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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. I. Band.

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selbstthätige Organisation eines anderen großen Erwerbsstandes angesehen
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Zum Zwecke dieser Organisation muß die deutsche Landwirthschaft im
Allgemeinen ganz absehen von der Anlehnung an vorhandene officielle
Körperschaften und Gliederungen. Eine zweckmäßige äußere Anlehnung er¬
gibt sich nur erstens in der höchsten nationalen Sphäre an: den norddeutschen
landwirtschaftlichen Congreß. der rein in sich selbst ruht, und zweitens in
der untersten örtlichen Sphäre an die einzelnen landwirtschaftlichen Vereine,
gleichviel ob dieselben bereits einer Hierarchie centralisirter Vereine einverleibt
sind oder nicht. Diesen wahrhaft praktischen Weg schlägt das Gutachten der
Minderheit des Ausschusses ein, den der Congreß im vorigen Jahre mit der
Vorbereitung der Angelegenheit beauftragt hat -- der Herren Dr. Wilckens
aus Schlesien, Pogge und Schumacher aus Mecklenburg. Die Mehrheit will
das officielle preußische Landesöconomieeolleg in seiner Gesammtheit ausneh¬
men in den von ihr vorgeschlagenen "Centrallandwirthschaftsrath", ein schlech¬
tes hybrides Wort für eine sehr ungefüge Behörde von 87 Mitgliedern, die,
wie die andersdenkende Minderheit richtig urtheilt, für eine Wahlkörper¬
schaft zu klein und für eine berathende Körperschaft zu groß ist. Obendrein
würde der feste Kern des Landesöconomiecollegs über die anderen zwei
Drittel leicht eine ungebührliche Suprematie erlangen. Die Minderheit
schlägt dagegen vor, den Congreß norddeutscher Landwirthe in einen Dele-
girtencongreß umzugestalten, zu welchem Preußen provinzenweise zweihundert,
die übrigen norddeutschen Staaten hundertundneunzig Abgeordnete zu stellen
hätten, und aus dessen Wahl der leitende Bundesculturrath mit zwanzig
preußischen und zwanzig nichtpreußischen Mitgliedern hervorginge. Dies ver¬
spricht einen ebenso einfachen als wirksamen Organismus. Die Umwandlung
des jetzt Jedermann zugänglichen Congresses in einen Delegirtencongreß wird
Niemand ausschließen, der lebhaftes Interesse an der Sache nimmt und dem
Congreß aus irgend einem Grunde wichtig ist; das Wahlverfahren der land¬
wirtschaftlichen Vereine in den Provinzen und Einzelstaaten soll diesen selbst
überlassen werden, würde aber wohl besser wenigstens für den Fall generell
vorgeschrieben, daß ein Einzelstaat oder eine preußische Provinz nicht veran¬
laßt sein sollte, sich abweichend von der dargebotenen Schablone einen eige¬
nen Modus zu schaffen. Der Vorschlag der Minderheit schließt, um das nicht
zu vergessen, vierhundert von den etwa tausend bestehenden örtlichen Land¬
wirthschaftsvereinen ein, welche der Mehrheitsvorschlag, weil sie nicht zu einer
hierarchischen Gliederung gehören, kurz und gut ausschließt. Auch seine Aus¬
dehnung auf Süddeutschland, von der vorläufig allerdings abgesehen worden
ist, hat keinerlei in der Form liegende Schwierigkeiten. Es ließe sich eine
Vorkehrung treffen, die solcher Ausdehnung im voraus gerecht würde.

Der Hauptvorzug des Minderheitsentwurfs ist übrigens, daß derselbe
die neue landwirtschaftliche Interessenvertretung vollkommen unabhängig
von den Beschlüssen und Einflüssen des Staates hinstellen will. Durch die¬
sen Zug charakterisirt er sich als ein wichtiger Schritt in der Selbstbefreiung
der vaterländischen Landwirthschaft von den halb eisernen, halb goldenen
Fesseln einer bureaukratischen Staatsgewalt, welche sich gegenwärtig vollzieht
und für die der Congreß norddeutscher Landwirthe das hervorragendste Werk¬
zeug geworden ist trotz der ängstlichen Sorge seiner Leiter, ihn nicht vorzeitig
so erscheinen zu lassen. Wenn der Congreß den Vorschlag der Herren Pogge,
Schumacher und Wilckens im Wesentlichen annimmt, so darf man erwarten,
daß von ihm für alle landwirtschaftlichen Verhältnisse eine neue Aera er¬
höhten inneren Lebens und verstärkter eigener Kraft datiren werde.




