Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. I. Band.Ersteren hingegen in der Verleitung Dritter zu schlechtfundirtcn Darlehen an Ein gleiches, aber negatives, definitiv beseitigendes Resultat hatte die Gleichfalls in der Minderheit blieb Emminghaus mit einem von ihm vor¬ 59*
Ersteren hingegen in der Verleitung Dritter zu schlechtfundirtcn Darlehen an Ein gleiches, aber negatives, definitiv beseitigendes Resultat hatte die Gleichfalls in der Minderheit blieb Emminghaus mit einem von ihm vor¬ 59*
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0475" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/121696"/> <p xml:id="ID_1464" prev="#ID_1463"> Ersteren hingegen in der Verleitung Dritter zu schlechtfundirtcn Darlehen an<lb/> Actiengesellschaften. Der Berichterstatter, Alexander Meyer, bewährte seinen<lb/> Scharfsinn und Ideen-Reichthum in der Darbietung einer förmlichen Lehre<lb/> über die Grenzen der Anwendung von Actiengesellschaften. Zum Abschluß<lb/> gelangte auch diese Verhandlung nicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1465"> Ein gleiches, aber negatives, definitiv beseitigendes Resultat hatte die<lb/> Erörterung zwischen den Professoren Emminghaus und Dietzel über die legitime<lb/> Benutzung des Staatscredits. Prof. Dietzel hatte sich früher einmal mit einer<lb/> Art neuer Theorie über das Staatsschuldenwesen einen gewissen Namen<lb/> gemacht. Er ist aber, wie Emminghaus annimmt, wesentlich doch ganz in<lb/> dem Gleise der alten Schule geblieben, die sich weniger um die Berechtigung<lb/> des Staats zum Anleihen als um die beste Art und Form ihrer Aufnahme<lb/> kümmerte. Emminghaus hingegen stellte sich auf den neuen Boden, welchen<lb/> namentlich Soetbeer's und Gildenmeister's Untersuchungen der Wissenschaft er¬<lb/> obert haben, und wonach Anleihen machen keineswegs blos der Zukunft die<lb/> Last oder einen Theil der Last zuwälzen heißt und Steuern erheben unter jedem<lb/> Gesichtspunkte selbst in Kriegsfällen vortheilhafter ist. Er ging in dieser<lb/> Richtung soweit, die Anleihen für eigentliche Staatszwecke (also nicht z. B.<lb/> für Staats-Eisenbahnen, Staats- und Bergwerke u. s. f.) ganz zu perhores-<lb/> ciren. Doch stimmte nur eine Minderheit mit ihm. Mit Prof. Dietzel<lb/> freilich, der das Princip der alten Schule formulirte, stimmte Niemand als<lb/> er selbst.</p><lb/> <p xml:id="ID_1466" next="#ID_1467"> Gleichfalls in der Minderheit blieb Emminghaus mit einem von ihm vor¬<lb/> geschlagenen Protest gegen die Prämienanleihe der vier großen preußischen Eisen¬<lb/> bahnen, in welchem er solche Anleihen überhaupt verwarf. Sein Gegner Dr.<lb/> Wolfs, und mit ihm die Mehrheit fand es theils theoretisch richtiger, theils politisch<lb/> wirksamer, sich nur gegen die privilegienmäßige Ermächtigung einzelner Unter-<lb/> nehmungen (oder Staaten im Norddeutschen Bunde wie z. B. Braunschweig)<lb/> zu solchen Anleihen auszusprechen. Ein bekanntes Organ der Fortschritts¬<lb/> partei in Berlin, der „Volksfreund" von L. Parisius. hat hieran eine starke<lb/> Verurtheilung der im Congreß obenaufgekommenen transigirenden Richtung<lb/> geknüpft. Aber in dem fraglichen Falle ließ sich der principielle Stand¬<lb/> punkt schwerlich für die unterlegene Meinung allein vindiciren. Die<lb/> siegreiche Ansicht hatte in dieser Beziehung für sich, selbst dem Spiel<lb/> (d. h. dem Spiel mit ersparten Zinsen, wie Faucher es zum Unterschied<lb/> vom Lotteriespiel nannte) seine Freiheit sichern zu wollen. Der grundsätzliche<lb/> Boden, auf welchem Emminghaus, Böhnert und Löwe standen, war weniger<lb/> ein volkswirthschaftlicher als ein rechtlich-moralischer. Wirthschaftlich war<lb/> Wolff, der Gegner des früher von ihm selbst gehegten wirthschaftlichen<lb/> Radicalismus, diesmal radicaler als sie, und hatte für seinen Antrag oben-</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 59*</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0475]
Ersteren hingegen in der Verleitung Dritter zu schlechtfundirtcn Darlehen an
Actiengesellschaften. Der Berichterstatter, Alexander Meyer, bewährte seinen
Scharfsinn und Ideen-Reichthum in der Darbietung einer förmlichen Lehre
über die Grenzen der Anwendung von Actiengesellschaften. Zum Abschluß
gelangte auch diese Verhandlung nicht.
