in zwei Unterabtheilungen. die erste
»staatsrechtliche Genesis", die zweite „der Staat der Gegenwart", 3) ein
Bruchstück des speciellen Theiles und zwar, was sich aus der Natur der
Sache von selbst an die Spitze stellt, die Lehre vom Königthume und der
königlichen Gewalt in Preußen.
Wir können uns selbstverständlich nicht auf eine systematische Analyse
dieses in seiner Beschränkung doch sehr inhaltreichen Stoffes einlassen, aber
wir versagen es uns nicht, wenigstens Einzelnes hervorzuheben, was uns zur
Charakteristik des Buches besonders dienlich scheint. Hierbei fällt der Blick
Zuerst auf die „staatsrechtliche Genesis" überschriebene Abtheilung. Sie ent-
hält auf etwa hundert Seiten eine Geschichte der Entstehung und Ausbildung
des preußischen Staates der Gegenwart, die für sich allein schon dem ganzen
Werke einen bleibenden Werth verleiht. Denn so wenig es an preußischen
Geschichten fehlt, und so sehr sich auch die Bearbeitung derselben dadurch vor
den Geschichten anderer deutscher Staaten auszeichnet, daß sie, ganz abgesehen
von der Vergangenheit — Pufendorf „Friedrich Wilhelm d. G." — noch in
der Gegenwart von mehr als einem politisch gründlich geschulten und scharf¬
blickender Manne unternommen worden ist — wo fände sich unter den
neuesten Darstellern deutscher Staatsgeschichte einer, der mit Stenzel oder
Droysen, oder auch mit dem neuesten preußischen Geschichtsschreiber Eberty
nur entfernt zu vergleichen wäre? — so ist es doch eine andere Auf¬
gabe, die Geschichte eines Staates vom Standpunkte des Politikers zu schrei-
ben, als die ursprünglichen Keime seiner originalen Art. ihr Wachsthum
und ihre Umbildung zu der heutigen Gestalt, mit strengster Beschränkung
auf diesen einen Gesichtspunkt zur Anschauung zu bringen. Dies hat bisher
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