Grcnzbot-n I. 1870,35

selbstthätige Organisation eines anderen großen Erwerbsstandes angesehen
werden.

Zum Zwecke dieser Organisation muß die deutsche Landwirthschaft im
Allgemeinen ganz absehen von der Anlehnung an vorhandene officielle
Körperschaften und Gliederungen. Eine zweckmäßige äußere Anlehnung er¬
gibt sich nur erstens in der höchsten nationalen Sphäre an: den norddeutschen
landwirtschaftlichen Congreß. der rein in sich selbst ruht, und zweitens in
der untersten örtlichen Sphäre an die einzelnen landwirtschaftlichen Vereine,
gleichviel ob dieselben bereits einer Hierarchie centralisirter Vereine einverleibt
sind oder nicht. Diesen wahrhaft praktischen Weg schlägt das Gutachten der
Minderheit des Ausschusses ein, den der Congreß im vorigen Jahre mit der
Vorbereitung der Angelegenheit beauftragt hat — der Herren Dr. Wilckens
aus Schlesien, Pogge und Schumacher aus Mecklenburg. Die Mehrheit will
das officielle preußische Landesöconomieeolleg in seiner Gesammtheit ausneh¬
men in den von ihr vorgeschlagenen „Centrallandwirthschaftsrath", ein schlech¬
tes hybrides Wort für eine sehr ungefüge Behörde von 87 Mitgliedern, die,
wie die andersdenkende Minderheit richtig urtheilt, für eine Wahlkörper¬
schaft zu klein und für eine berathende Körperschaft zu groß ist. Obendrein
würde der feste Kern des Landesöconomiecollegs über die anderen zwei
Drittel leicht eine ungebührliche Suprematie erlangen. Die Minderheit
schlägt dagegen vor, den Congreß norddeutscher Landwirthe in einen Dele-
girtencongreß umzugestalten, zu welchem Preußen provinzenweise zweihundert,
die übrigen norddeutschen Staaten hundertundneunzig Abgeordnete zu stellen
hätten, und aus dessen Wahl der leitende Bundesculturrath mit zwanzig
preußischen und zwanzig nichtpreußischen Mitgliedern hervorginge. Dies ver¬
spricht einen ebenso einfachen als wirksamen Organismus. Die Umwandlung
des jetzt Jedermann zugänglichen Congresses in einen Delegirtencongreß wird
Niemand ausschließen, der lebhaftes Interesse an der Sache nimmt und dem
Congreß aus irgend einem Grunde wichtig ist; das Wahlverfahren der land¬
wirtschaftlichen Vereine in den Provinzen und Einzelstaaten soll diesen selbst
überlassen werden, würde aber wohl besser wenigstens für den Fall generell
vorgeschrieben, daß ein Einzelstaat oder eine preußische Provinz nicht veran¬
laßt sein sollte, sich abweichend von der dargebotenen Schablone einen eige¬
nen Modus zu schaffen. Der Vorschlag der Minderheit schließt, um das nicht
zu vergessen, vierhundert von den etwa tausend bestehenden örtlichen Land¬
wirthschaftsvereinen ein, welche der Mehrheitsvorschlag, weil sie nicht zu einer
hierarchischen Gliederung gehören, kurz und gut ausschließt. Auch seine Aus¬
dehnung auf Süddeutschland, von der vorläufig allerdings abgesehen worden
ist, hat keinerlei in der Form liegende Schwierigkeiten. Es ließe sich eine
Vorkehrung treffen, die solcher Ausdehnung im voraus gerecht würde.

Der Hauptvorzug des Minderheitsentwurfs ist übrigens, daß derselbe
die neue landwirtschaftliche Interessenvertretung vollkommen unabhängig
von den Beschlüssen und Einflüssen des Staates hinstellen will. Durch die¬
sen Zug charakterisirt er sich als ein wichtiger Schritt in der Selbstbefreiung
der vaterländischen Landwirthschaft von den halb eisernen, halb goldenen
Fesseln einer bureaukratischen Staatsgewalt, welche sich gegenwärtig vollzieht
und für die der Congreß norddeutscher Landwirthe das hervorragendste Werk¬
zeug geworden ist trotz der ängstlichen Sorge seiner Leiter, ihn nicht vorzeitig
so erscheinen zu lassen. Wenn der Congreß den Vorschlag der Herren Pogge,
Schumacher und Wilckens im Wesentlichen annimmt, so darf man erwarten,
daß von ihm für alle landwirtschaftlichen Verhältnisse eine neue Aera er¬
höhten inneren Lebens und verstärkter eigener Kraft datiren werde.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123087/279>, abgerufen am 29.06.2024.