Ein gleiches, aber negatives, definitiv beseitigendes Resultat hatte die
Erörterung zwischen den Professoren Emminghaus und Dietzel über die legitime
Benutzung des Staatscredits. Prof. Dietzel hatte sich früher einmal mit einer
Art neuer Theorie über das Staatsschuldenwesen einen gewissen Namen
gemacht. Er ist aber, wie Emminghaus annimmt, wesentlich doch ganz in
dem Gleise der alten Schule geblieben, die sich weniger um die Berechtigung
des Staats zum Anleihen als um die beste Art und Form ihrer Aufnahme
kümmerte. Emminghaus hingegen stellte sich auf den neuen Boden, welchen
namentlich Soetbeer's und Gildenmeister's Untersuchungen der Wissenschaft er¬
obert haben, und wonach Anleihen machen keineswegs blos der Zukunft die
Last oder einen Theil der Last zuwälzen heißt und Steuern erheben unter jedem
Gesichtspunkte selbst in Kriegsfällen vortheilhafter ist. Er ging in dieser
Richtung soweit, die Anleihen für eigentliche Staatszwecke (also nicht z. B.
für Staats-Eisenbahnen, Staats- und Bergwerke u. s. f.) ganz zu perhores-
ciren. Doch stimmte nur eine Minderheit mit ihm. Mit Prof. Dietzel
freilich, der das Princip der alten Schule formulirte, stimmte Niemand als
er selbst.
Gleichfalls in der Minderheit blieb Emminghaus mit einem von ihm vor¬
geschlagenen Protest gegen die Prämienanleihe der vier großen preußischen Eisen¬
bahnen, in welchem er solche Anleihen überhaupt verwarf. Sein Gegner Dr.
Wolfs, und mit ihm die Mehrheit fand es theils theoretisch richtiger, theils politisch
wirksamer, sich nur gegen die privilegienmäßige Ermächtigung einzelner Unter-
nehmungen (oder Staaten im Norddeutschen Bunde wie z. B. Braunschweig)
zu solchen Anleihen auszusprechen. Ein bekanntes Organ der Fortschritts¬
partei in Berlin, der „Volksfreund" von L. Parisius. hat hieran eine starke
Verurtheilung der im Congreß obenaufgekommenen transigirenden Richtung
geknüpft. Aber in dem fraglichen Falle ließ sich der principielle Stand¬
punkt schwerlich für die unterlegene Meinung allein vindiciren. Die
siegreiche Ansicht hatte in dieser Beziehung für sich, selbst dem Spiel
(d. h. dem Spiel mit ersparten Zinsen, wie Faucher es zum Unterschied
vom Lotteriespiel nannte) seine Freiheit sichern zu wollen. Der grundsätzliche
Boden, auf welchem Emminghaus, Böhnert und Löwe standen, war weniger
ein volkswirthschaftlicher als ein rechtlich-moralischer. Wirthschaftlich war
Wolff, der Gegner des früher von ihm selbst gehegten wirthschaftlichen
Radicalismus, diesmal radicaler als sie, und hatte für seinen Antrag oben-
59*
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |