Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.Volk bestimmt war. stand zwischen dem Brunnen (L) und der Westseite (^V). Es könnte auf den ersten Blick seltsam erscheinen, daß die auf dem Eine wichtige, hierher gehörige Frage sür Cysat war "der fremden Leute An der Seite des Spielplatzes, die wir mit x 7 bezeichnet haben, stand Mit diesen Thatsachen ist also die aufgeworfene Frage; wo befand sich Volk bestimmt war. stand zwischen dem Brunnen (L) und der Westseite (^V). Es könnte auf den ersten Blick seltsam erscheinen, daß die auf dem Eine wichtige, hierher gehörige Frage sür Cysat war „der fremden Leute An der Seite des Spielplatzes, die wir mit x 7 bezeichnet haben, stand Mit diesen Thatsachen ist also die aufgeworfene Frage; wo befand sich <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0114" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/123734"/> <p xml:id="ID_318" prev="#ID_317"> Volk bestimmt war. stand zwischen dem Brunnen (L) und der Westseite (^V).<lb/> wir bezeichnen sie mit dz. Der Zugang zw derselben fand durch die Gasse<lb/> gegen Meggen (su) statt. Der Eingang der kleineren Brügge ti war durch<lb/> die Gasse gegen den Neuen Platz (vo); der dritten Brügge dz durch die<lb/> Gasse gegen den Kornmarkt (so). Diese drei Zugänge wurden nach Beginn<lb/> des Spiels durch Gitterthore verschlossen. An der Straße gegen den Mühlen¬<lb/> platz war kein Zugang zu den Brügger, da hier das sogenannte „Höllen-<lb/> maul" aufgebaut war, von dem weiter unten die Rede sein wird. Außer<lb/> diesen drei größeren Brügger gab es noch drei kleinere' welche in den ein¬<lb/> mündenden Gassen, mit Ausnahme der vom Kornmärkte kommenden (so),<lb/> errichtet waren. Diese wurden deshalb zum Unterschiede von den auf demMarkte<lb/> selbst stehenden „Straßenbrüggen" genannt. Die Gasse vom Kornmarkt (so)<lb/> blieb frei, weil durch sie der Ein- und Abzug der gesammten Spielgenossen<lb/> erfolgte. Die drei Straßenbrüggen (bei no, too und so) waren so einge¬<lb/> richtet, daß man unter ihnen hindurch zu den Eingängen der Brügger b,,<lb/> K-z und Hz gelangen konnte.</p><lb/> <p xml:id="ID_319"> Es könnte auf den ersten Blick seltsam erscheinen, daß die auf dem<lb/> Markte selbst errichteten Brügger bis zu den Fenstern des ersten Stockwerkes<lb/> gereicht haben sollen, weil dadurch sämmtliche Fenster der zu ebener Erde<lb/> liegenden Wohnungen verdeckt worden sein müssen. Indessen ist die That¬<lb/> sache dennoch unumstößlich und verliert ihren auffallenden Charakter, wenn<lb/> man das alte Stadtbild Martin Martini's vom Jahr 1517 betrachtet. Auf<lb/> diesem nämlich zeigen sämmtliche Gebäude des Weinmarkts zu ebener Erde<lb/> nur Gewölbe und Kaufhallen und keine mit Fenstern versehene Wohnräume.</p><lb/> <p xml:id="ID_320"> Eine wichtige, hierher gehörige Frage sür Cysat war „der fremden Leute<lb/> halb SitzenZ am Platz". Die Entscheidung des Spielausschusses fiel dahin<lb/> aus, daß ein Theil derselben in der „unter dem Himmel" befindlichen Can-<lb/> torei untergebracht werden solle, „so viel der Platz erleiden mag." Ebenso<lb/> bei dem „Stand" der Lehrer und Propheten. Aus einer Aufzeichnung Ey.<lb/> half ist ersichtlich, daß man diese Orte, über die wir unten Näheres mitthei¬<lb/> len werden, besonders für die fremden Geistlichen bestimmte. Für den übri¬<lb/> gen Theil der Gäste, so weit sie nicht ihre bestellten Fenster hatten, wurde<lb/> festgesetzt, daß man ihnen aufbehalten soll: Ort und Platz a«s den Metzgerstuben<lb/> (auf der Südseite) und dem Gerichtshause (Nordseite), nämlich den Fürnehm-<lb/> sten die Stuben- oder andere Gemachfenster, den übrigen aber die Brügginnen<lb/> vor selbigen Fenstern öffnen."</p><lb/> <p xml:id="ID_321"> An der Seite des Spielplatzes, die wir mit x 7 bezeichnet haben, stand<lb/> ein Tisch sür- „die gnädigen Herrn" vom Rath und den Schultheiß, auch<lb/> hierhin sollten Fremde „accommodiret" werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_322" next="#ID_323"> Mit diesen Thatsachen ist also die aufgeworfene Frage; wo befand sich</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0114]
Volk bestimmt war. stand zwischen dem Brunnen (L) und der Westseite (^V).
wir bezeichnen sie mit dz. Der Zugang zw derselben fand durch die Gasse
gegen Meggen (su) statt. Der Eingang der kleineren Brügge ti war durch
die Gasse gegen den Neuen Platz (vo); der dritten Brügge dz durch die
Gasse gegen den Kornmarkt (so). Diese drei Zugänge wurden nach Beginn
des Spiels durch Gitterthore verschlossen. An der Straße gegen den Mühlen¬
platz war kein Zugang zu den Brügger, da hier das sogenannte „Höllen-
maul" aufgebaut war, von dem weiter unten die Rede sein wird. Außer
diesen drei größeren Brügger gab es noch drei kleinere' welche in den ein¬
mündenden Gassen, mit Ausnahme der vom Kornmärkte kommenden (so),
errichtet waren. Diese wurden deshalb zum Unterschiede von den auf demMarkte
selbst stehenden „Straßenbrüggen" genannt. Die Gasse vom Kornmarkt (so)
blieb frei, weil durch sie der Ein- und Abzug der gesammten Spielgenossen
erfolgte. Die drei Straßenbrüggen (bei no, too und so) waren so einge¬
richtet, daß man unter ihnen hindurch zu den Eingängen der Brügger b,,
K-z und Hz gelangen konnte.
Es könnte auf den ersten Blick seltsam erscheinen, daß die auf dem
Markte selbst errichteten Brügger bis zu den Fenstern des ersten Stockwerkes
gereicht haben sollen, weil dadurch sämmtliche Fenster der zu ebener Erde
liegenden Wohnungen verdeckt worden sein müssen. Indessen ist die That¬
sache dennoch unumstößlich und verliert ihren auffallenden Charakter, wenn
man das alte Stadtbild Martin Martini's vom Jahr 1517 betrachtet. Auf
diesem nämlich zeigen sämmtliche Gebäude des Weinmarkts zu ebener Erde
nur Gewölbe und Kaufhallen und keine mit Fenstern versehene Wohnräume.
Eine wichtige, hierher gehörige Frage sür Cysat war „der fremden Leute
halb SitzenZ am Platz". Die Entscheidung des Spielausschusses fiel dahin
aus, daß ein Theil derselben in der „unter dem Himmel" befindlichen Can-
torei untergebracht werden solle, „so viel der Platz erleiden mag." Ebenso
bei dem „Stand" der Lehrer und Propheten. Aus einer Aufzeichnung Ey.
half ist ersichtlich, daß man diese Orte, über die wir unten Näheres mitthei¬
len werden, besonders für die fremden Geistlichen bestimmte. Für den übri¬
gen Theil der Gäste, so weit sie nicht ihre bestellten Fenster hatten, wurde
festgesetzt, daß man ihnen aufbehalten soll: Ort und Platz a«s den Metzgerstuben
(auf der Südseite) und dem Gerichtshause (Nordseite), nämlich den Fürnehm-
sten die Stuben- oder andere Gemachfenster, den übrigen aber die Brügginnen
vor selbigen Fenstern öffnen."
An der Seite des Spielplatzes, die wir mit x 7 bezeichnet haben, stand
ein Tisch sür- „die gnädigen Herrn" vom Rath und den Schultheiß, auch
hierhin sollten Fremde „accommodiret" werden.
Mit diesen Thatsachen ist also die aufgeworfene Frage; wo befand sich
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